Strafrecht - BT Flashcards

(256 cards)

1
Q

Absicht der Täuschung im Rechtsverkehr (Urkundendelikte)

A

Wille, durch den Gebrauch der Urkunde bei einer anderen Person einen Irrtum über die Echtheit der Urkunde zu erzeugen

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2
Q

Körperliche Misshandlung

A

Jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt

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3
Q

Gesundheitsschädigung

A

Auslösung oder Steigerung eines pathologischen Zustands, auch wenn dieser nur vorübergehend ist

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4
Q

Gift

A

Körperlicher Stoff, der im konkreten Fall geeignet ist, durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung Gesundheit zu schädigen

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5
Q

Anderer gesundheitsschädlicher Stoff

A

Mit mechanischer oder thermischer Wirkung ohne größere Bewegungsenergie

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6
Q

Waffe

A

Körperlicher Gegenstand, der nach seiner Beschaffenheit zur Zeit der Tat bei bestimmungsgemäßer Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen

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7
Q

Anderes gefährliches Werkzeug

A

Aufgrund seiner Beschaffenheit und der konkreten Art der Anwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen (konkrete Gefahr)

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8
Q

Mittels hinterlistigen Überfalls

A

Planmäßiges Vorgehen auf Verdecken der wahren Absicht berechnet, um dem Angegriffenen so die Abwehr und die Vorbereitung auf eine Verteidigung zu erschweren

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9
Q

Gemeinschaftlich

A

Mindestens zwei Personen wirken einvernehmlich am Tatort zusammen und stehen dem Opfer unmittelbar gegenüber, um die Angriffsintensität zu erhöhen oder die Abwehrmöglichkeiten zu erschweren

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10
Q

Das Leben gefährdende Behandlung

A

Aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls bei Bestehen einer abstrakten Lebensgefahr

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11
Q

Verlust von Sehvermögen, Gehör, Sprechvermögen, Fortpflanzungfähigkeit

A

Auch bei starker Vorschädigung möglich, wenn erhebliche Verschlechterung eintritt; bei Sehvermögen regelmäßig bejaht, wenn das Auge Gegenstände auch nah nicht mehr wahrnehmen kann

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12
Q

Körperglied

A

Äußerliche Körperteile, die eine in sich abgeschlossene Existenz mit besonderer Funktion im Gesamtorganismus haben und mit dem Körper durch ein Gelenk verbunden sind

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13
Q

Siechtum

A

Zustand, in dem der Verletzte zu chronischen, zur physischen oder psychischen Entkräftung führenden Krankheitsprozessen zu leiden hat und Symptome allgemeiner Hinfälligkeit zeigt

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14
Q

Leichtfertigkeit

A

Ein Verhalten, das einen hohen Grad an Fahrlässigkeit aufweist, bzw. grob fahrlässig ist

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15
Q

Vereitelung, § 258 I

A

Jede Besserstellung des Täters im Hinblick auf die Bestrafung

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16
Q

Verleiten, § 160

A

Jede Art von Einwirkung auf eine Beweisperson, die darauf gerichtet ist, dass die Beweisperson die entsprechende Tat begeht

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17
Q

Täuschung

A

Erzeugung eines Irrtums über Tatsachen

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18
Q

Vermögensschaden

A

Aufgrund eines Vermögensvergleichs vor und nach der Verfügung entsteht eine nachteilige Differenz

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19
Q

Fortgesetzte Begehung (Betrug)

A

Mehrere selbstständige Taten

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20
Q

Unrichtige Gestaltung eines Programms (§ 263a)

A

Ein Programm ist so gestaltet, dass es seine Aufgabe nicht erfüllt

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21
Q

Wegnahme

A

Bruch fremden Gewahrsams und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise eigenen Gewahrsams

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22
Q

Daten (Computerbetrug)

A

Codierte oder codierbare Informationen

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23
Q

Inbrandsetzen

A

So entzünden, dass Gegenstand selbstständig, unabhängig von Zündstoff weiterbrennt

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24
Q

Habgier (§ 211)

A

Rücksichtsloses Gewinnstreben um jeden Preis (aber notwendig auch Bewusstseinsdominanz)

