Einführung Kreislaufwirtschaftsrecht Flashcards
(22 cards)
Welches ist das wichtigste Bundes-Abfallgesetz?
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Inwiefern betreffen EU-Verordnungen die Bürger und Unternehmen der EU?
vom Rat der Europäischen Union und/oder Europa Parlament beschlossen, direkt geltendes europäisches Recht
Inwiefern betreffen EU-Richtlinien die Bürger und Unternehmen der EU?
vom Rat der Europäischen Union und/oder Europa Parlament beschlossen, müssen erst in nationale Gesetze umgesetzt werden (Spielraum), sind jedoch unmittelbar anwendbar
Ordnen Sie folgende Rechtsquellen in ansteigender Reihenfolge in die Normenhierarchie ein: EG-Recht, Landesrecht, Ortsrecht, Bundesrecht
EG-Recht, Bundesrecht, Landesrecht, Ortsrecht
In welchem Zusammenhang stehen die neue europäische Abfallrahmenrichtlinie und das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz?
Änderung him zum KrWG vom alten Bundesgesetz durch AbfRRL
Ordnen Sie folgende Rechtsquellen in absteigender Reihenfolge in die Normenhierarchie ein: Satzungen, Verwaltungsvorschriften und Technische Anleitungen, Gesetze, Verordnungen.
Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Verwaltungsvorschriften und Technische Anleitungen
Welche Ziele wurden mit der Einführung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verfolgt? Nennen Sie drei Punkte.
- Verringerung schädlicher Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen
- die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung zu reduzieren
- die Ressourceneffizienz der Abfallwirtschaft zu verbessern
Ordnen Sie die folgenden Gesetze in eine chronologisch logische Reihenfolge und begründen Sie die kurz: Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Abfallgesetz, Abfallbeseitigungsgesetz und Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Abfallbeseitigungsgesetz, Abfallgesetz, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz
von bloßer Entsorgung hin zu Kreislauf/ Recycling
Nennen Sie die zwei Voraussetzungen, die ein Stoff besitzen muss damit er nach § 3 KrWG als Abfall gilt.
Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt , entledigen will oder entledigen muss
Welche nützliche bzw. juristische Personen, die im KrWG definiert werden, sind originär für die Entsorgung von Abfällen verantwortlich?
Inhaber der tatsächlichen Sachherrschaft
Welche drei Entledigungsverfahren gibt es im KrWG?
entledigen
entledigen wollen
entledigen müssen
Nennen Sie je ein konkretes Beispiel für natürliche und juristische Personen als Abfallerzeuger.
natürliche Person -> Endkunde
juristische Person -> Abfallunternehmen
Wann endet die Verantwortung für Abfallerzeuger bzw. -besitzer?
beim Abfallende
Ordnen Sie folgende Grundsätze mit steigender Priorität an, wie es das KrWG vorsieht: Recycling, Vorbereitung zur Wiederverwertung, sonstige Verwertung, Vermeidung und Beseitigung von Abfall.
Vermeidung Vorbereitung zur Wiederverwertung Recycling sonstige Verwertung Beseitigung
Wie lautet die Abfallhierarchie nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz?
???
Kann von der neuen Abfallhierarchie abgewichen werden?
ja, KrWG § 6 Abs 2
Zwischen welchen beiden Formen der Verwertung wir im KrWG unterschieden?
energetische und stoffliche Verwertung
Wenn ein Abfall zum Beispiel aufbereitet wurde, kann er die Eigenschaft “Abfall” verlieren. Nennen Sie den Gegenbegriff zum Begriff Abfall.
Wertstoff
Nennen Sie vier der Kriterien für die Bestimmung der Abfallendeigenschaft nach dem neuen KrWG.
Wenn:
- er überlicherweise für bestimmte Zwecke verwendet werden kann
- ein Markt für ihn oder eine Nachfrage nach ihm besteht
- er alle für seine jeweiligen Zweckbestimmungen geltenden technischen Anforderungen sowie alle Rechtsvorschriften und anwendbaren Normen für Erzeugnisse erfüllt sind
- seine Verwendung insgesamt nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt führt
Handelt es sich bei Nebenerzeugnissen um Abfall?
Nein
Nennen Sie vier Kriterien für die Abgrenzung Abfall/Nebenprodukt nach dem neuen KrWG.
als Nebenprodukt und nicht als Abfall anzusehen, wenn
- sichergestellt ist, dass der Stoff oder Gegenstand weiter verwendet wird
- eine weitere, über ein normales industrielles Verfahren herausgehende Vorbehandlung hierfür nicht erforderlich ist
- der Stoff oder Gegenstand als integraler Bestandteil eines Herstellungsprozesses erzeugt wird
- die weitere Verwendung rechtmäßig ist: dies ist der Fall, wenn der Stoff oder Gegenstand alle für seine jeweilige Verwendung anzuwendenden Produkt-, Umwelt-, und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt und insgesamt nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt führt.
In einem Erdöl verarbeitendem Betrieb werden beispielsweise hochwertige Mineralölprodukte erzeugt. Dabei fällt unvermeidbar Petrolkoks an. Nehmen Sie unter Berücksichtigung des KrWG und der dazu ergangenen Rechtsprechung eine begründete Abgrenzung des Abfallbegriffs vor.
???
Es ist kein Abfall, weil es ein Nebenprodukt bei der Gewinnung von Mineralölprodukten ist.