Pensionskassenmanagement Flashcards
(137 cards)
Leistungen einer PK
- Risikoleistungen: Invalidität
- Todesfallleistungen: Hinterlassenenleistungen
- Altersleistungen
- Vorzeitige Leistungen: WEF, Selbständigkeit, Verlassen der Schweiz, Arbeitgeberwechsel
Entscheidungsträger einer PK
Anlageausschuss, Stiftungsrat (wählt Analgeausschuss), Geschäftsführer (entscheidet über Operations)
Gute vs. Schlechte PK
Verwaltungskosten, Deckungsgrad, Performance, Umwandlungssatz
Risiken für eine PK
Zinspolitik der SNB, Versichertenstruktur (Altersstruktur), Anlagerisiko, Demographische Risiken, Langlebigkeit, Invaliditätsrisiken, Sterbewahrscheinlichkeit vor Pensionierung, politische Risiken (Regulierung), Teilliquidierung (ein Teil eines Unternehmens wird aufgelöst – MA suchen neue Arbeitsstelle – nehmen PK Geld mit)
Rechtliche Grundlagen
Bundesverfassung Art. 113
Bundesgesetzt über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)
Bundesgesetzt über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hitnerlassenen- und Invalidenvorsorge (FZG)
Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2)
Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEFV)
PK Governance
Rechtsformen von PK’s
- Genossenschaften
- Stiftungen (Unternehmenseigene Stiftung & Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung)
- Einrichtungen öff. Rechts (Bundes-, Kantons- und Gemeindepersonal)
Was ist der Trend für die Anzahl der PKs?
Konsolidierung:
Immer mehr PK verschwinden somit sind immer mehr Personen bei weniger Vorsorgeeinrichtungen versichert. Rund 90% der versicherten sind in 20% der PK’s versichert
Vor-/Nachteile einer Firmeneigenen PK
+ Bestimmung der Anlagestrategie
+ Festlegung der Reserven respektive Zusatzgutschriften
+ Höhere Attraktivität als Arbeitgeber
+ Bestimmung der Kommunikation
- Für kleine Firmen nicht machbar
- Aufbau eigenes Know-how
- Branchenfremde Tätigkeit
- Höherer Zeitbedarf
1 Arbeitgeber 1 Reglement
Bspw.: Migros-PK, UBS-PK, ABB-PK, Emmi-PK)
Vor/Nachteile einer Sammelstiftung
+ Höhere Autonomie, da Vorsorgewerke über eigene Anlagestrategie entscheiden, sowie eigenes Rentenalter
– aber jedes Vorsorgewerk braucht eine eigene Vorsorgekommission, die über die Verzinsung entscheidet, eigenständige Sanierungen pro Vorsorgewerk
Mehrere Arbeitgeber = mehrere Reglemente
Sammelstiftung Grafik Swiss Life, Axa
Gemeinschaftsstiftung (Funktionsweise, Vorraussetzungen)
Gemeinschaftsstiftung Mehrere Arbeitgeber
Mehrere Arbeitgeber = 1 Reglement
Geschlossene Vorsorgewerke
Ausschliesslich Rentenbeziehende
Bsp: Vorsorgewerk Ruag und Swisscom – waren bundeseigene Betriebe in den 90er Jahren entschieden diese zu verselbständigen. Die Rentner von zuvor blieben bei der Publica und die aktiven zogen mit dem privaten Unternehmen und der neun PK mit.
Offenes Vorsorgewerk
Aktive Versicherte und Pensionierte vorhanden
Klassifikation von PKs
- Kollektive Lösungen (Vollversicherung) -> Kauf einer Rückversicherung für Alter, Tod und Invalidität
- Teilautonome Lösung -> trägt Alter selber, Kauf einer Rückversicherung für Tod und/oder Invalidität
- Autonome Lösung mit Rückversicherung -> trägt Alter selber, trägt Tod und/oder Invalidität bis zu einer bestimmten Summe selber, darüber Kauf einer Rückversicherung
- Autonome Lösung ohne Rückversicherung -> trägt Alter, Tod und Invalidität selber
Artikel: Wer zu viele Rentner mitbringt (Probleme mit Vollversicherungen)
Schwierig Vollversicherungen anzubieten, da garantierte Rendite/Leistung schwierig einzuhalten ist aufgrund des Tiefzinsumfelds. Obligatorisch werden die Leistungen durch den Mindestumwandlungssatz festgelegt – der rf war 0% und die Umwandlung 6.7%
Wechsel von einer Vollversicherung in eine teilautonome Lösung bedeutet für:
Die Versicherten, dass es schlecht ist wegen dem Sanierungsrisiko, positiv sind die ein wenig tieferen Kosten, bessere Renditen
Die Arbeitgeber: tragen Sanierungsrisiko
Die Pensionskasse: starten mit nicht viel mehr als 100% Deckungsgrad, brauchen Anlagekompetenz (Vermögensverwalter aussuchen, Assetallocation)
Die Versicherung: positiv weniger Verpflichtungen zu Vollversicherung, vermeiden Querfinanzierungsdruck – somit können sie die anderen Bereiche etwas attraktiver anbieten / negativ: potenzieller Kundenverlust, tieferes Prämienvolumen, Konkurrenzdruck
Alternative Lösungen für Vollversicherungen
- Risiken auslagern (die will niemand)
- Mehr Risiken eingehen (Risiken werden durch die Aktionäre getragen)
- Mehr Kosten für die Anschlüsse (Problem bei den bestehenden Verträgen)
- Querfinanzierung (in einem Bereich der gut rentiert schlechtere Leistungen offerieren, um einen anderen schlechten Vollversicherungsbereich zu querfinanzieren – nicht gut)
Wer ist BVG obligatorisch versichert?
Kapitaldeckungsverfahren in der beruflichen Vorsorge
Beiträge eines einzelnen aktiven Versicherten (AG & AN Beiträge) plus Verzinsung = individuelle Finanzierung = Altersleistungen (Altersrenten, Pensionierten Kinderrente), Hinterlassenen Leistungen (Witwen-/Wittwerrenten, Waisenrenten), Invalidenleistungen (Invalidenrente, Invaliden-Kinderrente)
Was sind Obligatorischee und überobligatorischer Leistungen / Bereiche?
Was für Arten von Kassen gibt es in dieser Abgrenzung?
BVG-Minimalleistungen = nur obligatorische Minimalleistungen gemäss BVG
Umhüllend = erbringen neben Minimum zusätzlich freiwillige Leistungen im überobligatorischen Bereich
Überobligatorisch = 1e Kassen, keine Minimalleistungen
BVG-Leistung vs. Reglementarische Leistungen
Obligatorische Mindestleistungen seit 1985
Umhüllende Vorsorgeeinrichtungen dürfen Beitrags- und Leistungsdefinitionen festlegen, die vom BVG abweichen – Vorsorgereglement – überobligatorisch
Überobligatorisches Vermögen:
- Über Lohn BVG Obergrenze von CHF 90’720
- Koordinationsabzug tiefer als BVG-Wert von CHF 26’460
- Altersgutschriften höher als BVG-Minimum
- Verzinsung höher als BVG – Minimalsatz
Aufbau Altersguthaben
Minimalsparen + Zusatzsparen + Zinsgutschrift = Altersguthaben
Funktion Vorsorgekapital
Sparfunktion: für jedes Mitglied soll beim Altersrücktritt ein Sparkapital (= Alterskapital) zur Verfügung stehen
Risikofunktion: versicherte Risiken: Todesfall- bzw. Hinterlassenen Risiko, Invaliditätsrisiko, Altersrisiko – W’keiten