Überblick I+II Behandlungsleitlinien Flashcards

1
Q

Leitlinien in Deutschland
* Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs)

A

‒ 5 publiziert, 4 in Vorbereitung
‒ z.T. Mitarbeit an AWMF-Leitlinien (z.B. Ängste)

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2
Q

Leitlinien in Deutschland
* Programm: Nationale Versorgungsleitlinien (NVL)

A

‒ 8 publiziert (1 für psychische Erkrankung)
‒ Zusammenarbeit von der Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) und AWMF, Koordination durch ÄZQ

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3
Q

Leitlinien in Deutschland
* Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)

A

‒ 58 publiziert bzw. in Überarbeitung unter Mitwirkung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie (DGKJP)
‒ 22 publiziert bzw. in Überarbeitung unter Mitwirkung der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN)

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4
Q

Leitlinien Definition

A

Die „Leitlinien“ der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften sind systematisch entwickelte Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollen aber auch ökonomische Aspekte berücksichtigen. Die „Leitlinien“ sind für Ärzte rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.

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5
Q

Behandlungsleitlinien

A
  • 1962 gegründet
  • Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)
  • Wissenschaftlich fundiert: für Ärztinnen, Psychotherapeuten und andere Behandlerinnen
  • Ziel: Prävention, Diagnostik, Therapie von körperlichen und psychischen Erkrankungen
  • systemisch entwickelte Fragestellungen
  • bei spezifischer Indikation: Diagnostik- und Behandlungsmethoden
    ‒ Expertenkonsens
    ‒ Evidenzbaiserung
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6
Q

Behandlungsleitlinien
* Medizin

A
  • Aktualität
  • Prävention
  • Intervention
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7
Q

Behandlungsleitlinien
* psychiatrisch/psychotherapeutische - Aktualität

A
  • Störungsbilder
  • psychische Zustände
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8
Q

Stufenklassifikation

A

S3
Evidenz- und Konsensbasierte Leitline
Repräsentatives Gremium, systematische Recherche, Auswahl, Bewertung der Literatur, Strukturierte Konsensfindung

S2e
Evidenzbasierte Leitline
Systematische Recherche, Auswahl, Bewertung der Literatur

S2k
Konsensbasierte Leitlinie
Repräsentatives Gremium, Strukturierte Konsensfindung

S1
Handlungsempfehlung von Expertengruppen
Konsensfindung in einem informellen Verfahren

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9
Q

Verfügbare Dokumente

A

Ò Kurzfassung
Ò Langfassung
Ò englische Version
Ò Leitlinienreport
Ò Patienteninformation
Ò Evidenzbericht

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10
Q

Kurz- vs. Langversion

A

Kurz:

ÒZusammenfassung der Empfehlungen und/oder übersichtliche Flussdiagramme zu optimalem Versorgungsablauf
Òliefert schnelle Informationen für die Praxis

Lang:

Òliefert Hintergrundinformationen
Òggf. Evidenzzusammenfassungen

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11
Q

Leitlinienreport
à Ziel:

A

kritische Leser*innen zu überzeugen

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12
Q

Sind Leitlinien rechtlich bindend?

A

ÒSystematisch entwickelte Entscheidunghilfe à Orientierungshilfe im Sinne von Handlungs- und Entscheidungsvorschlägen
Ò„in begründeteten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss“
Ò weder haftungsbegründende noch haftungsbefreuende Wirkung à nicht an das Recht gebunden

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13
Q

Entwicklung einer Leitlinie

A

ÒBezug zum AGREE II-Instrument Òhttps://www.agreetrust.org/agree-ii/ Òinternationales Instrument zur Bewertung der Qualität von Leitlinien

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14
Q

Entwicklung einer Leitlinie
Planung und Organisation
Begründung für die Auswahl:

A

Reflektieren, aufgrund welcher wahrgenommener Versorgungsprobleme die Leitlinie notwendig ist. Idealerweise sollten konkrete Verbesserungspotenziale identifiziert und wissenschaftlich belegbar sein.

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15
Q

Entwicklung einer Leitlinie
Planung und Organisation
Aktualisierung:

A

Eruieren, was sich durch die Leitlinienanwendung bislang in der Versorgung verändert hat und welche Versorgungsprobleme weiterhin bestehen.

