Übersicht über die kantonalen Steuern Flashcards Preview

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Flashcards in Übersicht über die kantonalen Steuern Deck (9)
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1
Q

Übersicht

A
  • Allgemeine Einkommens- und Vermögenssteuer
  • Grundsteuern
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Weitere
2
Q

Allgemeine Einkommens- und Vermögenssteuer

A

Weitgehend gleich ausgestaltet wie die direkte Bundessteuer. Hinsichtlich der subjektiven und objektiven Steuerpflicht kann weitgehend auf DBG verwiesen werden.

Unterschiede:

  • Reinvermögenssteuer: Belastung des Vermögens natürlicher Personen wird nach dem Verkehrswert am Ende der Periode bewertet
  • Steuermass ist progressiv ausgestaltet!
  • Gewinne auf Grundstücken des Privatvermögens und der Selbständigerwerbende unterliegen der Grundstückgewinnsteuer

(weitere im Buch bzgl. Holdingprivileg, Domizil- und Verwaltungsgesellschaften und Minimalsteuer bei jur.P.)

3
Q

Grundsteuern

A

Einkommenssteuern zielen auf den Ertrag der Grundstücke und Gewinn aus deren Veräusserung ab. Grundvermögen sowie Grundstücksverkehr als solches unterliegt Sondersteuern.

Gemeinsam ist die Grundstückbezogenheit.

Kantone sind ebfugt Grundsteuern aller Art zu erheben, sind aber verpflichtet die GRundstücksgewinnsteuer zu erheben (StHG 2 I d und II sowie StHG 12).

4
Q

Grundstückgewinnsteuern

A

Spezielle Einkommenssteuer auf den Gewinn aus Veräusserung von Grundstücken.

Objektsteuer: Kein Bezug auf Leistungsfähigkeit
Steuerobjekt: Differenz zw. Veräusserungserlös und Anschaffungskosten
Steuertarif: Progressiv nach Dauer des Eigentums

Kantone sind verpflichtet eine Grundstücksgewinnsteuer auf Grundstücke des Privatvermögens zu erheben (StHG 12 I).
Gewinne auf G von Selbständigerwerbenden und von jurP werden hingegen i.d.R. in die Einkommenssteuer integriert. (nicht in Zürich!)

5
Q

Liegenschaftssteuer

A

Spezielle Vermögenssteuer, die periodisch erfolgt

Rechtfertigung: Grundeigentümern kommen Infrastrukturaufwendungen des Gemeinwesens zugute

Objektsteuer: Kein Bezug auf Leistungsfähigkeit
Steuerobjekt: Grundstück
Bemessungsgrundlage: Verkehrswert (Schulden nicht berücksichtigt)
Steuertarif: proportional (0.5-4‰)

Von BV 129 erfasst, aber nicht in StHG 2 I: Kantone sind nicht verpflichtet sie zu erheben.

6
Q

Minimalsteuer auf Grundeigentum

A

Von jurP in einigen Kantonen erhoben. Treten an die Stell der ord. Gewinn- und Kapitalsteuern, sofern sie zu einem höheren Steuerbetrag führen.

Objektsteuer: Kein Bezug auf Leistungsfähigkeit
Sondersteuer
Bemessungsgrundlage: Verkehrswert
Steuertarif: proportional (0.3-4‰ interkantonal nicht mehr als 2‰)

Von BV 129 erfasst, aber nicht in StHG 2 I: Kantone sind nicht verpflichtet sie zu erheben. Speziell: GEmäss StHG 27 II müssen sie an die Gewinn- und Kapitalsteuern angerechnet werden.

7
Q

Handänderungssteuer

A

Rechtsverkehrsteuer: Besteuerung von Grundstückübertragungen
Objektsteuer: Kein Bezug auf Leistungsfähigkeit
Indirekte Steuer: Nicht von Steuerharmonisierung erfasst (abgeschöpft soll die Leistungsfähigkeit der Parteien werden)
Steuerobjekt: Rechtsgeschäftliche Übertragung
Bemessungsgrundlage: Kaufpreis + sämtliche Leistungen des Erwerbers im Zusammenhang (Ersatzweise wird auf Verkehrswert zum ZP abgestellt)
Steuertarif: Proportional oder moderat progressiv (1-3%)

Ausnahmen: Unentgeltiche Übertragung, Übertragung aus Erbrecht, zwischen Ehegatten und Verwandten (kantonale Regelung beachten)

Beachte FusG 103 bei Umstrukturierungen!

8
Q

Erbschafts- und Schenkungssteuern

A

Ausnahme: Kanton Schwyz/Luzern

Direkte Steuer ABER unterliegen nicht der Steuerharmonisierung

Steuersubjekte: Empfänger der Vermögensanfälle und Zuwendungen (oftmals direkte Nachkommen und Ehegatten befreit)
Erbanfallsteuer: Auf jedem Erbteil einzeln belastet (vereinzelt Nachlasssteuer)
Steuerobjekt: Vermögensübergang an die Erben/Vermächtnisnehmer
Berechnungsgrundlage: Verkehrswert (abw. für Grundstücke)
Steuertarife: i.d.R. progressiv nach Verwandschaftsgrad und Höhe

9
Q

Weitere kantonale und kommunale Steuern

A

Alle Kantone erheben Motorfahrzeugsteuern!
Steuerobjekt: Immatrikulierten Motorfahrzeuge und Anhänger
Steuerpflichtig: Halter, auf dessen Namen Ausweis und Schild ausgestellt sind

… weitere