FINAL Flashcards

(237 cards)

1
Q

Reihenfolge zur Anspruchsgrundlagen prüfung

A
Vertragliche Ansprüche
Vertragsähnliche Ansprüche
Dingliche Ansprüche
Deliktische Ansprüche
Bereicherungsrechtliche Ansprüche
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Q

absolute rechte

A

gelten ggü. einem jedermann

man kann jedermann von Nutzung ausschließen

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3
Q

subjektive rechte

A

gelten nur in einem bestimmen rechtsverhältnis z.B Vertragspartner
man kann nur Vertragspartner von Nutzung ausschließen

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4
Q

Analogie

A

Übertragung für einen bestimmten Tatbestand im Gesetz vorgesehene Regel auf einen rechtsähnlichen Tatbestand

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5
Q

Voraussetzung für Analogie

A

Planwidrige Regelungslücke

Vergleichbar interessenlage

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6
Q

Rechtssubjekte

A

Träger von Rechten und Pflichten

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7
Q

Rechtsfähigkeit

A

Fähigkeit Träger von Rechts und Pflichten zu sein

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8
Q

Geschäftsfähigkeit

A

Fähigkeit selbstständig im Rechtsverkehr aufzutreten und wirksam Erklärungen abzugeben

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9
Q

Deliktsfähigkeit

A

Fähigkeit für schadenstiftende Ereignisse verantwortlich gemacht zu werden

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10
Q

Rechtsobjekte

A

Gegenstände die der Beherrschung durch Rechtssubjekte unterliegen

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11
Q

subjektives Recht

A

einem Rechtssubjekt von der Rechtsordnung verliehene Rechtsmacht

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12
Q

Anspruch

A

Recht von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen; Legaldefitinion § 194 I

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13
Q

Anspruchsteller

A

macht den Anspruch

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14
Q

gegen wen wir der Anspruch gemacht

A

Anspruchsgegner

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15
Q

Anspruchsgrundlage

A

Vorschrift aus der sich Anspruch ergibt

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16
Q

Teile des Anspruchsaufbaus

A

Anspruch entstanden
Anspruch untergegangen
Anspruch durchsetzbar

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17
Q

Gläubiger

A

Anspruchsteller; kann vom Schuldner Leistung verlangen

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18
Q

Schuldner

A

Anspruchsgegner

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19
Q

Rechtsgeschäft

A

Tatbestand der aus einer oder mehreren WE besteht, die die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges bezwecken; Außerdem werden sonstige Wirksamkeitsvoraussetzungen benötigt

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20
Q

Verpflichtungsgeschäft

A

Vertrag durch den sich jemand ggü. einem anderen zur Leistung verpflichtet

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21
Q

Verfügungsgeschäft

A

Recht, dass auf bestehendes Rechts einwirkt, indem es Recht überträgt, belastet, ändert oder aufhebt

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22
Q

Beispiel Verpflichtungsgeschäft

A

Kaufvertrag

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23
Q

Beispiel Verfügungsgeschäft

A

Übereignung einer Sache

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24
Q

Willenserklärung

A

privat, gewollte Willensäußerung, die auf Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges gerichtet ist

