Staatsorganisationsrecht Flashcards

1
Q

Abstrakte Prüfungspunkte

A

Zuständigkeit

Antragsteller und Antragsgegner

Antragsgegenstand

Antragsbefugnis oder Antragsgrund

Form und ggf Frist

Rechtsschutzbedürfnis/ objektives Klarstellungsinteresse

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2
Q

Aufbauschema Begründetheit bei Verletzung subjektiver Rechtspositionen/ kontradiktorische Verfahren

A

Subjektive Rechtsposition (Schutzbereich)

Beeinträchtigung (Eingriff)

Rechtfertigung
1. Rechtfertigende Norm liegt vor und ist selbst verfassungsgemäß (bei Verfassungsnormen idR kein Problem)

  1. Formelle und materielle Voraussetzungen der Norm liegen vor
    a) Formelle Verfassungsmäßigkeit (Zuständigkeit, Verfahren, Form)
    b) Materielle Verfassungsmäßigkeit
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3
Q

Aufbau bei objektiver Normenprüfung/ objektiver Beanstandungsverfahren

A

Formelle Verfassungsgemäßigkeit der Norm (Zuständigkeit (Kompetenz), Verfahren, Form)

Materielle Verfassungsgemäßigkeit der Norm
Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht (je nach Position in der Normpyramide Bzw Verfahrensart/Fallfrage

aus dem GG idR

  • Grundrechte
  • Staatsstruktueprinzipien (Art. 20 GG)
  • sonst. Bestimmungen des GG, zB Art 38 1 S1,2; Art. 21 GG)
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4
Q

Zulässigkeitsprüfung

A

Fragt danach, ob sich das angegangene Gericht überhaupt mit der Sachfrage befassen darf oder ob es den Antrag als unzulässig abweisen muss.
Sachentscheidungsvoraussetzungen

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5
Q

Begründetheit

A

Prüfung ob das angegriffene Gesetz formell und materiell verfassungsmäßig ist.

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6
Q

Objektives Recht

A

Sollensordnung, die erforderlichenfalls zwangsweise durchgesetzt werden kann.

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7
Q

Subjektives Recht

A

Die Macht des Einzelnen, von einem anderen ein bestimmtes Verhalten verlangen zu können.

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8
Q

Drei Elemente Lehre

A

Staatsvolk
Personenverband, der sich seiner Zusammengehörigkeit bewusst geworden ist

Staatsgebiet
Abgegrenztes Territorium der Erdoberfläche

Staatsgewalt
originäre Herrschaftsmacht über ein Staatsvolk und ein Staatsgebiet

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9
Q

Juristische Person

A

Rechtsfähige Organisationseinheit mit rechtlicher Selbständigkeit

Bsp Bund

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10
Q

Organ

A

rechtlich unselbstständige Leistungseinheit, die bestimmte Aufgaben für den Rechtsträger wahrnimmt und durch die der Rechtsträger rechtliche Handlungsfähigkeit erlangt

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11
Q

Organwalter

A

Natürliche Person, die die Aufgaben ausführt, die dem Organ zugewiesen sind

Bsp. Bundeskanzler und Bundesminister (Art. 62 GG)

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12
Q

Verfassung

A

Grundlegende Bestimmungen über Organisation und Ausübung der Staatsgewalt in einer Urkunde zusammengefasst, also schriftlich niedergelegt

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13
Q

Legitimation

A

Herleitung der Macht aus ursprünglich berechtigte Machtquelle (Rückführung zB auf das Volk)

Ziel ist die Legitimation
Allgemeine, jedenfalls aber größtmögliche Anerkennung(swürdigkeit) dieser politischen Macht als gerechtfertigt (legitim).

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14
Q

Normenhierarchie

A

Bundesverfassung GG

Allgemeine Regeln des Völkerrechts

Formelle Gesetze (vom Parlament beschlossene Gesetze) und völkerrechtliche Verträge

Materielle Gesetze (Rechtsverordnungen, Satzungen)

Verwaltungsvorschriften (internes Recht der Verwaltung)

Landesrecht (in gleicher Weise, Bundesrecht bricht Landesrecht Art. 31)

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15
Q

Pouvoir constituant

A

Verfassungsgebende Staatsgewalt

Volk (anerkannt insb. durch die Präambel, Art. 20 ll 1 und Art. 146 GG)

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16
Q

Pouvoir Constitués

A

Verfasste Staatsgewalt

Volk
Legislative, Exekutive und Judikative
Vgl. Art. 20 ll 1 und 2 GG

17
Q

Besonderheiten der Verfassungsauslegung

A

Einheit der Verfassung
Ziel das GG als ein homogenes Normgefüge zu betrachten
Widersprüche zwischen Einzelvorschriften sollen vor dem Gesamtzusammenhang des GG gesehen und aufgelöst werden
-> besondere Ausprägung der systematischen Auslegung

Praktische Konkordanz
Kollidierende Verfassungsgüter und -normen sollen danach einander möglichst schonend zugeordnet werden, ohne dass die eine Vorschrift zu stark an Gewicht einbüßt

18
Q

Staatsstrukturprinzipien

A
Republik
Demokratie
Sozialstaatlichkeit
Bundesstaatlichkeit
Rechtsstaat
19
Q

Arten der demokratischen Legitimation

A

Institutionell-funktionell
durch verfassungsmäßige Einrichtung und Aufgabenumschreibung

Organisatorisch-personell
durch eine „ununterbrochene Legitimationskette“

Sachlich-inhaltlich
durch Gesetz

20
Q

Prüfung Verfassungsmäßigkeit

A

Legitimer Zweck
einer staatlichen Maßnahme

Geeignetheit
der Maßnahme zur Erreichung ihres Ziels

Erforderlichkeit
der Maßnahme (Vorhandensein eines gleich wirksamen, weniger einschneidenden Mittels?)

Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn/ Angemessenheit
Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe