Q1 1.0 Flashcards

1
Q

Geschichte und Aufbau des GG

A

→ wurde am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt
↳ vom palametarischen Rat gewählt
—> Ziel war es eine Demokratie für die Ewigkeit zu schaffen die sich nicht wie die WR beseitigen lässt
→ setzt sich aus Präambel, den Grundrechten + Grundprinzipien Demokratie,Rechtsstaat Sozialstaat und Bundesstaat
↳ sowie definition der Organe (z.B. Bundestag,-rat, etc.)
→ Verhältnis zwischen Band + Länder
→ Vorsorge für Notsituation
→ zunächst nur GG und nicht Verfassung, da Hoffnung auf schelle Wiedervereinigung mit DDR

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2
Q

Verfassungsverständniss der BRD

A

—> festgelegte Grundordnung eines Staates
→ Gesamtheit der Grundsätze die Form eines Staats und die Rechte + Pflichten der Bürger festlegen
-> Garantie der Grundrechte für bestehen einer Verfassung
essentiell

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3
Q

Bedeutung der Grundrechte (Art. 1-19)

A

→ um Fehler der Weimarer Republik nicht zu wiederholen sind die GR nicht nur Anhang sonder Grundlage der Verfassung
→ Grundrechte = Menschenrecht
↳ Elementar recht eines jeden Individuums
→ Artikel 1 lassen sich alle Grundrechte ableiten
↳ Fokus auf Würde des Menschen = Lehre aus Ns -Zeit
→ Grundrecht = Schutz des Individuums vor dem Staat
→ normative (allgemein verbindliche Regelung) Bedeutung der GR
↳ Praxis kann anders aussehen
- ) aufgebaut aus: Gleichheits rechte Freiheitsrechte
↳ Gleichheits recht:
→ rechtliche Gleichheit
→ Verpflichtung des Staates Ungleichheiten zu
beseitigen
→ z.B. Artikel 3(Gleichheit vor Gesetz)
→ Freiheits recht:
→ persönliche Freiheitsrechte/z.B Art. 21 persönliche☹
→ gesellschaft-politische FR-3 Art. 4
↳ glaubens Freiheit
→ Wirtschaftliche Freiheitsrechte (z.B. 12)
↳ Berufsfreiheit -

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4
Q

Besondere Stellung des 1. Artikels

A

—> in diesem wird die Menschenwürde an oberster Stelle gesetzt
→ direkte Antwort auf Nationalsozialismus → dies verhindern
→ alle anderen GR lassen sich daraus ableiten
→ Kann nicht verändert → den
→ Staat kann nicht in die Würde d. Mensch. eingreifen
↳ wenn M. untereinander → Verletzten schützen

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5
Q

Art 2- 10

A

Art. 2 Persönliche Freiheitsrechte
→ freie Entfaltung → solange nicht Rechte von anderen eingeschränkt
→ Recht auf körperliche Unversehrtheit
Art.3
Gleichheit vor dem Gesetz
→ Männer = Frauen = jeder Abstammung , Geschlecht, etc.
Art.4
Glaubens-Gewissensfreiheit
Art. 5
Freiheit der Meinung, Kunst, Wissenschaft
→ Grenzen andere Gesetze
Art. 6 Ehe -Familie -Kinder
→ besonderer Schutz des Staates
Art. 7
Schulwesen
→ aufsicht des Staates
A. Rt.8 Versammlungsfreiheit
→ ohne Waffen überall Versammeln
Art. 9
Vereinigungs + Koalitionsfreiheit
→ man darf Vereine bilden
↳ außer wenn Rechts wiedrig
Art. 10
Brief-, Post- und Fernmelde geheimnis

