OR BT & Objektive Zurechnung Flashcards

1
Q

gefährlicher Gegenstand

A

Jeder Gegenstabd, der eine unmittelbare Gefahr für das absolut geschützte Rechtsgut der körperlichen Integrität darstellt, bei benutzungsgemässem Gebrauch.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Schädigung an Gesundheit und Körper

A

Schädigung an Gesundheit ist das herbeiführen oder steigern eines pathologischen Zustandes. Die Schädigung am Körper ist ein Eingriff in die Körpersubstanz, denen kein Krankheitswert zukommt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Tathandlung

Diebstahl

A

Wegnahme:
Der Bruch fremdem und Begründung neuem (regelmässig) eigenem Gewahrsam. Gewahrsam ist die tatsächliche Sachherrschaft nach den Regeln des sozialen Lebens. Voraussetzung dafür sind eine Herrschaftsmöglichkeit und ein Herrschaftswille. Die Zugangsmöglichkeit ist keine Voraussetzung.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Tathandlung

Hausfriedensbruch

A

Gemäss Art. 186 StGB ein Eindringen in eine geschützte Räumlichkeit oder Areal gegen den Willen des Berechtigten. Oder ein Verweilen in dieser trotz Aufforderung eines Berechtigten sich zu entfernen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Tathandlung

Sachbeschädigung

A

beschädigen: herbeiführen einer mehr als belangloser Mangelhaftigkeit einer Sache. Die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit, des äusseren Erscheinungsbild oder des Zustandes.
zerstören: vollständige Aufhebung der Funktionsfähigkeit aus der Sicht des Berechtigten
(unbrauchbar machen)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Tatobjekt

Diebstahl

A

fremde bewegliche Sache: beweglicher Gegenstand, der nicht im Alleineigentum des Täters liegt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Waffe

A

ein Gegenstand, der für Angriff und Verteidigung bestimmt ist, und der dazu dient schwere Verletzungen herbeizuführen. Massgeblich für die Qualifikation ist, dass der Gegenstand Bestimmungsgemäss eingesetzt wird.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

besonders verwerflich Art der Ausführung

A

Grausamkeit, Kaltblütigkeit, Heimtücke

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

besonders verwerfliche Beweggründe

A

Rache, Mordlust, Habgier

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Tathandlung

Tätlichkeit

A

Eine Tätlichkeit ist gegeben, wenn keine Schädigung von Körper oder Gesundheit mit Krankheitswert vorliegt. Es handelt sich um eine minimale körperliche Einwirkung, die das Sozialadäquate Mass überschreitet.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Tatobjekt

Sachbeschädigung

A

fremde Sache: beweglicher Gegenstand, der sich nicht im Alleineigentum des Täters befindet.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

töten

A

Das Setzen einer Ursache, welche das Leben beendigt. Also das herbeiführen eines irreversiblen pathologischen Zustandes.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

adäquate Kausalität

A

Eine Handlung gilt als adäquat Kausal, wenn sie nicht als völlig unfähig erscheint nach der allgemeinen Lebenserfahrung und dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, den TB mässigen Erfolg herbeizuführen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Prüfpunkte der objektiven Zurechnung

A

SAVERS

  • sozialadäquates (erlaubtes) Risiko
  • atypischer Kausalverlauf
  • Vermeidbarkeit: Sorgfaltsoflichtgemässes Alternativverhalten
  • Eigenverantwortliche Handlung
  • Risikoverrringerung
  • Schutzzweckzusammenhang
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Risikoverrringerung

A

Es wurde kein (unerlaubtes) Risiko geschaffen oder erhöht und insbesondere sogar ein bestehendes Risikosogar verringert.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Schaffung eines Sozialadäquaten/ erlaubten Risiko

A

Ein Risiko wurde geschaffen, welches jedoch nicht rechtlich relevant ist, weil es ein sozial normales Minimalrisiko darstellt. Ebenfalls darunter fallen nicht ganz unbeträchtliche aber sozial allgemein akzeptierte Risiken.

17
Q

Vermeidbarkeit: Sorgfaltspflichtgemässes Alternativverhalten

A

Wenn das Sorgfaltspflichtgemässe Alternativverhalten den Erfolg entfallen liesse. Unvermeidbar und somit objektiv nicht zurechenbar ist, wenn selbst bei fehlerfreiem Verhalten der Erfolg eingetreten wäre.

18
Q

Schutzzweckzusammenhang

A

Wenn das übertreten Sorgfaltsgebot gerade den Zweck hatte derartige Risikoverschiebungen zu verhindern. Der Erfolg muss im Schutzzweck einer Norm liegen.

19
Q

Objektive Zurechnung

A

Der normative (wertende) Zusammenhang zwischen einer Handlung und dem Erfolgseintritt.

20
Q

Subjektiver Tatbestand Diebstahl

A

Vorsatz, Aneignungswille, unrechtmässige Bereicherungsabsicht

21
Q

natürliche Kausalität

A

Eine Handlung ist nach der Äquivalenztheorie natürlich Kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden könnte, ohne dass der Tatbestand s mässige Erfolg entfiele. Die Handlung muss somit sine qua non für den Erfolgseintritt sein.

22
Q

Atypischer Kausalverlauf

A

Wenn ein unerlaubtes Risiko besteht, sich dieses jedoch nicht im Taterfolg verwirklicht.
Adäquanz–>allgemeine Lebenserfahrung und dem gewöhnlichen Lauf der Dinge

23
Q

Eigenverantwortliches Handeln des Opfers

A

Selbstgefährdung / Fremdgefährdung

Key –>Tatmacht

24
Q

Vorsatz

A

Nach Art 12 Abs. 2 StBG handelt vorsätzlich, wer die Tat mit Wissen und Willen begeht. Vorsätzlich handelt bereits, wer due Verwirklichung der Tat für möglich hält und sie in Kauf nimmt. (Eventualvorsatz)