Diebstahl § 242 StGB Flashcards
(1 cards)
1
Q
Wegnahme
A
ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendig tätereigenen Gewahrsams. Ein Bruch ist bei einem Handeln ohne oder gegen den Willen des Opfers gegeben.
Wegnahme
ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendig tätereigenen Gewahrsams. Ein Bruch ist bei einem Handeln ohne oder gegen den Willen des Opfers gegeben.