Stockwerkeigentum Flashcards
(113 cards)
Welche Form von Eigentum stellt Stockwerkeigentum dar?
Miteigentum
Abgeordneter/Delegierter
von Stockwerkeigentümerversammlung/ Ausschuss gewählter Vertreter der STEG für die STEG
Aufteilungsplan
zeichnerisches Abbild der im Sonderrecht stehenden Räume und der gemeinschaftlichen Teile des Stockwerkeigentums.
Bei der Begründung von STWE vor Bau des Gebäudes zwingend nötigt.
Ausschuss
Bindeglied zwischen Verwaltung und Gemeinschaft.
Wird von der Versammlung gewählt.
Begründungsakt
öffentlich beurkundeter Vertrag der Miteigentümer über die Ausgestaltung ihrer Anteile als Stockwerkeigentümer
oder
öffentlich beurkundete Erklärung des Liegenschafteneigentümers über die Bildung von Miteigentumsanteilen und deren Ausgestaltung von STWE.
Erneuerungsfonds
Sondervermögen welches durch einmalige oder periodische Beträge der STWEG zustande kommt.
Zweckgebunden (unterhalt)
Der Betrag wird nach Wertquoten berechnet. Versicherungswert ist für höhe der Einlage massgebend.
(In der Regel 0.5-1.0 %.)
Eigentümer hat kein Anspruch auf Rückzahlung
Geld gehört der Gemeinschaft.
Gemeinschaftliche Teile
Elemente an denen kein Sonderrecht begründet wurde.
Zwingend gemeinschaftlichen Teile:
- Stammgrundstück
- Elementare Gebäudeteile
- Gebäudeteile, die die äussere Gestalt des Gebäudes bestimmen
- Gemeinsame Anlagen und Einrichtungen, die auch den anderen Stockwerkeigentümer zur Benutzung dienen (z.B. Heizung, Lift, Waschküche etc.)
Gemeinschaftspfandrecht (gesetzliches Pfandrecht)
Gesetzliches Grundpfandrecht zugunsten der STEG und zulasten eines Stockwerkanteils, dessen jetziger oder früherer Eigentümer mit der Bezahlung der gemeinschaftlichen Kosten in Verzug ist.
Pfandrecht kann im Grundbuch eingetragen werden.
Reglement
schriftliches Dokument, das Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Stockwerkeigentümer, die Organisation der Gemeinschaft und die Aufgaben des Verwalters enthält.
Das Reglement ist nicht zwingend.
Ähnlich wie Statuten in einem Verein
Sollte im Grundbuch vermerkt werden
Retentionsrecht
Eine Mobiliarhypothek zugunsten der Gemeinschaft, innerhalb der Stockwerkeinheit bezieht, bei Zahlungsrückstand des Eigentümers
Sondernutzungsrecht (ausschliessliches Benutzungsrecht)
Das Recht andere Eigentümer oder Dritte von der Nutzung eines gemeinschaftlichen Teils auszuschliessen (z.B. Parkplatz, Dachterrasse, Gartensitzplatz etc.).
Sonderrecht
Räumt den einzelnen Stockwerkeigentümer das ausschliessliche Recht ein, bestimmte Gebäudeteile (z.B. Wohnung) zu benutzen, zu verwalten und Innen auszubauen.
Stockwerkanteil
Im Grundbuch als Grundstück eingetragener Miteigentumsanteil des Stockwerkeigentümers. Es handelt sich um ein Recht, nicht um materielles Eigentum.
Stockwerkeigentum
Miteigentumsanteil an einer Liegenschaft, gibt dem Eigentümer das Recht bestimmte Teile des Gebäudes zu benutzen, zu verwalten und Innen auszubauen (Sonderrecht).
Stockwerkeigentümerversammlung
Oberstes und einziges gesetzliches Organ der STEG
Dient zur Willensbildung und -äusserung.
Andere Organe (nicht zwingend):
- Verwaltung
- Revisoren
- Ausschuss
Verwalter
Eine von der Gemeinschaft gewählte oder vom Richter eingesetzte Person, die alle gemeinschaftlichen Handlungen im Interesse der Gemeinschaft, den Vorschriften des Gesetzes und des Reglements vollzieht.
–> Nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Vorkaufsrecht
Grundsätzlich gibt es kein Vorkaufsrecht für Stockwerkeigentümer. Dies kann jedoch im Begründungsakt oder nachträglich vereinbart und im Grundbuch eingetragen werden.
