PAngV Flashcards

1
Q

Grundsatz der Preisangabenverordnung

A

Wer Waren verkauft, ist zur Preisauszeichnung verpflichtet

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2
Q

WIE sollen Preise angebracht sein?

A

Leicht erkennbar
Deutlich lesbar
Dem Angebot eindeutig zugeordnet

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3
Q

WAS für angaben müssen gemacht werden? (gesetzlich)

A

-Endpreis
-Mengeneinheit
-Grundpreis bei Fertigverpackungen, Offene Packungen und VE ohne Umhüllungen
-Handelsübliche Güte- und Warenbezeichnung

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4
Q

WAS für angaben müssen gemacht werden? (freiwillig)

A

-Artikel- und Lagernummer
-Einkaufspreis
-Name des Mitarbeiters
-Eingangsdatum
-Lieferantendatum
-Steuernummer

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5
Q

WO muss die Ware mit Preisen versehen werden? Einzelhandel:

A

-Etikett an jeder Ware oder Behälter/Regal, in denen sich die Ware befindet
-Preisverzeichnis

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6
Q

WO muss die Ware mit Preisen versehen werden? Dienstleistungen

A

Preisverzeichnisse im Geschäft oder im Schaukasten außerhalb

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7
Q

WO muss die Ware mit Preisen versehen werden? Versandhandel

A

-Neben den Warenabbildungen
-Preisverzeichnissen

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8
Q

Ausnahmen der generellen Auszeichnungspflicht

A

-Kunstgegenstände, Sammlungsstücke, Antiquitäten
-Waren, die in Werbevorführungen Angeboten werden
-Blumen und Pflanzen, die unmittelbar vom Freiland verkauft werden

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9
Q

Warum die PAngV? Welche Ziele?

A

-Preiswahrheit, Preisklarheit
-Die Möglichkeit eines optimalen
Preisvergleichs für den Verbraucher
zu schaffen
-Den Wettbewerb zu fördern

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