Schemata und Definitionen Flashcards

(81 cards)

1
Q

Definition Körperliche Misshandlung iSd § 223?

A

Jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.

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2
Q

Definition Gesundheitsschädigung iSd § 223?

A

Das Hervorrufen oder Steigen eines pathologischen Zustands (vom Normalzustand nachteilig abweichend).

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3
Q

Schema § 223?

A

I. Tatbestand

  1. Objektiver Tatbestand

a) Körperliche Misshandlung oder

b) Gesundheitsschädigung

  1. Subjektiver Tatbestand
  • Vorsatz
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4
Q

Definition Waffe iSd § 224?

A

Jeder Gegenstand, der seiner Natur nach dazu bestimmt ist, erhebliche Verletzungen beizubringen.

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5
Q

Definition anderes gefährliches Werkzeug iSd § 224?

A

Jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Benutzung im konkreten Fall geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen.

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6
Q

Definition Hinterlistiger Überfall iSd § 224?

A

Ein plötzlicher, unerwarteter Angriff auf den Verletzen, bei dem der Täter planmäßig seine wahre Absicht verdeckt.

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7
Q

Definition Mit anderen Beteiligten gemeinschaftlich iSd § 224?

A

Mindestens zwei Täter wirken am Tatort bewusst zusammen.

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8
Q

Definition Das Leben gefährdenden Behandlung iSd § 224?

A

Eine Behandlung, die nach den Umständen des Einzelfalls objektiv geeignet ist, das Leben des Opfers in konkrete Gefahr zu bringen.

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9
Q

Schema § 224?

A

I. Tatbestand

  1. Objektiver Tatbestand

a) Waffe oder anderes gefährliches Werkzeug

b) Hinterlistiger Überfall

c) Mit anderen Beteiligten gemeinschaftlich

d) Das Leben gefährdenden Behandlung

  1. Subjektiver Tatbestand
  • Vorsatz bezüglich der obj. Qualifizierungsmerkmale
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10
Q

Definition Fremde bewegliche Sache iSd § 242 (Teil 1)?

A

Nicht im Alleineigentum des Täters

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11
Q

Definition Bewegliche Sache iSd § 242?

A

tatsächlich fortbewegbar

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12
Q

Definition Sache iSd § 242?

A

Jeder körperliche Gegenstand

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13
Q

Definition Wegnahme iSd § 242?

A

Bruch fremden und Begründung neuen nicht notwendigerweise Tätereigenen Gewahrsams.

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14
Q

Definition Gewahrsam iSd § 242?

A

Gewahrsam ist die tatsächliche Sachherrschaft, getragen vom natürlichen Herrschaftswillen.

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15
Q

Definition Aneignungsabsicht iSd § 242?

A

Absicht sich (oder einem Dritten) eine eigentümerähnliche Stellung bzgl. der Sache zu verschaffen

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16
Q

Definition Enteignungsvorsatz iSd § 242?

A

Vorsatz auf dauerhafte Enteignung des Eigentümers

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17
Q

Definition Rechtswidrigkeit der Zueignung iSd § 242?

A

kein fälliger, durchsetzbarer Anspruch auf die Sache

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18
Q

Schema § 242?

A

I. Tatbestand

  1. Objektiver Tatbestand

a) Fremde bewegliche Sache

b) Wegnahme

  1. Subjektiver Tatbestand

a) Vorsatz auf obj. Merkmale

b) Zueignungsabsicht

aa) Aneignungsabsicht

bb) Enteignungsvorsatz

c) Rechtswidrigkeit der Zueignung

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19
Q

Definition Waffe iSd § 244?

A

Jeder Gegenstand, der seiner Natur nach dazu bestimmt ist, erhebliche Verletzungen beizubringen.

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20
Q

Definition gefährliches Werkzeug iSd § 244?

A

Jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Benutzung im konkreten Fall geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen.

Es genügt die generelle objektive Gefährlichkeit, eine tatsächliche Verwendung ist nicht erforderlich.

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21
Q

Definition Bei sich führen (Waffe/gefährliches Werkzeug) iSd § 244?

