RG ÖR Flashcards
(179 cards)
Gottesfrieden
War eine kirchliche Institution im MA. Bestimmte Orte+Personengruppen sollten wenigstens an Sonn-/Feiertagen vor Gewalttaten geschützt werden.
Die Kirche veranlasste den weltlichen Adel, sich mit Eid zur Einhaltung dieses Gottesfrieden zu verpflichten.
Sanktionen neben der Buße auch kirchenrechtliche Nachteile.
Landfrieden
Gottesfrieden Vorgänger. Allmählich entwickelte sich der Schutz einzelner Tage und bestimmter Personen zu dem ganzer Zeiträume und des ganzen Landes. Bestimmte Delikte wurden nun mit peinlicher Strafe bedroht.
Zwar wurde das Bußensystem und die Ablösbarkeit der Strafe nicht gänzlich beseitigt, es gelang jedoch der Durchbruch vom alten Privatstrafrecht zum neuen, staatlichen Strafrecht.
Offizialmaxime und Inquisitionsprozess (erforschen der materiellen Wahrheit) wurden eingeführt.
Privilegium minus
1156 - ist das früheste österr. Rechtsdokument
Verfassungsrechtliche Neuordnung vom frühMA Personenverbandsstaat zum spätMA Territorialstaat
Inhalt:
- Umwandlung der Mark Österreich in ein Herzogtum unter Abtrennung des Herzogtums Bayern
- Stellung des Herzogs als Reichsfürst mit eingeschränkter Vasallenpflicht
- Stellung des Herzogs als oberster Gerichtsherr
- Bestimmung des Herzogs als Weiberlehen und damit Anerkennung des subsidären Erbrechts weiblicher Nachkommen
- Ad-Hof Nachfolgeregelung: Mitbelehnung der Herzogin + Recht des Herzogpaares im Fall der Kinderlosigkeit letztwillig einen Nachfolger zu bestimmen
Privilegium maius
War eine Fälschung 1358, die vermutlich aufgrund der Missachtung des Hause Habsburg in der Goldene Bulle 1356 von Herzog Rudolf IV. selbst in Auftrag gegeben wurde.
Zwei Hauptziele:
1. Unabhängigkeit sämtlicher habsburgischer Länder von der kaiserlichen Gewalt
2. besondere Ehrenstellung des Herzogs am kaiserlichen Hof
Inhalt:
- Minimierung der Lehensbindungen (Hoffahrt aufgehoben, Heerfahrtspflicht auf Ungarn beschränkt)
- Ausbau der Landeshoheit (alle Reichslehen sind dem Herzog unterstellt)
- Ausbau der Unabhängigkeit vom Reich (Herzog unterliegt keiner Gerichtsbarkeit)
- Herrschaft geht auf den männlichen Erben über, subsidär auf älteste Tochter
- Rangerhöhung (Herzog wird nach den Kurfürsten der erste Platz eingeräumt)
Im 15.Jhr bestätigte der Habsburger Friedrich (König Friedrich IV./Kaiser Friedrich III.) die Freiheitsbriefe.
Seitdem gilt es als staatsrechtlich. Fundament für das Zusammenwachsen der österr. Länder und damit als grundlegende Verfassungsurkunde Österreichs.
Wahlrecht vor der Goldene Bulle
Wahlrecht war dem nach Stämmen gegliederten hohen Adel vorbehalten, Königswähler waren Geistliche und weltliche Große.
Seit dem 13.Jhr. Ein bevorrechteter Kreis von Königswählern -> Kurfürsten
Kurfürst war einer der ursprünglich sieben, später neun und zuletzt zehn ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen seit dem 13.Jhr. Das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs Zustand. Mit Königstitel -> Krönung zum römisch-deutschen Kaiser durch Papst.
Goldene Bulle
1356 - wichtigste der „Grundgesetze” des Heiligen Römischen Reiches. Regelte vorallem die Modalitäten der Wahl und der Krönung der römisch-deutschen Könige und Kaiser durch die Kurfürsten bis zum Ende des Alten Reiches 1806.
Umfassendes Gesamtprivileg für die Kurfürsten, diese waren selbst beteiligt.
Festgelegt wurde das Majoritätsprinzip (= wer die Mehrheit der Stimmen hat, Stimme des Gewählten konnte Ausschlag geben) und der Grundsatz der örtlichen und zeitlichen Einheit der Wahl.
König war oberster Lehensherr des Reiches und führte den Oberbefehl über das Reichsheer.
Entstehung der Rechtswissenschaft im 12.Jhr
Wiederentdeckung einer Digestenhandschrift. Wurde einer umfassenden Bearbeitung unterzogen und mit fortlaufenden Wort- und Sacherklärungen (Glossen) versehen (12. + 13.Jhr). Kommentatoren ab 14.Jhr.
Klostertod
Wer unter Ablegung der ewigen Profess in ein Kloster eintrat, verlor Land- und Lehensrecht. Man spricht von Kloster- oder auch bürgerlichem Tod.
Lehen
Weltliches Gut. Ein Stück Land, ein politisches Amt, ein Recht (zu fischen, jagen etc.) oder andere Werte von erheblicher Dauer.
Eigentümer = Lehensherr
Lehensherr gab dieses Lehen unter Bedingung zB (gegenseitiger) Treue ab. Meist erblich.
Lehensempfänger = Vasall
Beide schworen Lehenseid.
Lehensdienst bestand aus Heerfahrt (Kriegsdienst) und Hoffahrt (Anwesenheit der Vasallen am Hof, um mit Rat zur Seite zu stehen)
Hierokratismus und Dualismus
Hierokraten sehen im Kaiser nur einen Beauftragten des Papstes
Dualisten räumen der weltlichen Macht ein selbstständiges Recht mit Pflicht zur Kooperation ein.