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6
Q

Art 11-19

A

Art.11
Freizügigkeit
→ Wechsel des Wohn- Aufenthaltsortes möglich
Art 12 Berufsfreiheit
Art - 13 Unverletzlichkeit der Wohnung
↳ nur wenn Gefahr
→ oder ges. Beschluss
Art 14
Eigentum- Erbrecht - Enteignung
→ zum Allgemeinwohl
A.rt 15 Vergesellschaftung
→ Enteignung für gesell. Nutzen
↳ Autobahn
Art. 16
Staatsangehörigkeit_Ausliefern
→ keine auslieferung
→ STAG. nicht entzogen
16 a Asylrecht
→ pol. Verfolgte
Art. 17
Petitionsrecht Art 17 Einschränkung der GR
↳ in besonderen Fällen
Art. 18
Grundrechts verwirken
→ wer GR missbraucht gesetzwidrig
↳ Bundesverfassungsgericht
Art. 19
Einschränkung GR - Rechts weg
→ jeder kann Rechtsweg wenn GR eingeschränkt

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7
Q

Sozialstaatprinzip

A

-Artikel 20 und 28 des GG verpflichten den Bund und Bundesländer, sozialstaatlich zu handeln
-Staat hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen BürgerInnen
-Voraussetzung für en gutes Zusammenleben
-Soziales Staatsziel: menschenwürdige Existenz aller Bürgerlnnen sicherstellen
-Staat stellt materielle und immaterielle Güter zur Verfügung und stellt den rechtlichen Rahmen zur Verfügung
-Menschen in „Notlagen” (bspw. Krankheit) helfen, Existenzminimum sicherstellen,
Schutz der ArbeitnehmerInnen sicherstellen, Bekämpfung sozialer Ungleichheiten

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8
Q

Sozialstaat in Pandemie?

A

Pro
- Sozialstaat ist in Deutschland stark ausgebaut
- Krisenmaßnahmen haben die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie ausgeglichen (Corona- Hilfspakete)
- Gesundheitssystem in Deutschland hat sich trotz Einsparmaßnahmen bewährt

Contra

  • Corona-Pandemie trifft Menschen unterschiedlich
  • Einkommensschwache Personen im Dienstleistungssektor sind stärker betroffen als Personen in größeren Unternehmen oder im öffentlichen Dienst
  • Sozialstaat kann diese Unterschiede nicht ausgleichen
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9
Q

Förderalismus Prinzip

A
  • Grundgedanke: Aufteilung der Aufgaben zwischen dem Gesamtstaat (Bund) und Einzelstaaten (Bundesländer)
  • Vertikale Gewaltenteilung→Beschränkung der politischen Macht durch Aufteilung auf unterschiedliche Ebenen (Art. 20)
  • Kontrollfunktion: Bundesländer kontrollieren den Bund bzw. haben Einfluss auf die Gesetzgebung
  • Subsidiaritätsprinzip: öffentliche Aufgaben/Probleme sollen möglichst bürgernah
    geregelt werden. Probleme sollen auf der niedrigsten politischen Ebene gelöst werden.
    In Deutschland sind das die Kommunen, dann die Bundesländer und erst dann der
    Bund (Artikel 30)

->Partizipationsfunktion: BürgerInnen können auf Kommunal- und Landesebene an der Demokratie partizipieren (Wahlen, Ehrenamt etc.)
- Integrationsfunktion: Entscheidungen werden in einem föderalen System bürgernäher getroffen→Förderung des Demokratieverständnisses
- Unabhängigkeit der Länder wird durch finanzielle Selbstständigkeit gewährleistet

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10
Q

Förderalismus in corona

A

Pro

  • Föderalismus bietet die Möglichkeit, Maßnahmen abhängig von der Region bzw. dem Infektionsgeschehen zu treffen
  • Zielgerichtete Maßnahmen sind möglich
  • Subsidiaritätsprinzip als Vorteil
  • Regionale Behörden können aufgrund
    ihrer Ortskenntnisse schnell und
    zielgerichtet handeln
  • Föderales System zwingt die
    Landesregierungen zu einer permanenten Begründung in der Öffentlichkeit
  • Bundesstaat/föderales System ist ein institutionalisiertes Lernsystem (Bundesländer übernehmen Maßnahmen von anderen Bundesländern)