A

hM: Bei sich führen genügt!

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22
Q

Definition Bandendiebstahl iSd § 244?

A

Zusammenschluss von mindestens drei Personen zur fortgesetzten Begehung von Diebstählen

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23
Q

Definition Wohnung iSd § 244 (Wohnungseinbruchsdiebstahl)?

A

Wohnung ist jede Räumlichkeit, die der Unterkunft von Menschen dient

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24
Q

Definition Einbrechen iSd § 244 (Wohnungseinbruchsdiebstahl)?

A

Aufbrechen von Unterschließungen, die dem Zutritt entgegenstehen

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25
Definition Einsteigen iSd § 244 (Wohnungseinbruchsdiebstahl)?
das Hineinverschaffen durch ungewöhnliche Öffnungen unter Überwindung von Hindernissen
26
Schema § 244?
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Waffe oder gefährliches Werkzeug b) Bandendiebstahl c) Wohnungseinbruchsdiebstahl 2. Subjektiver Tatbestand Vorsatz bzgl. Qualifikationsmerkmal
27
Definition Tatobjekt (Kraftfahrzeug) iSd § 248b?
Jedes durch Maschinenkraft bewegt Landfahrzeug, das nicht an Bahngleise gebunden ist.
28
Definition Ingebrauchnahme iSd § 248b?
Kurzzeitige bestimmungswidrige Nutzung des Fahrzeugs zur Fortbewegung
29
Definition Gegen den Willen des Berechtigten iSd § 248b?
Ohne oder gegen den tatsächlichen Willen des Verfügungsberechtigten
30
Schema § 248b?
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Tatobjekt (Kraftfahrzeug) b) Ingebrauchnahme c) Gegen den Willen des Berechtigten 2. Subjektiver Tatbestand Vorsatz auf obj. Merkmale II. evtl. Ausschluss nach § 248b I 2 III. Strafantrag - Antragsdelikt, außer bei besonderem öff. Interesse - Antrag von Berechtigtem
31
Definition Fremde bewegliche Sache iSd § 249 (Teil 1)?
Nicht im Alleineigentum des Täters
32
Definition Bewegliche Sache iSd § 249?
tatsächlich fortbewegbar
33
Definition Sache iSd § 249?
Jeder körperliche Gegenstand
34
Definition Wegnahme iSd § 249?
Bruch fremden und Begründung neuen nicht notwendigerweise Tätereigenen Gewahrsams.
35
Definition Gewahrsam iSd § 249?
Gewahrsam ist die tatsächliche Sachherrschaft.
36
Definition Gewalt gegen eine Person iSd § 249?
körperlich wirkender Zwang zur (subj.) Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstands.
37
Definition Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben iSd § 249?
das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf das der Täter Einfluss zu haben vorgibt.
38
Definition Finalzusammenhang iSd § 249?
Der Täter muss das Nötigungsmittel gerade mit Blick auf die Wegnahme einsetzen; d.h. es muss nach der Vorstellung des Täters dazu dienen, die Wegnahme zu ermöglichen oder zumindest zu erleichtern.
39
Definition Aneignungsabsicht iSd § 249?
Absicht sich (oder einem Dritten) die Sache zumindest vorübergehend anzueignen.
40
Definition Enteignungsvorsatz iSd § 249?
Vorsatz auf dauerhafte Enteignung des Eigentümers
41
Definition Rechtswidrigkeit der Zueignung iSd § 249?
kein fälliger, durchsetzbarer Anspruch auf die Sache.
42
Schema § 249?
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Fremde bewegliche Sache b) Wegnahme c) Qualifiziertes Nötigungsmittel, Gewalt gegen eine Person Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben d) Finalzusammenhang 2. Subjektiver Tatbestand a) Vorsatz bzgl. objektiver Merkmale b) Zueigungsabsicht aa) Aneignungsabsicht bb) Enteignungsvorsatz c) Rechtswidrigkeit der Zueignung
43
Definition Waffe iSd § 250?
