Prüfung Bei Gleichheitsrechten Flashcards

1
Q

Wann liegt ein Verstoß gegen ein Gleichheitsgrundrecht vor?

A

Wenn die Ungleichbehandlung ohne einen hinreichenden sachlichen Grund, der sich zudem auch nicht als unzulässiges Differenzierungskriterium erweisen darf erfolgt.

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2
Q

Wie wird geprüft ob die besonderen Anforderungen eines speziellen Gleichheitssatzes an die Begründung der Ungleichbehandlung erfüllt sind?

A
  1. Verwendung von nach dem GG unzulässigen Differenzierungskriterien (zB Art. 3 III GG)?
  2. Verwendung der nach dem GG allein zulässigen Differenzierungskriterien (zB Art. 33 II GG)?
  3. ist das Abstellen auf ein unzulässiges Differenzierungskriterium bzw. Das Nichtabstellen auf das alleine zugelassene Differenzierungskriterium ausnahmsweise verfassungsrechtlich gerechtfertigt?
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