VL 01: Historie, Energierecht im Überblick, Normenhierarchie, Aufbau EnWG, Verordnungen, Festlegungen Flashcards
(39 cards)
Erkläre den Unterschied zwischen Deutschen Gesetzen, Verordnungen und Festlegungen.
Deutsche Gesetze
- Werden vom Bundestag und ggf. Bundesrat (Zustimmungs- und Einspruchsgesetze) verabschiedet
Deutsche Verordnungen
- Werden von Ministerien ggf. mit Zustimmung des Bundesrat erlassen
- Ob der Bundesrat zustimmen muss, davon ab wie es der Gesetzgeber in der jeweiligen Verordungsermächtigung vorgesehen hat
- Verordungnen sind also immer auf eine bestimmte Verordungsermächtigung zurückzuführen
Deutsche Festlegungen
- Verwaltungsakt mit Wirkung für eine Vielzahl von Marktakteuren, sog. Marktregeln
- Z. B. die BNetzA kann Festlegungen erlassen, Bsp. Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag Strom
- Festlegungen sind immer auf bestimmte Festlegungsermächtigungen in Gesetzen oder Verordnungen zurückzuführen
- Wenn Festlegungen rechtswidrig sind, müssen Betroffenen Rechtsmittel einlegen, weil diese sonst bestandskräftig werden
(“Selbst wenn eine Festlegung fehlerhaft ist, bleibt sie gültig, wenn niemand rechtzeitig dagegen vorgeht. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, dass Betroffene ihre Rechte aktiv verteidigen müssen, um rechtliche Fehler zu korrigieren.”)
Erkläre den Unterschied zwischen EU-Richtlinien und EU-Verordnungen.
EU-Richtlinien
- Gelten nur mittelbar, weil sie erst in deutsches Recht umgesetzt werden müssen
- Die resultierende deutsche Norm wird danach grundsätzlich “richtlinienkonform” ausgelegt
(Historie: Stützen die Materialen aus dem Gesetzgebungsverfahren meine Auslegung?)
EU-Verordnungen
- Gelten ummittelbar, wie deutsche Gesetze
Beschreibe die zeitliche Entwicklung der Energiewirtschaft anhand von wichtigen Meilensteinen bis 1998.
1885: Gründung erster staatlicher und privater EVU
1935: Verabschiedung des ersten EnWG: “Gesetz zur Förderung der Energiewirtschaft”
- Ziele
–> Verhinderung von “volkswirtschaftlich schädlichen Auswirkungen des Wettbewerbs”
–> “Die Energieversorung so sicher und billig wie möglich zu gestalten”
–> Enthielt auch kriegsvorbereitende Zwecke - Energiewirtschaftliches Monopol (Netze und Vertrieb)
–> Säule 1: Netze als natürliches Monopol
–> Säule 2: Energiewirtschaft als kartellrechtlicher Ausnahmebereich; Bsp. Zulässigkeit von Gebietsabsprachen/Demarkationsverträgen bei Versorgung
–> Säule 3: Exklusive Konzession/Genehmigung für Netzbetrieb und Versorgung (i. d. R. 10 Jahre) - Resultate
–> Dezentrale vertikal integrierte Energieversorgung mit regionaler Monopolstellung (Netze und Vertrieb)
–> Langfristige vertikale Lieferverträge für i. d. R. 20 Jahre
1996 (Strom) bzw. 1998 (Gas): 1. Binnenmarktpaket (EU-Richtlinien)
- Anstoß der Liberalisierung von Strom- und Gassektor
- Umsetzung 1998 im EnWG; Aufhebung des EnWG 1935
- Nachher: Wettbewerbs- (Erzeugung, Handel, Vertrieb) und Monopolbereiche (Netze)
Beschreibe den Charakter der Energiewirtschaft und den des Energierechts vor 1998.
Vor 1998
–> Energiewirtschaftliches Monopol (Netze und Vertrieb)
- Säule 1: Netze als natürliches Monopol
- Säule 2: Energiewirtschaft als kartellrechtlicher Ausnahmebereich; Bsp. Zulässigkeit von Gebietsabsprachen/Demarkationsverträgen bei Versorgung
- Säule 3: Exklusive Konzession/Genehmigung für Netzbetrieb und Versorgung (i. d. R. 10 Jahre)
- Resultat: dezentrale vertikal integrierte Energieversorgung mit regionaler Monopolstellung
- Resultat: Langfristige vertikale Lieferverträge für i. d. R. 20 Jahre
Energierecht
- Kaum energierechtliche Normen (EnWG mit 19 Paragraphen), Streitigkeiten und Energierechtsanwälte
- Technische Fragen waren dominierend
Beschreibe den Charakter des Energierechts nach 1998.
