Rechtsformen Flashcards

(52 cards)

1
Q

Einzelunternehmen: Für wen geeignet?

A
  • Für den Einstieg
  • Handwerker
  • Kleingewerbetreibende
  • Dienstleister
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2
Q

Einzelunternehmen: Gründung

A

Ensteht automatisch bei Geschäftseröffnung, nach Anmeldung beim Gewerbeamt, dennoch müssen eingetragene Kaufleute zusätzlich im Handelsregister eingetragen werden.

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3
Q

Einzelunternehmen: Mitglieder, Kontrolle, Haftung

A

Nur ein Betriebsinhaber der volle Kontrolle hat und mit seinem Privatvermögen alleine für das gesamte Unternehmen haftet

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4
Q

Einzelunternehmen: Mindestkapital?

A

Kein Mindestkapital erforderlich

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5
Q

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Für wen geeignet?

A

Für jede Geschäftspartnerschaft geeignet

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6
Q

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gründung

A
  • Mindestens 2 Wirtschaftssubjekte erforderlich, die oft automatisch durch ein gemeinsames Geschäftsziel erfolgt.
  • Der Eintrag in das Handelsregister nicht erforderlich.
  • Zuletzt ist ein schriftlicher Vertrag nicht nötig, aber empfehlenswert.
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7
Q

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Mindestkapital?

A

Kein Mindestkapital erforderlich

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8
Q

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Kontrolle, Haftung

A

Alle Teilhaber haften mit ihrem persönlichem Vermögen und Kontrolle wird oft vom Vertrag festgelegt oder sonst fair aufgeteilt.

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9
Q

Offene Handelsgesellschaft (OHG): Für wen geeignet?

A

Für ein Handelsgeschäft mit Partner (d.h. nur für Kaufleute, nicht für Kleingewerbe)

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10
Q

Offene Handelsgesellschaft (OHG): Gründung

A
  • Mindestens 2 Kaufmänner erforderlich
  • Notarielle Beglaubigung für den Eintrag im Handelsregister nötig
  • Schriftlicher Vertrag empfehlenswert
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11
Q

Offene Handelsgesellschaft (OHG): Mindestkapital?

A

Kein Mindestkapital erforderlich

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12
Q

Offene Handelsgesellschaft (OHG): Haftung, Mitbestimmung

A
  • Das Geschäft wird gemeinschaftlich geführt (Vertrag legt fest, wie die Kontrolle verteilt wird).
  • Alle Gesellschafter, gesamtschuldnerisch, privat und unbegrenzt.
  • Mitbestimmung wird im Vertrag festgelegt
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13
Q

Kommanditgesellschaft (KG): Für wen geeignet?

A
  • für Unternehmer, die zusätzliches Startkapital suchen, aber eigenverantwortlich bleiben wollen.
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14
Q

Kommanditgesellschaft (KG): Gründung

A
  • Gesellschaftsvertrag (GV) - Abschluss und Aufnahme Geschäftstätigkeit oder spätestens Handelsregister-Eintrag.
  • Mindestens 1 Teilhafter (Kommanditist genannt) der finanziell am Unternehmen beteiligt ist erforderlich
  • Mindestens 1 Vollhafter (Komplementär genannt) der das Geschäft allein führt erforderlich
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15
Q

Kommanditgesellschaft (KG): Mindestkapital?

A
  • Einlagen erforderlich (Geldzahlungen, Schen, Rechte, Dienstleistungen, Grundstücke) die eine notarielle Beurkundung brauchen.
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16
Q

Kommanditgesellschaft (KG): Haftung, Mitbestimmung

A
  • Kommanditist haftet nur mit seinem Einlagen
  • Komplementäre haften mit Privatvermögen
  • Nur bei außergewöhnlichen Geschäftsfallen müssen alle zustimmen, sonst nur Komplementäre
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17
Q

Partnerschaftsgesellschaft (PartnG): Für wen geeignet?

