Einführungslehrgang Flashcards
(97 cards)
Was ist der Sachverständigenbeweis?
Der Sachverständige vermittelt dem Richter fehlendes Fachwissen zur Beurteilung von Tatsachen durch
- Feststellung von Tatsachen
- Schlussfolgerungen aus den Tatsachen
- Vermittlung von abstrakten Erfahrungssätzen
Wer kann nicht Zeuge sein?
- prozessunfähige Partei
- deren gesetzlicher Vertreter
- Im Prozess des Insolvenzverwalters: Insolvenzverwalter, Insolvenzschuldner
- Geschäftsführer einer GmbH
- Kommanditist einer KG
- Gesellschafter einer OHG, der von der Vertretung ausgeschlossen ist
Zeuge kann nicht sein, wer Partei ist.
- prozessunfähige Partei: Zeuge (Umkehrschluss § 455 II 1 ZPO)
- deren gesetzlicher Vertreter: Partei
- Im Prozess des Insolvenzverwalters: Insolvenzverwalter: Partei, Insolvenzschuldner: Zeuge
- Geschäftsführer einer GmbH: Partei
- Kommanditist einer KG: Zeuge
- Gesellschafter einer OHG, der von der Vertretung ausgeschlossen ist: Zeuge
Wer ist Sachverständiger?
Sachverständiger ist, wer im Auftrag des Gerichts tätig ist.
Wer Sachkunde hat und unabhängig vom Gericht tätig ist, ist ein sachverständiger Zeuge (§ 414 ZPO)
Nimmt eine Partei Bezug auf ein Gutachten eines selbst beauftragten Sachverständigen ist dies ein qualifizierter Parteivortrag.
Welche Beweismittel sieht die ZPO vor?
Augenschein, Zeugen, Urkunden, Sachverständige, Parteivernehmung
Was ist der Strengbeweis?
Die Beweiserhebung, die im Beweisverfahren mit den Beweismitteln der §§ 355 ff. ZPO die volle Überzeugung des Richters herbeiführen soll.
Was ist der Freibeweis?
Beim Freibeweis stehen das Beweisverfahren und die Beweismittel im Ermessen des Gerichts. Das Einverständnis der Parteien ist erforderlich, § 284 ZPO.
Was besagt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung, § 286 ZPO?
- Es gibt keine festen Beweisregeln.
- Grundlage der Beweiswürdigung ist der gesamte Inhalt der mündlichen Verhandlung.
Was ist die Beweislast?
Das die Partei treffende Risiko des Prozessverlustes wegen Nichtnachweislichkeit der ihren Sachantrag stützenden Tatsachenbehauptung.
Wer trägt die Beweislast?
Der Anspruchsteller trägt die Beweislast für die rechtsbegründenden, der Anspruchsgegner für die rechtsvernichtenden, rechtshindernden und rechtshemmenden Tatsachen.
Welche Beweiserleichterungen gibt es?
- gesetzlich vorgesehene Beweiserleichterung: § 287 ZPO; § 179 BGB, § 280 I 2 BGB
- gesetzliche Vermutungen: § 292 ZPO (Beweis des Gegenteils ist möglich, außer es ist anders geregelt) -> §§ 891, 1006, 477, 630h BGB
Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit von Urkunden über ein Rechtsgeschäft
- tatsächliche Vermutungen
- Anscheinsbeweis
- Beweislastverteilung nach Verantwortungsbereichen
Was ist die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit von Urkunden über ein Rechtsgeschäft?
Für alle über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunden besteht eine Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit. Wer diese bestreitet trägt die Beweislast.
-> Wirkung des § 292 ZPO
Was ist der Anscheinsbeweis?
Der Anscheinsbeweis erlaubt bei typischen Geschehensabläufen den Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs oder eines schuldhaften Verhaltens ohne exakte Tatsachengrundlage sondern aufgrund von Erfahrungssätzen.
Für die Erschütterung des Anscheins genügt es, die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des erfahrungsgemäßen Ablaufs zu beweisen.