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25
Trennungsprinzip
Trennung zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
26
Abstraktionsprinzip
Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft sind in ihrer Wirksamkeit voneinander unabhängig
27
Äußerer Tatbestand einer WE
wahrnehmbares Verhalte, lässt Schluss auf bestimmten Rechtsbindungswillen zu; Schriftlich, mündlich, schlüssiges Handeln
28
Bestandteil des innerern Tatbestand / subjektiven Bestandteil einer WE
Handlungswille, Erklärungsbewusstsein, Geschäftswille
29
wann können WE nicht auftreten/angefochten werden
nicht auftreten bei fehlendem äußeren Tatbestand | angefochten werden bei fehlendem inneren Tatbestand
30
Angebot
auf Abschluss gerichtete empfangsbedürftige WE muss grds. an eine bestimmte Person gerichtet sein sollte mit einem einfachen "Ja" beantwortet werden können
31
Wesentlicher Vertragsinhalt eines Angebotes
Vertragsparteien, Hauptleistungpflichten, uU Nebenabreden | Vertragsinhalt kann sich aus Umständen ergeben
32
Annahme
empfangsbedürfte WE Wille zur Annahme des Angebots muss sich deutlich ergeben vorbehaltloses Einverständnis mit dem Angebot
33
Vertrag
Rechtsgeschäft, dass aus 2 mindestens übereinstimmenden, in Bezug aufeinander abgegebenen WE besteht, genannt Angebot und Annahme parteien verkörpern rechtsbindungswille
34
Gefälligkeit
parteien sind rechtlich ungebunden
35
was passiert wenn Gegenpartei Pflichten verletzt (nicht- oder Schlechtleistung einer vertraglichen Bindung)
Sekundäransprüche (SE, Mängelgewährleistung...)
36
Anspruchsvoraussetzung für Schadensersatz
Schuldverhältnis (nachträgliche) Unmöglichkeit Schuldner Vertretenmüssen Schaden
37
Tatbestandsvoraussetzung
Regeln die Voraussetzung dafür sind, dass eine Rechtsfolge einer Norm eintritt
38
Bestandteile eines Obersatze
Wer will Was von Wem Woraus
39
Abgrenzung zwischen Vertrag und Gefälligkeit
durch Auslegung durch Perspektive eines objektiven Dritten; Prüfen ob rechtsbindungswille vorliegt: 1. wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung einer Angelegenheit 2. Grund und Zweck der Vereinbarung 3. Entgeltlichkeit 4. Rechtsfolgen
40
Prüfungsschema § 823 I BGB (ob Schadensersatz aufkommt)
1. Rechtsgutsverletzung 2. Verletzungshandlung des Anspruchsgegners 3. Haftungsbegründete Kausalität 4. Rechtswidrigkeit 5. Verschulden (Grundvoraussetzung ist deliktfähhigkeit) 6. Schaden 7. Haftungsausfüllende Kausalität
41
Handlungsfähigkeit
Fähigkeit wirksam Rechtsgeschäfte vorzunehmen
42
in welcher Reihenfolge prüfe ich Ansprüche
``` vertragliche - vertragsähnliche - dingliche - deliktische - bereicherungsrechtliche Ansprüche ```
43
wie ermittelt man den objektiven Gehalt einer WE
durch Auslegung
44
Handlungswille
Bewusstsein den äußeren Tatbestand einer WE verwirklichen zu wollen
45
Erklärungswille
Bewusstsein eine irgendwelchen rechtserheblichen Inhalts abzugeben
46
Geschäftswille
Wille des Handelnden mit seinem Verhalten einen konkreten rechtsgeschäftlichen Erfolg zu erzielen
47
Was passiert mit der WE wenn Handlungswille nicht vorliegt
WE liegt nicht vor
48
Was passiert mit der WE wenn Erklärungswille nicht vorliegt
WE liegt vor, kann allerdings gem. § 119 ff. angefochten werden
49
Was passiert mit der WE wenn Geschäftswille nicht vorliegt
WE liegt vor, kann gem §§ 119, 123 angefochten werden
50
wann kommt eine WE nicht zustande
wenn äußerer/objektiver Gehalt sowie Handlungswille nicht vorliegt
51
Grundsatz der Privatautonomie
Vertragsfreiheit besteht aus Inhaltsfreiheit (Einzelne kann selbst bestimmen was in Verträgen steht) und Ablschussfreiheit (Einzelne kann selbst bestimmen ob und mit wem er kontrahiert)
52
Grenzen der Abschlussfreiheit
Kontrahierungszwang (für öffentliche Verkehrs- und Versorgungsunternehmen)
53
wann gilt eine WE als abgegeben
nicht empfangsbedürftige WE -> mit Vollendung der Erklärungshandlung empfangsbedürftige Willenserkärung -> mit Vollendung der Erklärungshandlung und wenn Erklärung willentlich in Richtung des Empfängers auf den Weg gebracht wurde
54
Wie weit kann eine Abgabe widerrufen werden?
bis zum Zugang
55
was ist wichtig zu prüfen bei der Abgabe einer WE
ob Fahrlässigkeit vorliegt
56
Arten von WE
``` Ausdrückliche WE Stillschweigende (konkludente) WE Empfangsbbedürftige WE Nicht empfangsbedürftige WE WE unter Anwesenden WE unter Abwesenden mündliche WE schriftliche WE ```
57
Zugang einer WE
liegt vor, wenn Erklärung so in den Machtbereich des Adressaten gelandet ist, dass dieser von ihrem Inhalt unter normalen Umständen Kenntnis nehmen kann;