A
  • Nur für Freie Berufe, wenn das Berufsrecht dies zulässt

- Oder für Unternehmen, die mit Partnern kooperieren, aber trotzdem eigenverantwortlich bleiben wollen

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18
Q

Partnerschaftsgesellschaft (PartnG): Haftung

A

Gesellschaft haftet mit Gesellschaftsvermögen, Gesellschafter haften bei fehlerhaften Handeln mit Privatvermögen.

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19
Q

Partnerschaftsgesellschaft (PartnG): Gründung

A
  • Mindestens 2 Freiberufler die die Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen.
  • Partnerschaftsvertrag muss schriftlich abgefasst werden.
  • Eintrag im Partnerschaftsregister (von Notar übernommen)
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20
Q

Partnerschaftsgesellschaft (PartnG): Mindestkapital

A

Kein Mindestkapital erforderlich

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21
Q

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Für wen geeignet?

A
  • Für Unternehmer, die Haftung beschränken wollen

- Für Unternehmer, für die die GmbH steuerliche Vorteile bietet

22
Q

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Gründung

A
  • Mindestens ein Gesellschafter
  • Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags
  • Notariell beglaubigter Eintrag ins Handelsregister, aber stille Beteiligung möglich ohne Eintrag ins Handelsregister
23
Q

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Mindestkapital

A

Mindestkapital von 25,000€ erforderlich

24
Q

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Haftung, Mitbestimmung

A
  • Beschränke Haftung (d.h. die GmbH haftet mit Gesellschaftsvermögen)
  • Bei Krediten haften Gesellschafter in der Regel mit zusätzlichen privaten Sicherheiten
  • Bei mindestens 2.000 Mitarbeiter gilt das Mitbestimmungsrecht (§ 1 MitbestG)
25
Unternehmensgesellschaft (UG): Für wen geeignet?
- Für Gründerinnen und Gründer kleiner Unternehmen, die die Haftung beschränken wollen - Um die komplizierten Gründungsformalitäten einer GmbH zu umgehen
26
Unternehmensgesellschaft (UG): Mindestkapital?
- 1€ Stammkapital (keine Sachanlagen erlaubt)
27
Unternehmensgesellschaft (UG): Gründung
- Eintragungspflichtig in das Handelsregister - Mindestens 1 Gesellschafter - Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags - Einfache Gründungsformalitäten durch Musterprotokoll.
28
Unternehmensgesellschaft (UG): Haftung
- Beschränkte Haftung (erfolgt nur mit dem Gesellschaftsvermögen) - Privatvermögen der Gesellschafter bleibt unangetastet - Bei Krediten haften Gesellschafter in der Regel mit zusätzlichen privaten Sicherheiten
29
GmbH & Co. KG: Für wen geeignet?
Für Unternehmer, die ihre Haftung beschränken und die Flexibilität einer Personengesellschaft genießen wollen.
30
GmbH & Co. KG: Gründung
- Kombination aus Kommanditisten (Teilhafter) und Komplementäre (von der GmbH) (Vollhafter) erforderlich. - Zwei Gesellschaftsverträge - Muss im Handelsregister eingetragen werden
31
GmbH & Co. KG: Mindestkapital?
- Wie bei GmbH Stammkapital mindestens 25.000€ (wozu auch Sachwerte zählen können)
32
GmbH & Co. KG: Haftung
- Komplementär mit Gesellschaftsvermögen begrenzt | - Kommanditisten haften nur mit ihrer Vermögenseinlage wie im Vertrag vereinbart
33
Aktiengesellschaft (AG): Für wen geeignet?
Für Unternehmer, die sich Wege zu zusätzlichen Eigenkapital offen halten wollen.
34
Aktiengesellschaft (AG): Gründung
- Mindestens 5 Aktionären laut Aktiengesetz - Seit 1994 kleine AG: alleiniger Aktionär und Vorstand, 3 Aufsichtsräte, alle Organe müssen belegt sein, Satzung muss notariell bekundet werden. - Eintrag ins Handelsregister und Überprüfung der Gründung. - Unternehmer kann alleiniger Aktionär und Vorstand sein
35
Aktiengesellschaft (AG): Mindestkapital?
- Grundkapital von mindestens 50.000€ erforderlich
36
Aktiengesellschaft (AG): Haftung, Mitbestimmung
- Haftet nur mit dem Gesellschaftsvermögen | - Entscheidungsbefugnis durch Aufsichtsrat beschränkt
37
Societas Europaea (SE): Für wen geeignet
- Unternehmer die Wert auf Internationalität setzen und von den EU Regelungen profitieren möchten.
38
Societas Europaea (SE): Gründung
- Durch Verschmelzung, Umwandlings-SE aus AG, Holding-SE, Tochter-SE - Firma muss in einem EU Staat seinen Sitz haben
39
Societas Europaea (SE): Mindestkapital?
- Eine Mindesteinlage von 120.000€ erforderlich
40
Societas Europaea (SE): Haftung, Mitbestimmung
- Auf Gesellschaftsvermögen beschränkt | - Mitbestimmungsvereinbarung oder gesetzliche Standards von einer AG
41
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA): Für wen geeignet?
Für Unternehmer die die Eigenschaften einer Aktiengesellschaft und einer Kommanditgesellschaft kombinieren wollen.
42
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA): Gründung
- Mindestens ein Komplementär, der persönlich haftet, beliebig viele Kommanditisten - Satzung, beschlossen und notariell beglaubigt
43
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA): Mindestkapital?
- Mindesteinlage von 50.000€ erforderlich
44
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA): Haftung, Mitbestimmung
- Mindestens 1 Komplementär (Vollhafter) haftet mit mit Privatvermögen. - Oder eine GmbH als Komplementär anstelle von persönlicher Haftung einzelner - Oder Jurist als Komplementär Hier wird viel Flexibilität geboten
45
Genossenschaft (eG): Für wen geeignet
- Für Mitglieder (Unternehmer) die gemeinschaftlich und solidarisch einen Geschäftsbetrieb fördern möchten.
46
Genossenschaft (eG): Gründung
- Mindestens 3 Mitglieder erforderlich - Satzung erforderlich - Keine notarielle Beurkundung allerdings Prüfung durch den regionalen Genossenschaftsverband - Eintragung im Genossenschaftsregister des zuständigen Amtsgerichtes
47
Genossenschaft (eG): Mindestkapital?
- Keine Mindesteinlage erforderlich
48
Genossenschaft (eG): Haftung, Mitbestimmung
- eG haftet gegenüber Gläubigern unbeschränkt; keine persönliche Haftung der Mitglieder (Haftung auf Höhe der Einlagen beschränkt, keine Nachschusspflicht) - Bis 500 Arbeitnehmer = in der Regel keine Mitbestimmung (andere Regelung durch Satzung möglich) - Mehr als 500 Arbeitnehmer = Drittelbeteiligungsgesetz gilt- 1/3 der Aufsichtsratsmitglieder sind AN (Drittelparität) - Mehr als 2000 Arbbeitnehmer = Mitbestimmungsgesetz gilt – Aufsichtsrat wird paritätisch durch 50% AN und 50% Kapitaleigner
49
Eingetragener Verein (eV): Für wen geeignet
- Für ehemalige Genossenschaften die mehr Geldflüsse erfordern
50
Eingetragener Verein (eV): Gründung
- Anmeldung zum Vereinsregister; Beschließung und Beglaubigung einer schriftlichen Satzung - Mindestens 7 Gründungsmitglieder
51
Eingetragener Verein (eV): Mindestkapital?
- Keine Mindesteinlage erforderlich
52
Eingetragener Verein (eV): Haftung, Mitbestimmung
- Haftung auf das Vereinsvermögen beschränkt | - Verein hat in der Regel lediglich Mitglieder und keine Arbeitnehmer