ISA DE 200 - Übergeordnete Ziele + Grundsätze Prüfung Flashcards
(9 cards)
Was ist gem. ISA DE 200 das Ziel der APr?
- Erlangung hinreichender Sicherheit ob Abschluss als Ganzes frei von wesentlicher falscher Darstellung aufgrund doloser Handlungen oder Irrtümer
- Erteilung BestV zum Abschluss in Übereinstimmung mit Feststellungen
- Hinr. Sicherheit != abs. Sicherheit => Prüfung dient nicht Ziel unwesentliche Fehler festzustellen
Wie kann der APr hinreichende Sicherheit erlangen (ISA DE 200)
- Ausübung pflichtgemäßem Ermessen
- kritischer Grundhaltung
- Identifizierung & Beurteilung Risiken wstl. falsch. Darst. (RoMM) auf Grundlage Verständnis der EInheit + IKS
- Planung + Umsertzung angemessener Reaktionen auf diese Risiken
- Einholung geeigneter Prüfungsnachweise um Prüfungsrisiko auf vertretbares Maß zu reduzieren
Was sind die Komponenten des Risikos falscher Darstellung? (ISA DE 200)
Allg.: Risiko das Abschluss vor AP wstl. falsche Darstellungen enthält
Komponenten: Inhärentes Risiko + Kontrollrisiko (= RoMM)
Was lässt sich allgemein aus dem ISA (DE) 200 herauslesen?
Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von AP
- pflichtgemäßes Ermessen
- kritische Grundhaltung
- Kenntnisse über Geschäftstätigkeit
- Keine Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände
- Risiko falscher Darstelllung
- Entdeckungsrisiko
- Prüfungsrisiko
Nenne drei wichtige Anwendungsbereiche pflichtgemäßem Ermessen (ISA DE 200)
- Bestimmung Wesentlichkeit und Prüf.Risiko
- Planung von PH > Art, Zeit, Umfang
- Beurteilung Prüf.nachweise und Ermessensentscheidungen
Nenne vier wichtige Anwendungsbereiche kritischer Grundhaltung (ISA DE 200)
- Identifizierung mgl. Widersprüche / ungewöhnl. Umstände
- Kritische Beurteilung Prüf.Nachweise (Aussagekraft, Verlässlichkeit)
- Aufmerksamkeit auf dolose Handlungen (zB Fraud Triangle)
- Vermeidung zu starker Verallgemeinerung bei Ziehen von Schlussfolgerungen
Grdstzl. sind (mittel)große KapG zu einer Aufstellung und Prüfung verpflichtet. Wann gibt es hiervon Befreiungen?
- § 264 Abs. 3 HGB ist erfüllt: KapG wird als TU in ein MU (KA) mit Sitz in EU/EWR einbezogen etc. und nicht kapitalmarktorientiert
- Oder § 292 HGB: Befreiende Wirkung von KA aus Drittstaaten
- Hinweis: Mit dritter und vierter Unterabschnitt sind die Abschnitte Prüfung (§§ 316-324a HGB) und Offenlegung (§§ 325-329 HGB) gemeint
Was muss bei einer börsennotierten AG zusätzlich geprüft werden?
Risikofrüherkennungssystem (§ 317 HGB)
Was muss bei TU die börsennotiert sind (abhängige AG) zusätzlich geprüft werden?
Abhängigkeitsbericht (§ 313 AktG)