VL06: Leistungsgebundene Energieversorgung Flashcards

1
Q

Nenne die grundlegende Charakteristika der Güter Strom und Gas.

Welche speziellen grundlegenden Charakteristika für das Gut Strom gibt es außerdem?

A

Grundlegende Charakteristika
- Homogenität (“Strom” = “Strom”, “Gas” = “Gas”)
- Leitungsgebundenheit
- Geringe Substituierbarkeit
- Hoher Fixkostenanteil bei Erzeugung und Transport
- Flüsse im Netz nach Kirchhoff’schen Gesetzen (Nichtspezifizierbarkeit des Flusses)
- Auslegung der Betriebsmittel nach der Spitzenlast oder Einspeisespitze

Grundlegende Charakteristika für Strom
- Begrenzte bzw. fehlende Speicherbarkeit
- Erfordernis der jederzeitigen Übereinstimmung zwischen Bereitstellung und Verbrauch

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2
Q

Die deutschen Strom- und Gasnetze sind in ein europaweites Netz eingebunden

Wie heißen die europäischen Strom- und Gasnetzwerk Verbunde?

Wieviele Übertragungsnetzbetreiber (Strom) bzw. Netzbetreiber (Gas) sind Teil der Verbunde?

A

Strom
- ENTSO-E
- 41 Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)

Gas
- ENTSO-G
- 45 Fernleitungsnetzbetreiber (FNB)

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3
Q

Zwischen welchen Netzen wird grundsätzlich beim deutschen und europäischen Stromversorgungssystems unterschieden?

Welche Spannung liegt in diesen Netzen an?

Wie sind diese Netze mit einander verknüpft?

A

(Demnächst) Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetz
- Spannung von 525 kV
- Transport über sehr weite Distanzen

Übertragungsnetz
- Höchstspannung: 220 oder 380 kV
- Einspeisung von Kraftwerke
mit: 200 bis 1.600 MW Leistung
–> Atom-KW, Kohle-KW, Gas-KW
–> Offshore Windparks
- Verbraucher: Benachbarte Netze (PL, RE, Stromhandel)

Überregionales Verteilnetz
- Hochspannung: 60 bis 110 kV
- Einspeisung von Kraftwerke mit: ~ 20 bis 200 MW Leistung
–> Kohle-KW, Gas-KW
–> PV- und Windparks
- Verbraucher: Bsp. Großindustrie

Regionales Verteilnetz
- Mittelspannung: 1 bis 60 kV
- Einspeisung von Kraftwerke mit: ~ 0,5 bis 20 MW Leistung
–> Gas-KW
–> Solar- und Windkraft
- Verbraucher: Bsp. Mittlere Industrie

Lokales Verteilnetz
- Niederspannung: 230 oder 400 V
- Einspeisungung < 0,5 MW
–> Nur EE: Solar- und Windkraft, Biomasse
- Verbraucher: Bsp. HH, GHD

Über Transformatoren/Umspannwerke

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4
Q

Übertragungsnetz

1) Art der Spannung?
2) Wer speist ein?
3) Wer nimmt ab?
4) Was sind die Kernaufgaben des Netzes?

A

Übertragungsnetz

1) Art der Spannung?
- Höchstspannung (220 oder 380 kV)

2) Wer speist ein?
- Kraftwerke mit großer Kraftwerksleistung (~ 200 bis 1.600 MW)
(- Große Kraftwerke (Kohle- , Erdöl-, Erdgas-, Atom-, BM-Kraftwerke))
(- Große Offshore-Windparks)

3) Wer nimmt ab?
- Nachbarnetze

4) Was sind die Kernaufgaben des Netzes?
- Transport über große Strecken
(- Erzeugungsausgleich zwischen Kraftwerken und internationaler Austausch)

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5
Q

Überregionales Verteilnetz

1) Wer speist ein?
2) Art der Spannung?
3) Wer nimmt ab?
(4) Was sind die Kernaufgaben des Netzes?)

A

Überregionales Verteilnetz

1) Art der Spannung?
- Hochspannung (60 bis 110 kV)

2) Wer speist ein?
- Kraftwerke mit mittlerer Kraftwerksleistung (~ 20 bis 200 MW)
(- Große und mittlere Kraftwerke (Kohle- , Erdöl-, Erdgas-, Atom-, BM-Kraftwerke))
(- Große und mittlere Onshore-Windparks)
(- Wasserkraftwerke)

3) Wer nimmt ab?
- Groß-/Mittlere Industrie

(4) Was sind die Kernaufgaben des Netzes?
- Stadtnahe Verteilung und Versorgung von Ballungszentren und Industriebetrieben)

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6
Q

Regionales Verteilnetz

1) Art der Spannung?
2) Wer speist ein?
3) Wer nimmt ab?
(4) Was sind die Kernaufgaben des Netzes?)

A

1) Art der Spannung?
- Mittelspannung (1 bis 60 kV)

2) Wer speist ein?
- Kraftwerke mit ~0,5 bis 20 MW
- EE-Anlagen
(Windkraftanlagen, Solarkraftwerke, Wasserkraftwerke, Biomassekraftwerke)

3) Wer nimmt ab?
- Kleinindustrie

(4) Was sind die Kernaufgaben des Netzes?
- Versorgung ländlicher Gebiete mit geringer Lastdichte oder städtischer Gebiete mit hoher Lastdichte und Kleinindustrie)

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7
Q

Lokales Verteilnetz

1) Art der Spannung?
2) Wer speist ein?
3) Wer nimmt ab?
(4) Was sind die Kernaufgaben des Netzes?)

A

Lokales Verteilnetz

1) Art der Spannung?
- Niederspannung (230 oder 400 V)

2) Wer speist ein?
- Kleine EE-Anlagen im kW-Bereich

3) Wer nimmt ab?
- Kleinindustrie, Gewerbe, Haushalte

(4) Was sind die Kernaufgaben des Netzes?
- Endverteilung an Haushalte, Gewerbe und Kleinindustrie)

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8
Q

Beschreibe die Versorgungskette von Erdgas über Ferngasleitungen.

A

1) On- und Offshore-Bohrplattformen

2) Speisen in Sammelleitungen ein

3) Erdgasaufbereitung

4) Verdichter (Druckerhöhung)

5) Ferngasleitung (regelmäßige Druckerhöhung in Zwischenverdichtern)

6) Regionaler Transport, ggf. Untertagespeicher

7) Versorgung von Industriekunden und Kraftwerken oder Druckanpassung, ggf. Speicherung (Kugelspeichern) und Verteilnetze, HH und Gewerbe

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9
Q

Beschreibe die Versorgungskette von LNG.

A

1) On- und Offshore-Bohrplattformen

2) Speisen in Sammelleitungen ein

3) Erdgasaufbereitung

4) Verflüssigungsanlage
(vorher: Gas ∼ 600 m3 bei 15 °C, nachher: LNG ~1 m3 bei -162 °C)

5) LNG-Tanker

6) Entspannung (Regasification) und Speicherung

7) Regionaler Transport

8) Versorgung von Industriekunden und Kraftwerken oder Druckregelung, ggf. Speicherung (Kugelspeicher) sowie anschließende Einspeisung in Verteilnetze oder Abnahme von Gewerbe und Haushalten

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10
Q

Beschreibe die technische Struktur von Gastransportnetzen.

A

Fernleitungsnetz

Hochdruckleitungen

Mitteldruckleitungen

Niederdruckleitungen

(~ analog zu Stromnetzen)

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11
Q

Beschreibe die Struktur der deutschen Stromnetze.

A
  • 4 Übertragungsnetzbetreiber, die jeweils zuständig für ihre Regelzonen sind
    (Tennet, Amprion, Transnet BW, 50 Hertz) und in die ENTSO-E als europäischen Verbund eingebunden sind
  • ~900 Verteilnetzbetreiber betreiben die Nieder-, Mittel- und/oder Hochspannungsnetze
  • Die gesamten Stromnetzkreislängen über alle Spannungsebenen hinweg betragen zwischen 1 und 2 Mio. km.
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12
Q

Beschreibe die Struktur der deutschen Gasnetze.

A
  • 16 Fernleitungsnetzbetreiber, die in die ENTSO-G als
    europäischen Verbund eingebunden sind
  • Seit 2021 gibt es in Deutschland nur noch ein Markgebiet, den Trading Hub Europe
  • Ca. 600 Verteilnetzbetreiber betreiben die Nieder-, Mittel- und/oder Hochdrucknetze
  • Die gesamten Netzlängen über alle Druckstufen hinweg betragen etwa 500.000 km
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13
Q

Welche Auswirkungen hat die Energiewende und die EU-Binnenmarktintegration auf die Stromnetze?

