Kein Notwehrwille Flashcards

1
Q

Vollendslösung

A

Das Unrecht der Tat setzt sich aus dem Erfolgsunrecht und dem Handlungsunrecht zusammen.
Eine Rechtfertigung kommt somit nur in Betracht, wenn das gesamte Unrecht der Tat entfällt.

R: Bestrafung aus vollendeter rechtswidriger Tat

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2
Q

Versuchslösung hM

A

Der Unwertgehalt der Tat beschränkt sich - ebenso wie beim untauglichen Versuch - auf den subjektiven Handlungsunwert, da der mit der Tatbestandsverwirklichung verknüpfte Erfolgsunwert durch die objektiv gegebene Rechtfertigungslage kompensiert wird.

R: Bestrafung aus versuchter rechtswidriger Tat.

Versuchsprüfung: Die Feststellung, dass der Erfolg ausgeblieben ist, wird durch den Hinweis auf das fehlende Erfolgsunrecht ersetzt.

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