Korrekturvorschriften VA Flashcards
(24 cards)
Was ist die Systematik der Korrekturvorschriften der AO?
- Korrekturvorschriften
- # 129AO
- # 130AO #131AO
- # 164AO #165AO #172-177AO
- immer erst prüfen ob Einspruch noch möglich ist
was ist die offenbare Unrichtigkeit/materieller Fehler?
- # 129AO
- Schreibfehler, Rechenfehler, ähnliches → rein mechanische Fehler
- z.B. FA-Beamter vergisst den Vorbehalt der Nachprüfung nach #164AO in Bescheid zu schreiben → Explizit von #129AO eingeschlossen
- Allein Möglichkeit eines Gedankenfehlers schließt #129AO aus
- z.B: irrtümlich im 2. Jahr nach Tod Gnadensplitting angewandt (evtl. andere Rechtsauffassung)
- Unrichtigkeit für Dritten ohne lange Nachforschung erkennbar
-
keine offenbare Unrichtigkeit
- Rechtsfehler → Anwendung Gesetze/Richtlinien
Was sind Schlagwörter für den #129AO?
übersehen, verschreiben, verrechnen, versehentlich
Welche Fehler kann der #129AO nur treffen?
- kann nur Fehler FA betreffen da schon bei Erlass VA
- wenn StPfl bei Berechnung Fehler gemacht hat
- Beilage Grundlage und FA Beamter übersieht: #129AO
- Keine Beilage und FA konnte nicht besser wissen: #173a
- Erweiterung des #129AO
- # 173aAO bei elektronischer StE
- auf Ebene StPfl bei Übernahme Daten des StPfl. ohne Prfg des FA macht sich das FA Fehler zu Eigen
- kein Ermessen, Fehler muss korrigiert werden!
Wie kann ein Fehler nach #129AO korrigiert werden?
- Korrektur bis Ende Festsetzungsfrist #169I2AO jederzeit
- Ermessensspielraum, bei Interesse StPfl Rechtsanspruch auf Korrektur
- Bei Weigerung FA: Einspruch nach #347I1Nr1AO
Wie kann ein rechtswidriger VA zurückgenommen werden?
- rechtswidriger VA kann auch nach Unanfechtbarkeitseintritt Zurücknahme möglich für Vergangenheit und Zukunft #130IAO
- Nicht anwendbar auf StBescheide #172INr2dHS2AO
- Was ist auch Ausschlussgrund
- Kein rechtmäßiger VA → #131AO
- Kein #125AO → VA wäre nichtig
- Kein heilbarer Formfehler → #126AO
- Keine offenbare Unrichtigkeit → #129AO
- Einschränkung rechtswidrig begünstigter VA wird Rücknahmemöglichkeit eingeschränkt #130IIAO ; Nur möglich wenn:
- unzuständige Behörde
- unlautere Mittel des StPfl (Täuschung, Drohung, Bestechung)
- Begünstigung durch Falschangabe
- StPfl kannte Rechtswidrigkeit oder grob fahrlässig nicht kannte
- Kann Entscheidung des FA ob Rücknahme oder nicht
- Frist: ein Jahr nach ab Kenntnisnahme der Rechtswidrigkeit #130III1AO
- außer unlautere Mittel #130III2AO
Wie kann ein rechtmäßiger VA widerrufen werden?
- StPfl-benachteiligender VA kann auch nach Unanfechtbarwerden ganz/teilweise für Zukunft/Vergangenheit widerrufen werden #131IAO
- gilt nicht bei gebundener Entscheidung das dann gleicher VA erneut getroffen werden müsse
- StPfl-begünstigender VA kann nur in folgenden Fällen widerrufen werden #131IIAO
- durch Rechtsvorschrift ausdrücklich zugelassen oder in VA vorbehalten
- VA gebundene Auflage nicht (fristgerecht) erfüllt werden
- FA aufgrund später bekannt werdenden Tatsachen berechtigt VA nicht zu erlassen und wenn Widerruf im öffentlichen Interesse
- Frist: ein Jahr #131II2AO #130IIIAO
Wie ist die Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung geregelt?