58
Zeitpunkt des Zugangs einer WE
Zeitpunkt zu dem unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist
59
Einschaltung von Mittelperson
Botenschaft | Vertretung
60
Botenschaft
Unterscheidung zwischen Erklärungs- und Empfangsbote
61
Erklärungsbote
wer von Erklärenden mit der Übermittlung der Erklärung beauftragt wurde Risiko liegt beim Erklärenden Zugang erst, wenn Erklärung dem Empfänger richtig übermittelt wird
62
Empfangsbote
wer zur Entgegennahme von WE geeignet ist | Zugang, wenn nach normalen Verlauf der Dinge mit Weiterleitung an Empfänger zu rechnen ist
63
von welcher Perspektive wird Erklärungsvertreter und Bote ausgelegt
Perspektive des Empfängers
64
Vertreter
Der der Nachricht liefert hat eine Entscheidungsbefugnis
65
Bote
Der der Nachricht überbringt ohne eine Entscheidungsbefugnis zu haben
66
empfangsbedürftige WE
muss abgegeben werden und zugehen | wirksam wenn abgegeben und zugegangen
67
nicht-empfangsbedürftige WE
wirksam mit bloßer Abgabe
68
wann geht eine empfangsbedürftige WE unter Abwesenden ein
wenn sie in Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt und bei gewöhnlichem Lauf der Dinge mit Kenntnis zu rechnen ist
69
Minimalkonsens
Einigung über Minimalbestandteile eines Vertrages
70
offerte ad incertas personas
essentiali negotii, aber ohne Individualisierung des Vertragspartners Angebot an die Allgemeinheit z.B. Parkplatz, Münztelefon, Warenautomat
71
invitatio ad offerendum
Aufforderung ein Angebot abzugeben selbst kein Angebot Annahme einer Invitation ad offerendum ist ein Angebot z.B. Schaufenster, Werbeanzeige, Preisauszeichnung
72
Annahmefrist für Angebote unter Anwesenden
sofort - § 147 I 1
73
Annahmefrist bei Angeboten unter Abwesenden
gewöhnlicher Zeitraum - § 147 II BGB
74
Abändernde Annahme
Ablehnung des ursprünglichen Angebots | Verkäufer nicht verpflichtet auf anderes Angebot zurück zu gehen
75
was ist wichtig wenn ein invitatio ad offerendum vorliegt
um zu zeigen, dass es kein Angebot ist, den Rechtsbindugswillen des vermeintlichen Anbieters prüfen
76
wann gilt eine empfangsbedürftige WE als abgegeben
wenn Handlungswille vollendet ist wenn willentlich in Richtung des Empfängers auf den Weg gebracht worden, dass unter normalen Umständen mit Zugang zu rechnen ist
77
wann gilt eine empfangsbedürftige WE als zugegangen
wenn WE in Machtbereich des Empfängers gelangt dieser Möglichkeit hatte vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen unter gewöhnlichen Umständen mit Kenntnisnahme zu rechnen ist
78
Voraussetzungen des Wirksamwerdens empfangsbedürftiger WE
Abgabe der Erklärung durch Erklärenden Zugang der Erklärung beim Erklärungsempfänger Kein rechtzeitiger Widerruf (§ 130 II BGB)
79
essentiali negotii
sollten in jedem Angebot enthalte sein | Vertragsparteien, Vertragsgegenstand, Kaufpreis
80
Abgabe einer WE
mit willentlicher Entäußerung in den Rechtsverkehr so dass unter normalen Umständen mit Zugang zu rechnen ist
81
Gebundenheit
Anbietende kann Antrag nicht zurücknehmen
82
Kontrahierungszwang
Ausnahme der Privatautonomie Person/Gesellschaft wird rechtlich verpflichtet einen gewissen Vertrag abzuschließen z.B. städtischer Energieversorger
83
in welchen Fällen kann eine Vertragsannahme auch ohne Erklärung stattfinden
Noterielle Beurkundung Privatrechtliche Versteigerung wenn es von dem Antragenden erwünscht ist - lediglich vorteilhafte Geschäfte Schweigen, wenn es vereinbart ist
84
Anfechtung
wenn eine der Parteien eines Vertrages die WE nicht mehr für sich wirken lassen will
85
Irrtumsanfechtung
es gibt 3 verschiedene Arten von Irrtum (Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum, Eigenschaftsirrtum)
86
Erklärungsirrtum
Erklärender wollte das was er sagt, gar nicht sagen | verschreiben, versprechen, vergreifen
87
Inhaltsirrtum
Erklärender weiß, was er sagt, aber nicht was er damit meint | irrtümliche Verwendung von Maßen Gewichten...
88
Eigenschaftsirrtum
Erklärender irrt sich über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Sache - alle wertbildenden Faktoren einer Person oder Sache
89
Was kann nicht angefochten werden
Ein Irrtum im Beweggrund -> Kauf von Blumen wegen falschem Datum von Date
90
Prüfungsschema für Anfechtung
Anfechtungsgrund §§ 119 f. 123 Anfechtungserklärung § 143 I Anfechtungsgegner § 143 II - IV Anfechtungsfrist §§ 121, 124
91
Anfechtungsgrund
Irrtum falsche Übermittlung arglistige Täuschung/widerrechtliche Drohung
92
Formen von Rechtsgeschäften
