EH 1 Flashcards
(49 cards)
Warum sind Medienrechtliche Regelungen notwendig? (4) Womit stehen Regelungen im Spannungsverhältnis? (1)
- Schutz vor persönlichen Angriffen
- Schutz vor Hass und Hetze
- Schutz der Privatsphäre
- Bekämpfung von Fake News
Medienfreiheit muss trotz ausreichender Regeln gewährleistet werden.
Geschichte des Medienrechts (3)
- entstanden, weil Massenmedien geistig uns sozial mächtig waren/sind
- durch die öffentliche Kommunikation vieler Menschen entsteht besondere Verantwortung in dem Bereich
- entstanden aus Kampf gegen Zensur und staatliche Bevormundung der Medien
Rechtsquellen des Medienrechts (3), rechtliche Grundlagen (3)
- kein zentrales Gesetz
- in unterschiedlichen aufgeteilt
- oder in allgemeinen Gesetzen medienrechtlich relevantes
rechtliche Grundlagen:
- Europarecht
- Verfassungsrecht
- einfache Gesetze
Stufenbau der Rechtsordnung (4)
- Verfassungsrecht
- einfache Bundes/Landesgesetze
- Verordnungen
- Urteile (Gericht), Bescheide (Behörden), Vollstreckungsakte
Verfassungsgesetz Besonderheiten (2) und bei einfachen Gesetzen (2)
- absolute Mehrheit muss Anwesend sein
- 2/3 Mehrheit der Anwesenden
einfaches Gesetz:
- 1/3 muss anwesend sein
- absolute Mehrheit der Anwesenden
wesentliche konkrete Rechtsquellen - Verfassungsrecht (5)
- Staatsgrundgesetz 1867 (StGG)
- Bundesverfassungsgesetz
- VG-Rundfunk
- Europäische Grundreche-Charta
- Europäische Menschenrechtskonvention
wesentliche konkrete Rechtsquellen - einfache Gesetze (7)
- Mediengesetz (MedienG)
- ORF-Gesetz
- Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- E-Commerce Gesetz
- Kartellgesetz
- Datenschutzgesetz
wesentliche konkrete Rechtsquellen - weitere (5)
- ABGB (Schutz der Person, Schutz der Ehre)
- Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Urheberrechtsgesetz (Recht am eigenen Bild, Titelschutz)
- Strafgesetzbuch
- Strafprozessordnung
Was sind Grundrechte? (3)
- einzelnen Personen garantierte
- im Verfassungsrecht verankerte
- Freiheitsrechte gegenüber dem Staat
Wesentliche Grundrechte (10)
- Gleichheit vor dem Gesetz
- Freiheit des Aufenthalts
- Unverletzlichkeit des Eigentums
- Erwerbsfreiheit
- Schutz der persönlichen Freiheit
- Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit
- Versammlungsfreiheit
- Medienfreiheit
- Kunstfreiheit
- Freiheit der Wissenschaft
uvm.
Was sind Eingriffe in Grundrechte? (1) und wann sind sie zulässig? (5)
Eingriffe sind alle staatlichen Maßnahmen (Gesetze, Verordnungen, Bescheide, Urteile).
