Kriminologie Flashcards

1
Q

PKS

A

= Polizeiliche Kriminalstatistik:
koordinierte Länderstatistik mit bundesweit “einheitlichen Richtlinie für ihre Führung.
–> PKS sog. Ausgangsstatistik

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2
Q

Inhalt der PKS

A

alle polizeilich bekanntgewordene und aufgeklärte rechtswidrige Straftaten einschl. der mit Strafe bedrohten Versuche sowie die ermittelten Tatverdächtigen.
Darunter fallen auch:
- Antragsdelikte
- Taten strafunmündiger Kinder oder schuldunfähiger Personen

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3
Q

Aufgabe der PKS

A

a) Beobachtung:
- der Kriminalität insg. sowie einzelner Deliktsarten
- des Umfangs u. der Zs.setzung der Tatverdächtigen
- der Veränderung der Kriminalitätsquotienten

b) Erlangung von Erkenntnissen für
- die vorbeugende und verfolgende Verbrechensbekämpfung
- organisatorische Planungen u. Entscheidungen
- die kriminologisch-kriminalistische Forschung
- kriminalpolitische Maßnahmen

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4
Q

Aussagekraft der PKS

A

Die PKS kann nur einen Teil der relativen Kriminalität aufzeigen und ist beschränkt, da der POL ein Teil der begangenen Delikte nicht bekannt ist –> sog. Dunkelfeld!
Daher ist kein eindeutiges Kriminalitätslagebild möglich, sondern nur Anhaltspkt. und Annäherungswerte.

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5
Q

Einflussfaktoren, die sich auf die Entwicklung der Zahlen der PKS auswirken

A
  • Anzeigeverhalten
  • pol. Kontrollmaßnahmen
  • statistische Erfassung
  • Änderung des Strafrechts
  • echte Kriminalitätsänderung
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6
Q

räumliche Verteilung der Tatorte

A
  • -> sog. Stadt-land-Gefälle!
  • geringere informelle / formelle Sozialkontrolle in der Stadt
  • soz. Brennpkt. in Städten
  • Straftaten auf dem Land werden nicht so schnell angezeigt (PI wird schlechter erreicht, stärkere Schwellenängste)
  • Anreiz und Gelegenheit in der Stadt größer
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7
Q

Dunkelfeld

A
  • Verhalten / Schaden nicht als Straftat erkannt
  • Delikt wird nicht festgestellt
  • keine / zu greinge Ermittlungsintensität ( Bei Kontrolldelikten)
  • vom Opfer bewusst nicht angezeigt
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8
Q

Dunkelfeldforschung

A
  • -> als Reaktion auf die nicht angezeigten / aufgenommenen Straftaten durch:
  • Befragung
  • teilnehmende Beobachtung
  • Experiment
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9
Q

Rückkopplungsmechanismus

A
  • -> Entdeckungsrisiko groß
  • -> geringe Kriminalität
  • -> AQ steigt
  • -> Vertrauen der Bevölkerung in Strafverfolgungsbehörde steigt
  • -> Anzeigebereitschaft steigt
  • -> Dunkelfeld verkleinert sich
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10
Q

Kriminalitätslagebild

A

vermittelt zs.gestellte Informationen zu einer best. Kriminalitätslage für einen best. Zeitraum und einem best. Bereich

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11
Q

Warum Kriminalitätslagebilder?

A
  • Schaffung eines pol. Konsens über die Gefahren der dargestellten Kr.phänomene
  • notwendige Daten für Bekämpfungsstrategien
  • als Datenbasis für für weitergehende kr. und kl. Forschungen
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12
Q

Jugendkriminalität

A

a) i.e.S.:
alle strafbaren Handlungen der 14 - unter 18-jährigen

b) i.w.S.:
alle pol. Analysen und Statistiken, die Straftaten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden beinhalten