Schriftform Elektronische Form Textform Notarielle Beurkundung
93
Parteien eines Bürgschaftsvertrages
Schuldner Gläubiger Bürge
94
Veträge in einem Bürgschaftsvertrag
Anspruch auf Rückzahlung des Gläubigers gegen den Schuldner | Bürgschaftsvertrag zwischen Bürger und Gläubiger
95
wann ist der Zugang einer Annahmeerklärung entbehrlich
wenn Zugang nach Verkehrssite nicht zu erwarten ist | wenn Antragende auf Erklärung verzichtet (z.B. rein vorteilhafte Geschäfte)
96
in welcher Reihenfolge werden Anspruchsgrundlagen geprüft
``` vertraglich vertragsähnlich dinglich deliktisch bereicherungsrechtliche Ansprüche ```
97
Rechtsfolgen der Anfechtung
Nichtigkeit - § 143 I Rückabwicklung - § 812 Ersatz des Vertrauensschadens - § 122 (darf nicht besser als bei Erfüööung stehen - positives Interesse)
98
Rechtsfolgen der Anfechtung
Nichtigkeit - § 143 I Rückabwicklung - § 812 Ersatz des Vertrauensschadens - § 122 (darf nicht besser als bei Erfüööung stehen - positives Interesse)
99
3 Stufen der Geschäftsfähigkeit
Geschäftsunfähigkeit § 104 beschränkte Geschäftsfähigkeit §§ 2, 106 (Volle) Geschäftsfähigkeit §2
100
Einwilligung
vorherige Zustimmung ggü. Minderjährigen selbst oder Vertragspartner des Minderjährigen
101
Ausnahmen bei Rechtsgeschäften Minderjähriger
wenn Rechtsgeschäft lediglich vorteilhaft für Minderjährigen ist neutralen Rechtesgeschäften
102
neutrales Rechtsgeschäft
weder rechtlich vorteilhaft, noch rechtlich nachteilhaft -> Geschäft durch das Minderjährige weder etwas erlangt noch verliert
103
was passiert wenn ein Minderjähriger ein Vertrag ohne vorherige Einwilligung der Eltern
Vertrag ist "schwebend" unwirksam bis: 1. Genehmigung - § 168 2. Verweigerung der Genehmigung - § 108 3. Zeitablauf nach Aufforderung zur Genehmigung - § 108 II
104
Negatives Interesse
Anfechtungsgegner ist so zu stellen, als wäre es nie zum Vertragsschluss gekommen
105
positives Interesse
Anfechtungsgegner ist so zu stellen, als wäre der Vertrag ordnungsgemäß zustande gekommen
106
Prüfungsschema § 812 I 1 Var. 1 BGB
Etwas erlangt -> Gegenstand der Bereicherung durch Leistung -> bewusste und zweckgerichtete Mehrung ohne Rechtsgrund -> kein rechtlicher Grund dafür, dass Empfänger Sache erhalten hat Rechtsfolge: Herausgabepflicht des ohne Rechtsgrund erlangten
107
Täuschung
Hervorrufen oder Aufrechterhaltung eines Irrtums durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen durch positives tun -> ausdrücklich/konkludent durch unterlassen -> nur möglich, wenn Aufklärungspflicht besteht
108
argilistig
wenn Täuschung der Abgabe eine bestimmte WE erzweckt
109
Drohung
in Aussicht stellen eines empfindlichen Übels auf das der Drohende Einfluss hat
110
widerrechtlichkeit
liegt vor wenn Mittel, Zweck, oder Zweck-Mittel-Relation rechtswidrig sind
111
wann ist eine Eigenschaft verkehrswesentlich für einen Eigenschaftsirrtum
wenn sie objektiv in unmittelbarer Beziehung zum Geschäftsinhalt stehen
112
welcher Schaden ist im Rahmen des § 122 BGB zu ersetzen?
Vertrauensschutz = neg. Interesse | Anfechtungsgegner ist so zu stellen als hätte er von dem Geschäft nie gehört
113
was versteht man unter der Eigenschaft in einem Eigenschatsirrtum
tatsächlichen und rechtlichen Dinge die Brauchbarkeit und Wert der Vertragssache beeinflussen
114
Stellvertretung
rechtgeschäftliches Handeln für Dritte
115
gesetzliche Stellvertretung
Vertretungsmacht ergibt sich aus gesetzlicher Vorschrift
116
gewillkürte Stellvertretung
Vertretungsmacht wird durch Rechtsgeschäft erteilt
117
wann ist Vertretung nicht möglich
bei höchstpersönlichen Rechtsgeschäften, bei Realakten, Mahnungen
118
Wovon sind Willenserklärungen abzugrenzen
Realakten - Handlungen die Rechtsfolgen kraft Gesetz auslösen (Übergabe) Rechtsgeschäftsähnliche Handlungen - Erklärungen die wie Realakt Rechtsfolgen auslösen (Mahnung)
119
Voraussetzung für Stellvertretung
Abgabe einer eigenen WE In fremden Namen handeln Vertretungsmacht (von Vertretenen verliehen
120
Offenkundigkeitprinzip
Vertragspartner muss erkennen können, für wen Vertreter handelt
121
Rechtsfolgen der Stellvertretung
Nur Vertretene wird aus Geschäft berechtigt und verpflichtet
122
wann tritt der Zugang einer WE bei einem Boten auf
Wenn WE vom Erklärungsempfänger in Kenntnis genommen wurde | wenn sie in seinem Machtbereich eingeht
123
Wann tritt der Zugang einer WE bei einem Stellvertreter auf?
wenn WE beim Vertreter eingeht
124
wie wird eine Vertretungsmacht eingeräumt
durch eine Vollmacht
125
3 Arten von Vollmacht
