Fragen Studydrive Flashcards

(120 cards)

1
Q

Eine Bilanzverlängerung resultiert aus einer erfolgsneutralen Verbuchung.

A

richtig

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2
Q

Ein Aktivtausch führt zu einer erfolgswirksamen Buchung.

A

falsch (ist erfolgsneutral)

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3
Q

Die GuV nach UGB ist ein statisches Instrument, um den Bilanzgewinn/-verlust zu ermitteln.

A

falsch (Bilanz ist statisch, GuV dynamisch)

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4
Q

Im Steuerrecht ist die Bildung einer Rückstellung für ein Firmenjubiläum erlaubt.

A

falsch

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5
Q

Rückstellungen mit einer Laufzeit von unter 12 Monaten müssen mit 3,5% p.a. abgezinst werden.

A

falsch (Rst. über 14 Monate)

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6
Q

Für das Steuerrecht ist der unternehmensrechtliche Anschaffungskostenbegriff maßgeblich.

A

richtig

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7
Q

Ein Unterschied der Nutzungsdauer eines PKW zwischen Unternehmensrecht und Steuerrecht führt zu einer MWR.

A

richtig

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8
Q

Wird ein derivativer Firmenwert unternehmensrechtlich auf 10 Jahre und steuerlich auf 15 Jahre abgeschrieben, so erhöht sich der Gewinn bei der Überleitung vom unternehmensrechtlichen auf das steuerrechtliche Ergebnis.

A

richtig

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9
Q

Wenn der ursprüngliche Aufwand höher ist als der steuerrechtliche Aufwand, führt dies zu einer positiven MWR.

A

richtig

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10
Q

Die Grunderwerbssteuer zählt zu den Anschaffungskosten.

A

richtig

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11
Q

Eine im Zuge der Anschaffung übernommene Verbindlichkeit zählt zu den Anschaffungskosten.

A

richtig

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12
Q

Wird ein Grundstück mit einem abbruchreifen Gebäude erworben, zählen die Abbruchkosten zum Anschaffungswert des neuen Gebäudes.

A

falsch (zählen zu den Anschaffungskosten von Grund und Boden)

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13
Q

Die Anschaffungskosten eines PKWs dürfen im Steuerrecht maximal 50.000€ betragen.

A

falsch (max. 40.000€)

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14
Q

Die Grundsteuer zählt zu den Anschaffungskosten eines Grundstücks.

A

falsch

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15
Q

Die Prämisse der Gewinnmaximierung verlangt eine Ermittlung der Herstellungskosten zum Höchstansatz.

A

richtig

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16
Q

Die Anwendung der Unterbeschäftigungsklausel führt zu einer Kürzung der variablen Kosten.

A

falsch (fixe Kosten werden gekürzt)

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17
Q

Die unternehmensrechtliche Nutzungsdauer eines Firmenwertes beträgt 15 Jahre.

A

falsch (nur wenn keine verlässliche Schätzung möglich ist, dann wäre es aber auch 10 Jahre und nicht 15 Jahre)

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18
Q

Die steuerrechtliche Nutzungsdauer eines Firmenwerts beträgt 15 Jahre.

A

richtig

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19
Q

Ein vom Unternehmer selbst geschaffener (originäere) Firmenwert darf im Unternehmensrecht aktiviert werden.

A

falsch (es gilt ein Verbot)

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20
Q

Denkmalgeschützte Gebäude müssen steuerrechtlich über 10 Jahre verteilt abgeschrieben werden.

A

falsch (sie dürfen)

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21
Q

Wenn die betriebliche Nutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern mehr als 50% beträgt, erfolgt keine Aktivierung.

A

falsch (wenn es mehr als 50% beträgt, muss zur Gänze aktiviert werden)

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21
Q

Unternehmensrechtlich sind für zahlreiche Anlagegüter konkrete Nutzungsdauern gesetzlich definiert.

A

falsch (steuerrechtlich)

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22
Q

Wird ein Gebäude zu 90% für betriebliche Zwecke genutzt, werden 90% der gesamten AK in das Betriebsvermögen aufgenommen.

