Wiederholungsfragen Flashcards

(49 cards)

1
Q

Wenn der Vergleichswert am Bilanzstichtag gesunken ist, muss beim Umlaufvermögen unternehmensrechtlich eine Abwertung vorgenommen werden.

A

richtig (strenges Niederstwertprinzip)

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2
Q

Das Steuerrecht sieht für die Abwertung von UV ein Wahlrecht vor.

A

richtig (andere Zielsetzung im Steuerrecht als im Unternehmensrecht)

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3
Q

Als Vergleichswert am Bilanzstichtag kommt für die Bewertung von Waren nur der Marktpreis des Absatzmarktes in Betracht.

A

falsch

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4
Q

Bei einer Forderungsabschreibung ist auch die USt zu korrigieren.

A

richtig

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5
Q

Forderungsabschreibungen führen ertragssteuerlich zu einer Mehr-Weniger-Rechnung.

A

falsch

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6
Q

Pauschale Einzelwertberichtungen sind unternehmensrechtlich möglich, steuerrechtlich werden diese jedoch nicht anerkannt.

A

falsch

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7
Q

Pauschale Einzelwertberichtigungen sind vom Bruttobetrag der Forderung inkl. USt zu berechnen.

A

falsch (immer Nettobetrag hernehmen)

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8
Q

Die Bildung einer echten Pauschalwertberichtigung im Unternehmensrecht in der Bilanz ist steuerlich ab 2021 anerkannt.

A

richtig

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9
Q

Eine Zuschreibung setzt nicht voraus, dass in einem Vorjahr eine Abwertung auf den niedrigeren Wert am Abschlussstichtag erfolgte.

A

falsch

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10
Q

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten gehören zum UV.

A

falsch (eigener Posten)

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11
Q

Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten dienen dem Ausweis des richtigen Periodenergebnisses in der GuV.

A

richtig (GuV muss periodenrein sein)

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12
Q

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten zeigen fremde Vorauszahlungen.

A

falsch

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13
Q

Passive Rechnungsabgrenzungsposten zeigen fremde Rückstände.

A

falsch (zeigen fremde/vorschüssige Erträge bzw. eigene/nachschüssige Aufwände; Rückstände = wir haben die Leistung schon erbracht und der Kunde schuldet uns das Geld noch)

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14
Q

Einlagen eines Einzelunternehmers erhöhen das Kapitalkonto, nicht aber den Jahresgewinn.

A

richtig (keine Auswirkung auf Gewinn; Buchung: 2…an 9…)

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15
Q

Das Eigenkapital eines Einzelunternehmens ist variabel und kann auch negativ sein.

A

richtig (es kann negativ werden, da es keine Entnahmegrenzen gibt -> haftet mit Privatvermögen)

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16
Q

Für Kapitalgesellschaften ist das Eigenkapital in der Bilanz gem. §224 UGB aufzugliedern.

A

richtig

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17
Q

Für Personengesellschaften bestehen detaillierte Gliederungsvorschriften für das Eigenkapital gem. UGB.

A

falsch (detailliert nur x Kapitalgesellschaften)

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18
Q

Die Dotation einer Kapitalrücklage mindert den unternehmensrechtlichen Gewinn einer Kapitalgesellschaft.

A

falsch (Kapitalrücklagen werden von außen dotiert; Buchung Zuführung: 2 Bank an 9 Kapitalrücklage; Buchung Auflösung: 9 Kapitalrücklagen an 8 Auflösung von Kapitalrücklagen)

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19
Q

Die Dotation einer Gewinnrücklage mindert den unternehmerischen Gewinn einer Kapitalgesellschaft.

A

richtig (aus Jahresüberschüssen)

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20
Q

Im Steuerrecht sind Rücklagenbewegungen bei Kapitalgesellschaften steuerneutral.

A

richtig (steuerlich über MWR berichtigen)

21
Q

Verbindlichkeiten sind unternehmensrechtlich aus Gründen des Gläubigerschutzes am Bilanzstichtag mit dem höheren Erfüllungsbetrag anzusetzen.