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25
Heimtücke (§ 211)
Ausnutzen der auf Arglosigkeit beruhender Wehrlosigkeit in feindlicher Willensrichtung
26
Urkunde
Verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und den Aussteller erkennen lässt
27
Gesamturkunde
Mehrere Urkunden, die selbstständig Urkunden sind, aber in ihrer Mehrheit einen eigenständigen Beweisinhalt entstehen lassen
28
Zusammengesetzte Urkunde
Mehrere Bestandteile sind einzeln keine Urkunde und ergeben jeweils in Verbindung mit dem Bezugsobjekt eine solche
29
Echt (§ 267)
Der erkennbare Aussteller ist der wahre Aussteller
30
Verfälschen (Urkunde)
Jede nachträgliche Veränderung des Urkundeninhalts
31
Beschädigung, § 303
Substanzverletzung oder Beeinträchtigung der Funktionsweise durch unmittelbare körperliche Einwirkung
32
Unterdrücken, § 274
Wenigstens vorübergehende Entziehung des Beweisführungsrechts
33
Mordlust
Töten der Vernichtung menschlichen Lebens als solches wegen
34
Drohung
Inaussichtstellen eines zukünftigen Übels, auf das der Täter Einfluss zu haben vorgibt
35
Zueignungsabsicht
Enteignungsvorsatz und Aneignungsabsicht
36
Sich bemächtigen, § 239b
Die Erlangung physischer Gewalt über einen anderen
37
Stabile Zwischenlage/Eigenständige Bemächtigungssituation (Zweipersonenverhältnisse §§ 239a, b)
Die Bemächtigungssituation darf nicht das Nötigungsmittel sein
38
Zueignung
Manifestation des Zueignungswillens in objektiv erkennbarer Weise
39
Absatz (§ 259)
Selbstständige wirtschaftliche Verwertung im Interesse des Vortäters
40
Absatzhilfe (§ 259)
Unselbstständige, weisungsgebundene Unterstützung des Vortäters
41
Führer eines Kraftfahrzeuges
Führer ist derjenige, der die Kontrolle über ein Fahrzeug ausübt, das sich im Betrieb befindet; die Führereigenschaft endet mit Abstellen des Fahrzeuges
42
Verkehrsbedingtes Anhalten
Das Halten ist Notwendigkeit im Straßenverkehr, rührt aus diesem heraus —> Ampel, Stoppschild
43
Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs, § 316a
Es müssen Gefahren ausgenutzt werden, die dem Verkehr eigentümlich sind —> Straßenverkehr muss in den Dienst des Tatplans gestellt werden
44
Stabile Bemächtigungslage
Erlangen der physischen Herrschaftsgewalt
45
Entführen
Verbringen an einen anderen Ort gegen den Willen des Opfers, das zu einer hilflosen Lage für das Opfer führt
46
Schwere Beleidigung, § 213
Über die §§ 185ff. Hinausgehende schwere Kränkung jeder Art
47
Befriedigung des Geschlechtstriebs (§ 211)
Derjenige, der im Tötungsakt selbst geschlechtliche Befriedigung sucht (Lustmord), oder wer tötet, um danach die Lust an der Leiche zu befriedigen, oder wer die Tötung zumindest in Kauf nimmt, um den Geschlechtsverkehr durchführen zu können
48
Niedrige Beweggründe (§ 211)
Der Beweggrund liegt nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe und ist deshalb besonders verachtenswert
49
Arglosigkeit, § 211
Wer sich bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz durchgeführten Angriffs keines erheblichen tätlichen Angriffs auf sein Leben oder seine Unversehrtheit versieht
50
Wehrlosigkeit, § 211
Infolge der Arglosigkeit zur Verteidigung außerstande oder in Abwehrbereitschaft und -fähigkeit stark eingeschränkt
51
Grausamkeit (§ 211)
Grausam tötet, wer dem Opfer besondere Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung zufügt
52
Gemeingefährliche Mittel
Einsatz eines Tötungsmittel, das der Täter in der konkreten Situation nicht beherrschen kann, sodass er die Ausdehnung der Gefahr über das individualisierte Opfer hinaus nicht verhindern und so eine Mehrzahl weiterer Menschen in Lebensgefahr bringen kann
53
Andere Straftat (§ 211)
Strafbare Tat, keine OWi
54
Ermöglichungsabsicht
Einsatz der Tötung als funktionales Mittel, um durch eine andere Tathandlung weiteres Unrecht begehen zu können
55
Verdeckungsabsicht
Streben des Täters, sich durch die Tat der Entdeckung wegen einer vorangegangenen Straftat zu entziehen, entweder durch Verhinderung der Aufdeckung der Vortat oder der Täterschaft
56
Ausdrückliches und ernstliches Verlangen
Das Einwirken auf den Willen in eindeutiger, nicht misszuverstehender Weise auf freier und fehlerfreier Willensbildung
57
Schwangerschaftsabbruch
Einwirkung auf die Leibesfrucht und Verursachung ihres Todes
58
Geschäftsmäßigkeit, § 217