Jeder Gegenstand, der seiner Natur nach dazu bestimmt ist, erhebliche Verletzungen beizubringen.
44
Definition gefährliches Werkzeug iSd § 250?
Jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Benutzung im konkreten Fall geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen.
45
Definition Bei sich führen iSd § 250 (Waffe/gef. Werkzeug)?
Bei sich führen ist am Körper tragen oder in Griffweite, zumindest in räumlicher Nähe, sodass sie jederzeit eingesetzt werden kann
46
Definition Welche Art von Mitteln sind relevant für Tatbegehung mit Waffe/gef. Werkzeug iSd § 250 Nr. 1a?
Nur solche Mittel, die objektiv gefährlich sind
47
Definition Sonst ein Mittel zur Drohung iSd § 250?
geeignet, durch Drohwirkung ernsthafte Angst hervorzurufen, subjektives Drohpotential ist entscheidend.
48
Definition Mittäterschaftlich, Bandenraub iSd § 250 (Teil 1)?
Täter handelt mit mind. 2 anderen Personen planmäßig als Bande, dauerhafte Verbindung mit Wiederholungsabsicht
49
Definition Mittäterschaftlich, Bandenraub iSd § 250 (Teil 2 - gemeinschaftlich)?
oder zwei Täter begehen gemeinschaftlich (auch spontan)
50
Definition Beibringen einer schweren Gesundheitsschädigung iSd § 250?
tatsächliche Folge, dass das Opfer schwer gesundheitlich beeinträchtigt wird
51
Schema § 250 (Qualifikationen laut PDF)?
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand (Qualifikationsmerkmale zu § 249) a) Tatbegehung mit Waffe, gef. Werkzeug (Bei sich führen) b) Sonst ein Mittel zur Drohung (Bei sich führen) c) Mittäterschaftlich, Bandenraub (Täter handelt mit mind. 2 Personen planmäßig als Bande, dauerhafte Verbindung mit Wiederholungsabsicht ODER zwei Täter begehen gemeinschaftlich (auch spontan)) d) Verwendung einer Waffe oder gef. Werkzeug e) Beibringen einer schweren Gesundheitsschädigung (tatsächliche Folge)
52
Definition Qualifiziertes Nötigungsmittel iSd §§ 253, 255?
Gewalt oder Drohung
53
Definition Nötigungserfolg iSd §§ 253, 255?
Handeln, Dulden oder Unterlassen, das sich vermögensmindernd auswirkt -> nach BGH, hL braucht noch Vermögensverfügung
54
Schema §§ 253, 255?
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Qualifiziertes Nötigungsmittel (Gewalt oder Drohung) b) Kausaler und zurechenbarer Nötigungserfolg c) Kausaler und zurechenbarer Vermögensschaden d) Nach hM: Finalzusammenhang zwischen Nötigung und Verfügung/Schaden 2. Subjektiver Tatbestand a) Vorsatz bzgl. objektiver Merkmale b) Bereicherungsabsicht aa) Eigen- oder Drittbereicherungsabsicht bb) Stoffgleichheit der erstrebten Bereicherung c) Objektive Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung und Vorsatz diesbezüglich
55
Definition Betroffen auf frischer Tat iSd § 252?
Täter wird bei Begehung oder unmittelbar danach am Tatort oder in dessen Nähe wahrgenommen oder überrascht.
56
Definition Welcher Zusammenhang ist für "Betroffen auf frischer Tat" iSd § 252 erforderlich?
Räumlich zeitlich enger Zusammenhang
57
Definition Gewalt gegen eine Person iSd § 252?
körperlich wirkender Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstands.
58
Definition Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben iSd § 252?
Ankündigen eines Übels (Gefahr für Leib oder Leben) das bei Nichtbefolgen sofort eintreten soll.
59
Definition Finalzusammenhang iSd § 252?
Täter muss die Gewalt oder Drohung gezielt einsetzen, um die Beute zu sichern
60
Schema § 252?
