RA Klausur Flashcards

1
Q

Welche Punkte prüft man bei der Zulässigkeit der Berufung?

A
  • Statthaftigkeit §§ 511 I, 514
  • Beschwer § 511 (Beschwerdewert über 600 EUR)
  • Frist § 517 (1 Monat)
  • Frist § 520 II (Begründung 2 Monate)
  • Form § 519

In der Klausur häufiger mal Fristprobleme - an Wiedereinsetzung gem. § 233 ZPO denken

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2
Q

Was prüft man in der Begründetheit der Berufung?
Wie baut man das Gutachten in der RA Klausur auf?

A
  • Verfahrensverstöße
  • inhaltlicher Rechtsfehler Hat das Gericht eine Rechtsfrage falsch entschieden? Möglichkeit, dass Urteil anders ergangen wäre
  • Vortrag neuer Tatsachen möglich? §§ 529, 531 ZPO

Aufbau:
I. Zulässigkeit der Berufung
II. Zulässigkeit der Klage ⇨ Berufung kann nicht darauf gestützt werden, dass erstinstanzliches Gericht unzuständig war
III. Klägerstation
IV. Beklagtenstation
V. Beweisprognosestation

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3
Q

Welche Zweckmäßigkeitserwägungen sind in der Berufungs RA Klausur notwendig?

A
  • Rat an den Mandanten
  • schnelle Einreichung bei Zeitdruck
  • Erfordernisse von §§ 519, 520 ➞ übergeordnetes Berufungsgericht
  • Welcher Antrag ist zu stellen
  • Antrag nach §§ 707, 719 ZPO (ggf)
  • Antrag nach § 717 II ZPO
  • PKH Antrag (Keine Bedigungen möglich!)
  • Streitverkündung gegen vorherigen Anwalt §§ 72 ff ZPO
  • Antrag nach § 543 ZPO
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4
Q

Welche Anträge sind bei der Berufungsbegründung denkbar?

A
  1. Unter Abänderung des Urteils des … vom… AZ…, wird die Klage in vollem Umfang abgewiesen.
  2. Unter teilweiser Abänderung des Urteils …, wird die Klage in vollem Umfang abgewiesen.
  3. Unter (teilweiser) Abänderung des Urteils …, wird der Beklagte verurteilt…

ggf. Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil …, ohne Sicherheitsleistung, hilfsweise gegen Sicherheitsleistung vorläufig einzustellen.
ggf. Wiedereinsetzung in die abgelaufene Berufungseinlegungs- und Begründungsfrist.

Aus Sicht des Berufungsbeklagten:
Die Berufung zu verwerfen (unzulässig)/ zurück zuweisen (unbegründet).

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5
Q

Auf was muss man im Rubrum bei der Berufungsbegründung achten?

A
  • Überschrift: Berufung und Berufungsbegründung
  • Bezeichnungen: Kläger und Berufungsbeklagter, Beklagter und Berufungskläger (oder anders herum)
  • AZ erste Instanz. Eine beglaubigte Kopie des angefochtenen Urteils füge ich bei.
  • Ich werde beantragen…
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6
Q

Wie schreibt man das Mandantenschreiben, wenn man den Beklagten vertritt?

A

Briefkopf, Datum
An:
Betreff:
Sehr geehrter…
in der obigen Angelegenheit übersende ich die Abschrift des Entwurfs der Klageerwiderung. Wenn der Schriftsatz so eingerecht werden soll, so bitte ich um Benachrichtigung bis zum …
Ich stehe für Rückfragen jederzeit gerne bereit.

Mit freundlichen Grüßen

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7
Q

Wie prüft man die Zulässigkeit des Einspruch gegen den VU?
Und wie lautet der Antrag im Schriftsatz?

A

I. Zulässigkeit
1. § 338 ZPO
2. § 339 ZPO
3. § 340 ZPO
4. § 343, bei Vollstreckungsbescheid § 700 III ZPO

II. Erfolgsaussichten des Einspruchs
Bei einem zulässigen EIspruch wird der Rechtsstreit in die Lage zurückversetzt, in welcher er sich vor Eintritt der Säumnis befand, Vgl. § 342 ZPO

In der Sache
..lege ich namens und in Vollmacht des Beklagten gegen das VU vom…, dem Beklagten zugestellt am…
Einspruch
ein. Im Termin werde ich beantragen,
das VU vom… aufzuheben und die Klage abzuweisen.
§ 719 !

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8
Q

Welche Stationen sind in der RA Klausur zu prüfen?

A

1.Mandantenbegehren
2.Rechtsbehelfsstation (Beklagtensicht)
3.Zulässigkeitsstation (Beklagtensicht)
4.Klägerstation
5.Beklagtenstation
6.Beweisprognosestation
7.Zweckmäßigkeitsstation
8.Praktischer Teil

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9
Q

Wie wird ein Mandantenbegehren formuliert?