Innenvollmacht - ggü. Bevollmächtigten Außenvollmacht - ggü. Vertragspartner Nach außen mitgeteilte Vollmacht - z.B. öffentliche Bekanntgabe
126
Wann erlischt eine Vollmacht
grds. frei widerruflich | erlischt mit Beendigung des ihr zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses
127
Insichgeschäft
verboten | Geschäft, das eine Person mit sich selbst abschließt (Vertreter von beiden Vertragsparteien)
128
Vertretung ohne Vertretungsmacht
wenn ein Vertreter einen Vertrag ohne Vertretungsmacht abschließt, ist der Vertrag schwebend unwirksam
129
was passiert wenn der Vertretene das Geschäft genehmigt
dann haftet der Vertreter ohne Vertretungsmacht nicht
130
was passiert wenn der Vertretene das Geschäft nicht bestätigt?
Vertragspartner hat ein Wahlrecht (Erfüllung des Vertrages durch Vertreter oder SE (pos. Interesse))
131
wann ist ein Geschäft lediglich rechtl. vorteilhaft?
Verpflichtungsgeschäft -> wenn nur anderer Teil verpflichtet wird Verfügungsgeschäft -> wenn nur an Minderjährigen verfügt wird
132
Voraussetzung für § 110 Taschengeldparagraph
1. vollständige Bewirkung der vertragsgemäßen Leistung 2. Mit eigenen Mitteln 3. Mittel kommen vom gesetzlichen Vertreter oder dieser hat zugestimmt 4. Zweckentsprechende Verwendung der Mittel
133
gesetzlicher Vertreter
Personen die aufgrund gesetzl. Vorschriften mit Wirkung für andere rechtsgeschägtl. handeln können
134
was passiert wenn ein Minderjähriger einen Vertrag abschließt volljährig wird
seine Genehmigung tritt anstatt der Genehmigung der gesetzl. Vertreter (§ 108 III) auch für Zeit als Minderjähriger
135
Übermittlungsirrtum
WE wird durch Erklärungsbote unbewusst falsch übermittelt (§ 120)
136
Obersatz wenn man NUR die Anfechtung prüfen soll
A könnte gegen B einen Anspruch auf Nichtigkeit (ex tunc) des Kaufvertrages gem. § 142 I BGB haben
137
Einrede
Gegenrechte, die im Prozess von der Partei, die sich auf sie berufen möchte, erhoben werden können
138
praktischer Unterschied zwischen Einrede und Einwendung
Einrede muss aktiv erhoben werden
139
rechtshindernde Einwendung
Anspruch entsteht gar nicht erst | Bsp.: Anfechtung, Geschäftsunfähigkeit, Formnichtigkeit
140
rechtsvernichtende Einwendung
entstandener Anspruch geht nachträglich unter | Bsp.: nachträgliche Unmöglicheit, SE statt der Leistung
141
Was kann/kann nicht verjähren
Ansprüche verjähren | Gestaltungsrechte können nicht verjähren (haben Fristen)
142
3 Faktoren der Verjährung
Verjährungfrist Verjährungsbeginn Hemmung, Ablaufhemmung, Neubeginn
143
Regelmäßge Verjährungsfrist
3 Jahre - § 195
144
wann beginnt eine Verjährung
Mit Schluss des Jahres der Anspruchentstehung (01.01 des Folgejahres) - § 199
145
Hemmung
Während der Hemmung ruht der Verjährung (Verjährungsfrist verlängert sich um diese Zeit)
146
Ablaufhemmung
Verjährungsfrist läuft normal weiter, kann allerdings während Ablaufhemmung nicht enden
147
Neubeginn
Verjährung beginnt mit voller Verjährungsfrist von Anfang an
148
was sind die Rechtsfolgen einer Verjährung
Schuldner hat Leistungverweigerungsrecht | Anspruch ist nicht mehr durchsetzbar
149
wann ist ein Rücktritt unwirksam
wenn Leistungs- oder Nacherfüllungsnaspruch verjährt ist
150
Kollusion
Vertreter und Geschäftspartner wirken bewusst zusammen, um den Geschäftspartner zu schädigen Es greift § 138 - Nichtigkeit
151
Voraussetzungen für erkennbaren Missbrauch der Vertretungsmacht
1. Vertreter überschreitet die im Innenverhältnis gesetzten Grenzen, handelt nach außen wirksam 2. Verhalten ist Vertreter vorwerfbar 3. Vertragspartner erkennt die Überschreitung der im Innenverhältnis gesetzten Grenzen oder Überschreitung ist evident
152
was passiert bei Kollusion und Missbrauch der Vertretungsmacht
Vertrag kommt nicht dem Vertretenen zustande
153
Stellvertretung
ein anderer schließt für mich ein Rechtsgeschäft ab -> Rechtsfolgen gelten für mich
154
Warum sind Privatautonomie und Stellvertretung vereinbar
Ich gebe Stellvertretung die Macht in meinem Namen eine WE abzugeben Voraussetzung ist das Fremdbestimmung durch Selbstbestimmung des Vertretenen passiert
155
Unterschiede zwischen Botenschaft und Stellvertretung
1. Willenserklärung: Stellvertretung -> Vertreter gibt eigene WE; Botenschaft -> überbringt eine fertige fremde WE 2. Geschäftsfähigkeit: Stellvertretung ->darf beschränkt Geschäftsfähig sein; Botenschaft -> Darf geschäftsunfähig sein 3. Überschreitung: Stellvertretung -> §§ 177 ff.; Botenschaft -> bewusste Überschreitung (§§ 177 ff.), unbewusste Überschreitung (§ 120)