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13
Q

Gesetztesanwendung JGG / StGB

A
  1. Kind: unter 14
    - -> strafunmündig (§ 19 StGB)
  2. Jugendlicher: 14 - 17
    - -> strafmündig nach JGG, aber wenn Jdgl. zur Tatzeit noch nicht reif genug war, das Unrecht seiner tat einzusehen –> § 3 JGG (strafunmündig)
  3. Heranwachsender: 18 - 20
    - -> strafmündig nach StGB, aber wenn Heranw. zur Tatzeit nach dem Stand seiner Entwicklung noch einem Jgdl. gleichstand (geistige + sittliche Reife)
    - –> § 105 (1) JGG (strafmündig nach JGG)
  4. Erwachsener: ab 21
    - -> strafmündig nach StGB
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14
Q

Deliquenz (‘straffällig werden’’) junger Täter

A
  • normale entwicklungsbedingte Erscheinung (ubiquitär = allgegenwärtig)
  • episodenhaftes (vorübergehendes) Phänomen
  • überwiegend geringe kriminelle Energie (Bagatelle)
  • überwiegend opportunistisch und unprofessionell (aus günstiger Angelegenheit heraus)
  • Beeinflussung von Peergroups
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15
Q

Mehrfach- und Intensivtäter (MIT)

A

sind diejenigen,

  • die besonders kriminelle Energie oder erhöhte Gewaltbereitschaft gezeigt haben
  • i.d.R. wiederholt in Erscheinung treten
  • bei denen eine Negativprognose gegeben ist
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16
Q

Junge Mehrfach- und Intensivtäter (JMIT)

A

= Jungtäter, die
a) in 12 Monaten mind. 5 mal oder in 12 Monaten mind. 2 mal wegen eines Deliktes der Gewaltkriminalität in Erscheinung getreten sind
oder
b) die durch die tat den Rechtsfrieden in besonders gravierender Weise beeinträchtigt haben und die Gefahr der Wdh. besteht.

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17
Q

Bande

A

laut BGH:

  • Zs.schluss von mind. 3 Personen
  • die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer
  • mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten zu begehen
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18
Q

pol. Regelungen bei Jugendkriminalität

A
  • PDV 382
  • Zentralstelle für Jugendsachen am LKA
    Beauftragte für Jugendsachen innerhalb einer PD
  • Jugendsachbearbeiter einer PI
    seit 2010: ‘Haus des Jugensrechts’ (HdJ)
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19
Q

TOA

A

= Maßnahme zur außergerichtlichen Konfliktschlichtung, sog. Meditation in Strafsachen.
–> geregelt in §§ 155 a und b StPO

  • Erreichen eines Ausgleichsgespräches zw. T und O
  • T wird ganz/teilweise von Strafe verschont, O soll entschädigt werden
  • Belehrung über TOA über § 136 (1) Nr. 4 StPO

Der TOA grenzt sich zum Adhäsionsverfahren ab. Die freiwillige Wiedergutmachung durch den T ist nach § 46 a Nr. 2 StGB durch die StA zu berücksichtigen!

20
Q

Folgen der Jugendstraftat

A

a) gem. § 9 JGG: Erziehungsmaßnahme
- Erteilung von Weisungen
- Hilfe zur Erziehung (Jugendheim)

b) gem. § 13 JGG: Zuchtmittel
- Verwarnung
- Auflage
- Jugendarrest

c) gem. § 17 JGG: Jugendstrafe
- ohne Bewährung
- mit Bewährung

21
Q

Stufenfolge / Subsidiarität nach § 5 JGG

A
  • Einstellung d. Verf. mangels hinreichendem TV
    (gem. § 170 (3) StPO)
  • Einstellung d. Verf. ohne Reaktion
    (gem. § 45 (1) JGG)
  • Einstellung d. Verf. bei erzieh. Maßnahmen
    (gem. § 45 (2) JGG)
  • Einstellung d. Verf. mit richterl. Mitwirkung
    (gem. § 45 (3) JGG)
  • Antrag auf Durchführung des Vereinfachten Verf,
    (gem. § 76 ff. JGG)
  • bei Heranw. ggf. Strafbefehlsverf. oder beschl. Verf.
  • Anklage
    (gem. § 170 (1) StPO)
  • Diversion durch den Richter
    (gem. § 47 JGG)

