.Energy Belieferung, Bilanzierung, Verträge, Preiszusammensetzung und -änderung, AGB Flashcards
(138 cards)
Unterscheidung SLP- und RLM-Kunden
Wofür steht SLP? und wofür RLM?
SLP = Standardlastprofil
RML = Registrierende Leistungsmessung
Struktur der Handelsmärkte (STROM)
Nenne die Teilbereiche des Stromhandels in Deutschland!
Großhandel:
–> Börsenhandel:
- Terminmarkt
- Spotmarkt (Day-Ahead-Handel, Intraday-Handel)
–> Außerbörslicher Handel (OTC):
- Terminmarkt & Spotmarkt
Systemdienstleistungen
- Regelenergie & sonstige Systemdienstleistungen
(Abb. slide 12!!)
Zeithorizonte im Energiehandel
Abfolge der Beschaffungsaktionen
Tagesanpassung der Differenz zwischen der ursprünglichen Bestellprognose und der Nachkorrektur mittels der?
“Day-Ahead” Prognose am Vortag der Lieferung (Preis steht am Tag vor Lieferung fest)
Zeithorizonte im Energiehandel
Abfolge der Beschaffungsaktionen
Ausgleichsenergie zur ?
Anpassung der Differenz zwischen der “Day-ahead” Prognose und dem tatsächlich eingetretenen Ist-Bedarf durch Netzbetreiber (Preis steht nach Lieferung fest)
Zeithorizonte im Energiehandel
Beschreibe die Abfolge der Beschaffungsaktionen (Eindeckung der Beschaffungsmengen)!
Terminhandel (z.B. Forwards) bei Langfristprognose (> 5 Tage) unter Erstellung eines Initial-Fahrplan
–>
Erst Termin- dann Spothandel in der Mittelfristprognose (1-5 Tage) zur Termin-Anpassung
–>
Steuerbare Eigenerzeugung, Spothandel (bzw. Intra-Day-Handel), Ausgleichsenergie in der Kurzfristprognose (< 1 Tag)
–>
IST-Last
(slide 13)
Trennung des Handels Strom und Gas von der Physik
Physik:
Erzeugung -> Übertragung -> Verteilung -> Kunde (Netzbetreiber zuständig)
Bilanzierung:
Erzeugung -> Großhandel -> Einzelhandel -> Kunde
…
Was versteht man unter Regel- und Ausgleichsenergie (+was ist der Unterschied)?
–> Prüfungsrelevant(!)
Grob gesagt: Während die Regelenergie den Stromfluss regelt, regelt die Ausgleichsenergie den Geldfluss.
Regelenergie: “Mit Regelenergie (auch „Regelleistung“ genannt) bezeichnet man die Energie, die ein Netzbetreiber benötigt, um unvorhergesehene Leistungsschwankungen in seinem Stromnetz auszugleichen.”
–> Durch den Einsatz von Regelenergie werden Abweichungen zwischen Erzeugung und Entnahme ausgeglichen, damit es zu keiner Gefährdung der Systemstabilität kommt. (Regelleistung muss dafür vorgehalten werden)
Ausgleichsenergie: “Die eingesetzte Regelarbeit, die mit den Leistungsungleichgewichte verursachenden Bilanzkreisverantwortlichen abgerechnet wird. Die Ausgleichsenergie ist somit die Umlage der Abrufkosten für die Regelleistung, sie stellt die bilanzielle Abrechnung des Einsatzes von Regelarbeit dar.” (Strom)
“Wird vom Marktgebietsverantwortlichen als Differenz zwischen Ein- und Ausspeisungen jedes Bilanzkreises im Marktgebiet am Ende der Bilanzierungsperiode ermittelt und mit den Bilanzkreisverantwortlichen verrechnet (vgl. § 23 Abs. 2 GasNZV)”
(Quelle: Bundesnetzagentur)
Was versteht man unter einem Bilanzkreisverantwortlichen (Gas)?
“Bilanzkreisverantwortlicher” ist eine natürliche oder juristische Person, die gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen für die Abwicklung des Bilanzkreises verantwortlich ist. (Quelle §2 Nr. 5 GasNZV)
Was versteht man unter einem Bilanzkreisverantwortlichen (Strom) bzw. wofür ist er verantworlich?
Für jeden Bilanzkreis ist von den bilanzkreisbildenden Netznutzern gegenüber den Betreiber des jeweiligen Übertragungsnetzes ein Bilanzkreisverantwortlicher zu benennen.
–> Der Bilanzkreisverantwortliche ist verantwortlich für eine ausgeglichene Bilanz zwischen Einspeisungen und Entnahmen in einem Bilanzkreis in jeder Viertelstunde und übernimmt als Schnittstelle zwischen Netznutzern und Betreibern von Übertragungsnetzen die wirtschaftliche Verantwortung für Abweichungen zwischen Einspeisungen und Entnahmen eines Bilanzkreises.