156
Arten von Vollmacht
1. Rechtsgeschäftliche Vertretung - § 166 2. gesetzliche Vertretung - z.B. § 1626 3. organschaftliche Vertretung
157
zwei Arten von Insichgeschäften - § 181
1. Selbskontrahierungsverbot -> Vertreter darf nicht als Vertreter mit sich selber Rechtsgeschäfte eingehen 2. Mehrvertretungsverbot -> Vertreter darf nicht als Vertreter zwei verschiedener Parteien ein Rechtsgeschäft für diese Parteien abschließen
158
Wann wird das Märchenprinzip angewendet
bei Eigentümerfragen
159
Namenstäuschung
Handeln unter falschem Namen -> WE wird Erklärendem zugerechnet
160
Identitätstäuschung
Handeln unter fremden Namen -> § 164 ff. gelten analog
161
Duldungsmacht
wenn keine Vollmacht gegeben wurde könnte eine solche einsetzen es müsste ein objektiver Vertrauenstatbestand vorliegen -> X hatte Kenntnis über Handlung von Y und hätte sie verhindern können
162
Anscheinsvollmacht
wenn keine Vollmacht gegeben wurde könnte eine solche einsetzen Vertretener hätte bei Sorgfalt erkennen müssen, dass Andere für ihn wie Vertreter handelt -> es liegt ein objektiver Vertrauenstatbestand vor
163
was kann angelagt werden
jede Leistungspflicht
164
Klagearten
Leistungsklagen Feststellungsklagen Gestaltungsklagen
165
Nebenpflichten eines Vertrages
Verletzung führt zu Sekundärebene | es besteht kein Anspruch auf Erfüllung - Sie können nicht eingeklagt werden
166
Welche Nebenpflichten eines Vertrages gibt es
Treuepflichten Schutz-, Rücksichtnahmepflichten Aufklärungspflichten
167
unter welchen Verträgen wird im rechtsverhältlichen Schuldverhältnis unterschieden
zweiseitige verpflichtende Verträge einseitig verpflichtende Verträge -> nur eine Vertragspartei hat Pflicht zur Leistung unvollkommen zweiseitig verpflichtende Verträge -> zunächst, Leistungspflicht nur für eine Partei, uU kann Leistungspflicht für andere Partei später hinzukommen
168
zweiseitige verpflichtende Verträge
Leistung und Gegenleistung stehen im Gegenseitigkeitsverhältnis = Synallagma Einer leistet um Gegenleistung zu bekommen
169
nachträgliche Unmöglichkeit
Fälle die von Anfang an möglich waren, doch nach Vertragsschluss passiert etwas dass Unmöglichkeit eintritt
170
Stückschuld
Schuldner schuldet eine bestimmte Sache z.B. Gebrauchtwage, existiert genau so nur einmal Leistungsgefahr liegt immer bei Gläubiger
171
Gattungsschuld
Schuldner schuldet einen Gegenstand mittlerer Art und Güte aus einer Gattung - § 243 z.B. Bestellung eines XY Autoreifen -> Schuldner muss ein Reifen dieser Gattung liefern
172
Vorratsschuld
Schuldner schuldet einen Gegenstand mittlerer Art und Güte aus seinem Vorrat beschränkte Gattungsschuld z.B. bestimmter Wein in einem Restaurant
173
Konkretisierung
Gattungsschuld die sich zu Stückschuld umwandelt
174
wie verschiebt sich die Leistungsgefahr durch Konkretisierung
geschuldet wird nur noch eine bestimmte sache -> Gefahr für Gläubiger keine Leistung zu erhalten geht konkrete Sache nach Konkretisierung unter, braucht Schuldner nicht mehr zu leisten
175
wovon hängt das "seinerseits Erforderliche für die Konkretisierung ab
Art der Schuld (Leistungsort) = Ort der Leistungshandlung - § 269
176
Holschuld
Gläubiger muss Leistung beim Schuldner abholen angemessene Frist zur Abholung muss gegeben werden - § 269 I Leistungsort = Erfolgsort = beim Schuldner
177
Bringschuld
Schuldner hat die Leistung an den Wohn-/Geschäftssitz des Gläubigers zu bringen - § 269 I Schuldner hat Leistungsgefahr bis zur Lieferung an der Haustür Leistungsort = Erfolgsort = Beim Gläubiger
178
Schickschuld
Schuldner verspricht, dass ein Produkt zugesendet wird - § 269 I es wurde "alles Erforderliche getan" wenn Produkt ordungsgemäß verpackt der Transportperson zugegeben wurde Leistungsort = Beim Schuldner; Erfolgsort = beim Gläubiger - § 447
179
wie kann man erkennen welche Schuld man hat
Auslegung durch objektiven Empfängerhorizont
180
was sind die Rechtsfolgen eines Vertragsschlusses ohne Vertretungsmacht
Geschäftspartner kann vom Vertreter wahlweise Erfüllung des Vertrages oder SE (positives Interesse) verlangen - § 179 I
181
Leistungsgegenstand
Stückschuld Gattungsschuld Vorratsschuld
182
Leistungsgefahr
Gefahr nochmal leisten zu müssen (Gläubiger) bzw. keine Leistung zu erhalten (Schuldner)
183
was passiert wenn Stückschuld verloren geht
Leistungsgefahr liegt bei Gläubiger | Es tritt Unmöglichkeit nach § 275 I BGB ein
184
bei wem liegt die Leistungsgefahr bei einer Gattungsschuld
bei Schuldner bis zur Konkretisierung (§ 243 II) danach bei Gläubiger