- Sinn: #164I1AO keine abschließende Prüfung des Steuerfalls
- braucht keine Begründung
- kann auch im Einspruch passieren
- idR ist Außenprüfung geplant #193ffAO
Was ist der Sinn der Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung?
- Rechtsfolge:
- Bescheid vollziehbar und vollstreckbar
- keine materielle Bestandskraft
- Vorbehalt umfasst gesamte Festsetzung
- so lange unter Vorbehalt
- Steuerfestsetzung jederzeit ohne Begründung aufhebbar/änderbar zugunsten und zuungunsten StPfl #164II1AO
- Vorbehalt jederzeit aufhebbar #164III1AO
- Nach abschließender Prüfung, insbesondere abgeschlossener Außenprüfung #164III3AO
- dann noch 1 Monat Einspruchsfrist
- hemmt nicht Festsetzungsfrist und entfällt mit dieser Kraft Gesetz #164IVAO
- Vorbehalt Nachprüfung unselbstständige Nebenbestimmung
Beispielfall: Was passiert bei inkonsistenter Angabe der Vorbehalt der Nachprüfung auf Bescheiden?
1. Bescheid mit, Bescheid ohne, Bescheid mit
2. Bescheid irrtümlich ohne, danach mit
- in Beiden Fällen ist VdN gültig, solange keine ausdrückliche Aufhebung gestellt wird.
- “actus contrarius” #164IIIAO
- Kein Eintritt Festsetzungsverjährung #164IVAO #171IIIaAO
- Aussetzung Vollzug nur mit Einspruchsverfahren beantragbar #361IIAO
Was ist die vorläufige Steuerfestsetzung?
- Sinn: betrifft nur Einzelpunkte, sonst VA bestandskräftig
- Voraussetzung Steuerentstehung ungewiss: vorläufige Festsetzung #165I1AO
- Umfang und Grund muss angegeben werden #165I3AO
- Angabe ohne Grund: Rechtswidrig
- Nachholung #126ANr2AO
- Einspruch geht nicht allein gegen Vorläufigkeit möglich, nur gegen kompletten Bescheid
- Rechtsfolge: punktuelle Änderung möglich
- keine Festsetzungsverjährung da Ablaufhemmung #171VIIIAO
Beispielfall Vorläufige Steuerfestsetzung:
2 Brüder streiten über Erbe von Mietshaus vor Landgericht
für Dauer Rechtsstreits können Vermietungseinkommen nicht final beurteil werden
Wie ist die schlichte Änderung von StBescheiden geregelt?
- Kleiner Bruder von Einspruch
- # 172INr2aAO
- außerhalb förmliches Rechtsbehelfsverfahren
- weitgehend andere Regeln als Einspruch
- keine Schriftform nötig
- nur das hat keine Bestandskraft, dass durch Antrag auf Änderung betroffen ist
- wenn StPf. Begünstigend → Antrag vor Ablauf Einspruchsfrist #172INr2aHS2AO
- wenn StPfl. Benachteiligend → Antrag keine Frist #172INr2aHS1AO
- Änderung nur soweit Antrag reicht, Verböserung nicht möglich #367IIS2AO
- Wenn Antrag nicht genehmigt → Einspruch
- # 172INr2bAO
- kommt in Praxis nicht vor
- # 172INr2cAO
- arglistige Täuschung passiert ab und an
- Bestechung nicht
- # 172INr2dAO
- Verweis auf
- # 129AO
- # 173ffAO
- # 10dEStG
- # 32aKStG
- Verweis auf
Was sind Tatsachen?
- Tatsache: jeder Lebenssachverhalt, der sich auf die Steuer auswirkt
- Zufluss und Abfluss von Geld
- Kinder
- Familienstand
- Gewinnerzielungsabsicht
- Einnahmen
- Ausgeschlossen: Rechtsnormen oder Schlussfolgerungen
Was sind Beweismittel?
Erkenntnismittel zur Aufklärung eines steuerliche erheblichen Sachverhalts
Wie ist die Aufhebung/Änderung aufgrund neuer Tatsachen/Beweismittel geregelt?