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Vortat § 242 b) Betroffen auf frischer Tat c) Qualifiziertes Nötigungsmittel aa) Gewalt gegen eine Person bb) Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben d) Finalzusammenhang zwischen Gewalt/Drohung und Beutesicherung 2. Subjektiver Tatbestand a) Vorsatz bzgl. obj. Merkmale b) Kenntnis vom Betroffenwerden und Wille zur Beutesicherung
61
Definition Täuschung über Tatsachen iSd § 263?
Irreführende Einwirkung auf die Vorstellung von Personen
62
Definition Tatsachen iSd § 263?
Umstände der Vergangenheit oder Gegenwart die dem Beweis zugänglich sind
63
Definition Irrtum iSd § 263?
Fehlvorstellung über Tatsachen (kausal zur Täuschung)
64
Definition Vermögensverfügung iSd § 263?
jedes freiwillige Handeln, Dulden oder Unterlassen, das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt (kausal zum Irrtum)
65
Definition Vermögensschaden iSd § 263?
negativer Saldo zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Vermögensverfügung und der erlangten Gegenleistung.
66
Definition Absicht rechtswidriger Bereicherung iSd § 263?
Absicht sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
67
Definition Stoffgleichheit iSd § 263?
der erstrebte Vorteil muss die Kehrseite des Schadens sein
68
Schema § 263?
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Täuschung über Tatsachen b) Irrtum c) Vermögensverfügung d) Vermögensschaden 2. Subjektiver Tatbestand a) Vorsatz bzgl. obj. Merkmale b) Absicht rechtswidriger Bereicherung c) Stoffgleichheit
69
Definition Tathandlung, Angriff auf Kraftfahrer oder Beifahrer iSd § 316a?
jede feindselige Einwirkung auf den Körper oder Willensfreiheit
70
Definition Während der Fahrt iSd § 316a?
Angriff in räumlich-zeitlichen Zusammenhang mit der Fortbewegung des Fahrzeugs
71
Definition "um einen Raub o.Ä. zu begehen" iSd § 316a?
um Begehung von §§ 249, 255 zu ermöglichen
72
Schema § 316a?
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Tathandlung, Angriff auf Kraftfahrer oder Beifahrer b) Während der Fahrt c) um einen Raub o.Ä. zu begehen 2. Vorsatz bzgl. obj. Merkmale
73
Def. Schaden nach den Grundsätzen des individuellen Schadenseinschalgs bei 263?
Möglicherweise kommt vorliegend jedoch ein **Schaden nach den Grundsätzen des individuellen Schadenseinschlags** in Betracht. Hiernach ist ein Schaden zu bejahen, wenn die erhaltene, wirtschaftlich gleichwertige Gegenleistung bei wertender Betrachtung unter Berücksichtigung der individuellen und wirtschaftlichen Bedürfnisse und Verhältnisse der geschädigten Person sowie der von ihr verfolgten Vertragszwecke **subjektiv wertlos** ist. Dies ist insbesondere dann zu bejahen, wenn die Leistung nicht oder nicht vollumfänglich zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck oder in anderer zumutbarer Weise verwendet werden kann.
74
Def. Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei 263?
In Betracht kommt hier eine **schadensgleiche Vermögensgefährdung. ** Eine solche liegt vor, wenn die **Gefahr des Vermögensverlusts** nach den Umständen des Einzelfalles so **naheliegend** und **groß** ist, dass nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise in dieser Gefährdung **bereits eine Verschlechterung der gegenwärtigen Vermögenslage** liegt. Beim Eingehungsbetrug tritt eine schadensgleiche Vermögensgefährdung schon mit bloßem Abschluss eines Vertrages ein, wenn der eingegangenen Verpflichtung kein wirtschaftlich äquivalenter Anspruch gegenübersteht.
75
Streit: Schaden, wenn Opfer bei 263 den Schaden, durch zB Anfechtung, abwenden kann?