Mach die Gewährung, Verschaffung oder Vermittlung der Gelegenheit zur Selbsttötung zu einem dauernden oder wiederkehrenden Bestandteil seiner Tätigkeit, unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht und einem Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit
59
Hilflose Lage
Situation, in der das Opfer außerstande ist, sich aus eigener Kraft oder mit Hilfe schutzbereiter und schutzfähiger anderer Personen vor drohenden abstrakten Lebensgefahren zu schützen
60
Neue hilflose Lage
Es wird eine andere Situation geschaffen, bei der die drohenden Lebens- oder schwere Gesundheitsgefahren generell gesteigert sind oder eine andere Qualität haben
61
Im-Stich-Lassen
Räumliche Entfernung von der anvertrauten Person, aber auch das Nichterbringen der Beistandsleistung, obwohl in der Lage hierzu
62
Konkrete Gefahr (§ 221)
Täter muss eine Verschlechterung der Opfersituation dahingehend herbeiführen, dass es vom Zufall abhängt, ob das Opfer den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung erleidet
63
Schwere Gesundheitsschädigung
Alle Erfolge des § 226 I und darüber hinaus alle, die einen vergleichbaren Schweregrad aufweisen
64
Sprechvermögen
Fähigkeit zum artikulierten Reden
65
Gehör
Fähigkeit, artikulierte Laute akustisch zu verstehen
66
Sehvermögen
Fähigkeit, Gegenstände als solche zu erkennen
67
Verlust
Dauernde Beeinträchtigung
68
Entstellung
Äußere Gesamterscheinung in unästhetischer Weise verunstaltet
69
Erhebliche Entstellung
Die Verunstaltung hat ein Gewicht, das in seiner Bedeutung einer schweren Benachteiligung entspricht
70
Lähmung
Erhebliche Beeinträchtigungen der bestimmungsgemäßen Bewegungsfähigkeit des Körpers, die den ganzen Körper in Mitleidenschaft zieht
71
geistige Krankheit
Krankhafte seelische Störung im Sinne des § 20
72
Geistige Behinderung
Erhebliche Störung der Gehirntätigkeit
73
Gefahrverwirklichungszusammenhang
Im schweren Erfolg muss sich die tatbestandsspezifische Gefahr niederschlagen
74
Quälen, § 225
Verursachung länger dauernder oder sich wiederholender erheblicher Schmerzen oder Leiden
75
Rohe Misshandlung, § 225
Erhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens aus einer gefühllosen Gesinnung heraus
76
Böswillig § 225
Verletzung der Sorgepflicht aus einem besonders verwerflichen Motiv heraus
77
Schlägerei
Eine mit gegenseitigen Körperverletzungen verbundene tätliche Auseinandersetzung, an der mindestens drei Personen aktiv körperlich mitwirken
78
Von mehreren verübter Angriff
feindselige, unmittelbar auf den Körper eines anderen abzielende Einwirkung von mindestens zwei Personen
79
Einsperren
Jemanden durch äußere Vorrichtungen am Verlassen eines Raumes hindern
80
Beraubung der Freiheit auf sonstige Weise
Jedes Mittel, das geeignet ist, einem anderen die Fortbewegungsfreiheit zu nehmen
81
List
Verhalten, das darauf abzielt, unter geflissentlichem und geschickten Verbergen der wahren Zwecke oder Mittel die Ziele des Täters durchzusetzen
82
Gewalt
Jede körperliche Tätigkeit, durch die körperlich wirkender Zwang ausgeübt wird, um geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden
83
Vis absoluta
Täter macht Opfer jede Willensbildung oder Realisierung unmöglich
84
Vis compulsiva
Durch Einwirkungen auf den Körper wird psychischer Druck ausgeübt, der dem Genötigten Handlungsspielräume offen lässt
85
Empfindliches (Übel)
In Aussicht gestellte Nachteil ist erheblich, dass die Drohung mit ihm geeignet scheint, den Bedrohten im Sinne des Täterverlangens zu motivieren
86
Verwerflichkeit, § 240 II
Die Verhaltensweise ist im Rahmen einer Gesamtabwägung sozial unverträglich; dabei nicht relevant, ob Mittel oder Zweck verwerflich sind
87
Sich-Bemächtigen
Begründung physischer Herrschaft über das Opfer, das dazu führt, dass dieses an der freien Bestimmung über sich selbst gehindert wird
88
Nachstellen, § 238
Alle Handlungen, die darauf ausgerichtet sind, durch unmittelbare oder mittelbare Annäherungen an das Opfer in dessen persönlichen Lebensbereich einzugreifen und dadurch seine Handlungs- und Entschließungsfreiheit zu beeinträchtigen
89
Beharrlich, § 238
Wiederholte Begehung, bei der sich eine besondere Hartnäckigkeit und gesteigerte Gleichgültigkeit gegenüber den Wünschen des Opfers zeigt; diese kommt auch in der Absicht zum Ausdruck, sich immer wieder entsprechend zu verhalten und den Opferwillen bewusst zu übergehen
90
Unbefugt, § 238
Gegen den Willen des Opfers oder ohne rechtliche Befugnis
91
Schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung, § 238