A
  • Ausbaus von EE + Abschalten von konventioneller Kraftwerke (Kern- und Kohle-KW)
    –> Verschiebung von Erzeugungszentren
    (Weniger zentralisierte, mehr dezentralisierte Erzeugung, Windkraft: Nord nach Süd)
    –> Netzausbaubedarf durch Zunahme der Gesamtkapazität im Übertragungs- und Verteilnetz
  • Die Stromeinspeisung findet verstärkt auf Verteilnetzebene (durch die EE) und weniger auf Übertragungsnetzebene statt.
    –> Rückspeisung in höhere Spannungsebenen teilweise erforderlich (bidirektionale Lastflüsse) –> Umbau Umspannwerke erforderlich
  • Einspeisung wird volatiler (durch die EE)
    (–> Mehr Anforderungen bei Systemdienstleistungen, z. B. Spannungshaltung, Regelleistung/-energie)
  • Neue Verbraucher (Bsp. E-Autos, H2-Elektrolyse, Power-to-X (Sektorenkopplung)) kommen hinzu –> Verschiebung von Lastzentren
  • Der grenzüberschreitende Handel wird weiter ansteigen
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14
Q

Welche Auswirkungen haben die Energiewende auf die Gasnetze?

A
  • Gasverbrauch wird deutlich sinken, wie stark ist abhängig von der Erreichung von Klimaschutzzielen
    (Höhe des zukünftigen Erdgasverbrauchs sehr unsicher)
  • Gasfernleitungsnetz
    –> Wasserstoffbeimischung und/oder Umwidmung zu Wasserstoff
    –> Separates Wasserstoffnetz wahrscheinlich
  • Gasverteilnetze
    –> Vermehrte Einspeisung von Biogas
    –> Refinanzierungsproblematik: Umwidmung weiter Teile und/oder Rückbau denkbar
    (Viele Erdgasheizungen werden durch Wärmepumpen ersetzt –> Wenige Kunden von Biogas –> Sehr hohe Netzentgelte)
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15
Q

Was wird in dem Netzentwicklungsplan (NEP) für Strom regelmäßig geplant?

Was passiert sobald dieser Plan steht?

A

Netzentwicklungsplan (NEP) für Strom

  • Wird alle 2 Jahre gemeinsam von den vier Übertragungsnetzbetreiber zsm mit der BNetzA erstellt
  • Öffentlichkeit wird im Erstellungsprozess mit eingebunden und kann auch klagen
  • Stellt den Um- und Ausbaubedarf im Übertragungsnetz sowie bei den Offshore-Anbindungsleitungen dar
  • Basiert auf Szenarien die mit Marktsimulationen erstellt wurden
    (- Der Um- und Ausbaubedarf wird unter Berücksichtigung des zukünftigen Strombedarfs, der Integration von EE und des europäischen Strommarktes anhand von Marktsimulationen entwickelt)
  • Sobald der NEP steht wird der Bundesbedarfsplan (BBP) von der BNetzA aufgestellt und vom Bundesgesetzgeber verabschiedet
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16
Q

Was wird in dem Netzentwicklungsplan (NEP) für Gas regelmäßig geplant?

A

Alle 2 Jahre wird der Um- und Ausbaubedarf der Gasnetze ermittelt und geplant.

Die Prozesse unterscheiden sich jedoch aktuell noch deutlich (geringere Zeithorizont; keine Klimaschutzszenarien) vom NEP Strom

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17
Q

Welche Auswirkungen hat die Energiewende und die EU- Binnenmarktintegration auf die Verteilnetze (Strom)?

Wo werden die Um- und Ausbaupläne der Verteilnetze festgehalten?

A
  • In den Verteilnetzen ist ein Netzausbau notwendig

Gründe:

  • EE-Anlagen speisen hauptsächlich in die Verteilnetze ein (> 90% der PV- und Windanlagen)
    (Auswirkung: 1) bidirektionale Lastflüsse, d. h. Rückspeisung in höhere Spannungsebenen → Umbau Transformatoren; 2) Dezentralere Einspeisung)
  • Neue Verbraucher (Bsp. Elektrolyseure) kommen hinzu
  • EU-Binnenmarktintegration → Transnationaler Netzausbau → Grenzüberschreitender Handel und Grenzüberschreitende Bereitstellung von Regelleistung/Regelenergie

NAP (Netzausplan):

  • Für die Verteilnetze der NAP (Netzausplan) von Verteilnetzbetreibern der Hochspannungsebene erstellt
    (analog zum NEP)
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18
Q

Strom- und Gasnetzverbundunternehmen waren in der Vergangenheit allein in staatlicher bzw. anteilig in staatlicher und privater Eigentümerschaft

Nenne und erkläre die wichtigsten Aspekte der Liberalisierung im Strom- und Gassektor.

A

Wettbewerb / Deregulierung
- Einführung von Wettbewerb auf den Wertschöpfungsstufen (Erzeugung, Handel, Vertrieb), die dies zulassen (alle außer Netz)

Internationaler Handel
- Schaffung eines Energiebinnenmarkts, d. h. Ermöglichung eines grenzüberschreitenden und diskriminierungsfreien Handels für Strom und Gas
- Energiebinnenmarkt ermöglicht transnationalen Ausbau von Netzen

Privatisierung
- Übertragung der Unternehmen in privates Eigentum
- Betraf alle Bereiche: Netzbetrieb, Groß- und Einzelhandel

Regulierung und Entflechtung (Unbundling)
- Entflechtung (Unbundling): Trennung des Netzes als natürlicher Monopolbereich von vor- und nachgelagerten Wettbewerbsbereichen (Erzeugung, Handel, Vertrieb)

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19
Q

Wann liegt ein Monopol vor?

A
  • Ein Unternehmen ist der einzige Verkäufer eines Produktes
  • Produkt hat keine Substitute von anderen Herstellern
  • Vorliegen von (Markt-)Eintrittsbarrieren; wichtig für Fortbestand des Monopols; Bsp. eine subadditive Kostenfunktion

(Ein Unternehmen besitzt ein Monopol, wenn das Unternehmen der einzige Verkäufer dieses Produktes ist und das Produkt keine Substitute von anderen Herstellern hat. Ein wichtiger Grund zum Fortbestand des Monopols besteht im Vorliegen von (Markt-)Eintrittsbarrieren.)

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20
Q

Wann liegt ein natürliches Monopol vor?

A
  • Einzelnes monopolistisches Unternehmen
  • Kann Güter oder Dienstleistungen immer zu geringeren Kosten anbieten kann, als zwei oder mehr Konkurrenzunternehmen dies könnten.
  • (Dies lässt sich durch die Subadditivität der Kostenfunktion beschreiben.)
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21
Q

Warum Regulierung im Netzbereich?

A
  • Strom- und Gasnetze sind natürliche Monopole
  • Regulierungsbedarf wegen Marktmachtmissbrauchspotenzial und potentiellem Wohlfahrtsverlust
    –> Gefahr überhöhter Preise und Kosten
22
Q

Markversagen allein ist nicht ausreichend für die Begründung der staatlichen Regulierung

1) Welche Gründe rechtfertigen grundsätzlich staatliche Regulierung?

2) Warum sollte trotz vorliegender Gründe immer abgewogen werden, ob der Staat regulieren sollte oder nicht?

A

1) Gründe
- Markt- / Wettbewerbsversagen
- Marktmacht
- Diskriminierung

Begleiterscheinungen
- Externe Effekte
- Informationsmängel
- Unteilbarkeiten

2) Abwägung von Kosten und Nutzen der Regulierung
- Kosten Bsp.: Regulierungskosten, Fehlanreize
- Nutzen Bsp.: Teilweise Eliminierung des Markt- oder Wettbewerbsversagens

23
Q

Erkläre den disaggregierten Regulierungsansatz bei den Strom- und Gasmärkten.

A

Wertschöpfungskette: Strom- und Gasmärkten

Beschaffung
–> 1)
Großhandel
–> 1)
Transport und Verteilnetze
–> 2)
Vertrieb
–> 1)

1)
- Wettbewerbliche Teilmärkte
- Keine Regulierung
- Anwendung Kartellrecht

2)
- Natürliche Monopole
- Daher: Regulierung
- Anreizregulierung + Netzentgeltfestlegung

24
Q

Beschreibe wie die Strom- und Gasnetze grundsätzlich reguliert werden.