–> Hauptverhandlung

22
Q

Gruppe

A
  • Gruppe als Familienersatz und unterstützt den jungen Menschen in der Phase des Abkoppelns von den Eltern (Selbstfindung)
  • bieten die Möglichkeit der Freizeitgestaltung
  • gibt ihm das Gefühl der Zusammengehörigkeit / Verbundenheit / Verständnis
  • bietet auch die Möglichkeit Geltung bzw. Erfolg zu erlangen und Verantwortung zu übernehmen
23
Q

Gruppendynamik

A
  • Aufschaukelungsprozesse aufgrund von Imponiergehabe, Rangeinstufung oder Geltungsbedürfnis
  • unkontrolliertes Verhalten
  • erhöhte Risikobereitschaft
24
Q

Gruppendruck

A

Mitglieder begehen in der Gruppe handlungen, die sie als Einzelner nicht begehen würden.
Grund:
- in der Gruppe nicht akzeptiert
- Anpassungs- und Integrationsstreben
- Vermeidung von Abstempelung als Außenseiter

25
Q

Auswirkung von Gruppendruck

A

a) Konformitätsdruck
b) Verstärkerwirkung der Gruppe
c) größere Bereitschaft zum Risiko

26
Q

Sozialisationsinstanzen

A

nach Klaus Hurrelmann:
“den Prozess der Entwicklung der menschl. Persönlichkeit in Auseinandersetzung mit der inneren Realität, von Körper und Psyche und der äußeren Realität von soz. und phys. Umwelt.”

  • -> primäre Soz.i. (Familie)
  • -> sek. Soz.i. (Schule, Freunde)
  • -> tert. Soz.i. (Konsum, Medien)
27
Q

Migranten

A

die auf Dauer angelegte oder dauerhaft werdende grenzüberschreitende Verlagerung des Lebensmittelpkt.
Als Migranten gelten laut Stat. Bundesamt:
- zugewanderte Ausländer
- in GER geborene Ausländer
- eingebürgerte Ausländer
- Aussiedler
- Personen, wo mind. ein elternteil nicht deut. Herkunft ist

28
Q
  1. Kultur-Konflikt-Theorie
A

–> Widerspruch zwischen Werte- und Normensystem des Heimatlandes mit dem neuen Land führt zu kriminellem Verhalten (=Kulturschock)

a) Innenkonflikt
b) Außenkonflikt

Folge:
Kulturschock durch soz. Probleme, resultieren aus
a) mangelnder Anpassungsfähigkeit
b) mangelnder Anpassungswilligkeit
und werden verstärkt durch
a) Heimat- und Orientierungslosigkeit
b) Ausländerfeindlichkeit und Rechtsunsicherheit
c) Respektlosigkeit gg.über der Familie
29
Q

a) Innenkonflikt

A

Werteysteme des Heimat- und Gastlandes stimmen nicht überein.
Der Ausländer orientiert sich zur Lösung des Konflikts nicht an den Normen des Gastlandes, sondern an denen des Heimatlandes.
Frustration durch die geringen Möglichkeiten der Erreichung der gesellschaftl. Ziele wegen geringer Ausbildung, Entlohnung, etc. .

30
Q

b) Außenkonflikt

A

Konflikt mit der Familie, Landsmannschaft, etc infolge der Anpassung an die Werte des Gastlandes.
Kinder und Einwanderfamilien verinnerlichen Ziele der neuen Mehrheitsgesellschaft und rebellieren gegen Rückständigkeit ihrer Familie, insb. Moralvorstellung und Erziehung.

31
Q
  1. Theorie der sozialstrukturellen Benachteiligung
A

(= Theorie der geringen Zukunftschancen)
Migrantenkriminalität sei eine Folge systematischr Chancenverweigerung durch die Gesellschaft, die zur “Randständigkeit” der Migranten führe.

