Gesellschaft 1 Flashcards
Detailhandelskenntnisse Gesellschaft (54 cards)
Nennen Sie die drei unerlässlichen Merkmale eines Staates und
erklären Sie diese.
Staatsgebiet
ein begrenztes Gebiet
Staatsvolk
die Menschen, welche auf diesem Gebiet leben
Staatsgewalt
die Ordnungsinstanz, welche auf diesem Gebiet Recht,
Sicherheit und Ordnung durchsetzt
Nennen Sie die drei Gewalten und erklären Sie diese.
Legislative
gesetzgebende Gewalt; stellt Regeln für das Zusammenleben auf; Rechtssetzung
Exekutive
ausführende Gewalt; vollstreckt die Gesetze; Rechtsanwendung
Judikative
richterliche Gewalt; ahndet Zuwiderhandlungen; Rechtssprechung
Machen Sie eine Tabelle mit den drei Gewalten und den
dazugehörenden Behörden auf den Ebenen Bund, Kanton,
Amt/Bezirk und Gemeinde.
Exekutive Gesetze erlassen
- Bund Nationalrat+Ständerat
- Kantone Kantonsrat, Landrat, Landsgemeinde
-Gemeinde Gemeindeversammlung, Einwohnerrat,
Grosser Stadtrat, Grosser Gemeinderat
Judikative Gesetze auslegen
- Bund Bundesgericht
- Kanton Obergericht, Kantonsgericht
- Gemeinde Friedensrichter, Vermittler, Sühnebeamter
Exekutive Gesetze ausführen
- Bund Bundesrat
- Kanton Regierungsrat, Staatsrat
- Gemeinde Gemeinderat, (kleiner) Stadtrat
Erklären Sie den Zweck der Gewaltenteilung.
Die Gewaltentrennung verteilt die Staatsgewalt auf drei vonein- ander unabhängige Institutionen, um die Ansammlung von zu
grosser Macht in einer Hand zu verhindern.
Nennen Sie die sogenannte „4. Gewalt“ und erklären Sie deren
wichtigste politische Funktionen.
Die Massenmedien (Zeitung, Zeitschriften, Radio/TV, Newsportale) - Information - Meinungsbildung - Kontrolle/Kritik
Nennen Sie die beiden Grundprinzipien, nach welchen Staaten
organisiert werden und vergleichen Sie diese.
Zentralismus
Die Staatsgewalt wird möglichst von einer Zentrale ausgeübt,
um die Vereinheitlichung zu fördern.
Föderalismus
Die Staatsgewalt wird auf mehrere Gebiete verteilt, um auf die
jeweiligen Sitten, Gebräuche, auf Sprache und Kultur Rück- sicht zu nehmen.
Vergleichen Sie die drei Staatsformen „Einheitsstaat“,
„Staatenbund“ und „Bundesstaat“.
Einheitstaat
Zentrale Regierungsgewalt für alle Landesteile
einsprachige länder wie F, I
Staatenbund
Einzelne souveräne Staaten für lockeres bündniss
UNO NATO
Bundesstaat
Teilstaaten treten Teil der souveränität an Bund ab
CH A
Erklären Sie den Begriff Demokratie.
Demokratie ist jene Regierungsform, bei welcher das Volk der oberste Entscheidungsträger ist.
Nennen Sie die Merkmale einer direkten Demokratie und
nennen Sie Beispiele.
Das Volk wählt die Abgeordneten, d.h. die Mitglieder des Parlaments.
Dieses bereitet die Geschäfte vor.
Über Verfassung, Gesetze und Geschäfte entscheidet das Volk bei der Abstimmung.
Beispiele: Landsgemeindekantone AI und GL
Nennen Sie die Merkmale einer repräsentativen Demokratie und
nennen Sie zwei Beispiele.
Das Volk wählt die Abgeordneten, d.h. die Mitglieder des Parlaments.
Diese entscheiden allein über Verfassung, Gesetze und Geschäfte bei Abstimmungen im Parlament.
Beispiele: D, I, F
Nennen Sie die Merkmale einer halbdirekten Demokratie (Referendumsdemokratie) und nennen Sie ein Beispiel.
Das Volk wählt die Abgeordneten, d.h. die Mitglieder des Parlaments.
Dank dem zusätzlichen Initiativ- und Referendumsrecht hat das Volk auch direkte Einflussmöglichkeit auf Verfassung und Gesetzgebung.
Beispiel: Schweiz
Nennen und erklären Sie die politischen Rechte eines mündigen
Schweizer Staatsbürgers.