Nach 1998
Energierecht
- Ausgangspunkt: EU-Richtlinien zur Liberalisierung der Energiemärkte (Strom und Gas) von 1996/1998
- Allgemeine Charakteristika der Liberalisierung
–> Entflechtung (Trennung von Monopol- und Wettbewerbsbereichen)
–> Wettbewerb/Deregulierung in den Wettbewerbsbereichen (Erzeugung, Handel und Vertrieb)
–> Schaffung eines EU-Energiebinnemarktes
–> Privatisierung
- Ziele: Energiepolitisches Zieldreieck bzw. -fünfeck (Preisgünstige, sichere, umweltverträgliche Energieversorgung + seit 2005 außerdem: Verbraucherfreundliche, Effiziente Energieversorgung)
- Wettbewerb statt Monopol
- Säule 1: Diskrimminierungsfreier Zugang zu den Netzen
- Säule 2: Unzulässigkeit von Gebietsabsprachen/Demarkation
- Säule 3: Unzulässigkeit exklusiver Konzessionen (Nutzungsrechte an Gemeingut Netz)
- Erhöhte Komplexität: Vorher 19 nun über 200 Normen
Beschreibe die zeitliche Entwicklung der Energiewirtschaft sowie der Liberalisierung der Energiewirtschaft in der EU und Deutschland anhand von wichtigen Meilensteinen ab 1998.
1996 (Strom) bzw. 1998 (Gas): 1. Binnenmarktpaket
- Anstoß der Liberalisierung von Strom- und Gassektor
- Erste gemeinsame, europäischen
Vorschriften
–> Umsetzung in DE: 1998 EnWG
2003: 2. Binnenmarktpaket (“Beschleunigungsrichtlinie”)
- Beschleunigung der Liberalisierung
- Netzzugang reguliert
- Gründung nationaler Regulierungsbehörden
- Weitere Entflechtungsanforderungen (rechtliche und organisatorische)
(- Marktzugang der Verbraucher und
Stärkung des Wettbewerbs
- Weitergehende Marktöffnung in den Wettbewerbsbereichen Vertrieb und Erzeugung)
–> Umsetzung in DE: 2005 EnWG
2009: 3. Binnenmarktpaket
- Umsetzungsdefizite bei der bisherigen
Umsetzung der Liberalisierung und Entflechtung
- Heute gültigen Rahmenbedingungen für Netzzugang und der Netzregulierung –> Ablösung teilweise durch Neuregelungen aus „Winterpaket“ (!)
(- Schwerpunkte u. A.: Zertifizierung, Gleichbehandlungsprogramme und
Eigentumsentflechtung für Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber)
–> Umsetzung in DE: 2011 Novellierung EnWG
2019: 4. Binnenmarktpaket (“Winterpaket”)
- Europäische Klimastrategie
- Marktintegration der EE
- Strommarktrichtlinie
–> Grundsätzlich marktbedingte Beschaffung Systemdienstleistungen
–> Kooperation ÜNB und VNB gestärkt
(–> Digitalisierung der (Übertragungs-)Netze und Datenschutz verankert)
- Strommarktverordnung
–> Vorgaben zu Stromhandel
–> Vorgaben zu Netzregulierung und –entgelten
–> Umsetzung in deutsches Recht größtenteils bereits erfolgt, aber noch nicht vollständig
2022/23: Energiekrise – Energie-/Wärmebremsen; Erlösabschöpfung; Gebäudeenergiegesetz
2024: Wasserstoffkernnetz
Wie haben sich die Kompetenzen der EU im Zeitverlauf verändert?
EU-Kompetenz
Früher: Binnenmarkt
Heute: Energie inkl. Klimaschutz
Zwischen welchen Netzen wird grundsätzlich beim deutschen und europäischen Stromversorgungssystems unterschieden?
Welche Spannung liegt in diesen Netzen an?
Wie sind diese Netze mit einander verknüpft?