A

Netzzugangs
- Transparent, diskriminierungsfrei

Netzentgelten
- Angemessen und diskriminierungsfrei
- Kostenallokation: Festlegen der Regeln zur Bildung von Netzentgelten
- „Wie viel und welche Preisbestandteile (Arbeitspreis / Leistungspreis / Grundpreis) zahlt der jeweilige Netzkunde?“

Anreizregulierung
- Kosten- / Erlösentstehung
- „Wie viel darf ein Netzbetreiber in einem bestimmten Jahr durch die Netzentgelte (insgesamt) einnehmen?“

Entflechtung (Unbundling):
- Trennung des Netzbetriebs von den vor- und nachgelagerten Wettbewerbsbereichen
(Erzeugung, Handel, Vertrieb)

25
Q

Erkläre die Anreizregulierung (als idealtypisches Regulierungskonzept)

A
  • Entkopplung von Erlösen und Kosten für die Dauer der Regulierungsperiode
  • Betriebsnotwendigen Kosten
    –> Werden auf Basis einer Erhebung im Basisjahr bestimmt und fortgeschrieben als Erlösobergrenze für die Gesamterlöse aus Netzentgelten, sog. „Budgetprinzip“.
  • Jeder Netzbetreiber erhält individuelle EOG
  • Anreiz Effizienzsteigerung durch Senkung der tatsächlichen Kosten
    –> Dadurch entsteht ein Anreiz zur Effizienzsteigerung, d. h. zur Senkung der tatsächlichen Kosten unter die vorgegebene Erlösobergrenze.
  • Anpassungselemente zur Anpassung der Erlösobergrenze während der Regulierungsperiode, insbesondere
    Ineffizienzabbaupfad, Inflationsausgleich, Qualitätsregulierung, Korrekturmaßnahmen
  • Start t = 0: Erlöse = betriebsnotwendigen Kosten des Basisjahres (Bei Strom und Gas das 3. Jahr der vorherigen Regulierungsperiode)

RCt = RCt-1 * (1 + RPI - Xgenerell - Xindividuell) +/- Q +/- Z

Xgenerell: Effizienz- oder
Produktivitätssteigerung, die alle Netzbetreiber umsetzen sollen
Xindividuell: Effizienz- oder
Produktivitätssteigerung, die der jeweilig betrachtete Netzbetreibers umsetzen soll, um dem Best-practice-Netzbetreiber zu entsprechen –> Erlössenkungspfad von weniger effizienten Unternehmen wird stärker abgesenkt

P: Preis
R: Erlös (Revenue)
C: Obergrenze (Cap)
X: Effizienz- oder
Produktivitätssteigerung
Q: Qualitätselement
Z: Korrekturterm
RPI: Verbraucherpreisindex
(Retail Price Index)
K: Kosten

vgl. Folie 174

26
Q

Anreizregulierung

1) Wie lang sind die Regulierungsperioden bei Strom und Gas?

2) Wann wurde die Anreizregulierung in Deutschland eingeführt?

A

1) 5 Jahre

2) 2009

27
Q

Was sind die Ziele der Anreizregulierung?

Visualisiere Anreizregulierung an einem tatsächlichen Bsp.

A
  • Vermeidung von Monopolmachtmissbrauch durch überhöhte Netzentgelte
  • Beseitigung von ökonomischen Ineffizienzen durch Anreize zur Kostensenkung
  • (Implizit Abbau von Informationsasymmetrien)

vgl. Folie 176

28
Q

Was wäre eine Alternative zur deutschen Anreizregulierung?

A

Bei einem Alternativansatz werden Preisobergrenzen für Netzentgelte bestimmt.

29
Q

Beschreibe den Ablauf der deutschen Anreizregulierung.

Welche Behörden führen dabei welche Schritte aus?

A

1) Kostenübermittlung und -prüfung –> betriebsnotwendige Kosten
- Wird bei kleinen Unternehmen von Landesbehörden und bei großen Unternehmen von der BNetzA durchgeführt
- Netzkosten werden auf Basis des Jahresabschlusses für das Basisjahr (t-3) in t-3 übermittelt; Prüfung der übermittelten Kosten wird im Jahr t-2 durchgeführt
- Basierend auf Assets und tatsächlichen Kosten wird die Kostensituation der einzelnen Netzbetreiber individuell überprüft und die betriebsnotwendigen Kosten ermittelt

2) Effizienzvergleich
- Wird durchgeführt von der BNetzA
- Bestimmung der ineffizienten Kosten (= beeinflussbare Kosten) durch Vergleich mit Kosten- und Outputparametern anderer Netzbetreiber
(Bsp. Data Development Analysis, Stochastic Frontier Analysis, Großes Sample an Unternehmen wird analysiert: Wo liegen die Kostenschwerpunkte?)
- Die ineffizienten Kosten sollen dann durch die Jährliche Absenkung der Erlösobergrenzen in der folgenden Regulierungsperiode gleichmäßig abgesenkt werden
- Bestimmung des Xindividuell Parameters
(- Kleinen Unternehmen wird ein pauschaler Effizienzwert zugewiesen)

