FINAL Flashcards
(237 cards)
Reihenfolge zur Anspruchsgrundlagen prüfung
Vertragliche Ansprüche Vertragsähnliche Ansprüche Dingliche Ansprüche Deliktische Ansprüche Bereicherungsrechtliche Ansprüche
absolute rechte
gelten ggü. einem jedermann
man kann jedermann von Nutzung ausschließen
subjektive rechte
gelten nur in einem bestimmen rechtsverhältnis z.B Vertragspartner
man kann nur Vertragspartner von Nutzung ausschließen
Analogie
Übertragung für einen bestimmten Tatbestand im Gesetz vorgesehene Regel auf einen rechtsähnlichen Tatbestand
Voraussetzung für Analogie
Planwidrige Regelungslücke
Vergleichbar interessenlage
Rechtssubjekte
Träger von Rechten und Pflichten
Rechtsfähigkeit
Fähigkeit Träger von Rechts und Pflichten zu sein
Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit selbstständig im Rechtsverkehr aufzutreten und wirksam Erklärungen abzugeben
Deliktsfähigkeit
Fähigkeit für schadenstiftende Ereignisse verantwortlich gemacht zu werden
Rechtsobjekte
Gegenstände die der Beherrschung durch Rechtssubjekte unterliegen
subjektives Recht
einem Rechtssubjekt von der Rechtsordnung verliehene Rechtsmacht
Anspruch
Recht von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen; Legaldefitinion § 194 I
Anspruchsteller
macht den Anspruch
gegen wen wir der Anspruch gemacht
Anspruchsgegner
Anspruchsgrundlage
Vorschrift aus der sich Anspruch ergibt
Teile des Anspruchsaufbaus
Anspruch entstanden
Anspruch untergegangen
Anspruch durchsetzbar
Gläubiger
Anspruchsteller; kann vom Schuldner Leistung verlangen
Schuldner
Anspruchsgegner
Rechtsgeschäft
Tatbestand der aus einer oder mehreren WE besteht, die die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges bezwecken; Außerdem werden sonstige Wirksamkeitsvoraussetzungen benötigt
Verpflichtungsgeschäft
Vertrag durch den sich jemand ggü. einem anderen zur Leistung verpflichtet
Verfügungsgeschäft
Recht, dass auf bestehendes Rechts einwirkt, indem es Recht überträgt, belastet, ändert oder aufhebt
Beispiel Verpflichtungsgeschäft
Kaufvertrag
Beispiel Verfügungsgeschäft
Übereignung einer Sache
Willenserklärung
privat, gewollte Willensäußerung, die auf Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges gerichtet ist