185
was versteht man unter Aussonderung für Konkretisierung
Sache muss eindeutig einem bestimmten Gläubiger zugeordnet werden räumliche Trennung von Rest, ggf. Namenszettel
186
"Seinerseits Erforderliche" für eine Konkretisierung bei einer Holschuld
zu Abholung bereitstellen | wörtliches Angebot zu Leistung (Nicht wenn Termin vereinbart wurde)
187
"Seinerseits Erforderliche" für eine Konkretisierung bei einer Bringschuld
Sache in begründeter Art und Weise am vereinbarten Erfüllungsort anbringen
188
"Seinerseits Erforderliche" für eine Konkretisierung bei einer Schickschuld
Ordnungsgemäße Verpackung, Adressierung, Frankierung und Übergabe an zuverlässige Transportperson
189
Arten der Unmöglichkeit
``` physische Unmöglichkeit juristische Unmöglichkeit Zweckerreichung Zweckfortfall Faktische Unmöglichkeit wirtschaftliche Unmöglichkeit moralische Unmöglichkeit ```
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absolutes fixgeschäft
Leistung ist an eine bestimmte Zeit gebunden -> danach unmöglich z.B. Hochzeitstorte
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relatives Fixgeschäft
für Leistung ist bestimmte Zeit vereinbart, Versäumung führt aber nicht zu Wegfall der Leistungspflicht
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Geldschuld
ist keine Gattungsschuld | da kein Verschaffen einer Sache sondern eines unkörperlichen Vermögenswertes
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nachträgliche Unmöglichkeit
Sache über die Vertrag geschlossen wurde, wurde nach Vertragsschluss unmöglich - § 280 I, III, 283
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Schritt 1. bei der Berechnung von Schaden nach § 249 ff. - Schadensermittlung
Differenzhypothese = Differenz zw. aktuellem und hypothetischen schadensfreihen Zustand Grundsatz ist Zustand der ohne Pflichtverletzung bestünde = Naturalrestitution bei Körper oder Sachschaden kann wiederherstellungkosten verlangt werden - § 249 II
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Minderung eines Schadens - § 254
hat Gläubiger Schaden mitverschuldet, haftet Schuldner nur anteilig
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Erfüllbarkeit
Zeitpunkt ab dem Schuldner leisten darf - § 271 I
197
Fälligkeit
Zeitpunkt ab dem Schuldner leisten muss, ab dem Gläubiger verlangen kann - § 271 I
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Stundung
wenn Schuldner und Gläubiger einen neuen Fälligkeitszeitpunkt vereinbaren -> Bis dahin entfällt alte Fälligkeit und Leistung ist gestundet
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Leistungsstörungen
Unregelmäßigkeiten bei der Abwicklung eines Schuldverhältnisses 1. nachträgliche/anfängliche Unmöglichkeit - § 275 2. Schuldnerverzug - § 286 3. Nichtleistung 4. Schlechtleistung 5. Nebenpflichtverletzung 6. culpa in contrahendo 7. Gläubiger-/Annahmeverzug
200
Rechtsfolgen von Leistungsstörungen
SE neben/statt der Leistung Aufwendungsersatz Rücktritt -> Rückabwicklung des Vertrages, Primäransprüche erlöschen
201
SE neben der Leistung
wenn fiktive Nacherfüllung den Schaden nicht entfallen lassen würde Schadensposition die durch Nacherfüllung nicht ausgeglichen werden können bezieht sich auf Integritätsinteresse (keine Verschlechterung)
202
leichte Fahrlässigkeit
wer im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt | "das kann mal passieren"
203
grobe Fahrlässigkeit
wer die im Verkehr notwendige Sorgfalt im besonders schweren Maße verletzt "Das darf nicht passieren"
204
Vorsatz
Wer weiß dass er einen Erfolg herbei führt und dabei eine Rechtsverletzung passieren wird "Das kann ruhig passieren"
205
was sind die kausalen Leistungsstörungen damit SE neben der Leistung gem. § 280 I BGB eintritt
Nichtleistung/Verzugsschaden - §§ 280 I, II, 286 BGB Schlechtleistung - § 280 I BGB Nebenpflichtverletzung - §§ 280 I, 241 II BGB
206
was sind die kausalen Leistungsstörungen damit SE statt der Leistung gem. § 280 I BGB eintritt
Nichtleistung - §§ 280 I, III, 281 Schlechtleistung - §§ 280 I, III, 281 Nebenpflichtverletzung - § 280 I, II, 282 Nachträgliche Unmöglichkeit der Leistung - §§ 280 I, III, 283
207
Verzugsschaden
SE neben der Leistung der auf Nichtleistung basiert | man benötigt Mahnung oder bestimmten Termin
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beispiele für SE neben der Leistung
Verzögerungsschaden, Schaden an sonstigen Rechtsgütern § 241 II BGB
209
beispiele für SE statt der Leistung
Deckungskauf
210
Erfüllungsgehilfe
