Einführung Flashcards

(27 cards)

1
Q

Recht Definition

A

Sollensordnung, die mit Zwang durchgesetzt werden kann

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

2arten von Recht

A

Objektives Recht +subjektive Rechte

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Définition von subjektive Rechte

A

Berechtigt

Die Macht des Eizelnen, von einem anderen ein beestimmtes Verhalten zu verlangen.

Ausfluss

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

2Hauptgebiet des Rechts ?

A

Öffentliches Recht und Privatrecht

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

was passiert “Staatsrecht I” ?

A

Grundlagen des Staates

Recht des obersten Staatsorgane

Staatsfunktionen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Was sind die Grundlagen des Staates ?

A

Demokratie
Bundesstaat
Sozialstaat
Rechtsstaat (Gewaltenteilung)
Republik

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Was sind die ständigen obersten Staatsorgane auf Bundesebene ?

A

Bundesregierung
Bundesverfassungsgericht
Bundestag
Bundesrat
Bundespräsident

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Defintion von objektives Recht

A

Verpflichtet

Die Gesamtheit der Verhaltensregeln

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Was sind die nichtständigen obersten Staatsorgane auf Bundesebene ?

A

Gemeinsame Ausschuss

Bundesversammlung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Was sind die 3 Staatsfunktionen?

A

Gesetzgebung

Verwaltung

Rechtsprechung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

was passiert “Staatsrecht II” ?

A

Die Grundrechte

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Was ist der Staat nach der 3Elemente Lehre von Georg Jellinek (1913) ?

A

Es ist eine Theorie, die die juristische Verselbständigung eines Staates mit 3Elemente verbindet.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Was sind die 3Elemente von Jellinek

A

Staatsvolk

Staatsgebiet

Staatsgewalt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Nach Jellinek was bedeutet den Begriff Staatsvolk ?

juristische Beweis

A

Personenverband, der sich seiner Zusammengehörigkeit bewusst geworden ist. (=” Schicksalsgemeinschaft”)

Präambel + Art 116 GG

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Nach Jellinek was bedeutet den Begriff Staatsgebiet ?

juristische Beweis

A

abgegrenztes Territorium der Erdoberfläche

Präambel

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Nach Jellinek was bedeutet den Begriff Staatsgewalt ?

juristische Beweis

A

Die originäre Herrschaftsmacht über ein Staatsvolk und ein Staatsgebiet

Art 20 II 1 GG

17
Q

Was sind die juristische Person des öffentlichen Rechts ?

A

Rechtsfähige Organisationseinheit mit rechtlicher Selbständigkeit
BUND

Organe ( Regierung, Parlamente, Behörden, Gerichte)
BUNDESREGIERUNG

Organwalter/Amtswalter (natürliche Personen)
BUNDESKANZLER/BUNDESMINISTER

18
Q

Erklärung des Unterordnungsprinzip

A

Zuordnung von Rechten(Steuern/Wehrdients) und Pflichten(Ansprüche des Bürger)

19
Q

Wo sind die juristische Person des öffentlichen Rechts geregelt

20
Q

Was ist die Funktion der Verfassung (allgemein)

A

Organisation der Staatsgewalt

21
Q

Was ist die Funktion der Verfassung (im demokratischen Rechtsstaat)

A

Definiert der Menschenrechte
setzt der Herrschaft des Rechts durch
verwirklicht die Tatsache, das das Staatsgewalt dem Volk gehört.

22
Q

Wo sind die Grundlagen des Staates geregelt

23
Q

Wo ist der Recht der obersten Staatsorgane geregelt

24
Q

Welche § regelt die Funktion der Gesetzgebung des Staates geregelt

25
Was sind die 2 Elemente, die die Autorität des Verfassung verwirklichen?
Vorrang haben erschwerte Abänderbarkeit
26
Welche Artikel und Prinzip regeln, die Tatsache, dass die Verfassung Vorrang vor sonstigen Rechte hat?
§1 III GG §20 III GG Lex superior derogat legi inferiori
27
Welche Artikel regelt, die erschwerte Abänderbarkeit der Verfassung ?
§ 79 II, III GG