A

falsch (Aktivierung zur Gänze, AfA und laufende Aufwendungen werden in voller Höhe eingebucht)

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23
Q

Wird ein Gebäude zu 40% für betriebliche Zwecke verwendet, beläuft sich der Eigenverbrauch auf 60%.

A

falsch (es werden nur 40% aktiviert und daher gibt es keinen Eigenverbrauch)

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24
Einzelwertberichtigungen von Forderungen sind auch steuerlich anerkannt.
richtig
25
Für das UV gilt im UGB das gemilderte Niederstwertprinzip.
falsch (es gilt das strenge Niederstwertprinzip)
26
Für das UV gilt im Steuerrecht das strenge Niederstwertprinzip.
falsch (es gilt das Wahlrecht)
27
Kapitalrücklagen gehören zur Innenfinanzierung.
falsch (Außenfinanzierung)
28
Die Außenfinanzierung ist ein Teilbereich der Unternehmensfinanzierung, bei dem die zur Verfügung gestellten Mittel nicht aus dem Umsatzbereich, sondern von externen Kapitalgebern stammen.
richtig
29
Bei Personengesellschaften ist das Eigenkapital laut §224 UGB detailliert gegliedert.
falsch (bei Kapitalgesellschaften)
30
Das Eigenkapital ist rechtsformunabhängig immer gleich auszuweisen.
falsch
31
Kapitalgesellschaften müssen gemäß UGB für das Eigenkapital detaillierte Ausweisvorschriften beachten.
richtig
32
Die unternehmensrechtliche Gewinnermittlung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Regelungen des EStG.
falsch (UGB)
33
Eine aktive Rechnungsabgrenzung verpflichtet den Unternehmer zu einer zukünftigen Leistung.
falsch (Gegenleistung)
34
Die Bilanz zeigt die Veränderungen der Aufwands- und Ertragskonten während eines Geschäftsjahres.
falsch (Bilanz zeigt die aktiven und passiven Bestandskonten)
35
Gemäß UGB dürfen nur Verbindlichkeitsrückstellungen gebildet werden.
falsch
36
Eine Aufwandsrückstellung wie bspw. eine unterlassene Instandhaltung führt zu keiner MWR.
falsch (im Steuerrecht verboten)
37
Verbindlichkeitsrückstellungen müssen im UGB mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet werden.
richtig
38
Verbindlichkeiten sind aufzuwerten, wenn der Erfüllungsbetrag im Vergleich zum Buchwert gestiegen ist.
richtig
39
Für die Abwertung nach einer Aufwertung bildet der ursprüngliche Schuldbetrag die Untergrenze.
richtig
40
Eine hohe Forderungsintensität kann zu einer Gefährdung der Liquidität im Unternehmen führen.
richtig
41
Gewinnausschüttungen einer GmbH an eine natürliche Person unterliegen dem KESt-Satz von 27,5%.
richtig
42
Personengesellschaften sind ein Steuersubjekt.
falsch
43
Der Körperschaftssteuertarif ist progressiv.
falsch (linear, Einkommenssteuertarif ist progressiv)
44
Die Werte in der Bilanz zeigen die Zerschlagungswerte der jeweiligen Posten.
falsch
45
Die Dauer des Geschäftsjahres kann auf maximal 14 Monate verlängert werden.
falsch
46
Der Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise findet in der Leasingbilanzierung Berücksichtigung.
richtig
47
Die Gewinn- und Verlustrechnung bildet die Zahlungszu- und -abflüsse einer Periode ab.
falsch
48
Aufwendungen müssen berücksichtigt werden, sobald sie erkennbar sind.
richtig
49
Land- und Forstwirte mit Gewinnen über 700.000€ sind rechnungslegungspflichtig gem §189 UGB.
falsch
50
Ein Aktivtausch führt zu einer erfolgswirksamen Buchung.
falsch