Die Tatsachen aus denen sich die Möglichkeit ableiten soll, müssen voll bewiesen werden.
Was sind tatsächliche Vermutungen?
Sie werden herangezogen, um schwierige Beweisführungen zu erleichtern, insbesondere beim Beweis der Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden.
-> Verwertung von Erfahrungswissen, welches der freien Beweiswürdigung zuzuordnen ist
Welchen Zweck hat eine informatorische Befragung der Partei?
Die Lücken im Parteivortrag zu füllen; sie dient nicht der Beweiserhebung.
Parteivernehmung, §§ 445 ff. ZPO
- subsidiär ggü. anderen Beweismitteln
- setzt voraus, dass alle angebotenen Beweismittel ausgeschöpft wurden und keinen vollständigen Beweis erbracht haben
- setzt weiterhin einen “Anbeweis” voraus; dieser kann aus der Anhörung nach § 451 ZPO entnommen werden
Wer trägt die Beweislast beim Streit über das Vorliegen der Kausalität bei der Verletzung von Aufklärungspflichten?
- eigentlich hat der Anspruchsteller die Kausalität zu beweisen
- Rspr.: “Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens” -> Beweislastumkehr; Anspruchsgegner hat zu beweisen, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßer Aufklärung entstanden wäre (insb. bei Kapitalanlagefällen)
(Bei Rechtsberatung -> Anscheinsbeweis oder § 287 ZPO)
Was ist die Beweislastverteilung nach Verantwortungsbereichen?
Rspr.: Vom Schaden wird auf die Pflichtverletzung geschlossen, wenn die Schadensursache allein aus dem Verantwortungsbereich des Schuldners herrühren kann.
Wer trägt beim Streit über das Ob der Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung / den Eintritt der aufschiebenden Bedingung die Beweislast?
Ob: anspruchsbegründende Tatsache, dass KV unbedingt geschlossen wurde -> Beweislast beim Kläger
Eintritt: der, der sich auf den Eintritt beruft (-> Kläger)
Wer trägt beim Streit über das Ob der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung / den Eintritt der auflösenden Bedingung die Beweislast?
Der Beklagte (h.M.)
Klage auf Zahlung des Werklohns. Werk nicht abgenommen wegen angeblichen Mangels, Kläger bestreitet Mangel. Wer trägt die Beweislast bzgl. des Mangels?
Klage schlüssig? -> Vss.: Fälligkeit, die Abnahme erfordert. Von der Abnahme unabhängige Fälligkeit gem. § 640 II BGB? -> setzt offensichtlich unbegründete Verweigerung voraus -> Mangelfreiheit ist anspruchsbegründend -> Kläger trägt die Beweislast
für einen substantiierten Vortrag eines Mangels reicht ein “Symptomvortrag” aus
Welche Unterscheidung macht der BGH bei der Kausalität im Zusammenhang mit dem Beweismaß?
Bei der haftungsbegründenden Kausalität (Unfall - HWS) gibt es keine Beweiserleichterung, bei der haftungsausfüllenden Kausalität (HWS - Kopfschmerzen) wendet der BGH hingegen ein erleichtertes Beweismaß nach § 287 ZPO an, wonach die überwiegende Wahrscheinlichkeit eines Kausalzusammenhangs genügt.
Was ist ein Ausforschungsbeweis?
Von einem Ausforschungsbeweis spricht man, wenn die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen “ins Blaue hinein” aufstellt (unzulässig).
Können Beweise auch von Amts wegen, also ohne Beweisantrag erhoben werden?
Mit Ausnahme des Zeugenbeweises, ja. Darin liegt eine Abweichung vom Beibringungsgrundsatz.
Welche Besonderheit gibt es bei der Parteivernehmung in einer 4-Augen-Situation?
Nach der Rspr. ist demjenigen, der in einer 4-Augen-Situation war die Möglichkeit zur Äußerung, unabhängig von den Voraussetzungen des § 448 ZPO, zu geben.