Klägersicht

A

Der Mandant NAME (im folgenden “Mandant”) bittet um Beratung, ob er Ansprüche gegen…in Höhe von…hat und wie er diese Ansprüche ggf prozessual durchsetzen könnte. Zudem möchte er … wissen.

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10
Q

Wie lauten z.B. Obersätze in der Klägerstation?

RA Klausur Klägersicht und Beklagtensicht

A

Kläger:
Zu prüfen ist, ob für den Mandanten Ansprüche gegen..auf..in Betracht kommen.
Zu prüfen ist, ob für den Mandanten schlüssig Ansprüche gegen…auf…vorgetragen werden können und ob diesbezüglich erheblicher Gegenvortrag zu erwarten ist.

Beklagter:
Zu prüfen ist, ob die eingelegte Klage Aussicht auf Erfolg hat und/oder dem Mandanten erheblicher Gegenvortrag zur Verfügung steht
..ob der Kläger schlüssig Ansprüche vorgetragen hat…

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11
Q

Wie wird die Beklagtenstation eingeleitet?

RA Klausur

A

Zu prüfen ist, ob dem Gegner erhebliche Einwände zustehen könnten.

Die Behauptung des Gegner, er sei…, ist gegenüber dem Anspruch … erheblich, da…

☞ auch evtl. Gegenansprüche des Beklagten werden hier geprüft.

Achtung: Rechtsfragen werden schon in der Klägerstation aufgegriffen.

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12
Q

Was ist in der Beweisprognosestation zu prüfen?

RA Klausur Kläger

A
  1. Wer trägt die Beweislast?
  2. Welche Beweismittel stehen zur Verfügung?
  3. Wie sieht die Beweisprognose für den Prozess aus?
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13
Q

Was ist in der Zweckmäßigkeit anzusprechen?

RA Klausur

A

Zu prüfen ist, welche prozesstaktischen Schritte im vorliegenden Fall zweckmäßig sind.

  1. Muss oder soll überhaupt geklagt werden? (OB?)
    Rat an den Mandanten, Kostenfalle § 93 ZPO, Aufrechnung/Widerklage durch den Gegner droht?
  2. Wen verklagt man?
  3. Wo klagt man?
  4. Welche Anträge sind zweckmäßig?
  5. Beweismittel?
  6. Erstattung des GK-Vorschuss vom Mandanten
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14
Q

Welche Zweckmäßigkeitserwägungen sind bei “Wie muss geklagt werden?” möglich?

RA Klausur

A
  • Eingehen auf Einwendungen des Gegners
  • Mahnverfahren oder Urkundenprozess
  • Verfahren nach § 495a ZPO
  • Gebührenschaden
  • Gestaltungsrechte
  • unbezifferter Klageantrag
  • Stufenklage
  • Klagenhöufung
  • Teilklage
  • Abzug von eigenem Mitverschulden
  • Gegner hat Einrede ggf Annahmeverzug
  • Feststellungsklage
  • Besorgnis der Nichterfüllung
  • Antrag nach § 890 II ZPO
  • selbstständiges Beweisverfahren
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15
Q

Wie wird die Rechnung der Anwaltskosten dargestellt?

A

Gebühr - entsprechende Nr. aus dem VV
Auslagen Nr.7000 ff VV
+ MWSt 19 %

Gesamtbetrag

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16
Q

Welche Anträge stellt man, wenn der Mandant schon eine VU gegen sich hat?

A

Einspruch einlegen

Zudem beantrage ich, die Vollstreckung aus dem oben bezeichneten VU ohne Sicherheitsleistung, hilfsweise gegen Sicherheitsleistung vorläufig einzustellen.

Im Termin werde ich beantragen,
das VU vom… aufzuheben und die Klage abzuweisen

17
Q

An was muss man denken, wenn man Widerklage erhebt?

A

1) Widerklageantrag (+ Zinsen)
2.) Unter den gesetzlichen Voraussetzungen wird über die Widerklage per Versäumnisurteil entschieden.

18
Q

Welche Zweckmäßigkeitsüberlegungen sind anzustellen, wenn man die Aufrechnung und die Widerklage zur Verfügung hat?

A
  • Aufrechnung möglich?
  • Widerklage zulässig?
  • ist der klägerische Anspruch begründet (Aufrechnung) oder unbegründet (Widerklage)
  • hilfsweise Aufrechnung und hilfsweise Widerklage oft sinnvoll!
  • Erhöhung des Gebührenstreitwert gem. § 45 GKG
19
Q

Wie prüft man in der Beweisprognosestation, wenn Mandant und die andere Partei entgegengesetzte Behauptungen aufgestellt und jeweils Zeugen angeboten haben?