Gravierende und ernst zu nehmende Beeinträchtigung, insb. objektivierte Änderung der Lebensgewohnheiten, nicht subjektives Lebensgefühl
92
Eindringen, § 123 I 1. Var.
Körperliches Betreten gegen den Willen des Berechtigten
93
Verweilen, § 123 I 2. Var.
Aufenthalt in den Räumen des Berechtigten gegen dessen Willen
94
Wohnung, § 123
Räumlichkeit, die bestimmungsgemäß zu Unterkunft von Menschen dient
95
Geschäftsraum, § 123
Räumlichkeit, die dem Betreiben gewerblicher, wissenschaftlicher, künstlerischer oder ähnlicher Tätigkeiten dient
96
Befriedetes Besitztum, § 123
Grundstücke, die in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender, nicht notwendigerweise lückenloser Schutzwehren gegen das beliebige Betreten durch andere gesichert sind
97
Abgeschlossene Räume zum öffentlichen Dienst, § 123
Räume, in denen Tätigkeiten auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften ausgeübt werden
98
Abgeschlossene Räume zum öffentlichen Verkehr, § 123
Räume, die für den öffentlichen Personen- oder Güterverkehr verwendet werden
99
Kundgabe, §§ 185 ff.
Äußerung einer ehrverletzenden Aussage
100
Kundgabeerfolg
Wahrnehmung durch den Adressaten
101
Tatsache, §§ 185 ff.
Dem Beweis zugängliche Äußerungen
102
Werturteil, §§ 185 ff.
Äußerung geprägt durch Elemente der subjektiven Stellungnahme, insbesondere ist Richtigkeit oder Unrichtigkeit Sache der persönlichen Überzeugung
103
Ehrrührigkeit, §§ 185 ff.
Ausdruck der Missachtung, Geringschätzung oder Nichtschätzung
104
Behaupten, §§ 186, 187
Hinstellen einer Tatsache als nach eigener Überzeugung wahr, unabhängig davon, ob es sich um ein Produkt eigener oder fremder Wahrnehmung handelt
105
Verbreiten, §§ 186, 187
Täter gibt eine Tatsache als Gegenstand fremden Wissens weiter
106
Kredit, § 187
Vertrauen, das jemand hinsichtlich der Erfüllung seiner vermögensrechtlichen Verbindlichkeiten genießt
107
Beleidigung, § 185
Kundgabe der eigenen Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung durch unverdiente Herabsetzung
108
Beweiszeichen, § 267
Vermitteln über ihr Dasein hinaus eine Gedankenerklärung mit Beweisfunktion
109
Kennzeichen, § 267
Erfüllen lediglich Ordnungs- oder Unterscheidungsaufgaben und/oder dienen der Sicherung oder Verschluss von Sachen
110
Verfälschen, § 267
Nachträgliche Veränderung des gedanklichen Inhalts einer echten Urkunde, durch die der Anschein erweckt wird, der Aussteller habe die Erklärung in der Form abgegeben
111
Gebrauchen, § 267
Die Urkunde wird demjenigen, der durch sie getäuscht werden soll, so zugänglich gemacht, dass er die Möglichkeit hat, sie wahrzunehmen
112
Technische Aufzeichnung, § 268
Darstellung von Daten, die durch ein technisches Gerät ganz oder zum Teil selbsttätig bewirkt wird, den Gegenstand der Aufzeichnung erkennen lässt und zum Beweis bestimmt ist
113
Unecht, § 268
Unecht, wenn die Aufzeichnung den falschen Eindruck erweckt, das Ergebnis eines von Störungshandlungen unbeeinflussten selbsttätigen Aufzeichnungsvorgangs zu sein
114
Imitation, § 268
Die Aufzeichnung entspringt einem derartigen Aufzeichnungsvorgang ganz oder teilweise nicht
115
Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang, § 268
Störende Einwirkung von außen auf das Gerät oder seine Bestandteile selbst, nicht aber das unrichtige Verwenden der ungestörten Aufzeichnung
116
Daten, § 268
Codierte oder codierbare Informationen, die entweder bereits elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder so gespeichert werden sollen
117
Beschädigen, § 274
Urkunde wird in ihrem Beweiswert beeinträchtigt, besteht aber als solche noch mit Beweisqualität fort
118
Vernichten, § 274
Die Urkunde wird so zerstört, dass das ursprüngliche Beweismittel nicht mehr existiert
119
Öffentliche Urkunde, §§ 271, 348
§ 415 ZPO, die allerdings auch für den Verkehr nach außen bestimmt sein müssen
120
Ausweispapiere, § 281
Amtliche Ausweise
121
Täuschung im Rechtsverkehr, § 281
Das Papier wird speziell zur Identitätsvorspiegelung verwendet
122
Nachteil, § 274
Es genügt ein Beweisnachteil
123
Bewirken, § 271
Jede Form der Urheberschaft einer Falschbeurkundung
124
Namenstäuschung, § 267
Der Täter ist allgemein oder in einer bestimmten Beweissituation so gekennzeichnet, dass über seine Person keine Zweifel bestehen
125
Brandlegen, § 306
Jede Handlung, die sich auf das Verursachen eines Brandes richtet, selbst wenn das Brandmittel den Zerstörungserfolg herbeiführt
126
Zerstörung, § 306
Vernichtet oder für bestimmungsgemäßen Gebrauch unbrauchbar
