Recht Auf Freiheit der Person Art. 2 (2) GG Flashcards

1
Q

Recht auf Freiheit der Person
Art. 2(2) GG

A

> Persönlich:

= Menschenrecht, welches für alle natürlichen Personen gilt.

> sachlich:

= geschützt wird die körperliche Bewegungsfreiheit, insbesondere die Freiheit einen Ort aufzusuchen, sich dort aufzuhalten oder ihn zu verlassen.

> Schranken:

= Grundrecht, welches einschränkbar aufgrund eines Gesetztesvorbehaltes .
Die Formvorschriften nach Art. 104 GG müssten eingehalten werden

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2
Q

Freiheitsentziehung

A

= Aufhebung der tatsächlichen und rechtlichen gegebenen körperlichen Bewegungsfreiheit nach allen Seiten hin

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3
Q

Freiheitsbeschränkung

A

=Hinderung einen Ort aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten, der der Person an sich tatsächlich und rechtlich zugänglich ist.
Es handelt sich um einen Eingriff der öffentlichen Gewalt

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