Grunglagen Flashcards
(29 cards)
Vermögen:
Vermögen ist der zusammenfassende wertmäßige Ausdruck für vorhandene Finanzmittel,
Forderungen und sachliche Produktionsmittel wie Grundstücke, Gebäude,
Geschäftsausstattung, Maschinen, Fahrzeuge, Rohstoffe, Erzeugnisse oder Handelswaren.
Bilanz:
Die Bilanz ist eine zeitpunktbezogene, betragsmäßige ausgewogene Gegenüberstellung der real
vorhandenen Werte (Vermögen) mit den darauf bezogenen Verpflichtungen gegenüber Dritten
(Fremdkapital) und der als Restgröße verbleibenden Anteil der Eigentümer (Eigenkapital)
Inventar:
Inventar = Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden
Inventur:
ventur:
• Inventur = Tätigkeit, um Vermögensgegenstände und Schulden festzustellen
• z.B. messen, zählen, wiegen, schätzen, Belege prüfen (falls körperliche Bestandsaufnahme
nicht möglich ist)
wann wird Inventur durch geführt?
- Unternehmensgründung oder Übernahme eines Unternehmens
- Schließung eines Unternehmens
- Am Schluss jedes Geschäftsjahres
Arten der Inventur:
1) Stichtagsinventur
2) Verlegte Inventur/Zeitverschobene Inventur
3) Permanente Inventur (permanente Bestandskontrolle)
4) Stichprobeninventur
Stichtaginvertur:
Die Inventur wird in der Regel zwischen 10 Tage vor oder nach dem Bilanzstichtag durchgeführt.
Nachteil:
+größere Arbeitsaufwand
+Störung Betriebsabläufe bin hin zum Schließung
Verlegte Inventur:
jährliche körperliche Bestandsaufnahme ganz oder teilweise innerhalb der letzten 3 Monaten oder ersten 2 Monaten nach dem Bilanzstichtag durchgeführt werden.
Man soll aber zu dem Bilanzstichtag Fortschreiben oder Rückrechnung, hier bei soll man keine körperliche Bestandsaufnahme mehr durchführen. Eine Festlegung des Gesamtbestandes reich aus.
Permanente Inventur:
Bei dieser Inventurart wird der Istzustand laufend (permanent) festgehalten.
+• In den Lagerbüchern und Lagerkarteien (heute wohl nur noch EDV-gestützt) müssen alle
Bestände und alle Zugänge/Abgänge einzeln nach Tag, Art und Menge (Stückzahl, Gewicht oder Kubikinhalt)
eingetragen werden.( Alle Eintragungen müssen belegmäßig nachgewiesen werden. )
+• In jedem Wirtschaftsjahr muss mindestens einmal durch körperliche Bestandsaufnahme
geprüft werden, ob das ausgewiesene Vorratsvermögen mit den tatsächlich vorhandenen
Beständen übereinstimmt
+ Die Prüfung braucht nicht gleichzeitig für alle
Bestände vorgenommen zu werden. (aber keine
Stichprobeinventur)
+Ergebnis und Tag der Prüfung soll in den
Lagerbüchern festgelegt.
+Protokoll für die Inventur und unterschrift der Prüfer
Stichprobeninventur:
+ bevorzugt besonders in Großunternehmen
+für hochwertige Güter erfolgt die Vollerhebung
+der Recht wird mittels Stichprobe erhoben und hochgerechnet
!!!+ soll vor der erste Anwendung mit Finanzamt besprochen werden
Steuersätze:
0% = Deutsche Post, Miete, Versicherung, Zinsen, Kredit
7% = Bücher, Lebensmittel, Konzert karten, Hotel7% (Frachtstück 19%), Blumen
19% = alles andere
Bestandskonto:
Am Anfang des Geschäftsjahres weissen die Bestandskonten einen Anfangsbestand auf, der aus der Bilanz zu übernehmen ist.
Die Geschäftsvorfälle werden während eines Geschäftsjahres erfasst und gebucht. Die somit finanziell wirksamen Vorgänge werden mit veränderten Salden im Jahresabschluss in die Schlussbilanz übertragen.
Aktivtausch:
Bei einem Aktivtausch erfolgt ein Geschäftsvorfäll, der zwei Konten der Aktivseiten anspricht.
Passivtausch:
Bei einem Passivtausch erfolgt ein Geschäftsvorfall, der zwei Konten der Passivseiten anspricht.
Umsatzsteuer:
Die Umsatzsteuer stellt die Steuerart dar, die für viele Volkswirtschaften die höchste Einmahnequelle aus Steuern darstellt.
Umsatzsteuer ist eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt dar.
Vorsteuer:
Vorsteuer ist eine Forderung gegenüber dem Finanzamt dar.
Erfolgskosten:
Zu den Erfolgskonten zählen zum einen die Aufwandskonten und zum anderen die Ertragskonten.
Die Aufwands- und Ertragskonten sind die Bestandteile der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
Diese wiederum mehrt oder mindert das Eigenkapital, je nachdem, ob ein Jahresüberschuss(Gewinn) erwirtschaftet wurde oder ein Jahresfehlbetrag(Verlust).
Anschaffungskosten Formel:
Anschaffungspreis + (direkte) Nebenkosten - Preisminderung = Anschaffungskosten
Abschreibungsarten:
- Lineare Abschreibung
- Degressive Abschreibung
- Leistungsbezogene Abschreibung
AfA
Absetzung für Abnutzung
Anlagevermögen:
Anlagevermögen sind langfristige Wertanlagen, die dem Unternehmen dauerhaft dienen und jahrelang Bestand haben.
Umlaufvermögen:
Das Umlaufvermögen bezeichnet das auf der Aktivaseite der Bilanz ausgewiesene Vermögen, das nicht dazu bestimmt ist, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen (vgl. § 247 Abs. 2 HGB ), sondern das sich kurzfristig umschlägt.
GWG/geringwertiger Wirtschaftsgüter:
\+abnutzbares \+bewegliches Wirtschaftsgut \+WG des Anlagevermögens \+zu einer selbstständigen Nutzung fähig \+finanzielle Einschränkung der AK/HK
Anschaffungskosten: reinfolge un zu bestimmen:
- Ermittlung der einteil des Ust
- Was ist AK? gem. §255 1
- Ermittlung der AK
- Bildung der Buchungssätze