Strafrecht AT Flashcards
(84 cards)
Def.: Irrtum über den Kausalverlauf
Ein Irrtum über den Kausalverlauf liegt vor, wenn der vorgestellte und der tatsächliche Kausalverlauf voneinander abweichen (Erfolg auf anderem Wege)
Def.: Das Fehlgehen der Tat
“abbaratio ictus”
Der Täter nimmt einen Angriff auf ein von ihm ausgewähltes, individualisiertes Objekt vor, dieser Angriff geht jedoch fehl und trifft ein anderes Objekt
Def.: Irrtum über eine Person/ ein Objekt
“error in persona/objecto”
Der Täter trifft zwar das anvisierte Objekt, irrt aber über dessen Identität oder Beschaffenheit
Angriff iSd § 32 StGB
Eine vom Menschen drohende Verletzung rechtlich geschützter Güter bzw. Interessen
Gegenwärtigkeit des Angriffs iSd § 32 StGB
Der Angriff ist gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert
Rechtswidrigkeit des Angriffs iSd § 32 StGB
Ein Angriff ist rechtswidrig, wenn es sich um ein objektiv sorgfaltswidriges Verhalten handelt und der Angegriffene den Rechtsgutsschaden nicht zu dulden braucht
Erforderlichkeit der Abwehrhandlung iSd § 32 StGB
Die Handlung ist erforderlich, wenn sie zur Abwehr geeignet ist und das mildeste der gleich geeigneten Gegenmittel darstellt
Def.: Handlung
Eine Handlung ist jedes willensgesteuerte Verhalten
Was ist eine rechtfertigende Einwilligung?
Eine rechtfertigende Einwilligung ist die Möglichkeit seine Rechtsgüter zu selbstgewählten Zwecken preiszugeben. Der Eingreifende erhält durch die (wirksame) Einwilligung die Erlaubnis fremde Güter in einer Weise zu beeinträchtigen, die ihm sonst verboten ist.
Def.: Einwilligungsfähigkeit
Die Einwilligungsfähigkeit ist die Fähigkeit nach geistiger und sittlicher Reife, Wesen, Bedeutung und Tragweite der Einwilligung zu erkennen und sachgerecht zu beurteilen.
Was ist Inhalt der Schuld?
“nulla poena sine culpa”
Die Schuld ist die Fähigkeit im Tatzeitpunkt das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Unrechtseinsicht zu handeln.
Was ist der Verbotsirrtum?
Der Verbotsirrtum ist die fehlende Einsicht Unrecht zu tun: Der Täter irrt über das tatbestandsspezifische Verbot.
Beim direkten Verbotsirrtum irrt der Täter über die Verbotsnorm als solche.
Beim indirekten Verbotsirrtum hat der Täter Kenntnis von der Verbotsnorm, irrt aber über das Eingreifen eines rechtfertigenden Erlaubnissatzes.
Erlaubnistatbestandsirrtum
Beim ETI stellt der Täter sich irrtümlich Umstände vor, die, wenn sie tatsächlich vorlägen, einen rechtlich anerkannten Rechtfertigungsgrund gewährten.
Prüfungsaufbau: Notwehrexzess, § 33 StGB
a) Gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff
b) Überschreitung der Grenzen der Notwehr
c) Asthenische Affekte
d) Subjektiver Verteidigungswille
Prüfungsaufbau: Entschuldigender Notstand
a) Vorliegen einer Notstandslage
b) Notstandshandlung
c) Zumutbarkeitsklausel?!
Prüfungsaufbau: ETI
- Vorliegen eines Erlaubnistatumstandsirrtums (hypothetische Prüfung)
- Rechtsfolgen
a) Strenge Schuldtheorie
b) Eingeschränkte Schuldtheorien
c) Stellungnahme
Prüfungsaufbau: Verbotsirrtum, § 17 StGB
a) Vorliegen eines Verbotsirrtums
b) Vermeidbarkeit
Prüfungsaufbau: Rechtfertigender Notstand, § 34 StGB
a) Notstandslage
aa) Gefahr für ein beliebiges Rechtsgut
bb) Gegenwärtigkeit der Gefahr
b) Notstandshandlung
aa) Erforderlichkeit
bb) Verhältnismäßigkeit
cc) Angemessenheit
c) Subjektives Rechtfertigungselement
Entschuldigungsgründe
a) Notwehrexzess, § 33 StGB
b) Entschuldigender Notstand, § 35 StGB
c) Übergesetzlicher entschuldigender Notstand
Schuldunfähigkeitsgründe
a) Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störung, § 20 StGB
b) Verminderte Schuldfähigkeit, § 21 StGB
Prüfungsschema: Mutmaßliche Einwilligung
a) Nichteinholbarkeit der Einwilligung
b) Mutmaßlicher Wille
c) Hypothetische Wirksamkeit
d) Subjektives Rechtfertigungselement
Rechtfertigende Einwilligung
a) Einwilligungssachverhalt
aa) Einwilligungserklärung
bb) Zeitpunkt der Erklärung
cc) Gegenstand der Einwilligung
b) Wirksamkeit
aa) Disponibilität des Rechtsguts
bb) Einwilligungsfähigkeit
cc) Freiheit von beachtlichen Willensmängeln
dd) (Keine) Objektiven Einwilligungsschranken
Prüfungsschema: Das unechte Unterlassungsdelikt, § 13 StGB
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Erfolgseintritt
b) Unterlassung der gebotenen Erfolgsabwendung
c) Tatmacht
d) Quasikausalität
e) Garantenstellung
f) Objektive Zurechnung
g) Entsprechungsklausel
h) Täterschaft neben dem Begehungstäter?
2. Subjektiver Tatbestand
a) Wissen über Möglichkeit der Erfolgsabwendung
b) Vorsatz bezüglich der Garantenstellung
c) Erkennen der begründenden tatsächlichen Umstände
II. Rechtswidrigkeit (evtl. Pflichtenkollision)
III. Schuld (evtl. Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens?)
Prüfungsschema: Beihilfe, § 27 StGB
A. Strafbarkeit des Haupttäters
B. Ggf. Strafbarkeit als Täter
C. Strafbarkeit als Gehilfe
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Vorsätzlich & rechtswidrig begangene Haupttat
b) Beihilfe als Hilfeleistung zur Tat
2. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz bezüglich der Verwirklichung der Haupttat
b) Vorsatz bezüglich der eigenen Hilfeleistung
3. Ggf. Tatbestandsverschiebung gem. § 28 II StGB
a) Besonderes persönliches Merkmal (vgl. § 14 I StGB)
b) Strafe schärfen, mildern, ausschließen
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld