Rechtsstellung des Verteidigers Flashcards

1
Q

§ 137 StPO

A

Jeder Beschuldigte kann sich gem. § 137 in jeder Lage des Verfahrenseines Verteidigers bedienen.

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Q

Rechsstellung

A

nicht nur Interessenvertreter des Beschuldigten, sondern auch unabhängiges Organ der Rechtspflege. -> ist dem öffentlichen Interesse an der Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens verpflichtet.

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3
Q

Wichtige Rechte des Verteidigers

A

Freier und unüberwachter Verkehr mit dem Mandanten, § 148

Akteneinsicht, § 147

Zeugnisverweigerungsrecht § 53 I Nr. 2

Anwesenheitsrechte bei richterlichen Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten auch im Ermittlungsverfahren, § 186c I,II; nicht jedoch bei staatsanwaltlichen Zeugenvernehmungen sowie bei polizeilichen Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten (zur polizeilichen Vernehmung muss der Beschuldigte allerdings auch nicht erscheinen § 163aIII1). Besteht ein Anwesenheitsrecht so muss der Verteidiger vorab von der Vernehmung benachrichtigt werden § 168cV1.

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