- # 173AO
- Anerkennungsvoraussetzungen
- zum Zeitpunkt der Erstveranlagung vorhanden
- FA erst nachträglich bekannt
- Führt neuer SV zu höherer Steuer → Vertrauensschutz wenn FA Ermittlungspflichten verletzt hat
- Führt neuer SV zu niedrigerer Steuer → nur wenn kein grobes Verschulden
- Unbeachtlich wenn steuermindernde SV im Zusammenhang mit steuererhöhender SV
- Saldierungsverbot
Wie werden Schreib/Rechenfehler korrigiert?
- # 173aAO
- Wenn Bei Erstellung offensichtlicher Schreib-/Rechenfehler: Änderung zugunsten und zu Lasten StPfl möglich
Wie werden Widerstreitende Steuerfestsetzungen/Bescheide behandelt?
- positiver Widerstreit: ein SV doppelt erfasst
- wenn zuungunsten StPfl → auf Antrag zu ändern #174IAO
- wenn zugunsten StPfl → Änderung nur wenn aufgrund Antrag/Erläuterung StPfl überhaupt berücksichtigt #174IIAO
- negativer Widerstreit: ein SV irrig gar nicht erfasst
- Festsetzung des korrekten Jahres zu ändern #174IIIAO
- Entsteht durch Rechtsbehelf Kollision, so muss der falsche Bescheid geändert werden #174IVAO
Wie ist die Änderung/Aufhebung in sonstigen Fällen geregelt?
- Grundlagenbescheid wird geändert → Folgebescheid muss auch geändert werden #175I1Nr1AO
- gilt auch wenn Folgebescheid eigentlich schon Bestandskraft hat
- Bei rückwirkenden Ereignissen (z.B. Rückabwicklung Kaufvertrag) → Bescheid muss geändert werden #175I2Nr2AO
- z.B.: Minderung/Erhöhung AHK, Folgewirkung Bilanzberichtigung
- Ausgeschlossen: vertraglich vereinbarte Rückwirkung, StKlassenwechsel, Rechtsprechung, Gesetzänderungen
Wie ist der Vertrauensschutz bei Aufhebung/Änderung der Bescheide geregelt?
- Bei Änderungen nach #172ffAO, #164AO, #165AO ist nach #176AO ein Vertrauensschutz anzuwenden
- Ursprünglicher Bescheid bleibt bestehen
- im Einspruchsverfahren gilt kein Vertrauensschutz → Verböserung also möglich
- bei Verbesserung zugunsten des StPfl steht #176AO nicht im Weg
Wie werden materielle Fehler im Bescheid geändert?
- # 177AO
- keine eigene Korrekturvorschrift
- erlaubt Mitberichtigung wenn andere Korrekturvorschriften nach #172ffAO greifen.
- Vorgehen:
- Summierung Steuererhöhende Tatsachen (ohne Fehler ohne Korrekturvorschrift) plus bisherig festgesetzte Steuer → Obergrenze
- Summierung Steuermindernde Tatsachen (ohne Fehler ohne Korrekturvorschrift) plus bisherig festgesetzte Steuer → Untergrenze
- Berechnung richtige Steuer inkl. materieller Fehler
- Abgleich: Wenn Neuberechnung innerhalb der Grenze: Anwendung dieser; Wenn Neuberechnung ober/unterhalb der Grenze
Was ist das Prüfschema des §129 AO?
Voraussetzungen:
1. offenbare Unrichtigkeit
2. beim Erlass
3. “kann” → wird hier zu muss
Prüfschema Bescheidänderung nach §173AO
Bescheid kann nach §173 AO geändert werden wenn
1. Tatsache
2. nachträgliches Bekanntwerden beim (organisatorisch zuständigen) Finanzamt
3. Bei Korrektur zugunsten StPfl: kein grobes Verschulden StPfl
- Ausnahme: SV zugunsten StPfl in Zusammenhang mit SV zuungunsten StPfl
Was ist die erhöhte Bestandskraft?
- # 173IIAO
- nach Außenprüfung
- Änderung nur aufgrund von leichtfertiger Steuerverkürzung/Steuerhinterziehung