Körperschaftsteuer Flashcards
(45 cards)
Steuerpflicht
Die X-GmbH hat Geschäftsleitung und/oder Sitz im Inland, sie ist unbeschränkt steuerpflichtig mit sämtlichen Einkünften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 iVm Abs. 2 KStG.
Beginn Steuerpflicht
Abschluss notarieller Gesellschaftsvertrag:
1. Vermögen übertragen
2. nach außen in Erscheinung
3. keine Hindernisse Eintragung HR
4. Eintragung erfolgt tatsächlich
Ende Steuerpflicht
- Ende Geschäftstätigkeit
- gesetzliches Sperrjahr
- Vermögen verteilt
Formulierung Einkommensermittlung
Die Körperschaftsteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen, § 7 Abs. 1 KStG.
Das Einkommen ist nach den Vorschriften des EStG und des KStG zu ermitteln, § 8 Abs. 1 KStG.
Da die X-GmbH nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG unbeschränkt steuerpflichtig ist, sind bei ihr alle Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln, § 8 Abs. 2 KStG.
Gewinnermittlung
- Stufe
- einheitliche StB/HB
- HB und Überleitung § 60 Abs. 2 S. 1 EStDV
- abweichende StB § 60 Abs. 2 S. 2 EStDV - Stufe
- Korrekturen außerhalb der StB
Spendenabzug
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG:
1. steuerbegünstigte Zwecke §§ 52 - 54 AO
2. begünstigter Empfänger § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG
3. Zuwendungsbescheinigung § 50 EStDV
nicht: Parteien, Mitgliedsbeiträge
Höhe: 20 % Einkommen oder 4 Promille Umsätze/Löhne
Nicht abziehbare Aufwendungen
§ 10 KStG:
Nr. 2 Steuern
Nr. 3 Geldstrafen (Geldbußen § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG)
Nr. 4 Aufsichtsrat
Steuer und Anrechnung
§ 23 Abs. 1 KStG
§ 31 Abs. 1 KStG iVm § 36 Abs. 2 EStG
Freibeträge
§ 24 KStG: nicht für GmbH, AG
§ 25 KStG: Genossenschaften
Einlagenkonto
§ 27 Abs. 1 KStG
S. 5: ausschüttbarer Gewinn (EK VJ - gez. Kap. - Einlagekonto VJ)
S. 3: Verwendungsrechnung (Leistungen - ausschüttbarer Gewinn)
S. 1, 2: Fortschreibung (Einlagekonto VJ - Verwendung + Einlage)
keine gesellschafterbezogene Zuteilung
vGA - Voraussetzungen
- Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung
- Auswirkung Unterschiedsbetrag iSd § 4 Abs. 1 EStG
- durch Gesellschaftsverhältnis veranlasst
- Fremdvergleich mit ordentlicher/gewissenhafter GF
- bei beherrschendem Gesellschafter
- zivilrechtliche
- klare
- eindeutige
- im Voraus abgeschlossene Vereinbarung
- kein gesellschaftsrechtl. Vorschriften entsprechender Gewinnverteilungsbeschluss
vGA - Rechtsfolge Gesellschaft Vermögensminderung
- ggf. Korrektur Anschaffungskosten
- Hinzurechnung § 8 Abs. 3 S. 2 KStG
- Leistung § 27 KStG bei Vermögensabfluss
vGA - Rechtsfolge Gesellschafter Vermögensminderung
- Erfassung Einnahmen § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG
- ggf. Minderung andere Einkunftsart
vGA - Rechtsfolge Gesellschaft verhinderte Vermögensmehrung
- ggf. Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgabe oder Mindest-BMG
- Hinzurechnung § 8 Abs. 3 S. 2 KStG
- Leistung § 27 KStG bei Vermögensabfluss
vGA - Rechtsfolge Gesellschafter verhinderte Vermögensmehrung
- Erfassung Einnahmen § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG
- ggf. Fiktionstheorie: Minderung andere Einkunftsart
vGA - Bewertung
Lieferung: gemeiner Wert (inkl. USt)
Leistung: erzielbare Vergütung (inkl. Gewinn und USt)
vGA - Erfassung Anteilseigner
- PV: Zuflussprinzip § 11 EStG bzw. bei wirtschaftlicher Verfügbarkeit
- BV: Zeitpunkt eines durchsetzbaren Anspruchs
vGA - nahestehende Person
Zurechnung bei Gesellschafter
vGA - Tantieme
Umsatztantieme = vGA
Gewinntantieme = vGA (> 50 % oder Gesamtausstattung unangemessen)
vGA - Korrespondenzprinzip
formell - § 32a Abs. 1 KStG (KapG -> Gesellschafter)
materiell
- nat. Person § 3 Nr. 40 S. 1 lit. d S. 2, 3 EStG und § 32d Abs. 2 Nr. 4 EStG
- KapG § 8b Abs. 1 S. 2 - 4 KStG
Ausnahme: Erhöhung bei nahestehender Person
Gewinnausschüttung § 8b
§ 8b Abs. 1 S. 1 KStG
1. unbeschränkt/beschränkt KSt-Pflichtige
2. oGA / vGA
3. >= 10 %, § 8b Abs. 4
Rechtsfolge: außerbilanzielle Korrektur, nicht-abziehbare BA § 8b Abs. 4 KStG
Besonderheit:
unterjähriger Erwerb, § 8b Abs. 4 S. 6
Mitunternehmerschaft, § 8b Abs. 4 S. 4
Korrespondenzprinzip, § 8b Abs. 1 S. 2
Veräußerung Beteiligung § 8b
§ 8b Abs. 2 S. 1 KStG
1. unbeschränkt/beschränkt KSt-Pflichtige
2. Veräußerung KapG mit Einkünften § 20 EStG
Rechtsfolge: außerbilanzielle Korrektur, nicht-abziehbare BA § 8b Abs. 3 KStG
Besonderheiten: steuerwirksame Tw-Abschreibungen § 8b Abs. 2 S. 4, 5
Gewinnminderungen § 8b
§ 8b Abs. 3 S. 3
außerbilanzielle Korrektur
§ 8b Abs. 3 S. 4 ff. - Gesellschafterdarlehen
1. Gewinnminderung
2. bei Darlehsensforderung
3. von bestimmten Personen (Gesellschaftern)
Verlustabzug KapG
§ 8 Abs. 1 KStG iVm § 10d EStG