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16
Q

Entwicklung einer Leitlinie
Planung und Organisation
Zielorientierung der Leitlinie:

A

präzise benennen, welche Relevanz für Patientinnen/Bürgerinnen besteht

17
Q

Entwicklung einer Leitlinie
Planung und Organisation
Stufenklassifikation

A

frühzeitig eine Entscheidung über die geplante Stufenklassifikation („S- Klassifikation“, S = Grad der angewandten Systematik)

18
Q

Entwicklung einer Leitlinie
Planung und Organisation
Ò Zusammensetzung der Leitliniengruppe:

A

Beteiligung von erfahrenen Anwendenden (z.B. Ärztinnen, Pflegekräfte, Physiotherapeutinnen, Psychologinnen, Angehörige weiterer Berufsgruppen) und Patienteninnen bzw. Bürger*innen

ausgewogene Zusammenstellung schafft gute Voraussetzungen für die umfassende Identifizierung möglicher Praxisprobleme und die kritische Bewertung sämtlicher relevanter Evidenz

19
Q

Entwicklung einer Leitlinie
Planung und Organisation
Erarbeitung eines Projektablaufplans:

A

Festlegung von Zeitfenstern, Aktivitäten und Verantwortlichkeiten, Planung der Finanzierung, die Sicherstellung der Erledigung der zur Erreichung einer bestimmten S-Klassifikation etc.

20
Q

Entwicklung einer Leitlinie
Planung und Organisation
Finanzierungskonzept

A
  • Fachgesellschaften und Mitglieder der Leitliniengruppen leisten den größten
    finanziellen Beitrag bei der Leitlinienerstellung
  • Großteil der Leitlinienarbeit wird auf ehrenamtlicher Basis durch die Mitglieder der Leitliniengruppe erbracht
21
Q

Konstituierende Treffen

A

ÒPrüfung Vollständigkeit der Leitliniengruppe ÒFestlegung der Strategien zur Beantwortung
der Fragestellungen
ÒFestlegung von Organisationsstruktur, Arbeits- und Zeitplan
Ò Interessenkonfliktmanagement

22
Q

Systematische Evidenzbasierung: Einführung

A

ÒSystematische Recherche?
ÒSystematische Kriterien?
ÒAuswahlkriterien festlegen (Studiendesign,
Vergleiche, Endpunkte, Sprache, Kontext) ÒAusgewählte Evidenz wird kritisch bewertet ÒErstellung Evidenz-Zusammenfassung

23
Q

Auswahl der Evidenz

A

ÒFestlegung Ein- und Ausschlusskriterien
– Rechercheergebnisse durchsehen
‒ nach Titel und Abstract
‒ nach Volltext

24
Q

Kritische Bewertung der Evidenz

A

ÒEingeschlossene Evidenz sollte strukturiert und nach vorgegebenen Qualitätskriterien bewertet werden
ÒMetaanylsen haben Vorrang
ÒZugang vorhandene Leitlinie-Bewertung dieser
‒ Übernahme Empfehlungen ‒ Evidenztabellen
‒ Hintergrundinfos
ÒKritische Bewertung von Primärstudien sollte kriteriengestützt erfolgen
‒ Anwendbarkeit ‒ Interventionen ‒ Endpunkte

25
Q

Grading of Recommendations Assessment, Development and Evaluation (GRADE)

A

Hoch
Wir sind sehr sicher, dass der wahre Effekt nahe bei dem Effektschätzer liegt.
Moderat
Wir haben mäßig viel Vertrauen in den Effektschätzer: Der wahre Effekt ist wahrscheinlich nahe bei dem Effektschätzer, aber es besteht die Möglichkeit, dass er relevant verschieden ist.
Niedrig
Unser Vertrauen in den Effektschätzer ist begrenzt: Der wahre Effekt kann durchaus relevant verschieden vom Effektschätzer sein.
Sehr niedrig
Wir haben nur sehr wenig Vertrauen in den Effektschätzer: Der wahre Effekt ist wahrscheinlich relevant verschieden vom Effektschätzer.