(Demnächst) Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetz
- Spannung von 525 kV
- Transport über sehr weite Distanzen
Übertragungsnetz
- Höchstspannung: 220 oder 380 kV
- Einspeisung von Kraftwerke
mit: 200 bis 1.600 MW Leistung
–> Atom-KW, Kohle-KW, Gas-KW
–> Offshore Windparks
- Verbraucher: Benachbarte Netze (PL, RE, Stromhandel)
Überregionales Verteilnetz
- Hochspannung: 60 bis 110 kV
- Einspeisung von Kraftwerke mit: ~ 20 bis 200 MW Leistung
–> Kohle-KW, Gas-KW
–> PV- und Windparks
- Verbraucher: Bsp. Großindustrie
Regionales Verteilnetz
- Mittelspannung: 1 bis 60 kV
- Einspeisung von Kraftwerke mit: ~ 0,5 bis 20 MW Leistung
–> Gas-KW
–> Solar- und Windkraft
- Verbraucher: Bsp. Mittlere Industrie
Lokales Verteilnetz
- Niederspannung: 230 oder 400 V
- Einspeisungung < 0,5 MW
–> Nur EE: Solar- und Windkraft, Biomasse
- Verbraucher: Bsp. HH, GHD
Über Transformatoren/Umspannwerke
Erkläre bei Strom und Gas die Trennung beim Handel von der Physik.
Netzbetrieb (Physik)
1) Erzeugung
2) Transport
3) Verteilung
4) Kunde
- Zuständigkeit/Verantwortlichkeit
–> Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber
–> Systemdienstleistungen (Bsp. Frequenzhaltung durch Regelleistung/-energie) + Redispatch 2.0 (= Einspeisemanagement + Engpassmanagement)
Handel + Vertrieb
1) Erzeugung
2) Großhandel
3) Einzelhandel
4) Kunden
- Zuständigkeit/Verantwortlichkeit
–> Bilanzkreiskoordinatoren (ÜNB) und Bilanzkreisverantwortlichen
- Bilanzkreismanagement:
–>Stromseemodell Netznutzung (Stromsee, Einspeisung KW, Ausspeisung Verbrauchern, Abwicklung Bilanzierung über Bilanzkreismanagement) + Ausgleichenergie(-kosten)
Was bedeutet Dispatch?
Was bedeutet Redispatch?
Beschreibe den Aufbau des Markts/Betriebs für Redispatch (institutionell).
Dispatch
- Einsatzplanung von KW
- Wird von den Bilanzkreisverantwortlichen in Form von Fahrplänen an den Bilanzkreiskoordinator (ÜNB) gemeldet
- Revisionsplannung (langfristig), Tageseinsatzplannung (kurzfristig)
Redispatch
- Kurzfristige Änderung der Einsatzplanung aufgrund von Engpässen im Netz
- Redispatch 2.0: Einspeise- und Netzengpassmanagement
- Counter-Trading; Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken durch ÜNB, um Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen
- Bsp. Vor einem Netzengpass wird die Erzeugung runter geregelt und hinter einem Netzengpass hochgeregelt
Markt/Betrieb
- ÜNB und KW-betreiber einigen sich welche Kapazitäten zum Ausgleich des Netzes vorgehalten werden
- Betrieb: Kostenbasierte Vergütung
- Eher Betrieb als Markt, kann auch als Markt ausgestaltet werden: Betreiber bieten Kapazitäten an
Was ist Ausgleichsenergie?
Beschreibe wie Ausgleichsenergiekosten umgelegt und berechnet werden.
Inanspruchnahme von Ausgleichsenergie („Ausgleichsenergiemarkt“)
Ausgleichsenergiesystem
- Tech. irrelevant, Abrechungkenngröße
- Bilanzkreisverantwortlichen (BK-V) übermitteln am Vortag die Fahrpläne (Fahrpläne der Last + Fahrpläne der KW (= Dispatch)) ihrer Bilanzkreise an die Bilanzkreiskoordinatoren (BK-K)(ÜNB)
- Wenn die Fahrpläne dann von der tatschlichen Einspeise-/Nachfragemenge abweichen, müssen die BK-K (ÜNB) Regelenergie einsetzen
- Die Kosten für die eingesetzte Regelenergie legen die BK-K auf die BK-V in Form von Ausgleichsenergiekosten um (“Die Regelenergie regelt den Stromfluss – die Ausgleichsenergie den Geldfluss”)
- Für die Bestimmung der Ausgleichsenergiekosten ermitteln die BK-K die Bilanzkreisabweichungen (= Ausgleichenergiebedarf) und den regelzonenübergreifenden Ausgleichsenergiepreis (reBAP)
Bilanzkreis:
EE + Konv. Kraftwerke + Händler + große Verbraucher
–> Fahrpläne
–> Tatsächliche Lieferung
<– Ausgleichsenergiekosten
Was ist ein Bilanzkreis?
