Strafrecht AT Flashcards

1
Q

Kausalität

A

Nach der Äquivalenztheorie ist jede Handlung kausal, die nicht hinweggedacht werden könnte ohne, dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele (conditio-sine-qua-non Formel)

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2
Q

Körperliche Misshandlung

A

Jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.

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3
Q

Gesundheitsschädigung

A

Unter einer Gesundheitsschädigung versteht man das Hervorrufen oder Steigern eines-nicht nur unerheblichen-krankhaften (=pathologischen) Zustand.

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4
Q

Krankhaft

A

Krankhaft ist der vom Normalzustand der körperlichen Funktionen des Opfers nachteiligen Zustand.

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5
Q

Objektive Zurechnung

A

Eine Handlung ist objektiv zurechenbar, wenn der Täter durch sie eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat, die sich im tatbestandlichen Erfolg verwirklicht hat.

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6
Q

Absicht

A

Ist dann gegeben, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges herbeizuführen oder den Umstand zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln vorraussetzt.
Dolus directus 1. Grades

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7
Q

Andere gesundheitsschädliche Stoffe

A

Der als solcher unter den konkreten Bedingungen geeignet ist, die Gesundheit erheblich zu schädigen.
Substanzen, deren Schädlichkeit auf einer mechanischen oder thermischen Wirkung des Stoffes selbst beruht.

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8
Q

Angriff

A

Angriff ist jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Interessen.

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9
Q

Arglosigkeit

A

Arglos ist, wer sich im Zeitpunkt der Tat keines Angriffs auf Leib oder Leben versieht.

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10
Q

Bedingter Vorsatz

A

Dolus eventualis liegt vor, wenn der Täter den für möglich gehaltenen Erfolgseintritt billigend in Kauf genommen haben.

Billigungstheorie

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11
Q

Beibringen

A

Ist das in Verbindungbringen des Stoffes mit dem Körper des Opfers, sodass er seine gesundheitsschädliche Wirkung entfalten kann.

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12
Q

Dauernd

A

Dauernd ist jede Entstellung, die das Aussehen endgültig oder für einen unbestimmten langwierigen Zeitraum (d.h. Chronisch) beeinträchtigt.

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13
Q

Direkter Vorsatz

A

Ist dann gegeben, wenn der Täter weiß oder als sicher voraussieht, dass sein Handeln zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt.

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14
Q

Entstellung

A

Eine Entstellung liegt vor, wenn die äußere Gesamtentscheidung in unästhetischer Weise verunstaltet wird.

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15
Q

Erforderlichkeit ($32)

A

Die Verteidigungshandlung muss sofern dem Täter mehrere Abwehrmöglichkeiten zur Verfügung stehen, dass relativ mildeste Mittel darstellen.

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16
Q

Ermöglichungsabsicht

A

Die auf eine andere Straftat bezogene Ermöglichungsabsicht ist dadurch gekennzeichnet, dass der Täter die Tötung als funktionales Mittel einsetzt, um durch eine andere Tathandlung weiteres Unrecht begehen können.

17
Q

Geeignetheit

A

Die Handlung muss taugliches Mittel zur Abwehr des Angriffs sein.

18
Q

Gefahr

A

Gefahr ist ein Zustand, in dem aufgrund tatsächlicher Umstände der Eintritt eines schädigenden Ereignisses wahrscheinlich ist.

19
Q

Gefährliches Werkzeug

A

Gefährliches Werkzeug ist jeder Gegenstand (als Angriffs- oder Verteidigungsmittel) nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Benutzung im konkreten Fall erhebliche Verletzungen hervorrufen kann.

20
Q

Gegenwärtig iSv $32

A

Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht, bereits stattfindet oder noch fortdauert.

21
Q

Gegenwärtigkeit iSv $$34, 35 StGB

A

Gegenwärtig ist die Gefahr, wenn sich die Wahrscheinlichkeit des Schadens nach einem objektiven Urteil aus ex ante Sicht so verdichtet hat, dass die zum Schutz des bedrohten Rechtsguts notwendigen Maßnahmen sofort eingeleitet werden müssen, um den Schadenseintritt sicher zu verhindern.
Kurz: es ist jederzeit mit dem Umschlagen des Gefahr in einen Schaden zu rechnen.

22
Q

Gemeingefährliches Tatmittel

A

Gemeingefährlich ist ein Mittel, das in der konkreten Situation eine Mehrzahl von Menschen an Leib oder Leben gefährden kann, weil der Täter die Ausdehnung der Gefahr nicht in der Hand hat.

23
Q

Gesundheitsschädigung

A

Unter einer Gesundheitsschädigung versteht man das Hervorrufen oder Steigern eines- nicht nur unerheblich- krankhaften (pathologischen) Zustandes.

24
Q

Krankhaft

A

Ist der vom Normalzustand der körperlichen Funktionen des Opfers nachteilige Zustand

25
Q

Gift

A

Ist jeder organische oder anorganische Stoff, der durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung die Gesundheit schädigen kann.

26
Q

Grausam

A

Wer dem Opfer im Rahmen einer Tötungshandlung aus gefühlloser und unbarmherziger Gesinnung durch Dauer, Stärke oder Wiederholung der Schmerzverursachung besonders schwere Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die über das zur Tötung erforderliche Maß hinausgehen.

27
Q

Habgier

A

Hemmungslose, rücksichtsloses und durch triebhafte Eigensucht geprägtes Streben nach Vermögensvorteilen um den Preis eines Menschenlebens.

28
Q

Heimtücke

A

Bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers (Rspr.: in feindlicher Willensrichtung; Lit.: in Form eines besonders verwerflichen Vertrauensbruchs)

29
Q

Hinterlistiger Überfall

A

Ein Überfall ist jeder plötzliche, unerwartete Angriff, auf den sich das Opfer nicht vorbereiten kann.

Hinterlistig ist ein Überfall, wenn der Täter seine wahren Absicht planmäßig verdeckt, um gerade dadurch dem Angegriffenen die Abwehr zu erschweren.

30
Q

Interessenabwägung

A

Das geschützte Interesse muss das beeinträchtigte Interesse wesentlich überwiegen.

31
Q

Kausalität

A

Nach der Äquivalenztheorie ist jede Handlung kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele (conditio-sine-qua-non-Formel).

32
Q

Körperliche Misshandlung

A

Jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden, oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.

33
Q

Lähmung

A

Lähmung ist eine solche erhebliche Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Bewegungsfähigkeit eines Körperteils, die den ganzen Körper kn Mitleidenschaft zieht.

34
Q

Lebensgefährdende Behandlung

A

Die KV ist mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen, wenn die KV nach den konkreten Umständen objektiv geeignet war, das Leben des Opfers zu gefährden.

35
Q

Mit einem anderen Beteiligten geminschaftlich

A

Gemeinschaftlich wird eine KV begangen, wenn mindestens zwei am Tatort anwesende Beteiligte zusammenwirken und dem Opfer unmittelbar gegenüberstehen.

36
Q

Mordlust

A

Der Antrieb zur Tat ist der ausschließliche Wunsch des Täters, einen anderen Menschen sterben zu sehen und somit ist der einzige Zweck des Handelns die Tötung des Opfers.

37
Q

Nicht anders abwendbar

A

Nicht anders abwendbar ist die Gefahr, wenn kein milderes Mittel zur Gefahrabwendung zur Vefügung steht.

38
Q

Rechtsgut

A

Ein Rechtsgut ist ein rechtlich geschütztes Wert der Sozialordnung, an dessen Erhaltung die Gemeinschaft ein Interesse hat.