IFM Flashcards
(157 cards)
Effekt Incoterms
Reduzieren Unsicherheiten im Lieferverhalten der Handelspartner -> finanzielle Implikationen
Incoterms regeln Übergabezeitpunkte für ….
-Kosten (z.B. Verpackung, Zoll)
-Risiken (Beschädigung/ Verlust)
Incoterms bestimmen…..
- mit der Kostenverteilung faktisch (nicht rechtlich) die Übernahme der damit verbundenen Aktionen, insbesondere Dokumentenbeschaffung
- Mit dem Risikoübergang die Bilanzierung der Ware beim Importeur oder Exporteur
Zugeständnisse von Incoterms möglich bei…. (man ist großzügiger bei Incoterms wenn….)
-gesamtwirtschaftliche/ politische Sicherheit im Land des Handelspartners
- Bedeutung des Handelspartners
- Zuverlässigkeit des Handelspartners selbst
- sichere Transportwege/ -mittel
- geringe Schadensanfälligkeit der Ware
- Entgegenkommen in anderen Vertragsbestandteilen (z.B. Warenpreis)
Incoterms Beispiele
EXW, DDP, FAS, CIF
EXW
Ab Werk
DDP
Geliefert Verzollt
FAS
Frei Längsseite Schiff
CIF
Kosten, Versicherung, Fracht
-> häufig genutzt, um internationale Preisangebote vergleichbar zu machen
Details, die nicht in Incoterms geregelt sind
- Juristischer Eigentumsübergang, Zuständigkeit für die Beschaffung diverser Dokumente Gerichtsstand
- Genaue und zugleich flexible Bezeichnung des Übergabeortes
- Genaue Bezeichnung der aufgeteilten Kostenbestandteile
- Aufgabenteilung am Ort des Gefahrenübergangs
- Qualität der eingebundenen Transport-, Lager-, und Versicherungsdienstleister sowie deren Vertragsbedingungen
- Weitere Pflichten zu Information, Gewährleistung, Haftungsausschluss,…..
Berücksichtigung EU-Einfahrgaben
- Warenpreis ab US-Werk
- Frachtkosten bis Eu-Hafen
- Kosten Weitertransport in EU
- Zollsatz
- Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)-Satz
Zollverfahren für EU-Importe -> Zollanträge bei Einfuhr in EU
- Produkt aus Nicht-EU-Land
- Produkt-“Umwandlung” in EU
- “aktive Veredelung” in EU
- Zwischenlagerung in EU
Produkt aus Nicht-EU-Land
“Nichtgemeinschaftsware” -> Zoll und EUSt
Aktive Veredelung
zeitlich befristet für Prozess der Veredelung, danach wieder Export -> kein Zoll/ EUSt
Produkt-Umwandlung
unbefristeter Verbleib in EU -> Zoll/ EUSt erst auf Folgeprodukt
Zwischenlagerung in EU
z.B. für Sortierung oder zollfreien Transit-> “Zolllagerverfahren” -> EUSt
Zollverfahren für EU-Exporte
- Produkt zum Verbleib in einem Nicht-EU-Land
- passive Veredelung außerhalb EU danach EU-Reimport
- vorübergehende Verwendung
Produkt zum Verbleib in einem Nicht-EU-Land
In EU hergestellte Gemeinschaftsware -> Zoll möglich
passive Veredelung außerhalb EU danach EU-Reimport
“Nichtgemeinschaftsware” -> EU-Importzoll nur auf Mehrwert aus Ausland
vorübergehende Verwendung
Nichtgemeinschaftsware -> kein Zoll
Ansatzpunkte zur Verringerung der Zollbelastung
- Überprüfen der Produkteinreihung in Zollnomenklatura = Tarifierung
- Nachweis kompetenter Zollabwicklung im Unternehmen ->Antrag auf Status eines “zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten” -> vereinfachte Anmelde- & Prüfverfahren gelten
- Anmeldeverfahren zum “Versandverfahren T1” -> Vornahme der Versteuerung und Verzollung am Bestimmungsort
- Anpassen der Produktart/ Fertigungstiefe an Zollkriterien (evtl. Standort verlagern?)
- Zollwert senken durch abzugsfähige Kosten
- Nutzung von Erleichterungen bei aktiver/ passiver Veredelung, im Zolllager, im Freihafen oder in regionalen Sonderwirtschaftszonen + nationale Sonderregeln
- Lobby-Aktionen mit Interessenverband
Geldeingangsdauer (DSO)
(Forderungsbestand LuL x 365): Umsatzerlöse
->Je kürzer, desto schneller Forderungsbegleichung und geringer Kapitalbindung
-> Je länger, desto größer Liquiditätsgefahr bei Forderungsausfall
Debitorenumschlag
Umsatzerlöse (Preis x Menge): Durchschnittlicher Forderungsbestand LuL
Ansatzpunkte für Fragen des Analytikers beim Zahlungsrisiko
- Branchenübliche Zahlungsarten, -ziele
- Struktur (Langfristige Fertigungsaufträge, Factoring, Exportländer/ -währung
- Qualität (Forderungssummen, Verhandlungsmacht,…)