Zweischwertergleichnis
Allegorische Auslegung der Begriffe Dualismus und Hierokratismus
Hierokratisch: Die Kirche (Papst) gibt das weltliche an den Kaiser weiter, dh die Kirche hat Vorrang, der weltliche Bereich hat dem Papst zu folgen (Schwabenspiegel)
Dualistisch: Gott beiden Machtträgern unmittelbar je ein eigenes Schwert gegeben hat (Sachsenspiegel)
Reichständischer Dualismus
König übte seine Herrschaft nicht alleine aus, es herrschte eine Machtteilung zwischen ihm und bevorrechteten Reichsständen.
Grundsätzlich existierten bis zum Ende des 15.Jhr 3 Kurien: Kurfürsten, Reichsfürsten und Reichstädte.
Die Reichstände bildeten den Reichstag (Beschlussfassung Reichssteuern, Reichsaußenpolitik, Gesetzgebung etc.)
Reichstag unterschied sich von modernen parlamentarischen Repräsentationsorganen dadurch, dass die Reichstände nicht das Volk sondern ihre Individualinteressen vertraten.
Landständischer Dualismus
Machtteilung zwischen Landesherrn und Landständen.
Landesherr war formell Inhaber der Landesherrschaft und übte als reichsunmittelbarer Fürst ein Reichsamt aus, dass ihm ehemals königliche Pflichten und Rechte zuordnete (zB Gerichts-, Wehr-, Kirchenhoheit)
Landstände sind bevorrechtete Personengruppen, denen das Recht auf Sitz und Stimme im Landtag zukommt.
Dominierende Gruppe war meist der landsässige Adel.
Lehenswesen
Lehenswesen
Vorherrschendes Element im Staatsaufbau
Verbindung von Vasalität und Benefizium
Vasallität
Abhängigkeitsverhältnis des Vasallen von einem Herrn. Vasall verpflichtet sich zu Gehorsam und lebenslangem Dienst, während der Herr ihm Unterhalt gewährte.
Benefizium
Ausstattung mit Grund und Boden
Ius commune
Gemeine Recht und entstand aus dem gelehrten Recht, dem römischen (Codes Justinian, Glossatoren+Kommentatoren) und dem kanonischen Recht (wissenschaftl. Erfassung kirchlichen Normenbestands)
Hexenhammer
1487 - Handbuch zur Hexenverfolgung und bestand aus 3 Teilen:
- was sich bei der Zauberei zusammenfindet
- Arten und Wirkungen der Hexerei und wie solche behoben werden können
- Arten der Ausrottung oder Bestrafung (Prozessordnung)
Wurde im 15.Jhr von einem Dominikanermönch als mehrbändige Abhandlung über Gründe und Vorgangsweisen bei der Hexenverfolgung verfasst.
Hexenbulle von Papst Innozenz VIII. diente als Einleitung für das Werk.
CCC
1532 - Constitutio Criminalis Carolina - gilt heute als erstes allgemeines deutsches Strafgeetzbuch
= neue Strafrechts- und Strafprozessordnung von Karl V.
Sie ließ im Fall der meist anonymen Anzeige die sog. Peinliche Befragung (= Folter) zu.
Nur ein Geständnis war ein ausreichendes Beweismittel für ein Todesurteil.
CCC ist für den Anstieg der Hexenprozesse von Bedeutung.
Augsburger Religionsfriede
1555 - Im Augsburger Religionsfriede wurde den Lutheranern Frieden und Besitzstand garantiert; den weltlichen Fürsten wurde Religionsfreiheit zugesichert sowie das Recht, über die Religion ihrer Untertanen zu bestimmen (Cuius regio, eius religio), wobei Untertanen, die einen Religionswechsel nicht mitvollziehen wollten, auswandern durften.
Schlacht am Weißen Berg
Bei Prag 1620 war eine Auseinandersetzung des 30jährigen Krieges.
Machte den Weg zur Rekatholisierung und Durchsetzung des Absolutismus frei. Bis Mitte 16.Jhr waren die Landstände mehrheitlich zum Protestantismus übergewechselt. Die Protestanten verweigerten die Erbhuldigung gegenüber Kaiser Ferdinand II. -> militärische Auseinandersetzung unausweichlich.
Böhmischen Stände unterlagen den Truppen der kath. Liga.
Die Entscheidung zugunsten des Landesfürsten brachte die von ihm angestrebte Vormachtstellung.
Großen politischen Ziele wurden für die einzelnen Länder vom Landesfürsten alleine vorgegeben -> politischer Absolutismus
Landstände bleiben zwar bestehen (institutioneller Dualismus), hatten sich aber dem Landesfürsten unterzuordnen
Institutioneller Dualismus
Getrennte Behördenapparate
Landesämter und Institutionen
Politischer Dualismus
Unterschiedliche Politiken für das Land bis hin zu unterschiedlichen Schwerpunkten in der Außenpolitik
Westfälischer Frieden
1643-1648, FRIEDENSDOKUMENT! Es tagte eine Konferenz der europ. Mächte (außer England, Russland und dem Osmanischen Reich) und der Reichsstände über die Beendigung des 30jährigen Kriegs sowie über Verfassungs- und Religionsfragen.
Verhandlungen in Münster sowie in Osnabrück.
Ergebnis waren zwei getrennte aber juristisch als Einheit betrachtete Urkunden
Frieden von Münster sowie Osnabrück -> trat 1649 in Kraft