–> soz. Benachteiligung der Migranten als Ursache für deren kriminelles Verhalten

32
Q
  1. Ettikettierungsansatz
A

(= labeling approch)
Es erfolgt eine Stigmatisierung, Ablehnung der Ausländer, wodurch die deutsche Gesellschaft den Konflikt mit der Ausländern im Grunde selbst hervorruft

  • Risiko einer Anzeige als Ausländer höher
  • höhere Anzeigebereitschaft
  • geringere Toleranz als bei Deutschen
  • intensivere soz. Kontrolle
33
Q

Seniorenkriminalität

A

darunter versteht man die Gesamtheit aller Straftaten alter Menschen, die über 60 Jahre und älter sind.

34
Q

Viktimologie

A

= die Lehre vom Opfer, der Opferwerdung und der soz. Reaktionen auf Opfer

35
Q

Opfer

A

Opfer ist diejenige nat. oder jur. Person, die in einem von der Rechtsordnung geschützten Rechtsgut verletzt wird.

Opfer kann eine Person, Organisation, die Gesellschaft oder der Staat sein, die durch Kriminalität gefährdet oder geschädigt werden.
Verbrechensopfer können aber auch Familienmitglieder eines Getöteten oder sonst Geschädigten sein (sog. mittelbare Opfer).

36
Q
  1. Theorie der erlernten Hilflosigkeit
A

Hiernach lässt sich das Opferwerden mit dem Einfluss der Persönlichkeitsmerkmale, der Sozialisationserfahrungen und den Lernprozessen erklären (analog zum Täter!).

37
Q
  1. Interaktionistische Theorien
A

Hiernach ist die Tat das Produkt einer verfehlten Täter-Opfer-Interaktion.
Das Opfer spielt hierbei nicht immer nur eine leidende, passive Rolle.
(Beachte: T-O-Beziehung)

38
Q
  1. Situationsorientierte Ansätze
A

Hiernach ist das Opferrisiko die Folge der differentiellen Wahrscheinlichkeit mit der Opfer und Nichtopfer an best. Orten,zu best. Zeiten, mit best. (tateigenen) Personen zusammentreffen.

Hieraus ergeben sich 2 Erklärungsansätze:

a) Lebensstilkonzept
b) Konzept der Routineaktivitäten

39
Q

a) Lebensstilkonzept

A

= Viktimisierung ist die Folge der untersch. Lebensstile von Opfern
(Bsp. Bankangestellter, Juwelier, etc)

40
Q

b) Konzept der Routineaktivitäten

A

= Viktimisierung ist die Konsequenz gewisser Verhaltensregelmäßigkeiten (Alltags- oder Routinetätigkeiten)
(Bsp. In Urlaub fahren, zur Arbeit gehen, etc)

41
Q

Viktimisierungsstufen

A

a) primäre Viktimisation

b) sekundäre Viktimisation

42
Q

a) primäre Viktimisation

A

= materielle, phys. und psych. Schäden, die durch direkte Einwirkung auf das Opfer entstanden sind

43
Q

b) sekundäre Viktimisation

A

= neuerliche Schädigungen des Opfers durch die Reaktionen des soz. Umfeldes des Opfers oder von der Polizei, Justiz, Ärzten, etc.
–> erneutes Durchleben der Straftat!

44
Q

Nebenklage

A

(geregelt in §§ 395 - 402 StPO
Als Nebenkläger erhält der Verletzte die Gelegenheit, unabhängig von der StA seine persönlichen Interessen auf Genugtuung zu verfolgen.

45
Q

Adhäsionsverfahren

A

Das Ä. bietet dem Verletzten einer Straftat die Möglichkeit, einen gegen den Beschuldigten aus der Straftat entstandenen vermögensrechtlichen Anspruch (wie z.B. Schadensersatz) bereits im Strafverfahren geltend zu machen.

Vorteil:

  • Vermeidung von Doppelarbeit der Gerichte
  • Ersparung einer weiteren Klage vor dem Zivilgericht