3) Festlegung der Erlösobergrenzen
- Wird bei kleinen Unternehmen von Landesbehörden und bei großen Unternehmen von der BNetzA durchgeführt
- Individuelle Erlösobergrenze (jährlich): Budget, mit dem Netzbetreiber seine Aufgaben erfüllen kann (–> “Budgetprinzip”)
- Basis der EOG sind die betriebsnotwendigen Kosten des Basisjahres, welche für die Dauer der fünfjährigen Regulierungsperiode quasi eingefroren werden
- Geregt in StromNEV und GasNEV (NEV: Netzentgeltverordnung)

4) Anpassungselemente während der Regulierungsperiode
- Wird bei kleinen Unternehmen von Landesbehörden und bei großen Unternehmen von der BNetzA durchgeführt
- Berücksichtigung Inflationsausgleich, Individueller und genereller Effizienzparameter, Qualitätsparameter, größere Investitionsmaßnahmen etc.

30
Q

Anreizregulierung - 1) Schritt: Kostenprüfung

a) Welche Kapitalpositionen werden verzinst?

b) Wie wird der zur Verzinsung maßgebliche Zinssatz ermittelt und wer bestimmt diesen?

c) Welche Besonderheiten sind bei der kalkulatorischen EK-Verzinsung zu beachten?

A

a)
- Nur CAPEX, nicht OPEX
- Betriebsnotwendiges EK wird mit EK-Zinssatz verzinst
(- Ermittlung: AV + UV – Abzugskapital u. Verbindlichkeiten)
- Außerdem verzinst: FK auf Basis der tatsächlichen FK-Zinsen

b)
- Bestimmung des EK-Zinssatzes nach Capital Asset Pricing Model
(risikoloser Zins + Marktrisikoprämie * Risikofaktor)
- Regulatorische Festlegung: BNetzA-Beschluss gestützt auf Gutachten
- FK auf Basis der tatsächlichen FK-Zinsen verzinst

c)
- Betriebsnotwendiges EK, welches über eine EK-Quote von 40% hinausgeht, wird mit einem niedrigeren Zins (quasi FK-Zins) verzinst

31
Q

Welchen zentralen Anreiz setzt die Anreizregulierung?

A

Anreiz zur Beseitigung von Ineffizienzen durch Kostensenkungen

32
Q

Anreizregulierung

1) Was beschreibt der Budgetansatz allgemein?

2) Welche Kostenanteile sind abzubauen (Erweiterung des Budgetansatzes)?

3) Welche weiteren Anpassungselemente gibt es in der 1. und 2. Regulierungsperiode?

A

1)
- Für die Festlegung der EOG maßgebliche Kosten werden in der Kostenprüfung festgestellt
(betriebsnotwendige Gesamtkosten des Basisjahrs)
- Diese werden für die Dauer der Regulierungsperiode quasi „eingefroren“ bzw. in jährliche Erlösobergrenzen übersetzt → Netzbetreiber hat „fixes“ Budget für die Jahre der Regulierungsperiode

2)
- Beeinflussbare Kosten = ineffiziente Kosten

3)
- Reguläre Anpassungen: Abbau von Ineffizienzen, genereller sektoraler Produktivitätsfaktor und
Inflationsanpassung (RPI-Xind-Xgen)
- Anpassung bei erheblicher Änderung der Versorgungsaufgabe, Brücksichtigung neuer Investitionen

33
Q

Wer führt die Anreizregulierung in Deutschland durch?

A

Bundesnetzagentur (BNetzA)
- Zuständig für Netzbetreiber mit >100.000 angeschlossenen Kunden

Landesregulierungsbehörden
- Zuständig für Netzbetreiber mit <100.000 angeschlossenen Kunden

34
Q

Anreizregulierung

Nenne ein Bsp. für den Fall, dass Erlösobergrenzen ansteigen?

A

Investitionen in Netzausbau und/oder Modernisierungsmaßnahmen

35
Q

Was gab es vor der Anreizregulierung?

Wann wurde die Anreizregulierung eingeführt?

A

Cost Plus

Kostenorientierte Entgeltbildung
(“Wenn Kosten sinken, sinkt auch der Erlös”)
(“Wenn Kosten steigen, steigt auch der Erlös”)
–> Ineffizienz, Überkapitalisierung

2009

36
Q

Welche Formen des Unbundling gibt es? Erkläre diese.