Stimmrecht: über eine Sachvorlage mit „Ja“ oder „Nein“ entscheiden
Aktives Wahlrecht: Man kann jemanden wählen
Passives Wahlrecht: Man kann gewählt werden
Initiativrecht
Das Recht der gesetzgebenden Gewalt einen Gesetzesentwurf vorzulegen, innerhalb von 18 Monaten
müssen 100’000 Unterschriften gesammelt werden
Referendumsrecht
Das Recht ein vom Parlament verabschiedetes Recht anzufechten. 50‘000 Bürgerinnen und Bürger müssen innerhalb von 100 Tagen das Referendumsbegehren unterschreiben.
Erklären Sie, was das Initiativrecht auf Bundesebene bedeutet
und wie es ausgeübt wird.
Die Volksinitiative ist das Recht des Volkes, in der Bundesverfas- sung neue Artikel oder deren Änderungen und Aufhebung
anzuregen.
Dies kann als formulierte Initiative (=genauer Wortlaut, über 95% der Fälle) oder als allgemeine Anregung geschehen.
Nach Veröffentlichung im Bundesblatt müssen innert 18
Monaten mindestens 100`000 Stimmberechtigte das
Begehren unterschreiben, damit die Initiative zu Stande kommt.
Bei der Abstimmung braucht es das Volks- und Ständemehr.
Nennen und erklären Sie die drei Verfahrensschritte, wenn eine
Volksinitiative zu Stande gekommen ist.
- Schritt
Der Bundesrat unterbreitet dem National- und Ständerat
Botschaft und Antrag. Er empfiehlt je nachdem:
Zustimmung – Ablehnung ohne Alternativvorschlag - Annahme Gegenentwurf des Bundesrates - Schritt
National- und Ständerat empfehlen dem Volk je nachdem:
Zustimmung – Ablehnung ohne Gegenvorschlag – Annahme
Gegenentwurf des Bundesrates oder des Parlaments - Schritt
Volk und Stände (Kantone) entscheiden an der Urne.
Bei der Abstimmung braucht es das Volks- und Ständemehr.
Wenn der Bundesrat und/oder das Parlament einen Gegenent- wurf zur Initiative ausgearbeitet haben, hat der Stimmzettel einen
festgelegten Grundinhalt.
Nennen Sie diesen und erklären Sie die Funktion.
Der Stimmzettel enthält 3 Fragen:
Annahme der Volksinitiative Ja/Nein
Annahme des Gegenvorschlags Ja/Nein
Stichfrage, ob lieber Annahme Volksinitiative oder Gegenvor- schlag, falls beide angenommen werden
Im Falle einer solchen Doppelabstimmung ist es erlaubt, mit
einem doppelten Ja abzustimmen.
Deshalb ist es erforderlich, mit der Stichfrage zu klären,
welcher der beiden Vorschläge (Volksinitiative und Gegenvor- schlag) der Vorzug zu geben ist, falls beide angenommen
werden
Erklären Sie, was das obligatorische Referendum auf
Bundesebene bedeutet und wie es ausgeübt wird.
Das Referendum ist in zwei Fällen obligatorisch:
bei Änderungen/Ergänzungen der Bundesverfassung
= obligatorisches Verfassungsreferendum
beim Beitritt zu internationalen Organisationen (z.B. EU)
= obligatorisches Staatsvertragsreferendum
Bei der Abstimmung braucht es das Volks- und Ständemehr.
Erklären Sie, was das fakultative Referendum auf Bundesebene
bedeutet und wie es ausgeübt wird.
Das Referendum kann in zwei Fällen ergriffen werden:
beim Erlass neuer Gesetze durch das Parlament
= fakultatives Gesetzesreferendum
wenn Staatsverträge rechtssetzende Auswirkungen haben
= fakultatives Staatsvertragsreferendum
Nach Veröffentlichung im Bundesblatt müssen innert 100 Tagen
mindestens 50`000 Stimmberechtigte das Begehren
unterschreiben
oder aber es müssen mindestens 8 Kantone das
Begehren unterstützen,
damit das Referendum ergriffen wird.
Bei der Abstimmung braucht es nur das Volksmehr.
Erklären Sie, wer den Anstoss zu einem neuen Gesetz geben
kann.
Interessengruppen wenden sich an Parlamentsmitglieder
(indirekter Anstoss)
mindestens 8 Kantone machen eine Standesinitiative
(indirekter Anstoss)
Bundesrat oder Bundesverwaltung
(direkter Anstoss)
Mitglieder des National- und Ständerates mittels Motion oder
Postulat
(direkter Anstoss)
Erklären Sie, was nach dem Anstoss zu einem neuen Gesetz in
der vorparlamentarischen Phase passiert.