Der Übertragungsnetzbetreiber berechnet im Rahmen einer Umlage den Bilanzkreisverantwortlichen die Kosten für ?(1)?, die sich aus den ihm entstandenen Kosten für Bezug von Regelenergie in der Regelzone ergeben. (Es zählt nur der Bezug, nicht die Bereitstellung, da diese bereits über die Netznutzungsentgelte abgegolten ist.) Wenn Ausgleichsenergie benötigt wird, führt dies nicht unbedingt zum Bedarf an Regelenergie zum Ausgleich der Verhältnisse in der ganzen Regelzone. Es kommt nämlich oft vor, dass die einen Bilanzkreise positive Ausgleichsenergie benötigen, andere gleichzeitig jedoch negative Ausgleichsenergie. Diese Beiträge können sich also zumindest teilweise gegenseitig ausgleichen. Deswegen ist der Bedarf an Regelenergie (der Regelzonensaldo) meist ?(2)? als die Summe aller Ausgleichsenergien. Es wäre deswegen auch nicht sinnvoll, den Bedarf an Ausgleichsenergie innerhalb der Bilanzkreise durch technische Maßnahmen (z. B. regelbare Kraftwerke) auf Null zu drücken.
(Quelle: https://www.energie-lexikon.info/ausgleichsenergie.html)
(1) Ausgleichsenergie
(2) viel geringer
Bilanzierung im Überblick
Der Bilanzkreisverantwortliche ist in der Regel der?
Lieferant
Kann auch ein Kunde Bilanzkreisverantwortlicher sein?
Ja
Bespiele: das große Stahlwerk von Thyssenkrupp beschafft sich seine Energie selbst und geht selbst an die Börse -> dann ist das Unternehmen auch selbst Bilanzkreisverantwortlicher und muss selbst seine Entnahmen durch entsprechende Geschäfte ausgleichen
Bilanzierung im Überblick
Oftmals hat auch der Lieferant einen Bilanzkreisverantwortlichen. Er muss also nicht unbedingt selbst Bilanzkreisverantwortlicher sein, er muss nur Zugang zu einem Bilanzkreisverantwortlichen haben.
Ein kleines Stadtwerk mit 1000 Kunden könnte seine Kunden zum Beispiel in einem fremden Bilanzkreis aggregieren und der Bilanzkreisverantwortliche beliefert dann quasi das Stadtwerk. Der Bilanzkreisverantwortliche wäre in diesem Fall also der Vorlieferant. (verschiedene Beschaffungsmodelle möglich)
…
Bilanzkreisverantwortlicher und Lieferant sind nicht zwingend identisch und als Kunde benötige ich auch nicht unbedingt einen Lieferanten.
Wahr/Falsch?
Wahr
Ein Bilanzkreisverantwortlicher (i.d.R. der Lieferant) ist zu was verpflichtet?
Zur Sicherstellung des Bilanzausgleichs. (bei Abweichungen Ausgleichsenergie)
Wer nimmt im Stromsektor die Funktion des Bilanzkreiskoordinators ein?
Übertragungsnetzbetreiber
–> ist für Physik verantwortlich (Einsatz von Regelenergie)
Während bei Strom der ÜNB als Bilanzkreiskoordinator agiert, agiert bei Gas wer als Marktgebietsverantwortlicher?
Fernleitungsnetzbetreiber
Musterbilanzkreisvertrag (Festlegung der BNetzA/KOV)
…
Mitwirkung Verteilnetzbetreiber Strom bzw. Ausspeisenetzbetreiber Gas durch ?? als “Verantwortliche vor Ort” (Bilanzierungsgebiet)
Zeitreihenversand
Grundlage der Bilanzierung
Bei Registrierender Leistungsmessen (RLM) und Zählerstandsgangbilanzierung (ZGB): 1/4-Messwerte werden bilanziert
–> Abweisungen = ??
Ausgleichsenergie im Verhältnis Bilanzkreiskoordinator (BiKo = ÜNB) und Bilanzkreisverantwortlicher
Grundlage der Bilanzierung
Bei Standardlastprofil: unterjährig standardisiertes Lastprofil wird nach ?(1)? aufgerollt und bilanziert; Bilanzkreisverantwortlicher (i.d.R. Lieferant) muss diese (fiktiven) ?(2)?-Werte bereitstellen; Abweichungen an sich ausgeschlossen.
?(3)? x jährlich Abgleich mit gemessenem Ist-Verbrauch der Wirklichkeit
–> (finanzieller) Ausgleich über Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen wem? ?(4)?
(1) Verbrauchsprognose
(2) 1/4
(3) 1
(4) Zwischen Lieferanten und VNB (!)
–> also außerhalb der Bilanzierung
–> VNB trägt das Abweichungsrisiko (nochmal im Detail ansehen)
Unterscheidung Standardlastprofil (SLP)- und Registrierende Leistungsmessung (RLM)-Kunden
Nenne die Unterschiede! (4)
Privat- und kleine Gewerbekunden (SLP-Kunden) vs. Großkunden und Industrie (RLM-Kunden)
Standardlastprofil (SLP-Kunden) vs. Leistungsmessung (bei Kunden mit jährlich Strom > 100.000 kWh / Gas > 1.5 mio. kWh) (RLM-Kunden)
Meist Komplettpreissystem (SLP-Kunden) vs. separiertes Preissystem (RLM-Kunden)
Jahresabrechnung (und Abschläge) (SLP-Kunden) vs. monatsscharfe Abrechnung (RLM-Kunden)
Welche Messsysteme werden bei Standardlastprofil (SLP) eingesetzt? (2)
Ferraris-Zähler
Digitaler Zähler (moderne Messeinrichtung)
Was versteht man unter einem Standardlastprofil?
Ein repräsentatives Lastprofil, mit dessen Hilfe der Lastgang eines Energieverbrauchers (oder Einspeisers) ohne registrierende Leistungsmessung prognostiziert und bilanziert wird (Strom bzw. Gas)