OBJEKTIVER TATBESTAND (Erfolg/Handlung/Kausalität/Objektive Zurechnung) Flashcards

1
Q

Erfolg

A

hängst von dem jeweiligen Tatbestand ab Bsp.: Totschlag-Tod eines Menschen

Veränderung der Außenwelt, die das Gesetz für die Strafbarkeit wegen Vollendung voraussetzt.

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2
Q

Handlung

A

Eine Handlung ist jedes aktive Tun oder Unterlassen, welches der Täter mit seinem eigenen
Willen beherrscht.

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3
Q

Handlungs Voraussetzung

A
  1. Ein menschliches Verhalten muss vorliegen
    - Naturereignis (außer es wurde durch menschliches Handel verursacht)
    - juristische Personen
  2. an ein konkretes Verhalten angeknüpft
    Bsp.: eine missbilligende Lebensführung ist kein konkretes Handel
  3. Das Verhalten muss außenwirksam , d.h. in irgendeiner Weise nach außen Wirkung zeigen
    a) Veränderung der Außenwelt (aktives Tun)
    b) Nichtverändern der Außenwelt (Unterlassung)
  4. Das Verhalten muss vom Willen des Handelnden beherrscht oder beherrschbar sein
    - sog. vis abosoluta
  5. Das Handeln muss eine gewisse Sozialerheblichkeit haben
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4
Q

keine Handlung

A
  1. vis absoluta
  2. Schlaf oder Bewusstlosigkeit
  3. echte Reflexbewegungen (nicht Impuls, Kurzschlusshandlungen)
  4. bloße Gedanken und Gesinnungen
  5. Akte juristischer Personen
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5
Q

Kausalität

A

Kausal ist ein Verhalten dann, wenn es nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.(conditio-sine-qua-non-Formel, Äquivalenztheorie)

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6
Q

Kausalität - contitio-sine-qua-non + Modifizierungen

A

Kausal im Sinne der sine qua non Formel ist jede Bedingung eines Erfolges, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne das der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele

  1. Hypothetische Ersatzursachen und Kausalverläufe dürfen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
  2. Hypothetische rettende Kausalverläufe DÜRFEN berücksichtigt werden
  3. Von mehreren Bedingungen, die zwar alternativ, nicht jedoch kumulativ hinweggedacht werden können, ohne dass der Erfolg entfiele, sind alle kausal. (Fälle der alternativen Kausalität)
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7
Q

Kausalitätstheorien

A
  1. Äquivalenztheorie (“conditio sine qua non-Formel)
  2. Adäquanztheorie
  3. Relevanztheorie
  4. Lehre von der gestzmäßigen Bedingung
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8
Q

Kausalitätsformen

A
  1. normale Kausalität
  2. Alternative Kausalität (auch Mehrfachkausalität)
  3. Kummulative Kausalität
  4. Hypotetische Kausalität
  5. Überholende Kausalität
  6. Abbrechende Kausalität
  7. Atypische Kausalität
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9
Q

Alternative Kausalität

A

(Mehrfachkausalität)

"Wenn beide
Bedingungen für sich
alleine genommen
schon zum Erfolg
führen, sind auch beide
dafür ursächlich."

Mehrere unabhängig voneinander gesetzte Bedingungen fallen zeitlich zusammen, wobei jede für sich allein zur Erfolgsherheiführung führt.

Rechtsfolge: jeder Bedingung ist kausal

z.B. A bereitet für den
 Q ein Salami-Sandwich
vor, in welches sie
Rattengift beimengt. B
bereitet für den Q eine
Cola vor, in die sie
Insektengift hineinkippt.
Jede Dosis kann unabhängig den Tod des Q verursachen, Q stirbt an einer Vergiftung .
- Beide Bedingungen
sind kausal für den Tod
des Q.
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10
Q

Kummulative Kausalität

A

„Jede Bedingung ist
gleichwertig”.

Mehrere unabhänge voneinander gesetzte Bedingungen fallen zeitlich zusammen und führen gemeinsam, nicht aber jede für sich allein, den tatbestandlichen Erfolg.

Rechtsfolge: jeder handlung ist kausal

z.B. A bereitet für den
 Q ein Salami-Sandwich
vor, in welches sie
Rattengift beimengt. B
bereitet für den Q eine
Cola vor, in die sie
Insektengift hineinkippt.
Durch beide Giftdosen
zusammen, stirbt der Q
anschließend an einer
Vergiftung.
- Beide Bedingungen
sind kausal für den Tod
des Q.
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11
Q

Hypotetische Kausalität

A

„Reserveursachen sind unbeachtlich!”

Eine Bedingung führt zwar zum Erfolg, eine andere bedingung hätte aber wenig später mit Sicherheit zum selben Erfolg geführt.

Rechtsfolge: Kausalität liegt vor

 - z.B. A erschießt
den B. B wäre
später sowieso bei
einem Zugunglück
gestorben.
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12
Q

Überholende Kausalität

A

„Eine Ersthandlung ist auch kausal, wenn sie bis zum Ērfolgseintritt durch
eine Zweithandlung weiter wirkt.”

Eine bereits gestzete Bedingung hätte zwar zum Erfolg geführt, vor dem Erfolgseintritt bewirkt jedoch eine andere bedingung den Erfolg.

Rechtsfolge umstritten!!!!!!

  • z.B. A sticht mit einem Messer auf B
    ein. Dieser ist nun kurz davor zu verbluten. Dann kommt der I an und gibt dem B einen Kopfschuss.
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13
Q

Abbrechende Kausalität

A

Die gesetzte Erstursache wird von einer späteren, völlig unabhängig gesetzten Ursache, die ganz allein den Erfolg herbeiführt, abgebrochen.

Rechtsfolge: nicht kausal; höchsten Versuch

Bsp.: T will O vergiften und mischt diesem Gift in sein Essen. Während O am Tisch ist, wird er von X erschossen.

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14
Q

Atypische Kauslität

A

„Die Kausalität entfällt nicht bei untypischen Handlungs-
verläufen”.

Rechtsfolge: kausal

  • z.B. A schießt gegen eine
    Wand. Die Kugel prallt von dieser ab und trifft den B ins Herz, welcher daraufhin stirbt.
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15
Q

Objektive Zurechnung

A

Der Erfolg kann dem Täter objektiv zugerechnet werden, wenn dieser eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen hat, die sich im konkreten Erfolg realisiert und vom Schutzzweck der verletzten Norm erfasst ist.

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16
Q

vis absoluta

A

gegenteil vis compulsiva

17
Q

Fallgruppen der objektiven Zurechnung

A

I. Fallgruppen, welche das rechtlich relevante Risiko ausschließen = Fehlen des rechtlich missbilligten Risikos

  1. Erlaubtes Risiko
  2. Unbeherschbarkeit des Kausalverlaufs
  3. Risikoverringung

II. Fallgruppen, welche die Realisierung des Risikos im konkreten Erfolg ausschließen = Fehlen der Risikoverwirklichung

  1. Atypische Kausalverläufe
  2. Schutzzweck der Norm
  3. Pflichwidrigkeitszusammenhang
  4. Freiverantwortliche Selbstschädigung des Opfers
  5. Eigenverantwortliches Dazwischentreten eines Dritten
18
Q

Prüfungsreihnfolge objektive Zurechnung

A