127
Teilweises Zerstören, § 306
Teile des Tatobjekts werden zerstört, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind
128
Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient, § 306a
Alle zumindest vorübergehend tatsächlich als Mittelpunkt der privaten Lebensführung der Bewohner genutzten Objekte, ausgehend vom tatsächlichen Wohnzweck
129
Entwidmung, § 306a
Kundgabe in irgendeiner Form, dass der Bewohner die Wohnungseigenschaft der Räumlichkeit aufgibt
130
Der Religionsausübung dienendes Gebäude, § 306a
Dem Zweck nach zu religiösen Versammlungen bestimmt
131
Große Zahl von Menschen, § 306b
Jedenfalls 14, aber vermutlich mind. 10
132
Rausch, § 323a
Zustand, der nach seinem ganzen Erscheinungsbild als durch den Genuss von Rauschmitteln hervorgerufen anzusehen ist
133
Unglücksfall, § 323c
Plötzlich eintretendes Ereignis, das erhebliche Gefahren für Personen oder bedeutende Sachwerte mit sich bringt
134
Gemeine Gefahr, § 323c
Zustand, bei dem die Möglichkeit eines erheblichen Schadens für unbestimmt viele Personen nahe liegt
135
Gemeine Not, § 323c
Eine die Allgemeinheit betreffende Notlage
136
Führen, § 316a
Ein Fahrzeug führt, wer sich selbst aller oder wenigstens eines Teiles der wesentlichen technischen Einrichtungen des Fahrzeuges bedient, die für seine Fortbewegung bestimmt sind
137
Fahrzeug, § 316a
Grundsätzlich jedes Fahrzeug, auch solche, die keine Kraftfahrzeuge sind, nicht aber Fortbewegungsmittel des § 24 I StVO
138
Verkehr, § 316
Nur Vorgänge im öffentlichen Straßenverkehr, also alle Verkehrsräume, die von einem unbestimmten Personenkreis tatsächlich benutzt werden
139
Grob verkehrswidrig, § 315c I Nr. 2
Ein objektiv besonders schwerer Verstoß gegen eine tatbestandsrelevante Verkehrsvorschrift
140
Rücksichtslos, § 315c I Nr. 2
Setzt sich aus eigensüchten Gründen bewusst über seine Pflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern hinweg oder lässt aus Gleichgültigkeit solche Bedenken gar nicht aufkommen und fährt unbekümmert darauf los
141
Konkrete Gefahr
Setzt einen Zustand voraus, der auf einen unmittelbar bevorstehenden Schadenseintritt hindeutet, dahingehend, dass dieser so wahrscheinlich ist, dass die Rechtsgutsverletzung vom Zufall abhängt; dafür muss ein geschütztes Gut in die unmittelbare Gefahrenzone und einer Existenzkrise nahegebracht werden
142
Anlagen, § 315b I Nr. 1
Alle dem Verkehr dienenden Einrichtungen wie z.B. Ampeln, aber auch die Straße selbst mit ihrem Zubehör
143
Beschädigen von Fahrzeugen, § 315b I Nr. 1
Z.B. Durchtrennen des Bremsschlauches, Werfen von Steinen; die Beschädigung muss aber auch zu einer Beeinträchtigung der Sicherheit des Verkehrs führen
144
Verkehrsspezifischer konkreter Gefahrerfolg
Eingetretene konkrete Gefahr lässt sich auf die Wirkungsweise der für Verkehrsvorgänge typischen Fortbewegungskräfte zurückführen
145
Unfall im Straßenverkehr, § 142
Plötzliches Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr, das mit dessen typischen Gefahren in ursächlichem Zusammenhang steht und einen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat, der nicht ganz unerheblich ist
146
Unfallbeteiligter, § 142 V
Es genügt, dass der Beitrag zum Unfall nach dem äußeren Anschein nicht ganz unbegründet scheint
147
Berechtigt, § 142 II Nr. 2
Jedenfalls der, der sich auf Rechtfertigungsgründe berufen kann
148
Entschuldigt, § 142 II Nr. 2
Jedenfalls der, der sich entschuldigt entfernt
149
Unverzüglich, § 142 II
Ohne schuldhaftes Zögern
150
Aussage, §§ 153 ff.
Mündliche Aussage vor Vernehmungsperson
151
Berichtigen, § 158
Der Täter muss seine frühere falsche Aussage zurücknehmen, von ihr abrücken und sie durch eine richtige Aussage ersetzen
152
Nachteil, § 158 II
Vermögensnachteile und sonstige greifbare Verschlechterungen der Lage eines anderen
153
Verleiten, § 160
Wer durch beliebige Mittel dazu bestimmt, falsch auszusagen
154
Verdächtigen, § 164
Jedes Verhalten, durch das gegen eine bestimmte andere Person ein Verdacht hervorgerufen oder ein bereits bestehender Verdacht verstärkt wird
155
Rechtswidrige Tat, § 164
Nur Straftat, die nach rechtlichen Maßstäben strafrechtliche Sanktionne irgendwelcher Art nach sich ziehen und damit die behördliche Tätigkeit auslösen kann
156
Vortäuschen, § 145d I Nr. 1
Schaffung einer objektiv unrichtigen Verdachtslage, die ein unnützes behördliches Einschreiten auslösen kann
157
Zu täuschen sucht, § 145d II