51
Eine Bilanzverlängerung resultiert aus einer erfolgsneutralen Buchung.
richtig
52
Die GuV nach UGB ist ein statisches Instrument, um den Bilanzgewinn/-verlust zu ermitteln.
falsch
53
Die Bilanz zeigt die aktiven und passiven Bestandskonten am Ende eines Geschäftsjahres.
richtig
54
Die unternehmensrechtliche Gewinnermittlung erfolgt auf Basis der Regelungen des EStG.
falsch
55
Die unternehmensrechtliche Gewinnermittlung basiert auf der Zielsetzung des Gläubigerschutzes.
richtig
56
Wenn der unternehmensrechtliche Aufwand höher ist als der steuerrechtliche Aufwand, führt dies zu einer positiven MWR.
richtig
57
Wenn der steuerrechtliche Aufwand höher ist als der unternehmensrechtliche Aufwand, führt dies zu einer positiven MWR.
falsch
58
Unter anderem zählt die Grunderwerbssteuer zu den Anschaffungsnebenkosten.
richtig
59
Im Rahmen der Gewinnermittlung gem. §4 Abs. 1 EStG darf kein gewillkürtes Betriebsvermögen bilanziert werden.
richtig
60
Die Bilanzierung von Vermögensgegenständen setzt das zivilrechtliche Eigentum des Bilanzierenden voraus.
falsch
61
Angeschaffte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dürfen nicht aktiviert werden.
falsch
62
Die Bilanzierung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist als Wahlrecht konzipiert.
falsch
63
Geldbeschaffungskosten dürfen in der UGB-Bilanz aktiviert werden.
falsch
64
Eine im Zuge der Anschaffung eines VG übernommene Verbindlichkeit zählt zu den AK.
richtig
65
Die Grundsteuer zählt zu den Anschaffungskosten eines Grundstücks.
falsch
66
Gewinne entstehen, sobald diese erkennbar sind.
falsch
67
Die Umsatzsteuer für einen nicht vorsteuerabzugsberechtigten PKW wird nicht aktiviert.
falsch
68
Der originäre Firmenwert muss zwingend als Bilanzierungshilfe aktiviert werden.
falsch
69
Für die Ermittlung der Herstellungskosten gilt das Maßgeblichkeitsprinzip.
falsch
70
Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist Bestandteil der bilanziellen Herstellungskosten.
falsch
71
Die Anwendung der Unterbeschäftigungsklausel führt zu einer Kürzung der variablen Kosten.
falsch
72
Die Prämisse der Gewinnmaximierung verlangt eine Ermittlung der Herstellungskosten zum Höchstansatz.
richtig
73
Abnutzbares AV darf nicht außerplanmäßig abgeschrieben werden.
falsch
74
Unternehmensrechtlich sind für zahlreiche Anlagegüter konkrete ND gesetzlich definiert.
falsch
75
Denkmalgeschützte Gebäude müssen steuerrechtlich über 10 Jahre verteilt abgeschrieben werden.
falsch
76
Zuschreibungen korrigieren eine voranstehend geltend gemacht planmäßige Abschreibung.
falsch
77
Werterholungen nach erfolgter außerplanmäßiger Abschreibung müssen durch eine Zuschreibung abgebildet werden.
richtig
78
Wird ein Gebäude zu 40% für betriebliche Zwecke verwendet, beläuft sich der Eigenverbrauch auf 60%.
falsch
79
Die planmäßige Abschreibung von PKW wird häufig von einer MWR begleitet.
richtig
80
Ein überwiegend privat genutzter PKW kann anteilig im Betriebsvermögen ausgewiesen werden.
falsch
81
Der Eigenverbrauch korrigiert eine zu hohe Aufwandsrechnung im Falle einer gemischten Nutzung.
richtig
82
Zuschreibungen können nach einer Werterholung wahlweise vorgenommen werden.
falsch
83
Pauschalwertberichtigunen von Forderungen sind ab 2021 steuerlich anerkannt.
richtig
84