A

Zu untersuchen sind nun Aspekte der Beweislast.
- Wer trägt für was die Beweislast?
- Was hat der Gegner für Beweismittel angeboten?
- Voraussetzungen der Parteivernehmung von Amts wegen? §§ 448, 141 ZPO?
- Parteivernehmung nicht zustimmen, wenn angeboten
- eigene Parteivernehmung? auch oft wenig sinnvoll

Prognose: Ausgang einer Beweisaufnahme
- ersichtlich, dass eine Aussage wenig(er) glaubhaft ist?
- ersichtlich, dass eine Person wenig(er) glaubwürdig ist?
- Rspr. Sympathiepersonen: Aus Sympathieverknüpfungen dürfen ohne weitere Anhaltspunkte keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit geschöpft werden

➜non liquet geht zu Lasten der beweisbelasteten Partei

20
Q

Ist eine außergerichtliche Geltendmachung noch notwendig vor Einlegung einer Klage?

A

daran denken wegen Kostenfolge des § 93 ZPO
nicht notwendig, wenn der Mandanten schon aufgefordert hat

21
Q

Beklagtensicht: Die Klage hat Aussicht auf Erfolg - Was ist zu tun?

Zweckmäßigkeit

A
  • Anerkenntnis iSv §307 mit §93 mit Verwahrung der Kosten -> wäre am allerbesten aber Vss idR (-)
  • Anerkenntnis iSv § 307 ohne Verwahrung gegen die Kostenlast -> hiergegen spricht, dass Gerichtskosten zwar runtergehen aber RA Gebühren bleiben (§ 1211 KV GKG)
  • VU provozieren: GK bleiben, RA gehen teilweise runter da keine Terminsgebühr Nr. 3100

➡︎ Vorläufig vollstreckbar ohne SiL! Titel gegen Mandanten in der Welt! § 708 ZPO

  • Klaglosstellung: Alle Kosten (Hauptsache und Anwaltskosten und Gerichtsgebühren zahlen und Rücknahme provozieren; alle Kosten gehen runter; Vertreter bekommt nur noch Verfahrensgebühr
  • Klaglosstellung (nur Hauptsache) -> normale Erfüllung § 362 BGB ⇨ dann übereinstimmende Erledigungserklärung -> § 91a ZPO Beschluss + Schriftliches verfahren nach §128 III, IV anregen! dann auch keine mündliche Verhandlung und dann keine Terminsgebühr

Achtung: Alles soll der Mandant selber machen, da dann auch keine eigene Gebühr entsteht; in Realität aber Schriftsätze vorbereiten und selber auf Verfahrensgebühr verzichten

22
Q

Beklagtensicht: Die Klage hat teilweise Aussicht auf Erfolg- Was ist zu tun?

Zweckmäßigkeit

A
  • TEIL-Anerkenntnis mit § 93 ZPO am allerbesten, aber idR (-)
  • TEIL-Anerkenntnis ohne § 93 ZPO (-) -> Entspricht nicht der anwaltlichen Vorsicht: man spart keine Kosten + Teilanerkenntnis ist ein vorläufig vollstreckbarer Titel für den Kläger!
  • TEIL-VU kassieren (-): Genauso doof, da wir Titel für den Kläger generieren ohne Kostenersparnis
  • Teil-Klaglosstellen /-Erfüllen mit Teil-EE -> Ebenso nicht gut! „Schwächt Verhandlungs- und Vergleichsmasse für die mdl. Verhandlung!“

Was wollen die LJPAs hier haben?: Ganz stink normalen Klageabweisungsantrag stellen!
Der Teil der begründet ist unstreitig stellen -> nicht anerkennen, aber eben nicht bestreiten! (nichts schreiben § 138 ZPO in Klausur zu empfehlen, da dann nichts zu schreiben ist)

23
Q

Beklagtensicht: Wie bringt man Gegenansprüche des Mandanten ein, wenn diese nicht gleichartig sind?

Zweckmäßigkeit

A

Zurückbehaltungsrecht (ZBR) - Aufrechnung – Widerklage?

Anmoderierender OS: Zu prüfen ist, ob es vorliegend zweckmäßig ist ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB, eine Aufrechnung 387 ff. BGB oder eine Widerklage nach 33 ZPO geltend zu machen.

Diskussion/Begründung:
- Eine Aufrechnung ist nicht möglich, es handelt sich nicht um gleichartige Ansprüche, § 387 BGB
- ZBR gut, da dann Zug um Zug Verurteilung, § 274 BGB
- Widerklage ist aber auch gut, da diese ein eigenen Vollstreckungstitel verschafft
-> Daher am besten Doppelangriff und beides (ZBR und WiKl) gleichzeitig geltend machen mit demselben Anspruch!

Konklusion: Demnach ist es vorliegend zweckmäßig sowohl ein Zurückbehaltungsrecht als auch eine Widerklage zu erheben