Eingriffe sind nur zulässig, wenn sie verhältnismäßig sind
1) öffentliches Interesse
2) Geeignetheit
3) Erforderlichkeit
4) Adäquanz
Beispiel Verhältnismäßigkeit Impfpflicht und Fazit
a) öffentliches Interesse - Schutz vulnerabler Gruppen und Gesundheitsinfrastruktur
b) Geeignetheit - Mehrheit in Spitälern ungeimpft
c) Erforderlichkeit - keine gleich wirksamen, gelinderen Mittel ersichtlich
d) Adäquanz - laufende Evaluierung und eventuelle Aussetzung
daher: materiell konform
Beispiel Verhältnismäßigkeit Ausgangsbeschränkung Lockdowns
Maßnahmengesetz: “bestimmte Orte”
Maßnahmenverordnung: “öffentliche Orte”
daher: formell verfassungswidrig
Grundrecht Medienfreiheit - verankert in welchen Gesetzesartikeln? (4)
- Artikel 10 EMRK (freie Meinungsäußerung, Empfang von Nachrichten ohne öffentliche Eingriffe - Einschränkungen im Sinne der Demokratie und nur aufgrund “guter Gründe”)
- Artikel 11 ECG
- Artikel 13 StG (freie Meinungsäußerung innerhalb gesetzlicher Schranken, keine Zensur, keine Postverbote)
- Z1 und Z2 des Beschlusses der provisorischen Nationalversammlung 1918 (Anti-Zensur, kein Verbot von Medien)
Die 5 Kommunikationsfreiheiten
1) Meinungsfreiheit
2) Pressefreiheit
3) Rundfunkfreiheit
4) Informationsfreiheit
5) Wissenschafts- und Kunstfreiheit
Meinungsfreiheit (6)
- Kommunikation und Recht, eine Meinung zu bilden und zu haben
- Tatsachen und Meinungen sind geschützt
- gilt für alle Formen der Kommunikation (Wort, Schrift, Bild, Symbole)
- auch Handeln kann unter Kommunikation fallen (Besetzung von Baustelle)
- auch rechtswidrige Akte können dadurch geschützt sein (Verbrennung von Flagge)
- gilt auch für Werbung
Pressefreiheit (4)
- garantiert Herausgabe und Verbreitung von Medien
- Journalisten, Verleger und andere Produktionsbeteiligten sind geschützt
- Recherchefreiheit
- Schutz des Redaktionsgeheimnis
Rundfunkfreiheit (3)
- gilt für Hörfunk und Fernsehen
- öffentlich-rechtliche und private Betreiber
- betrifft Organisation, Übertragung, Transport der Information, inhaltliche Gestaltung
Informationsfreiheit (2)
- aktive Informationsfreiheit (das Recht, andere zu informieren)
- passive Informationsfreiheit (das Recht auf Zugang zu und Empfang von Information)
Wissenschafts- und Kunstfreiheit
- wissenschaftliche Lehre und Publikationen
- gilt auch für Minderheitenmeinungen
- Kunstfreiheit nicht ausdrücklich erwähnt aber trotzdem durch EMRK geschützt
- schützt Kommunikation und Künstler zum Publikum / Adressaten und Werk
Wann ist die Beschränkung der Kommunikationsfreiheit gerechtfertigt? (1) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? (3)
Wenn sie in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind.
3 Voraussetzungen:
1) gesetzliche Grundlage
2) legitimes Ziel des Eingriffs
3) Verhältnismäßigkeit des Eingriffs
legitime Ziele (bei Beschränkung der Kommunikationsfreiheit) (7)
- nationale/öffentliche Sicherheit
- Verbrechensverhütung, Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
- Territoriale Unversehrtheit
- Verhinderung der Verbreitung von vertraulichen Informationen
- Wahrung von Autorität/Unparteilichkeit der Rechtsprechung
- Schutz des guten Rufs Dritter
- Schutz von Moral und Gesundheit (Jugendschutz, Tabakwerbeverbot)
Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz - Welche Player gibt es und was gilt für sie? (3)
- Presse als “watchdog”
- Politiker als “public figures” müssen sich auch scharfe, beleidigende, polemische Kritik gefallen lassen
- ebenso Teilnehmer der “arena of public debate”
Werturteil und Tatsachenbehauptung (4)
- Werturteile sind dann straflos, wenn sie als Schlussfolgerung aus richtig und vollständig wiedergegebenen Fakten gezogen werden können
- Basis in Fakten
- Einzelfalljudikatur
- exzessive Werturteile, wenn keine Grundlage vorhanden
Beispiele:
- “Kellernazi”
- “faschistische Vergangenheit eines Politikers”
- “Psychosekte mit Terror-Hintergrund”