EINHEIT 5 Vorsatz (3) Flashcards
(8 cards)
Kombinationsansätze (kognitiv + voluntativ) (2 theorien)
Ernstnahmetheorie (h.L.)
Billigungstheorie (Rspr.; Formel regelmäßig auch in der Klausur
zugrunde zu legen):
Billigungstheorie (Rspr.; Formel regelmäßig auch in der Klausur
zugrunde zu legen):
Der Täter muss Erfolgseintritt für möglich halten und billigend in Kauf nehmen. Dabei billigt nach Rspr. (grundlegend
BGHSt 7, 363, sog. Lederriemen-Fall) auch den Erfolgseintritt, wer sich
um seines Handlungszieles Willen mit ihm abfindet → sog. „Billigen im
Rechtssinne”.
Hemmschwellentheorie
BGH
Abgrenzung des dolus eventualis von der bewussten Fahrlässigkeit
wäre die Annahme denkbar, dass er sich mit dem Tod des Opfers abgefunden hat, wenn er die Tat trotz der von ihm als Möglichkeit erkannten Todesfolge ausführt.[2] Damit wäre ein Eventualvorsatz gegeben. Vertraut der Täter hingegen ernsthaft auf das Ausbleiben des Erfolgs, so handelt er lediglich bewusst fahrlässig
Ernstnahmetheorie (h.L.):
Vorsatz, wenn Täter die Möglichkeit des
Erfolgseintrittes erkennt sowie ernst nimmt und sich damit abfindet.
(§§ 8, 16 StGB)
maßgeblich ist immer der Vorsatz zum Zeitpunkt der
Vornahme der tatbestandsmäßigen Handlung
dolus subsequens non nocet
est généralement considéré comme non pertinent dans l’évaluation de la culpabilité, car il ne s’applique pas au moment de la commission de l’infraction
se manifeste après l’acte.
Dolus antecedens
désigne l’intention criminelle présente avant la commission de l’acte