- Bilanzkreiswesen ist ein zentraler Organisationsgrundsatz des deutschen und europäischen Stromsystems
- Virtuelles Energiemengenkonto
–> Bilanzierung über alle Erzeuger und Verbraucher einer bestimmte Region + Import und Export
–> Ist stets ausgeglichen zu führen - Bilanzkreisverantwortliche (BK-V)
–> Übermittelt die Fahrpläne (Fahrpläne der Last + Fahrpläne der KW (= Dispatch)) seines Bilanzkreises an den Bilanzkreiskoordinator (BiKo; ÜNB)
–> Bsp. Lieferant, Stromhändler, großer Industriebetrieb - Wenn übermittelten Fahrpläne von den realen Einspeise-/Verbrauchsflüssen abweichen, muss der BiKo (ÜNB) Regelenergie einsetzen
- Die Kosten für die eingesetze Regeleinergie (= Ausgleichsenergiekosten) stellt der BiKo dem BK-V in Rechnung
- Für die Berechung der Ausgleichsenergiekosten wird der regelzonenübergreifende Ausgleichsenergiepreis (reBAP) und vom BiKo die Bilanzkreisabweichungen (= Ausgleichsenergiebedarf) bestimmt
1) Was ist Regelleistung?
2) Was ist Regelenergie?
3) Beschreibe die Bereitstellung von Regelleistung.
4) Beschreibe die Funktionsweise und den Aufbau des Regelenergiemarkt.
1) Regelleistung
- Wird vorgehalten um die Stabilität des Netzbetriebs zu gewährleisten (Frequenz = konst. = 50 Hz)
- Nachfrage und Angebot nach/von Strom müssen zu jeder Zeit ausgeglichen sein; Wenn ausgeglichen gilt: Frequenz = 50 Hz
- Positive RL: Erhöhung Erzeugungsleistung / Absenkung Verbrauchsleistung (Für den Fall: Frequenz < 50 Hz)
Negative RL: Absenkung Erzeugungsleistung / Erhöhung Verbrauchsleistung (Für den Fall: Frequenz > 50 Hz)
2) Regelenergie
- Kurzfristig und physisch vom ÜNB eingesetzte Regelleistung
- Pos. Regelenergie: Erhöhung Erzeugung / Absenkung Verbrauch (Einsatz bei Frequenz < 50 Hz)
- Neg. Regelenergie: Absenkung Erzeugung / Erhöhung Verbrauch (Einsatz bei Frequenz > 50 Hz)
3) Bereitstellung von Regelleistung (Regelenergiemarkt)
Regelzone:
EE + Konv. Kraftwerke + Händler + große Verbraucher
–> Bieten Regelleistung oder bieten die Nutzung von Regelleistung (pos./neg. Regelleistung)
<– Vergütung f. Bereitstellung u./o. Nutzung von Regelleistung
4) Regelenergiemarkt
Funktionsweise
- Systembetreiber (ÜNBs) beschaffen Regelleistung über transparente, diskriminierungsfreie Ausschreibungen (www.regelleistung.net)
- Primärregelung (FCR) wird von den ÜNB regelzonenübergreifen eingesetzt
- Sekundär- und Tertiärregelung wird durch den ÜNB der Regelzone eingesetzt
Aufbau
Primärregelung (FCR: Frequency Containment Reserve)
- Aktivierung innerhalb von 30 Sekunden
- Abzudeckender Zeitraum pro Störung: 0 < t < 15 min
–> Frequenz wird stabilisiert
Sekundärregelung (aFRR: Frequency Restoration Reserve with automatic activation)
- Vollständige Aktivierung innerhalb von max. 5 min
–> Frequenz wird angehoben/abgesenkt
Tertiärregelung/Minutenreserve (mFRR: Frequency Restoration Reserve with manual activation)
- Vollständige Aktivierung von max. 15 Minuten
- Abzudeckender Zeitraum pro Störung 60 min > t > 15 min bzw. bis zu mehreren Stunden bei mehreren Störungen
–> Frequenz wird angehoben/abgesenkt
ÜNB sind für die “…” zuständig.