Gesetzesentwurf
Die Bundesverwaltung und/oder eine vom Bundesrat
eingesetzte Expertengruppe arbeiten einen Gesetzesentwurf
aus.
Vernehmlassung
Der Entwurf wird zur Stellungnahme an Kantone, Verbände,
Parteien, interessierte Kreise versandt.
Botschaft des Bundesrates
Der allenfalls korrigierte Entwurf wird vom Bundesrat mit einer
Empfehlung an National- und Ständerat geschickt.
Erklären Sie, was beim Gesetzgebungsverfahren in der
parlamentarischen Phase passiert.
Vorberatung in den Kommissionen des National- und
Ständerates
Eintretensdebatte
Beide Räte entscheiden, ob auf die Vorlage eingetreten wird.
Bei abschlägigem Entscheid entweder Abbruch oder neuer
Vorschlag Bundesrat. Bei Eintreten auf die Vorlage:
Behandlung im Erst- und im Zweitrat
Die Präsidenten der Kammern legen fest, welche Kammer und
welche vorberatenden Kommission im jeweiligen Fall mit der
Beratung beginnt. Nach dem Entscheid des Erstrats erfolgt die
Behandlung im Zweitrat.
Differenzbereinigung
Die Räte bearbeiten die Vorlage, bis die Differenzen bereinigt
sind. Ist dies nach drei Verhandlungen nicht erreicht, erfolgt
eine Einigungskonferenz.
Erklären Sie, was beim Gesetzgebungsverfahren in der
nachparlamentarischen Phase passiert.
obligatorisches Referendum/Inkrafttreten
Unterliegt das Gesetz dem obligatorischen Referendum,
kommt es zwingend zu einer Abstimmung.
Stimmen Volk- und Stände zu, tritt das Gesetz in Kraft.
fakultatives Referendum/Inkrafttreten
Das neue Gesetz wird im Bundesblatt veröffentlicht. Innert
einer Frist von 100 Tagen kann nun das Referendum ergriffen
werden.
Wird das Referendum nicht ergriffen, tritt das Gesetz in Kraft.
Wird das Referendum ergriffen, kommt es darüber zur
Abstimmung. Bei Annahme durch das Volk tritt das
entsprechend abgeänderte Gesetz in Kraft.
Nennen Sie die 5 wichtigsten Parteien in der Schweiz.
Ordnen Sie diese dem Links-Rechts-Schema zu:
Links/Mitte-Links/Mitte/Mitte-rechts/Rechts
SVP
Schweizerische Volkspartei; Rechts
SP
Sozialdemokratische Partei; Links
FDP
Freisinnig-Demokratische Partei; Mitte-Rechts
CVP
Christlich-demokratische Volkspartei; Mitte -Links
GPS
Grüne Partei der Schweiz; Links
Unterscheiden Sie die Zielsetzung von Parteien und Verbänden.
Parteien
In Parteien organisieren sich gleichgesinnte Personen, deren
Ziel es ist, das Gemeinwesen nach ihren politischen Vorstellungen mitzugestalten und zu diesem Zweck danach streben,
ihre Meinung in der Öffentlichkeit zu vertreten und als Partei
politische Ämter in Gemeinde, Kanton und Bund zu bekleiden.
Verbände
In Verbänden organisieren sich gleichgesinnte Personen, damit
sie ihre Interessen auf einem Teilgebiet (Arbeitgeber, Arbeit- nehmer, Hauseigentümer, Mieter, Autofahrer) in der Öffentlich- keit darlegen und bei politischen Entscheidungen über Geset- ze, staatliche Vorhaben, Subventionen wirksam einbringen
können.
Erklären Sie das Majorzwahlverfahren und wie es auf Bundes- ebene angewendet wird.
Das Majorzwahlverfahren wird angewendet, wenn für einen Posten nur 1 Person gewählt werden kann.
Wird ein Bundesrat gewählt, gilt im ersten Wahlgang das absolute Mehr (mindestens die Hälfte der gültig
abgegebenen Stimmen der Vereinigten Bundesversammlung plus 1).
Erreicht im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten das absolute Mehr, wird so lange gewählt, bis einer der Kandidaten es erreicht.
Anmerkung:
Oft gilt, dass wenn eine zweiter Wahlgang erforderlich ist, dann das relative Mehr gilt (= der Kandidat mit den meisten Stimmen).