Teilweise wird vertreten, dass eine schadensgleiche Vermögensgefährdung dann ausscheidet, wenn die **„geschädigte“ Person es allein in der Hand hat, die Realisierung des Schadens zu verhindern".** **Argument:** Für eine Berücksichtigung von „Gegenrechten“ kann angeführt werde, dass bei wertender Betrachtung kaum von einem Schaden gesprochen werden kann, wenn die betroffene Person den Vollzug des Vertrags problemlos verhindern kann. Dies wird insbesondere beim Vorliegen eines Verbraucherwiderrufsrechts angenommen, wenn die betroffene Person dieses kennt bzw. ordnungsgemäß belehrt wurde und eine Geltendmachung problemlos möglich ist. Zum Teil wird die Berücksichtigung solcher Gegenmaßnahmen als Kompensation jedoch als** zu riskant** abgelehnt. **Argument:** Gegen eine Berücksichtigung von Anfechtungsrechten und sonstigen Gestaltungsrechten spricht jedoch, dass die geschädigte Person stets das Risiko trägt, sie auch rechtzeitig geltend zu machen. Dies kann gerade für geschäftsunerfahrene Personen ein Problem darstellen.
76
Schema Mittelbare Täterschaft?
A. Strafbarkeit des Tatnächsten B. Strafbarkeit des mittelbaren Täters I. Objektiver Tatbestand 1. Keine eigenhändige Verwirklichung aller Tatbestandsmerkmale 2. Zurechnung der Tathandlung gem. § 25 I Var. 2 a) Strafbarkeitsmangel des Werkzeugs b) Ausnutzen des Mangels c) Bewertung als mittelbare Täterschaft (Streit) II. Subjektiver Tatbestand 1. Vorsatz inkl. Tatherrschaftsbewusstsein 2. Subjektive Tatbestandsmerkmale
77
Ausnutzen des Mangels bei mittelbarer Täterschaft?
Verursachungsbeitrag des mittelbaren Täters
78
Def. Gemeinsamer Tatplan bei Mittäterschaft
Liegt vor, wenn zwei oder mehr Personen ernsthaft verabreden, im gegenseitigen Einvernehmen gemeinsam eine bestimmte vorsätzliche Tat zu begehen
79
Schema Mittäterschaft?
A. Prüfung der Strafbarkeit des 1. Täters B. Prüfung der Strafbarkeit des 2. Täters, § 25 II I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Eigenhändige Verwirklichung (-) b) Zurechnung gem. § 25 II Mittäterschaft ist die gemeinschaftliche Tatbegehung durch bewusstes und gewolltes Zusammenwirken. aa) Gemeinsamer Tatplan bb) Gemeinsame Tatausführung - Umstritten: Tatherrschaftslehre vs. Rspr. Subj. Theorie 2. Subjektiver Tatbestand - Vorsatz bzgl. Tatherrschaft und der sie begründende Umstände
80
Schema und Def. Versuch
A. Tatbestand I. Vorprüfung - Strafbarkeit des Versuchs - Keine Vollendung II. Tatbestand 1. Tatentschluss (Vorsatz auf die Vollendung der Tat) 2. Unmittelbares Ansetzen = Liegt vor, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum Jetzt-Gehts-Los überschritten hat und objektiv keine erheblichen Zwischenschritte nötig sind III. Rücktritt (Unbeendeter Versuch) 1. Unbeendeter Versuch = aus Tätersicht müssen weitere Handlungen zur Vollendung nötig sein 2. Aufgabe der weiteren Tatausführung 3. Freiwillig = Entscheidung nicht von außen beeinflusst sondern autonome Entscheidung des Täters (Beendeter Versuch) 1. Beendeter Versuch = Aus Tätersicht alles getan, was nach seiner Vorstellung zur Herbeiführung des Erfolgs nötig ist 2. Verhinderung der Vollendung 3. Freiwilligkeit = Entscheidung nicht von außen beeinflusst sondern autonome Entscheidung des Täters
81
Schema Unterlassen § 13
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Erfolg/Obj. Merkmale b) Hypothetische Kausalität = Wenn die rechtlich erwartete Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne, dass der der tatbestandsmäßige Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele c) Garantenstellung = Beschützer, Überwacher, Ingerenz, aus Vertrag 2. Subjektiver Tatbestand 1. Vorsatz 2. Subj. Merkmale