26
Q

Level of evidence (LOE)/Evidenzgrad

A

Ia
Evidenz aus einer Metaanlayse von mindestens 3 randomisierten kontrollierten Studien (RCTs)
Ib
Evidenz aus mindestens 1 randomisierten kontrollierten Studie oder einer Metaanlyse von weniger als 3 RCTs
IIa
Evidenz aus zumindest einer methodisch gut kontrollierten Studie ohne Randomisierung
IIb
Evidenz aus zumindest einer mehtodisch guten, quasi-experimentellen deskriptiven Studie
III
Evidenz aus methodisch guten, nichtexperimentellen Beobachtungsstudien, wie z.B. Vergleichsstudien, Korrelationsstudien und Fallstudien
IV
Evidenz aus Berichten von Expertenkomitees oder Expertenmeinung und/oder klinische Erfahrung anerkannter Autoritäten

27
Q

Graduierung von Empfehlung

A

⇑⇑
A
Starke Empfehlung
soll / soll nicht


B
Empfehlung
sollte / sollte nicht


0
Empfehlung offen
kann erwogen werden / kann verzichtet werden

⇑⇑
Starke Empfehlung
Wir empfehlen / Wir empfehlen nicht

Bedingte Empfehlung
Wir schlagen vor / Wir schlagen vor, dass …nicht

28
Q

Feststellung der Konsensusstärke

A

Starker Konsens
Zustimmung von > 95% der Teilnehmenden

Konsens
Zustimmung von > 75 – 95% der Teilnehmenden

Mehrheitliche Zustimmung
Zustimmung von > 50 – 75% der Teilnehmenden

Keine mehrheitliche Zustimmung
Zustimmung von < 50% der Teilnehmenden

29
Q

Gültigkeit

A
  • maximaler Gültigkeitszeitraum 5 Jahre
  • Living Guidelines max. 1 Jahr gültig
  • abgelaufene Leitlinien werden aus der elektronischen Publikation entfernt (wenn keine Aktualisierung angemeldet wurde)
30
Q

Definition Psychotherapie-Richtlinie

A

Die Richtlinie bildet die Grundlage für die Durchführung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung. Sie regelt Näheres insbesondere zu den zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ambulant erbringbaren psychotherapeutischen Behandlungs- und Anwendungsformen und deren Anwendungsbereiche, zum Konsiliar-, Antrags- und Gutachterverfahren und zum Leistungsumfang. Zudem werden Regelungen zur psychosomatischen Grundversorgung getroffen.

31
Q

Psychotherapie-Richtlinie
§ 15 Behandlungsformen

A

Folgende Behandlungsformen sind anerkannte Psychotherapieverfahren im Sinne dieser Richtlinie. Ihnen liegt ein umfassendes Theoriesystem der Krankheitsentstehung zugrunde, und ihre spezifischen Behandlungsmethoden sind in ihrer therapeutischen Wirksamkeit belegt:
Ò1. Psychoanalytisch begründete Verfahren
Ò2. Verhaltenstherapie
Ò3. Systemische Therapie

32
Q

Leitlinie vs. Richtlinie

A

Leitlinie
Verbesserung von Diagnostik und Therapie
Entscheidunghilfe (nicht bindend)

Richtlinie
Grundlage für die Durchführung von Psychotherapie
Verbindlich (Vertragspsychotherapeut*innen)

33
Q

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

A

Òoberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärztinnen, Zahnärztinnen, Psychotherapeutinnen, Krankenhäuser und Krankenkassen
ÒRechtsaufsicht: Bundesministerium für Gesundheit
Ògebildet aus 4 Spitzenorganisationen: Kassenärztliche und der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft
und GKV-Spitzenverband
ÒPatientenvertreter
innen (antrags-, aber nicht stimmberechtigt) Òbestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenversucherung

34
Q

Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie (WBP)

A

ÒJe 6 Vertreterinnen der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer
ÒMitglieder
innen beraten über wissenschafltiche Anerkennung von psychotherapeutischen Verfahren und Methoden

35
Q

Verfahren

A
  • umfassende Theorie über Entstehung und Aufrechterhaltung von Krankheiten und ihrer Behandlung
  • Behandlungsstrategie für breite Anwendungsbereiche
  • Konzepte zur Indikationsstellung, Behandlungsplanung und Gestaltung der therapeutischen Beziehung
36
Q

Methode

A
  • eine Theorie über Entstehung, Aufrechterhaltung und Behandlung einer Störung bzw. Störungen
  • Indikationskriterien und Diagnose
  • Vorgehensweise
  • angestrebte
    Behandlungseffekte
37
Q

Technik

A
  • konkrete Vorgehensweise um Ziele der Methoden/Verfahren zu erreichen
  • z.B. Reizkonfrontation in vivo, Hausaufgaben, Rollenspiel
38
Q
A