Rücktritt Flashcards
(9 cards)
Wo wird Rücktritt im Prüfungsschema geprüft wenn es um einen Primäranspruch der nicht zurücktreten wollenden Partei geht?
Anspruch nicht untergegangen
Wo sind die Rechtsfolgen eines Rücktritts geregelt?
Rückgewähransprüche: § 346 |
Wertersatz: § 346 ||, |||
Nutzungs- und Verwendungsersatz: § 347
Rücktritt ist ein “…“-recht
Gestaltungsrecht
Prüfungsschema: Rücktritt allgemein
(Anspruch nicht untergegangen)
Anspruchsgrundlage: § 346 |
- Wirksamer Vertrag i. S. d. § 433
- Rücktrittsrecht
- -> Vertraglich?
- -> Gesetzlich? (§§ 323, 324, 326 V + 323) - Rücktrittserklärung gem. § 349
- Kein Ausschluss des Rücktritts
- -> § 323 V
- -> § 323 VI Var. 1 oder Var. 2
Welche gesetzlichen Rücktrittsrechte kennst du und wo sind sie geregelt?
Gesetzlichen Rücktrittsrechte
- -> Nicht-/Schlechtleistung: § 323
- -> Rücktritt wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 II: § 324
- -> Unmöglichkeit: §§ 326 V, 323
Wann ist ein Rücktritt ausgeschlossen?
Pflichtverletzung, die zum Rücktritt berechtigt, unerheblich
–> § 323 V
Gläubiger den Rücktrittsgrund zu vertreten oder Gläubiger bei Eintritt des Rücktrittsgrundes in Annahmeverzug gewesen
–> § 323 VI Var. 1 oder Var. 2
Kann SE auch bei einem Rücktritt verlangt werden?
Ja!
siehe § 325
Prüfungsschema: Rücktritt + Unmöglichkeit, Vor Gefahrübergang
AG: §§ 346 |, 326 V
- Rücktrittsrecht gem. § 346 |
- -> Vertraglich (-)
- -> Gesetzlich: Gilt § 326 V?
a) Gegenseitiger Vertrag
b) Unmöglichkeit gem. § 275
c) Frist gem. § 323 |
- -> Achtung! Immer entbehrlich gem. § 326 V! (Trotzdem erwähnen) - Rücktrittserklärung gem. § 349
- Kein Ausschluss
- -> § 323 V
- -> § 323 VI Var. 1 oder Var. 2
Ist Rücktritt ausschließlich ein Gewährleistungsrecht?
Nein! Das hängt davon ab, ob man sich VOR/NACH Gefahrenübergang befindet.
NACH Gefahrenübergang: Gewährleistungsrecht
(Nur möglich bei Sach- und Rechtsmängeln)
VOR Gefahrenübergang: Allg. Leistungsstörungsrecht
(Nur möglich bei Nicht-/Schlechterbringungen, Nebenpflichtsverletzungen und Unmöglichkeit)