A

Fünf Entflechtungsformen zur Trennung der wettbewerblich organisierten Teile der Wertschöpfungskette von den natürlichen Monopolen (Transport- und Verteilnetze):

  • buchhalterische Entflechtung (Monopolbereich (Netze) und Wettbewerbsbereiche (Bsp. Vertrieb) müssen eigene GuVs und Bilanzen erstelle, Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung)
  • informatorische Entflechtung
    (Zwischen Monopolbereich (Netze) und Wettbewerbsbereichen (Bsp. Vertrieb) dürfen keine wirtschaftlich sensiblen Informationen weitergegeben werden, Bsp.: Netzbereich gibt Informationen über Konkurrenz nur an ein Unternehmen weiter, “Chinese Walls”, Vertraulichkeit und Diskriminierungsfreiheit)
  • operationelle Entflechtung
    (Monopolbereich (Netze) und Wettbewerbsbereiche (Bsp. Vertrieb) müssen unabhängig organisiert sein, Bsp.: Netze und Vertrieb dürfen nicht in einer Abteilung sein oder in einem vertikal organisierten Unternehmen das Gehalt des Chefs des Netzbereichs vom Erfolg der Vertriebssparte abhängen, Ziel: Unabhängigkeit der Netzbetriebsführung von wettbewerblichen Bereichen)
    –> Gilt nur für Netzbetreibern mit 100.000 angeschlossenen Verbrauchern
  • rechtliche Entflechtung
    (Monopolbereich (Netze) und Wettbewerbsbereiche (Bsp. Vertrieb) müssen eigenständige, unabhängige Rechtssubjekte sein, dadurch können u. A. die Zahlungsströme des Monopolbereichs bzw. der anderen Bereiche transparenter nachvollzogen werden)
    –> Gilt nur für Netzbetreibern mit 100.000 angeschlossenen Verbrauchern
  • eigentumsrechtliche Entflechtung
    (Monopolbereich (Netze) und Wettbewerbsbereiche (Bsp. Vertrieb) dürfen nicht die gleichen Eigentümer haben, Bsp. Tennet gehörte früher zu EON und gehört heute nur der Tennet Holding in der Niederlande, welche keine Aktien in den anderen Wettbewerbsbereichen (z. B. Erzeugung, Handel) hält)
    –> Gilt nur für die 4 ÜNB
37
Q

Wesentliche Eigenschaften von EE

“…” Prognosegenauigkeit von Wind, Sonneneinstahlung.

Konsequenz:

Fehlprognose der Residuallast –> höhere Regelleistung (in der Realität wird jedoch weniger Regelleistung eingesetzt –> EE-Reserveparadoxon), höhere Flexibilität

A

“Eingeschränkte”

38
Q

Von welchen Faktoren hängen die Netzentgelte bei Strom hauptsächlich ab?

A

Entgelt abhängig von:
- Spannungsebene des Netzanschlusses
- Ort/Region/Netzbetreiber

39
Q

Welches Netzentgeltmodell gilt bei Gas?

A

Gas
- Fernleitungsnetz + Überregionales Verteilnetz + Regionales Verteilnetz
–> Entry-Exit-Modell (Ein- und Ausspeiseentgelte)
- Lokales Verteilnetz
–> Netzpartizipationsmodell (Ausspeiseentgelte)

40
Q

Worum geht es?

Im Netzzugangsmodell sind die kommerziellen und physikalischen Vorgängen “…”. Aus diesem Grund ergibt sich “…” und dass, “…” (Strom bzw. Gas) die Grundlage für den Handel sind.

A

“entkoppelt”

“die Notwendigkeit der Bilanzierung”

“Bilanzkreise und Fahrpläne”

41
Q

Erkläre die Netzentgeltermittlung im Stromsektor und gehe dabei auf das Prinzip der Kostenwälzung, die Briefmarke, den Gleichzeitigkeitsfaktor sowie Arbeits-, Leistungs- und Grundpreis ein.

A

Kostenwälzung
- Die (Kosten - Erlöse) einer Netzebene werden an die darunter liegende Netzebene weitergegeben.

Generell
- Verbraucher zahlen egal auf welcher Netzebene sie angeschlossen sind Netzentgelte!

