Einführung in die Rechtsgeschäftslehre und Willenserklärungen Flashcards

1
Q

Was ist Privatautonomie?

A

Der Einzelne kann seine rechtlichen Beziehungen selbst und frei bestimmen

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2
Q

Bestandteile der Privatautonomie?

A
  1. Rechtsfähigkeit
  2. Persönlichkeitsschutz
  3. Rechtliche Handlungsfähigkeit
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3
Q

Anspruch

A

Das Recht, von einem ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. (§194)

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4
Q

Gestaltungsrecht

A

Gestaltungsrecht als relatives subjektives Recht, einseitig Rechtsfolgen herbeizuführen.

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5
Q

Was ist ein Rechtsgeschäft?

A

Ein Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der mindestens eine Willenserklärung enthält und dessen Zweck es ist, eine privatrechtliche Rechtsfolge herbeizuführen.

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6
Q

Willenserklärung

A

Eine Willenserklärung ist eine auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtete Willensäußerung

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7
Q

Abgrenzung von Rechtsgeschäften

A
  1. Realakte
  2. Geschäftliche Handlungen
  3. Rechtfertigende Einwilligung
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8
Q

Realakte

A

Handlung rein tatsächlicher Art, ohne Mitteilungs- oder Kundgabezweck, die kraft Gesetz eine Rechtsfolge auslöst.
(Es muss kein Wille vorhanden sein)
Beispiel: §948 Vermischung, § 947 Verbindung

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9
Q

Geschäftsähnliche Handlung

A

Willensgerichtete Handlungen, für die aber kein Wille zur Herbeiführung einer Rechtsfolge notwendig ist - weil das Gesetz die Rechtsfolge anordnet.
(Wille kann vorhanden sein)
Beispiel: §285 Verzug des Schuldners

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10
Q

Rechtfertigende Einwilligung

A

Erlaubniserteilung zu Vornahmehandlungen im Rechtskreis des Einwilligenden
Beispiel: §630d Einwilligung

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11
Q

Typenzwang

A

Der sachenrechtliche Typenzwang bedeutet, dass die Parteien an den gesetzlich niedergelegten Inhalt des dinglichen Rechts gebunden sind.

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12
Q

Was ist ein Verpflichtungsgeschäft?

A

es ist ein schuldrechtliches Rechtsverhältnis, durch das zumindest eine Person zu einem Tun oder Unterlassen verpflichtet wird
Beispiel: Kaufvertrag

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13
Q

Was ist ein Verfügungsgeschäft?

A

es wirkt unmittelbar auf ein Recht ein, indem sie es aufheben, verändern, übertragen oder belasten.
Grundsätzliche Voraussetzung:
Bestehendes Recht, Verfügungsbefugnis
Beispiel: Übereignung einer beweglichen Sache

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14
Q

Trennungsprinzip

A

Verpflichtendes und verfügendes Geschäft sind zu trennen!

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15
Q

Abstraktionsprinzip

A

Fehler des verpflichtenden Rechtsgeschäfts führt nicht zum Fehler des verfügenden und umgekehrt!

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16
Q

Ausnahmen vom Abstraktionsprinzips

A
  1. Fehleridentität als Scheinausnahme
  2. Bedingungszusammenhang (§158 BGB)
  3. Geschäftseinheit §139 BGB
17
Q

Was ist eine Verfügung?

A

Ein Rechtsgeschäft, durch das auf ein bestehendes Recht eingewirkt wird, indem es aufgehoben, übertragen, belastet oder inhaltlich geändert wird

18
Q

Besitz

A

tatsächliche Sachherrschaft (§854 BGB)

19
Q

Eigentum

A

rechtliche Sachherrschaft(§903 BGB)

20
Q

Erwerbsarten von Eigentum

A
  1. Gesetzlich (§937 BGB)
  2. Rechtsgeschäftlich (§873 BGB)
  3. Hoheitlich (§816ff. BGB)
21
Q

Erwerb/ Übertragung des Eigentums an beweglichen Sachen

A
  1. Einigung
    -> enthält mindestens 2 Willenserklärungen, Beachtung von §104 ff. bzw. §§134, 138 BGB
  2. Übergabe
    -> Besitzverschaffung §929 BGB, Vereinbarung eines Bestizkonstituts §930 BGB, Abtretung Herausgabeanspruch §931 BGB
  3. Einigsein über den Übergang des Eigentums
  4. Berechtigung
    -> Grundsätzlicher Inhaber des Rechts: Eigentümer, Ausnahmen: Insolvenzverwalter, Ermächtigung
22
Q

Bestandteile der Willenserklärung

A
  1. subjektiver Tatbestand (innerer Tatbestand)
  2. objektiver Tatbestand (äußerer Tatbestand)
23
Q

Subjektiver Tatbestand der Willenserklärung

A
  1. Handlungswille (Wille, überhaupt etwas zu tun)
    -> Bei Fehlen: Keine Willenserklärung
  2. Erklärungsbewusstsein (Wille, überhaupt eine Rechtsfolge herbeizuführen)
    -> Bei Fehlen: Bei Erklärungsfahrlässigkeit Willenserklärung
  3. Geschäftswille (Wille, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen)
    -> Bei Fehlen: Willenserklärung
24
Q

Was ist ein Vertrag?

A

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehreren Personen erzielte Willensübereinstimmung über die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges. (Angebot und Annahme §§145,145)

25
Q

Willenstheorie

A

Es kommt wegen der Privatautonomie nur auf den Willen an.
Die Erklärung ist nur ein Beweiszeichen für diesen Willen.

26
Q

Erklärungstheorie

A

Geltungsgrund für die Willenserklärung ist das durch die Erklärung ausgelöste Vertrauen des Erklärungsempfängers (Vertrauensschutz) , also der sich nach außen darstellende Sachverhalt und seine Aufnahme durch den Empfänger

27
Q

Objektiver Tatbestand der Willenserklärung

A
  1. Erklärungshandlung
  2. Rechtsbindungswille
  3. Wille einer eindeutigen Rechtsfolge
    a. Ausdrückliche Erklärung
    b. Konkludente Handlung
    (c. schweigen als nullum)
28
Q

invitatio ad offerendum

A

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

29
Q

offerta ad incertas personas

A

Angebot an einen unbestimmten Adressatenkreis

30
Q

Gefälligkeit

A

Es fehlt der Rechtsbindungswille .Die Gefälligkeit begründet eine gesellschaftliche Verpflichtung, aber keine vertragliche Verpflichtung

31
Q

Schweigen

A

Zählt als nullum.
Ausnahmen:
1. durch entsprechende Vereinbarungen (beredtes Schweigen)
2. Durch Gesetz (Beispiel: §§108 ff.)

32
Q

Welche Anspruchskategorien gibt es?

A
  1. Vertragliche Ansprüche
  2. Quasivertragliche Ansprüche
  3. Dingliche Ansprüche
  4. Ansprüche aus dem Bereicherungsrecht
  5. Deliktische Ansprüche
33
Q

In welcher Reihenfolge geht man bei der Anspruchsprüfung vor?

A
  1. Anspruch entstanden
    -> Voraussetzungen
    -> Keine rechtshindernde Einwendungen
  2. Anspruch erloschen (nicht)
  3. Anspruch durchsetzbar