Wertquote
Abstrakte Verhältniszahl, die den Umfang der Berechtigung des einzelnen Stockwerkeigentümers im Vergleich zu den anderen am gemeinsamen Rechtsobjekt (Liegenschaft) in Zahlen zum Ausdruck bringt.
Die Dokumente der Wertquoten müssen lebenslänglich aufbewahrt werden. Änderungen der Wertquoten sind nur mit Zustimmung aller beteiligten Personen/Parteien möglich.
Rechte der Wertquoten:
- Abstimmungsrecht
- Präsenz (Beschlussfähigkeit)
- Versicherungsanteil z.b. bei Zerstörung
Die Wertquote hat keinen Einfluss auf den Kaufpreis!!!!
Begründung von Sonderrecht
Eine Stockwerkeinheit im Sonderrecht muss zwingend in sich abgeschlossen sein und über einen eigenen Zugang verfügen. Dieser Zugang hat abschliessbar zu sein. Die Räume sollen eine wirtschaftliche Einheit bilden und für sich existenzfähig sein.
Begründungsakt
Das STWE entsteht nie von Gesetzes oder Gerichtsbeschluss wegen.
Das STWE wird durch Eintragung im Grundbuch begründet.
Ein- oder zweiseitiges Rechtsgeschäft:
- Ein Vertrag der Miteigentümer über die Ausgestaltung ihrer Miteigentumsanteile zu STWE (zweiseitiges Rechtsgeschäft
- Eine Erklärung des Eigentümers einer Liegenschaft oder des selbständigen und dauernden Baurechts über die Bildung von Miteigentumsanteilen und deren Ausgestaltung zum STWE (einseitiges Rechtsgeschäft)
Begründung - Formelle Vorschriften
Sowohl Vertrag als auch einseitige Erklärung bedürfen zur Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung.
Bei der Begründung müssen die Wertquoten in hundertstel oder tausendstel sowie die räumliche Aufteilung festgelegt werden.
Stockwerkbegründung aufgrund einer Verfügung von Todes wegen (Testament), Erbteilungsvertrag oder einem Erbvertrag ist möglich
Zeitpunkt der Begründung
Die Begründung kann jederzeit erfolgen,
Wird STWE vor Bauvollendung begründet, erfolgt im Grundbuch die Anmerkung „Begründung vor Erstellung des Gebäudes“. Sofern nach Baubeendigung Abweichungen auftreten (Wertquote, Pläne) ist dies im Begründungsakt zu löschen. Die Anmerkung wird danach gelöscht.
Inhalt des Begründungsaktes
Folgende Vertragsinhalte sind vorgeschrieben:
- klarer Wille zur Bildung von Miteigentum an einem Grundstück und Ausgestaltung dieses Miteigentums zu STWE.
- Genaue Bezeichnung der Stockwerke mit Angabe ihrer Anteile am Gesamtgrundstück in Bruchteilen mit einem gemeinsamen Nenner (Wertquoten)
- Räumliche Ausscheidung jedes Stockwerkes
Weitere Vertragsinhalte schreibt das Gesetz nicht vor. Es erwähnt aber, dass verschiedene Punkte nur verbindlich sind, wenn sie entweder im Begründungsakt oder durch Vereinbarung geregelt werden:
- Begründung des Einsprache- und Vorkaufsrechtes sowie dessen Abänderung auf Aufhebung
- Vom Gesetz abweichende Bestimmungen über Zuständigkeit und Beschlussfassung sowie deren Abänderung
- Abänderung der Ausscheidung der Räume im Sonderrecht
- Aufhebung vom STWE
- Änderung des Baurechtsvertrages, wenn das Gebäude im Baurecht erstellt ist
- Änderung der Zweckbestimmung der Stockwerke
Aufteilungsplan
Die Aufteilungspläne dienen dazu, die Sonderrechte, die gemeinschaftlichen Teile sowie die gemeinschaftlichen Teile, die mit ausschliesslichen Benutzungsrechten belastet sind, klar und bestimmt zu definieren.
Der Aufteilungsplan ist nicht zwingend vorgeschrieben. Es ist auch möglich, die räumliche Ausscheidung in Worten zu umschreiben.
Ausnahme: Begründung von STWE vor Baubeginn ->
Grundbuchverordnung schreibt zwingend Aufteilungspläne vor.