strafMODIFIZIERENDES Merkmal bei der versuchten Anstiftung Flashcards

1
Q

Täterlösung Rspr

A

Der Täter muss das bpM erfüllen. Die Tat muss für den Täter ein Verbrechen sein.

Arg: §30 I spricht von der “Begehung” eines Verbrechens; der Täter “begeht” die Tat, weswegen es hinsichtlich der Verbrechensqualität auf seine Person ankommen muss.

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2
Q

Anstifterlösung hL

A

Der Anstifter muss das bpM erfüllen. Entscheidend ist, ob er im Falle der erfolgreichen Anstiftung wegen Anstiftung zu einem Verbrechen zu bestrafen wäre.

Arg: Die Tatbestandsveschiebung, die nach §28 II für die vollendete Anstiftung gilt, muss auch für die versuchte Anstiftung gelten.

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3
Q

Kumulationslösung

A

Täter und Anstifter müssen das bpM erfüllen.

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