Schema, Def. Flashcards
(11 cards)
Schema § 316 I
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand a) Führen eines Fahrzeugs im Verkehr b) Fahruntüchtigkeit infolge Alkoholgenusses oder anderer berauschender Mittel 2. Subjektiver Tatbestand - Vorsatz oder Fahrlässigkeit nach § 316 II ]](http://)(http://)
Schema § 315c
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand a) Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr (siehe oben) b) Fehlverhalten aa) Nr. 1: In verkehrsuntüchtigen Zustand bb) Nr. 2: Pflichtwidriges Verhalten (1) 7 Todsünden (2) Grob verkehrswidrig und rücksichtslos c) Taterfolg: Konkrete Gefährdung aa) Leib und Leben eines anderen Menschen bb) Fremde Sache von bedeutendem Wert BGH: 750 € hL: 1000 € d) Spezifischer Gefahrenzusammenhang 2. Subjektiver Tatbestand a) Vorsatz auf obj. Merkmale b) Fahrlässigkeit, § 315c III
Relative Fahruntichtigkeit ab? Absolute Fahruntüchtigkeit ab? Folgen?
Ab 0,3 Promille: Rel. Fahruntüchtigkeit
Ab 1,1: Abs. Fahruntüchtigkeit
Folge:
Ab 0,3 müssen zusätzliche Anhaltspunkte in Form von alkoholbedingten Ausfallerscheinungen hinzutreten.
Ab 1,1 wird die Fahruntüchtigkeit unwiderleglich vermutet.
Def. Fahrzeug
Zur Ortsveränderung bestimmte Fortbewegungsmittel, die zur Beförderung von Personen oder Gütern geeignet sind, wobei es auf die Antriebsart nicht ankommt.
Def. Fahrzeugführer
Wer sich selbst aller oder wenigstens eines Teiles der wesentlichen technischen Einrichtungen des Fahrzeugs bedient, die zur Fortbewegung bestimmt sind.
Def. (Öffentlicher Straßen-)Verkehr iSd § 316?
Wenn der Verkehrsraum ausdrüchlich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird.
Def. Grob verkehrswidrig iSd 315c?
objektiv besonders schwerer Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften (StVO Normen nennen)
Def. Rücksichtslos iSd § 315c
Handelt, wer sich aus eigensüchtigen Gründen über die ihm bewusste Pflicht zur Vermeidung unnötiger Gefährdung anderer hinwegsetzt (subjektiv) oder aus Gleichgültigkeit Bedenken gegen sein Verhalten von vornherein nicht aufkommen lässt.
Def. Konkrete Gefahr iSd § 315c
Rechtsbeeinträchtigung „hing nur noch vom Zufall ab“, „gerade nochmal gut gegangen“, „Beinaheunfall“
Grenzen “Fremde Sache von bedeutendem Wert” iSd § 315c
BGH: 750 €
hL: 1000 €
Spezifischer Gefahrzusammenhang iSd § 315c
Gefährdung muss gerade aus Fahruntüchtigkeit bzw. Fahrfehler resultieren