Es liegt eine tatsächliche begangene Tat (str.) vor, bei welcher der Täter versucht, über die Person zu täsuchen
158
Zur Vollstreckung berufen, § 113
Derjenige, der grundsätzlich die Befugnis hat, bezogen auf einen konkretisierten Einzelfall den Staatswillen zu verwirklichen und notfalls mit Zwang durchzusetzen
159
Vollstreckungstätigkeit, § 113
Tätigkeiten, bei denen der auf die Regelung eines Einzelfalles abzielende, staatliche Wille durch eine dazu berufene Person verwirklicht werden soll und zwar notfalls mit Mitteln des staatlichen Zwanges
160
Widerstand, § 113
Nur eine aktive Tätigkeit gegenüber dem Vollstreckungsbeamten mit Nötigungscharakter, durch die eine Verhinderung oder Erschwerung der Diensthandlung bezweckt wird
161
Widerstand mit Gewalt, § 113
Jede durch aktives Handeln bewirkte, gegen die Person des Amtsträgers gerichtete und von diesem zumindest mittelbar körperlich empfundene Kraftentfaltung, die nach der Vorstellung des Täters dem Ziel dient, die Vollstreckungshandlung zu verhindern oder wenigstens erheblich zu erschweren
162
Tätlicher Angriff, § 113
Jede unmittelbar auf den Körper abzielende Einwirkung in feindseliger Absicht ohne Rücksicht auf ihren Erfolg
163
Sache
Jeder körperliche Gegenstand im Sinne des § 90, unabhängig vom jeweiligen Aggregatzustand
164
Beweglich
Alle Sachen, die tatsächlich fortbewegt werden können, auch solche, die erst zum Zweck der Wegnahme beweglich gemacht werden
165
Fremd
In fremden Eigentum stehend, wobei Miteigentum genauso genügt wie Vorbehalts- und Sicherungseigentum
166
Gewahrsam
Tatsächliche Sachherrschaft getragen von einem natürlichen Herrschaftswillen
167
Bruch fremden Gewahrsams
Ohne oder gegen den Willen des Gewahrsamsinhabers
168
Zueignung
Dauernde Enteignung und vorübergehende Aneignung
169
Enteignung
Gewollte faktische dauerhafte Verdrängung des Berechtigten aus seiner Sachherrschaftsposition
170
Aneignungskomponente
Beabsichtigte Einverleibung der Sache in das Vermögen des Täters oder eines Dritten
171
Gegenstand der Zueignung
Die Sache selbst oder ein in der Sache verkörperter oder ihr innewohnender Sachwert
172
Vorübergehende Aneignung
Setzt voraus, dass der Täter die Sache zumindest vorübergehend im eigenen Interesse für sich auszunutzen beabsichtigt
173
Beendigung Diebstahl
Festigung und Sicherung des Gewahrsams, die von den Umständen des Einzelfalls abhängt
174
Umschlossener Raum, § 243
Jedes Raumgebilde mit oder ohne Dach, das mindestens auch dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden, und das mit mindestens teilweise künstlichen Vorrichtungen umgeben ist, um das Eindringen von Unbefugten abzuwehren
175
Einbrechen
Gewaltsames Öffnen von Umschließungen, die ein tatsächliches Hindernis bilden und dem Eindringen entgegenstehen
176
Einsteigen, § 243
Täter gelangt unter Überwindung von ein tatsächliches Hindernis bildenden Umschließungen auf einem zum ordnungsgemäßen Eintritt nicht bestimmten Wege in den geschützten Raum
177
Falscher Schlüssel, § 243
Schlüssel ist auch ein Kartenschlüssel; falsch ist jeder Schlüssel, der zum Zeitpunkt der Tat zur Öffnung des Verschlusses nicht oder nicht mehr bestimmt ist
178
Sich-Verborgenhalten
Täter versteckt sich zur Ausführung im Raum, dabei ist irrelevant, wie er in den Raum gelangt ist
179
Zur Ausführung der Tat, § 243
Der Diebstahlsvorsatz muss im Augenblick des Einbrechens, etc., bereits bestanden haben
180
Behältnis, § 243
Ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden
181
Verschlossen, § 243 (Behältnis)
Gegen ordnungswidrigen Zugriff gesichert
182
Schutzvorrichtung, § 243
Jede von Menschenhand geschaffene Einrichtung, die ihrer Art nach geeignet und dazu bestimmt ist, die Wegnahme erheblich zu erschweren
183
Gewerbsmäßig, § 243
Jemand will sich durch die wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen
184
Hilflosigkeit, § 243
Besondere Schwächezustände, z.B. Blindheit, Krankheit, Trunkenheit, Ohnmacht
185
Ausnutzen, § 243
Täter setzt gerade die durch die Hilflosigkeit entstandene Lockerung des Eigentumsschutzes zur Durchführung ein
186
Geringwertigkeit, § 243 II
Abzustellen ist auf den Verkehrswert; dabei lag die Grenze lange bei 25€
187
Waffe, § 244 I Nr. 1a 1. Var.
Gegenstände, der der Art nach für Angriffs- oder Verteidigungszwecke bestimmt und geeignet ist, auf mechanischem oder chemischem Wege erhebliche Verletzungen beizubringen, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen
188
Beisichführen, § 244
Das Mittel steht ihm während des Tathergangs zur Verfügung, also in einer räumlichen Nähe zum Täter, dass er es jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten benutzen kann
189
Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung verbunden hat, § 244
Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten zu begehen
190
Anvertrautsein, § 246 II
Sachen, bei denen dem Täter die Sachherrschaft mit der Verpflichtung eingeräumt worden ist, die Sache zurückzugeben oder nur zu bestimmten Zwecken zu verwenden
191
Häusliche Gemeinschaft, § 247
Freien und ernstlichen Willen der Mitglieder zum Zusammenleben auf gewisse Dauer
192
Berechtigter, § 248b
Derjenige, dem das Recht zusteht, über die Nutzung als Fortbewegungsmittel zu bestimmen
193
Ingebrauchnahme, § 248b
Fahrzeug wird als Fortbewegungsmittel in Bewegung gesetzt, ohne dass dabei der Motor in Gang gesetzt werden muss
194
Finalzusammenhang zwischen Nötigungsmittel und Wegnahme, § 249
Es muss eine subjektiv-finale Verknüpfung vorliegen, das Nötigungsmittel muss nach Tätervorstellung gerade zur Wegnahme eingesetzt werden
195
Verwenden, § 250 I Nr. 1
Jeder Gebrauch, der dem Nötigungszweck dient, als Gewaltmittel oder Drohmittel
196
Körperlich schwere Misshandlung, § 250 II Nr. 3a
Der Eingriff in die körperliche Integrität wiegt schwer, hat also erhebliche Folgen für die Gesundheit oder ist mit erheblichen Schmerzen verbunden
197
Gegenwärtige Gefahr, § 253
Bei natürlicher Weiterentwicklung der Dinge ist der Schadenseintritt sicher oder zumindest höchstwahrscheinlich, falls nicht alsbald Abwehrmaßnahmen getroffen werden
198
Vermögensverfügung, § 253
Jedes von Willen getragene Verhalten, durch das der Genötigte bewusst sein Vermögen unmittelbar vermindert
199
Angriff, § 316a
Jede feindselige Handlung, die sich gegen eines der Rechtsgüter richtet
200
Angriff auf Leib oder Leben, § 316a
Unmittelbar auf den Körper zielende Einwirkung voraus, bei der die Gefahr einer nicht nur unerheblichen Körperverletzung oder einer Tötung besteht
201
Angriff auf die Entschlussfreiheit
Einsatz nötigungsgleicher, also zumindest faktisch nötigender, Mittel und Wahrnehmung des objektiven Nötigungscharakters der Handlung, eine feindliche Willensrichtung muss das Opfer nicht erkennen
202
Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs
Zunutzemachen der besonderen Verhältnisse, die dem fließenden Straßenverkehr eigentümlich sind
203
Tatsachen, § 263
Dem Beweis zugängliche Ereignisse oder Zustände der Gegenwart oder Vergangenheit
204
Täuschen, § 263
Bewusst irreführendes Einwirken auf das Vorstellungsbild eines anderen
205
Konkludente Täuschung
Trotz wahrer Angaben wird durch konkludentes Verhalten getäuscht
206
Irrtum, § 263
Abweichung der Vorstellung des Getäuschten von der Wirklichkeit
207
Erregen, § 263
Erzeugen
208
Unterhalten, § 263
Verstärken oder nicht beseitigen trotz Aufklärungspflicht
209
Sachgedankliches Mitbewusstsein, § 263
Ständiges Begleitwissen, das bestimmte Umstände und Erwartungen als selbstverständlich voraussetzt
210
Vermögensverfügung, § 263
Jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen, das unmittelbar zu einer Vermögensminderung im wirtschaftlichen Sinne führt
211
Unmittelbarkeit der Vermögensminderung, § 263
Ohne zusätzliche Zwischenschritte
212
Klassischer Gewaltbegriff, § 240
Körperliche Kraftentfaltung
213
Moderner Gewaltbegriff, § 240
Körperliche Wirkung (also von Opferperspektive) der Gewalt
214
Vergeistigter Gewaltbegriff, § 240
Auch psychisch als Hindernis wahrgenommene Einwirkung
215
Zweckverfehlungslehre, § 263
Eine Schädigung liegt vor, wenn infolge der Täuschung der mit der Aufwendung verfolgte Zweck seinem sozialen Sinn nach verfehlt wird
216
Unechter Erfüllungsbetrug, § 263
Täuschung geschieht im Rahmen des Verpflichtungsgeschäfts und wirkt in der Erfüllungsphase nur fort
217
Echter Erfüllungsbetrug
Der Täter täuscht erst nach dem Vertragsschluss
218
Subjektive wirtschaftliche Wertlosigkeit, § 263
Nach der Auffassung eines sachlichen Beurteilers hat die Leistung für den Empfänger keinen Wert, weil er keinen Nutzen für sie hat
219
Eingehungsbetrug, § 263
Vermögensschaden liegt vor, wenn sich zum maßgeblichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses bei einem Wertvergleich der gegenseitigen Ansprüche auf der Seite des Betrugsopfers ein Minus ergibt
220
Konkrete Vermögensgefährdung
