Erfüllung nach § 362 I BGB Flashcards

1
Q

Wdh.: Unterscheid zwischen Primär- und Sekundärleistungsansprüchen.

A

Primärleistungsanspruch (Anspruch auf Naturalerfüllung)
Anspruch auf versprochene Leistung.

Sekundärleistungsanspruch:
Anspruch auf Schadensersatz, wenn es nicht zur Leistung kommt (bei Unmöglichkeit / Gläubiger will versprochene Leistung nicht mehr).

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2
Q

Gesetzliche Regelung des § 362 I BGB?

A

Hier ist die Erfüllung geregelt, was zum erlischen des Anspruchs führt.
Der Begriff “Schuldverhältnis” ist ieS zu verstehen:
Gemeint ist die betreffende Leistung.

D.h. der Kaufvertrag erlischt nicht, lediglich die entspr. Leistungspflicht.

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3
Q

Wie ist der Begriff “Leistung” iSd § 362 I zu verstehen?

A

Zudem unterscheidet man den Begriff der Leistung

Leistungshandlung:
Der Schuldner hat alles zur Bewirkung des Leistungserfolfges getan.

Leistungserfolg:
Geschuldeter Erfolg ist objektiv eingetreten.

ISd § 362 I ist der Leistungserfolg entscheidend.

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4
Q

Unterscheide leistungsbezogene und erfolgsbezogene Pflichten!

A

Leistungsbezogene Pflichten:
Tätigkeitspflichten, beispielsweise aus § 611 Dienstvertrag. Hier ist Leistung iSv Leistungshandlung zu verstehen.

Erfolgsbezogene Pflichten:
Beispielsweise die Übereignung aus § 433 Kaufvertrag. Hier ist Leistung iSv Leistungserfolg zu verstehen.

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5
Q

Welches Verhältnis hat der § 267 I auf § 362 I BGB?

A

Nach dem § 267 I können auch Dritte die Leistung bewirken und somit nach § 362 I erfüllen.

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