wer nach Wissen und Wollen des Schuldners als dessen Hilfsperson bei der Erfüllung von Pflichten tätig wird derjenige, der das tut, was der Schuldner eig selber hätte machen müssen
211
gesetzlicher Vertreter
Personen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften mit Wirkung für Andere handeln können - § 278
212
was bedeutet verschulden
"wissen und wollen" (Vorsatz) bzw. "Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit" (Fahrlässigkeit) der objektiven Pflichtverletzung
213
was sind Nebenpflichtverletzungen
neben Hauptleistungspflichten bestehen in einem Schuldverhältnis auch Nebenpflichten Verpflichtung auf Rücksicht aller Rechte, Rechtsgüter, und Interessen des Vertragspartners - § 241 II BGB
214
welches Handeln eines Erfüllungsgehilfen muss ein Schuldner gem § 275 S. 1 vertretenmüssen
Handeln, dass in Verbindung mit der Verbindlichkeit steht (z.B. Brechen des Bodens beim Reparieren des Waschbeckens, aber nicht Diebstahl)
215
Hauptleistungspflichten
gegenseitige Vertragspflichten | betreffen eine wesentliche Vertragsleistung
216
SE statt der Leistung
Schaden ist durch endgültiges Ausbleiben der mangelfreien Leistung entstanden; man möchte statt der mangelhaften Leistung einen SE haben bezieht sich auf Äquivalenzinteresse (Verbesserung)
217
Mahnung
einseitige empfangsbedürftige an Schuldner gerichtete Leistungsaufforderung muss klar zu Ausdruck bringen, dass Gläubiger geschuldete Leistung verlangt
218
was passiert wenn Verzug § 286 vorliegt
kann §§ 287 f. greifen | Schuldner haftet auch für Zufall, da er früher hätte liefern können
219
Fristsetzung der Pflichtverletzung Nichtleistung
aktive Setzung durch Gläubiger Angemessenheit einer Frist nach Umständen zu bewerten Frist muss erfolglos verstrichen sein
220
wann ist eine Frist bei Nichtleistung entbehrlich
Alt 1: Ernsthafte und endgültige Erfüllungsveweigerung | Alt 1: Besondere Umstände die nach Interessenabwägung sofort SE rechtfertigen (angedrohtes Übel)
221
SE statt der Leistung wegen Nebenpflichtverletzung
§§ 280 I, III, 282 BGB
222
arten der Unmöglichkeit
objektiv subjektiv anfänglich nachträglich
223
objektive Unmöglichkeit
Leistung ist für jedermann unmöglich, niemand kann sie erbringen
224
subjektive Unmöglichkeit
Leistung ist dem Schuldner unmöglich, andere könnte sie erbringen Unmöglichkeit liegt vor
225
wichtig für § 311a II BGB anfängliche Unmöglichkeit
es ist irrelevant ob der Schuldner den Eintritt der Unmöglichkeit zu vertreten hat oder nicht es kommt nur darauf an ob er die Unmöglichkeit kannte bzw. die Unkenntnis bei Vertragsschluss zu vertreten hat
226
Fristsetzung
eindeutige und bestimmte Aufforderung zur Leistung bzw. Nichterfüllung und die Setzung einer angemessenen Frist nach Fälligkeit der Leistung
227
Rücktrittsgründe
§ 323 § 326 V § 324
228
Vorgehensweise bei Rücktritt Überprüfung
erst gucken wir ob ein Rücktritt vertraglich geregelt wurde, wenn nicht dann gucken wir ob es einen Rücktrittsgrund im Gesetz gibt (danach den jeweiligen Rücktrittsgrund prüfen)
229
wichtig für die Prüfung eines Rücktritts
da Rücktritts ein Gestaltungsrecht ist, hat man keinen Anspruch auf Rücktritt wenn ein Grund für Rücktritt vorliegt kann man diesen erklären und sich so aus einem Vertrag lösen nicht Anspruch entstanden, - untergegangen, - durchsetzbar prüfen
230
wie übt man sein Gestaltungsrecht beim Rücktritt aus
durch die Rücktrittserklärung gem. § 349
231
Aufwendung
freiwillige Vermögensopfer im eigenen Interesse
232
wann liegt Billigkeit vor
wenn Gläubiger Aufwendungen tätigt, obwohl sich das Nichterhalten der Leistung bereits abzeichnet
233
welchen Umfang von SE kann der Gläubiger bei anfänglicher Unmöglichkeit verlangen
Herstellung des positiven Interesses gem. § 249 ff. | Gläubiger ist so zu stellen, wie wenn Schuldner den Vertrag ordentlich erfüllt hätte
234
was ist wichtig zu Beachten bei Prüfen nach Aufwendung § 284
Anspruch nach Aufwendungsersatz kann nur anstelle des SE-Anspruchs statt der Leistung geltend gemacht werden
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Abtretung
wenn Altgläubiger keine Lust mehr hat Anspruch einzutreiben geht dieser an Neugläubiger
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Rechtsfolgen der Abtretung § 398
Neugläubiger hat Anspruch nach AGL des Altgläubigers ggü. Schuldner
237
welche Art von Geschäft ist eine Abtretung
ist ein Verfügungsgeschäft | jede Abtretung bedarf eines Verpflichtungsgeschäftes, ansonsten besteht die Möglichkeit der Rückabwicklung