Gefahr des Vermögensverlustes ist so nahe liegend und groß, dass nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise bereits in dieser Gefährdung eine Verschlechterung der gegenwärtigen Vermögenslage liegt
221
Vermögensvorteil, § 263
Günstigere Gestaltung der Vermögenslage im Sinne einer Mehrung des wirtschaftlichen Wertes
222
Stoffgleichheit, § 263
Die erstrebte Bereicherung entstammt aus dem zugefügten Schaden, schlägt sich also spiegelbildlich im Vermögen nieder, ohne dass Sachidentität bestehen muss
223
Großes Ausmaß, § 263 III
Mindestens 50.000€
224
Große Zahl von Menschen, § 263 III
Zwischen 10 und 50
225
Wirtschaftliche Not, § 263 III
Zustand, in dem das Opfer lebenswichtige Aufwendungen nicht mehr bestreiten kann
226
Missbrauch der Befugnisse, § 263 III
Betrügerische Handlungen erfolgen im Rahmen der Zuständigkeit
227
Missbrauch der Stellung, § 263 III
Außerhalb seiner Zuständigkeit werden die Handlungsmöglichkeiten, die ihm durch das Amt gegeben werden, benutzt
228
Datenverarbeitung, § 263a
Alle elektronischen technischen Vorgänge, bei denen nach Aufnahme von Daten durch deren Verknüpfung mit dem installierten Programm, auf dem wiederum Arbeitsbefehle an die Verarbeitungsanlage gespeichert sind, Arbeitsergebnisse erzielt werden
229
Beeinflussung des Verarbeitungsvorgangs, § 263a
Täter wird wenigstens mitursächlich für das Verarbeitungsergebnis
230
Verwendung von Daten, § 263a
Weite Auffassung: Jede Nutzung; h.M.: Nur die Eingabe von Daten in den verarbeitungsprozess
231
Repräsentant, § 263 III Nr. 5
Derjenige, wer in dem Bereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungsverhältnisses oder eines anderen Rechtsverhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist
232
Leistungsautomaten, § 265a
Automaten, die Dienstleistungen erbringen
233
Erschleichen, § 265a
Der die Entgeltlichkeit der Inanspruchnahme sichernde Mechanismus des Automaten wird in ordnungswidriger Weise nicht betätigt
234
Missbrauch der Verfügungsbefugnis, § 266 I 1. Var.
Die im Innenverhältnis gesetzten Schranken werden überschritten in einer Weise, die den Treugeber im Außenverhältnis rechtlich wirksam bindet
235
Vermögensnachteil
Jede Vermögenseinbuße, die zu einer Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts des betreuten Vermögens führt
236
Schwarze Kasse, § 266
Geldbestände, die nicht ordnungsgemäß verbucht und offenbart werden
237
Kundenkreditkarte, § 266b
Karte, die von einem Unternehmen an Kunden nach einer Bonitätsprüfung überlassen wurde
238
Universalkreditkarte, § 266b
Keine Beschränkung auf ein einzelnes Unternehmen, können weltweit eingesetzt werden
239
Ganze Vereitelung, § 258
Endgültige Strafvereitelung, also das Herbeiführen von Vereitelungserfolgen wie Verjährung oder Freispruch
240
Zum Teil vereiteln, § 258
Der Täter bewirkt, dass die Strafe milder ausfällt, als es den wahren Umständen entspricht
241
Sichverschaffen, § 259
Erlangen der tatsächlichen Verfügungsgewalt im Einvernehmen mit dem Vortäter
242
Absatz, § 259
Übertragung im Wege entgeltlicher Verwertung
243
Absetzen, § 259
Selbstständiges Unterstützen des Vortäters bei der Verwertung
244
Gegenstand, § 261
Jeder Vermögenswert
245
Verbergen, § 261 I
Verstecken, Verlegen, Erschwerung des Zugriffs
246
Verschleiern der Herkunft, § 261 I
Jedes Verhalten, das darauf abzielt, dem Gegenstand den Anschein einer legalen Herkunft zu verleihen oder die wahre Herkunft zu verbergen
247
Gefährden, § 261
Konkretes Gefährdungsdelikt
248
Verwahren, § 261 II Nr. 2
Ausübung der Sachherrschaft oder Verfügungsgewalt
249
Verwenden, § 261 II
Verfügungen und nach h.M. Auch den bestimmungsgemäßen Gebrauch
250
Zerstören, § 303
Existenz wird vernichtet oder die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit geht völlig verloren
251
Beschädigen, § 303
Körperliche Einwirkung auf die Sache, durch welche die Substanz nicht unwesentlich verletzt wird oder die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt wird
252
Unerheblich, § 303
Einwirkungen, deren Beseitigung keinen nennenswerten Aufwand an Mühe, Zeit oder Kosten erfordert
253
Unerheblich, § 303 II
Minimale Beeinträchtigungen
254
Vorübergehend, § 303 II
Vergehen von kurzer Zeit von selbst (ex ante Perspektive)
255
Verfügungsbefugnis, § 266
Möglichkeit, fremde Vermögensrechte wirksam zu übertragen, zu ändern oder aufzuheben
256
Verpflichtungsbefugnis
Möglichkeit, einen anderen wirksam mit Verbindlichkeiten zu belasten