Contra

  • 16 verschiedene Regeln bei gleicher Pandemielage ist nicht zielführend
  • Akzeptanz der Maßnahmen innerhalb der Bevölkerung nimmt dadurch ab
  • Folge: Vertrauensverlust ins politische System bzw. Demokratie als Staatsform
  • Föderalismus führt zu Komplexität und langwierigen Entscheidungsfindungsprozessen (Flickenteppich der Maßnahmen)
  • Infektionsschutz sollte vom Bund einheitlich geregelt werden
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11
Q

Demokratieprinzip

A
  • Volkssouveränität: Legitimation jeglicher staatlichen Macht durch das Volk. Durch
    Wahlen werden Repräsentanten des Volkes bestimmt oder die Exekutive
    (Verwaltung/Regierung) von gewählten Repräsentanten eingesetzt
  • Repräsentativsystem: keine direkte Machtausübung des Volkes, sondern durch
    Repräsentanten. Keine direkte Demokratie aufgrund der Erfahrung der Weimarer Republik. Wählerinnen und Wähler übertragen ihre politische Entscheidungsmacht auf Mandatsträger. Wahlen bilden somit die Legitimationsgrundlage des politischen Systems. Das Recht auf Bestellung der Regierung wird gemäß Art. 20 Abs. 2 GG „vom Volke in Wahlen und Abstimmungen“ ausgeübt.
  • Mehrheitsprinzip: bei Wahlen und Abstimmungen gilt das Mehrheitsprinzip. Anerkennung der Mehrheitsentscheidung durch die Minderheit: friedliche Austragung von Konflikten durch eine Kompromisslösung
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12
Q

Demokratie während coronavirus

A

Pro

  • Grundgesetz war immer in Kraft; keine Notstandsgesetzgebung
  • Bundestag und Bundestag waren
    immer involviert
  • Langer Entscheidungsprozess ist
    keine Schwäche, sondern eine Stärke, da alle politischen Ebenen involviert sind
  • Nur eine temporäre Kompetenzverlagerung in Richtung der Exekutive oder RKI

Con

  • Entscheidungen mussten auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie schnell getroffen werden
  • Nichtparlamentarische Akteure gewinnen an Bedeutung (RKI und Virologen/Experten) gewinnen an Bedeutung (Effektivität vs. Demokratischer Legitimation)
  • Infektionsschutzgesetz gibt der Regierung/Behörden viele Kompetenzen (Bedeutungsverlust des Parlaments)
  • Legitimationsdefizit durch Kompetenzverschiebung weg vom Parlament
  • Exekutive hat mehr an Bedeutung gewonnen („Krisen sind Zeit der Exekutive)
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13
Q

Rechtsstaatlichkeitsprinzip

A
  • Staat/staatliche Behörden sind an Recht und Gesetz gebunden, staatliche Willkür ist ausgeschlossen (Grundsatz der Gesetzmäßigkeit, Art. 20, 3)
  • Gewaltenteilung→Unabhängigkeit der Gerichte→politischen Unabhängigkeit
  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit→Angemessenheit des staatlichen Handelns
  • Anrufung unabhängiger Gerichte, wenn sich BürgerInnen vom staatlichen Handeln
    verletzt fühlen
  • BürgerInnen müssen sich auf Gesetze verlassen können (Rechtssicherheit, Art. 20
    Abs. 3)
  • Grundsatz der Garantie der Grundrechte: Rechtsstaat (Bundesverfassungsgericht)
    schützt die Grundrechte der BürgerInnen vor staatlicher Willkür
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14
Q

Rechtsstaatlichkeit während coronavirus

A

Pro

  • In dubio libertate
  • BürgerInnen können Gerichte
    anrufen→Gerichte haben
    Regelungen gekippt
  • Staat hatte eine Schutzpflicht, die er
    wahren musste
  • Gesetze/Verordnungen wurden
    ständig angepasst bzw. neu bewertet

Contra

  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit war nicht immer erfüllt
  • Rechtswidrige Beschlüsse
  • Exekutive (Behörden) hat zu viele
    Beschlüsse getroffen
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