Für das UV gilt im Steuerrecht das strenge Niederstwertprinzip.
falsch
85
Für Abwertungen im UV gilt das Maßgeblichkeitsprinzip.
richtig
86
Einzelwertberichtigungen von Forderungen sind auch steuerlich anerkannt.
richtig
87
Für das UV gilt im UGB das gemilderte Niederstwertprinzip.
falsch
88
Zuschreibungen sind im UV weder im UGB noch im Steuerrecht möglich.
falsch
89
Rechnungsabgrenzungsposten können auf der Aktiv- oder auf der Passivseite der Bilanz stehen.
richtig
90
Die passive Rechnungsabgrenzung zeigt den Anspruch auf künftige Leistung.
falsch
91
Eine eigene Vorauszahlung führt zu einer aktiven Rechnungsabgrenzung.
richtig
92
Eine Mietvorauszahlung des Unternehmens für 2 Jahre führt zu einer ARA.
richtig
93
Steuerlich sind aktive Rechnungsabgrenzungen nicht anerkannt.
falsch
94
Privateinlagen eines Einzelunternehmers vermindern das Eigenkapital.
falsch
95
Kapitalrücklagen gehören zum Eigenkapital von Kapitalgesellschaften.
richtig
96
Das Eigenkapital ist rechtsformunabhängig immer gleich auszuweisen.
falsch
97
Das Eigenkapital steht immer auf der Passivseite der Bilanz und kann auch negativ sein.
richtig
98
Bei Personengesellschaften ist das Eigenkapital laut §224 UGB detailliert gegliedert.
falsch
99
Verbindlichkeitsrückstellungen müssen im UGB mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet werden.
richtig
100
Eine Drohverlust-RST ist zu bilden, wenn aus einem schwebenden Geschäft ein Verlust droht.
richtig
101
Gem. UGB dürfen nur Verbindlichkeitsrückstellungen gebildet werden.
falsch
102
Pauschalrückstellungen dürfen für steuerliche Zwecke gebildet werden, nicht aber im UGB.
falsch
103
Eine Aufwandsrückstellung wie bspw. eine unterlassene Instandhaltung führt zu keiner MWR.
falsch
104
Für die Abwertung nach einer Aufwertung bildet der ursprüngliche Schuldbetrag die Untergrenze.
richtig
105
Für die Bewertung von Verbindlichkeiten gilt im Unternehmensrecht das Höchstwertprinzip.
richtig
106
Verbindlichkeiten sind aufzuwerten, wenn der Erfüllungsbetrag im Vergleich zum Buchwert gestiegen ist.
richtig
107
Bei der Bewertung von Verbindlichkeiten gilt für steuerliche Zwecke das Maßgeblichkeitsprinzip.
richtig
108
Sinkt der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit nach einer Aufwertung, darf nicht abgewertet werden.
falsch
109
Intensitätskennzahlen zeigen den Anteil einer Bilanzposition am AV.
falsch
110
Je höher das durchschnittliche eingesetzte EK ist, desto höher ist die Eigenkapitalrentabilität.
falsch
111
Die Anlagendeckungsgrade betrachten ausschließlich den langfristigen Teil der Bilanz.
richtig
112
Zur Ermittlung des Cash-Flows müssen die Abschreibungen vom Jahresüberschuss abgezogen werden.
falsch
113
Ein positiver Cashflow kann u.a. der Tilgung von Krediten oder Investitionen dienen.
richtig
114
Eine hohe Forderungsintensität kann zu einer Gefährdung der Liquidität im Unternehmen führen.
richtig
115
Gewinnausschüttungen einer GmbH an eine natürliche Person unterliegen dem KESt-Satz von 27,5%.
richtig
116
Das Zufluss-Abfluss-Prinzip ist für das AV nicht anzuwenden.
richtig
117
Bei Einzelunternehmern unterliegt ein Gewinn dem progressiven ESt-Tarif.
richtig
118
Personengesellschaften sind Steuersubjekt.
falsch
119
Der Körperschaftssteuertarif ist progressiv.
falsch