VNB sind für die “…” zuständig.
“Netzstabilität”
“sichere Versorgung vor Ort”
Beschreibe das Grundschema zum Aufbau von Rechtsnormen und erkläre was Subsumtion ist.
Jede Rechtsnorm enthält die abstrakte Bestimmung, dass
1) bei Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts (Tatbestand)
2) eine bestimmte Rechstlage bestehen soll (Rechtsfolge)
In jeder Rechtsnorm besteht ein “Wenn-Dann-Schema”
- Möglicherweise ergibt sich das “Wenn-Dann-Schema” nur mit anderen Rechtsnormen zusammen
- Es kann mehrere Rechtsfolgen geben
Subsumtion
- Methode, zu prüfen, ob ein Sachverhalt unter den Tatbestand fällt
Die im Gesetz ausformulierten Definitionen nennt man “…”.
Alle Begriffe, die der Gesetzgeber nicht definiert hat, sind “…”.
“…” müssen bei der Rechtsanwendung ausgelegt werden.
“bestimmte Rechtsbegriffe”
“unbestimmte Rechtsbegriffe”
“unbestimmte Rechtsbegriffe”
Welche Auslegungsmethoden kennst du?
- Ausgangspunkt: Vorstellung, was der Begriff bedeuten könnte
- Auslegungsmethoden
–> Wortlaut: Fällt meine Vorstellung von dem Begriff noch unter das nichtjuristische Verständnis vom Begriff?
–> Historie: Stützen die Materialen aus dem Gesetzgebungsverfahren (Bundestagsdrucksachen, z. B. die Gesetzesbegründung) meine Auslegung?
–> Systematik: Passt meine Auslegung dazu, wie derselbe Begriff in benachbarten Normen ausgelegt wird?
–> Sinn und Zweck: Passt meine Auslegung noch dazu, was der Begriff bedeuten sollte, um den Zweck zu erfüllen, den die Rechtsnorm (vermutlich) hat?
“Was will die Norm?”, “Was will der Gesetzgeber?”
Was ist der Unterschied zwischen privatem und öffentlichem Energierecht?
Privates Energierecht
- Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten mit Energiebezug
- Bürgerliches Recht bzw. Zivilrecht
Öffentliches Energierecht
- Vereinfacht: “Der Staat greift lenkend und regulierend in Verhältnisse zwischen Akteuren des Energiesektors ein”
Gib einen Überblick über die Rechtsquellen des Energierechts.
Energierecht im engeren Sinne
- EU-Richtlinien gelten nur mittelbar, weil sie erst in deutsches Recht umgesetzt werden müssen; Bsp. Strommarktrichtlinie
-
Deutsche Gesetze:
–> Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) umfasst z. B. StromNEV, StromNZV, GasNEV, GasNZV, ARegV;
–> Messstellenbetriebsgesetz (MsbG),
–> Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (EnSG)
–> Atomgesetz (AtG)
–> GridCode
–> Distribution Code
Energieumweltrecht
- Stromsteuergesetz (StromStG)
- Energiesteuergesetz (EnergieStG)
- Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
- EEG
Allgemeine Regelungen
(gelten für gleichgestellte Rechtssubjekte untereinander)
- Allgemeines Vertragsrecht aus BGB
- AGB-Recht aus BGB
- Preisangabeverordnung (PAngVO)
- usw.
Wettbewerbsrecht
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Erkläre die Qualität unterschiedlicher Rechtsquellen.
Qualität unterschiedlicher Rechtsquellen
- Hierarchie und Verbindlichkeitsgrad verschiedener Arten von Rechtsnormen innerhalb eines Rechtssystems
- Grundgesetz
- EU-Richtlinien
- EU-Verordnungen, EU-Netzcodes, Bundesgesetze
- Deutsche Verordnungen
- Deutsche Festlegungen
- VDE-Anwendungsregeln/Technisches Regelwerk
(VDE: Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik; “Gute Regeln der Technik”, Vermutungsregelung, d. h. dass vermutet wird, dass sich der Anwender rechtskonform verhält) - Rechtsprechung
(Gelten nur zwischen den beteiligten Parteien, also Kläger und Angeklagter; Sollten Fragestellungen geklärt werden, die auch für andere Fälle gelten, ist davon auszugehen, dass andere Gerichte ähnlich urteilen würden) - Verbändeleitfäden/-vereinbarungen
(Kooperationsvereinbarung im Gas (KOV); Gestalten den Gasnetzzugang; Unverbindlich aber faktisch wie ein Gesetz) - Auslegungshinweise der Regulierungsbehörden
(Werden häufig erteilt, wenn “sie zu feige sind” Festlegungen zu erlassen gegen die ggf. geklagt werden könnte bzw. keine Festlegung erlassen dürfen; Zeigen an wie sich die Regulierungsbehörde verhalten würde)
Wichtige Akteure
Welche Rolle kommt der EU-Kommission hinsichtlich Energierecht zu?
