Gefahrenarten Flashcards

1
Q

Grundbegriff der Gefahr

A

Eine Gefahr ist eine Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden führt.

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2
Q

Abstrakte Gefahr

A

Eine abstrakte Gefahr liegt vor, wenn eine gernerell-abstrakte Betrachtung für bestimmte Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen zu dem Ergebnis führt, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall einzutreffen pflegt.

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3
Q

Anscheinsgefahr

A

Ist eine Sachlage, bei der im Zeitpunkt des ordnungsbehördlichen oder polizeilichen Einschreitens bei verständiger Würdigung objektiver Anhaltspunkte für eine Gefahr vorliegen, bei der sich dann aber später zeigt, dass ihr die Sacheignung fehlte, eine Gefahr in Wirklichkeit also nicht bestand.

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4
Q

Dringende Gefahr

A

Sie entspricht der erheblichen Gefahr, d.h. bedeutsame Rechtsgüter müssen betroffen sein; unmittelbar bevorstehen muss der Schaden nicht, denn es genügt, einen Zustand nicht eintreten zu lassen, der seinerseits eine dringende Gefahr für die öffentlich Sicherheit oder Ordnung darstellen würde.

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5
Q

Gegenwärtige Gefahr

A

Eine gegenwärtige Gefahr liegt vor, wenn die Einwirkung eines schädlichen Ereignisses bereits begonnen hat oder unmittelbar oder in allernächster Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevorsteht.

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6
Q

Erhebliche Gefahr

A

Eine erhebliche Gefahr liegt vor, wenn eine Schaden für ein bedeutsames Rechtsgut zu befürchten ist. Bedeutsame Rechtsgüter sind insbesondere Leib, Leben und die Freiheit einer Person, die Wohungsfreiheit, Sachen von bedeutendem Wert, der Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes, öffentliche Verkehrs- oder Versorgungsanlagen und -einrichtungen, sonstige öffentliche Einrichtungen sowie Rechtsvorschriften, deren Verletzung mit Strafe bedroht ist oder für deren Einhaltung ein besonderes Interesse besteht, z.B. Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit. Aber auch eine Gefahr von besonderem Ausmaß, die z.B. einer größeren Anzahl von Personen droht, kann eine erhebliche sein.

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