Unterschied Offizial- und Antragsdelikte Flashcards

1
Q

Delikte StGB

A

Antragsdelikte:

  • absolute Antragsdelikte = können NUR auf Antrag des Verletzten verfolgt werden (z.B. 123 II StGB)
  • relative Antragsdelikte = können entweder auf Antrag des Verletzten o. durch Bejahubg des besonderen öffentlichen Interesses an Strafverfolgung verfolgt werden (z.B. 303c StGB, 230 StGB)
  • Offizialdelikte
    diese müssen von amtswegen aufgrund des Legalitätsprinzips immer verfolgt werden! (152 StPO; ohne Strafantrag verfolgbar)
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2
Q

Strafanzeige, Strafantrag

A
  • Strafanzeige = kann durch jedermann gestellt werden

- Strafantrag = grundsätzlich vom Verletzten nach den 77 ff. StGB zu stellen

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