Pro Netzebene
- Briefmarke (Gesamtkosten / Jahreshöchstlast)
–> Gesamtkosten = gewälzte Kosten aus übergeordneter Netzebene + direkte Kosten der betrachteten Netzebene
–> Jahreshöchstlast_Netz = größter zeitgleicher Leistungswert der Netzebene = Berechnung durch Summe Jahreshöchstlast_Kunde * Gleichzeitigkeitsfaktor_Kunde für alle Kunden
–> Gleichzeitigkeitsfaktor_Kunde: Geschätzter Anteil der individuellen Einzelhöchstlast eines Netznutzers an der Jahreshöchstlast der Netzebene ([0,1]), Schätzung durch Gleichzeitigkeitsfunktionen (Gleichzeitigkeit ~ VBh)
–> Leistungspreis der jeweiligen Netzebene = Briefmarke * y-Achsenabschnitt der Gleichzeitigkeitsfunktion
–> Arbeitspreis der jeweiligen Netzebene = Briefmarke * Steigung der Gleichzeitigkeitsfunktion
- Netzentgelt (= Arbeitspreis * Verbrauch + Leistungspreis * Leistungsspitze bzw. Arbeitspreis * Verbrauch + Grundpreis)
–> Einen Leistungspreis gibt es nur auf der ÜN, HS, MS-Netzebene; Auf der NS-Ebene wird der Leistungspreis durch einen Grundpreis ersetzt

42
Q

Netzentgelte

Erkläre den Unterschied von Arbeits-, Leistungs- und Grundpreis und gib an welche Art von Verbrauchern welchen Preisanteil zahlt.

A

Arbeitspreis
- Preis pro verbrauchte Einheit Energie
- Leistungsgemessene Verbraucher und Verbraucher mit Standardlastprofil

Leistungspreis
- Preis pro Einheit vorgehaltene Energie
- Leistungsgemessene Verbraucher

Grundpreis
- Pauschaler Durchschnittspreis für vorgehaltene Energie
- Verbraucher mit Standardlastprofil

43
Q

Wahr oder falsch?

Netzentgelte: Der Anteil des Leistungspreise am Netzentgelt nimmer mit jeder tieferen Spannungsebene tendenziell ab.

A

Wahr!

44
Q

Wahr oder falsch?

Gegenüberstellung: Stromnetze verursachen höhere spezifische Kosten als Gasnetze.

A

Wahr!

45
Q

Worum geht es?

Das Netzzugangsmodell im Stromsektor ist das “…”.

Was ist das Grundprinzip dieses Modell?

A

“transaktionsunabhängige Punktmodell”

Grundprinzip:
Entkopplung von kommerziellen und physikalischen Vorgänge im Netz

46
Q

Netzentgelte

Wo fallen im Gasnetz / Stromnetz Netzentgelte an?

A

Netzentgelte im Gasnetz
- Im Fernleitungsnetz und im regionalen Verteilnetz sind Ein- und Ausspeiseentgelte zu zahlen und Kapazitäten zu buchen.
- Im örtlichen Verteilnetz ist nur ein Ausspeiseengelt zu zahlen.

Netzentgelte im Stromnetz
- Netzentgelte fallen nur für Verbraucher an und hängen von der Anschlussspannungsebene ab.

47
Q

Netzentgelte

Was sind die Ziele der Regulierung?

A

Angemessene, diskrimminierungsfreie und transparente Netzentgelte

48
Q

Wahr oder falsch?

Netzentgelte sind unabhängig von der Entfernung.

A

Wahr!

49
Q

Netzentgeltfestlegung

Beschreibe den Prozess der Bestimmung von Netzentgelten.

A

1) Kostenartenrechnung
- Betriebsnotwendige, effiziente Kosten aus Anreizregulierung
- Aus GuV und internen KoRe werden aufwandsgleiche Kosten und kalk. Kapitalkosten entnommen

2) Kostenstellenrechnung
- Verteilung der Kosten auf Netz- bzw. Umspannungebenen von hoch zu niedrig
- Kostenwälzung

3) Kostenträgerrechnung
- Verteilung der Kosten auf elektrische/thermische Arbeit und Leistung

4) Entgeltbestimmung

50
Q

Netzentgelte

1) Wer führt die Netzentgeltbestimmung durch?

2) Wie reguliert der Staat die Netzentgeltbestimmung?

A

1) Die Netzbetreiber

2) Anreizregulierung –> Betriebsnotwendige Kosten
StromNEV und GasNEV –> Verfahren/Schlüssel für Ermittlung der Netzentgelte