EU-Kommission
- Seit 2011 zuständig für die Entwicklung und Implementierung einer europäischen Energiepolitik
- Ziele: Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit
- Green Deal: Klimaneutral bis 2050
-
Umsetzung
–> Verordnungen (Direkt verbindliche Rechtsakte)
–> Richtlinien (Verbindliche Ziele)
–> Beschlüsse (Verbindliche Rechtsakte, die spezifische Situationen oder Adressaten betreffen)
–> Empfehlungen
–> Stellungnahmen (Nicht verbindliche Rechtsakte)
Wichtige Akteure
Welche Rolle kommt dem BMWK hinsichtlich Energierecht zu?
BMWK
- Ist federführend für Rechtsetzung im Bereich der leitungsgebundenen Energien Strom, Fernwärme und Gas (einschließlich der Umsetzung von EU-Richtlinien auf diesen Gebieten in nationales Recht)
- Zuständig u. a. für
* Erlass von Verordnungen auf dem Gebiet des Energierechts durch vielfältige Ermächtigungen im EnWG
* Fach- und Rechtsaufsicht der BNetzA
* Sicherstellung der europäischen Gasversorgung
* Sicherstellung der Systemstabilität von Stromnetzen
* Veröffentlichung allgemeiner Weisungen
Wichtige Akteure
1) Welche Rolle kommt dem BNetzA hinsichtlich Energierecht zu?
2) Welche Rechte hat die BNetzA
3) In wieweit hat das EUGH-Urteil aus 2021 die Stellung der BNetzA verändert?
1) BNetzA
- Sitzt in Bonn
- Ist die Bundesregulierungsbehörde; es gibt aber auch Landesregulierungsbehörden
- Ist zuständig für Märkte: Strom, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
- Ist zuständig für Unternehmen mit mehr als 100.000 angeschlossenen Kunden bzw. mit Länderübergreifenden Netzen
- Zentrale Aufgabenfelder
–> Förderung von Wettbewerb in den Märkten
–> Gewährleistung des diskriminierungsfreien Netzzugangs
–> Zuständig für Aufsicht- und Sektorspezifische Regulierung der Netzwirtschaften
2) Rechte
- Festlegungen, Genehmigungen und Aufsichtsmaßnahmen
- Ermittlungen und Beweiserhebung/-beschlagnahmung
- Auskunftsverlangen und Betretungsrecht
3) EUGH-Urteil aus 2021
- EU-RL sieht vor, dass nationale Regulierungsbehörden „unabhängig von allen politischen Stellen selbstständige Entscheidungen treffen“ können
- Urteil besagt, dass Deutschland die EU-RL „nicht ordnungsgemäß umgesetzt“ hat
- Urteil stärkt die Unabhängigkeit BNetzA von der Bundesregierung
(Kümftig Eingriff in Markt weniger durch Gesetze vom Bund und mehr durch Festlegungen von der BNetzA)
- Konkret u. A.: Zuständigkeit für Festlegung der Entgelttarife und Netzzugangsbedingungen muss ausschließlich bei RegB liegen
Wichtige Akteure
Welche Rolle kommt der DEHSt hinsichtlich Energierecht zu?
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
- Zuständige Behörde zur Umsetzung der marktwirtschaftlichen Klimaschutzinstrumente des Kyoto-Protokolls
- Aufgabenfelder u. A.:
* Zuteilung von CO2-Zertifikaten
* Steuerung der Versteigerung von CO2 – Zertifikaten in Deutschland
* Überwachung der jährlichen Emissionsberichterstattung
* Genehmigung und Überwachung von Klimaschutzprojekten nach dem Kyoto-Protokoll