22
Q

Das Steuerrecht sieht für die Aufwertung von Verbindlichkeiten am Bilanzstichtag ein Wahlrecht vor.

A

richtig (kein Grundsatz des Gläubigerschutzes)

23
Q

Werterholungen bei Verbindlichkeiten (Sinken des Erfüllungsbetrages nach einer vorgenommenen Aufwertung) dürfen weder unternehmensrechtlich noch steuerlich angesetzt werden.

24
Q

Im Unternehmensrecht sind Aufwandsrückstellungen nicht zulässig.

25
Rückstellungen für Firmenjubiläen sind steuerlich zulässig.
falsch (nur x Dienstjubiläen)
26
Verbindlichkeitsrückstellungen dürfen unternehmensrechtlich nicht pauschal gebildet werden.
falsch
27
Die Bildung einer Drohverlustrückstellung kommt in Betracht, wenn bei einem Einkaufsgeschäft ein Fixpreis vereinbart wurde und die Lieferung noch nicht erfolgt ist.
richtig
28
Drohverlustrückstellungen sind steuerlich nicht anerkannt.
falsch
29
Rückstellungen für Pensionen sind unternehmensrechtlich und steuerlich versicherungsmathematisch zu bewerten.
richtig
30
Rückstellungen für Abfertigungen sind unternehmensrechtlich ausschließlich finanzmathematisch zu bewerten.
falsch
31
Langfristige Rückstellungen sind unternehmensrechtlich abzuzinsen, steuerlich hingegen nicht.
falsch
32
Das Steuerrecht sieht für die Abzinsung langfristiger Rückstellungen einen fixen Zinssatz vor.
richtig
33
Latente Steuern sind bei allen Rechtsformen unternehmerisch anzusetzen.
falsch (nur bei Kapitalgesellschaften)
34
Latente Steuern dürfen im Jahresabschluss ausschließlich auf der Passivseite ausgewiesen werden.
falsch
35
Aktive und passive latente Steuern gegenüber der inländischen Steuerbehörde dürfen im Jahresabschluss nicht saldiert werden.
falsch (sie müssen saldiert werden)
36
Latente Steuern bilden vorübergehende Unterschiede in den unternehmensrechtlichen und steuerlichen Bilanzwerten ab.
richtig
37
Aktive latente Steuern zeigen eine zukünftige Steuerentlastung.
richtig
38
Eine passive latente Steuer ergibt sich, wenn der unternehmensrechtliche Buchwert eines Vermögensgegenstandes höher ist als der steuerliche Buchwert.
richtig
39
Ein Einzelunternehmer darf maximal den im Geschäftsjahr erzielten Gewinn entnehmen.
falsch (keine Entnahmebeschränkung)
40
Unternehmensrechtlich werden Gewinnentnahmen bei Personengesellschaften über ein Verrechnungskonto in der Klasse 3 gebucht.
richtig
41
Jede Kapitalgesellschaft muss unabhängig von ihrer Größe aus dem Jahresüberschuss eine Gewinnrücklage bilden.
falsch
42
Die Bilanz ist ein statisches Instrument, das Mittelherkunft und Mittelverwendung zeigt.
richtig
43
Das Vermögen lässt sich durch die Berechnung der Eigen- und Fremdkapitalquote analysieren.
falsch
44
Für die Berechnung der Eigenkapitalrentabilität wird der Jahresüberschuss durch das Eigenkapital dividiert.
falsch (Ergebnis vor Steuern wird hergenommen)
45
Der Cash-Flow ist eine dynamische Größe und zeigt die Zahlungsströme des Unternehmens.
richtig
46
Zur Ermittlung des Praktiker-Cash-Flows müssen unter anderem die Abschreibungen zum Jahresüberschuss hinzugerechnet werden.
richtig
47
Die nicht abzugsfähige VSt. erhöht die Anschaffungskosten.
richtig
48
Die Reisekosten im Zusammenhang mit Messebesuchen zählen zu den Anschaffungskosten einer später erworbenen Maschine.
falsch
49
Eine Software, die für spezifische Zwecke eines Unternehmens hergestellt wurde, darf beim Auftraggeber nicht aktiviert werden.
richtig