Völkerrecht 2 Flashcards

(95 cards)

1
Q

Welche allgemeinen Theorien zum Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht gibt es?

A

Binäre Unterscheidung
◦ Monismus: Einheitliche Rechtsordnung (Österreich, NL, Frankreich)
◦ Dualismus: Getrennte Rechtsordnungen (Dänemark, UK, Russland)

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2
Q

Was macht den österreichischen Monismus aus?

A

−Völkerrecht steckt äußeren Rahmen für staatliches Recht ab

−Völkerrechtswidriges Landesrecht gilt innerstaatlich; bei Widerspruch zwischen Völkerrecht und Landesrecht ist Folge nicht Nichtigkeit sondern Staatenverantwortlichkeit

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3
Q

Wie wird ein Konflikt zwischen Völkerrecht und Landesrecht gelöst im Dualismus?

A

Gar nicht. Solch einer ist im Reinen Dualismus nicht möglich, da ja laut ihm, ganz voneinander unabhängige Rechtsordnungen bestehen

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4
Q

Was ist ein Beispiel für eine Adoption im B-VG?

A

Art 9 B-VG: allg Rechtsgrundsätze des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts ohne transformiert werden zu müssen (jedoch heißt dass nicht dass es unmittelbar anwednbar ist, weil es nicht konkret genug ist oft)

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5
Q

Welche Meinungen gibt es über Rang des Völkerrechts im innerstaatlichen Rechtsordnung? und welche schlägt das Buch vor?

A
  • 1) Gleichrangigkeit mit Bundesgesetzen (VfGH)
  • 2) Gleichrangigkeit mit Bundesverfassungsrecht
  • 3) Vorordnung vor jedes innerstaatliche Recht
  • 4) Rang zwischen Verfassungsrecht und einfachem Gesetzesrecht („Mezzanintheorie“)
  • Vorzuziehen: VR-Regelungen haben jenen Rang, den
    bundesrechtliche Norm mit gleichem Inhalt nach dem B-VG innehaben müssten
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6
Q

„Völkerrecht bricht Landesrecht“ – Stimmt das?

A

Nein!
* Gemäßigter Monismus mit Primat des VR
* Folge ist nicht Nichtigkeit, sondern Staatenverantwortlichkeit

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7
Q
  • VfGH und VwGH verneinen in stRsp allerdings die Begründung subjektiver Rechte und Pflichten für Private durch die „allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechtes“
    Was ist an dem Satz nicht ganz richtig?
A

in dieser Allgemeinheit nicht richtig.
Im Bereich der menschenrechte kann laut EGMR menschenrechtliche Garantien sehr wohl von Völkergewohnheitsrecht mitbestimmt sein.

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8
Q

Was ist die Rolle des Erfüllungs- und des Gesetzesvorbehaltes?

A

Erfüllungsvorbehalt
* Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG:
„Anlässlich der Genehmigung eines Staatsvertrages kann der Nationalrat beschließen, in welchem Umfang dieser Staatsvertrag durch Erlassung von
Gesetzen zu erfüllen ist.“
* Verhindert unmittelbare Anwendbarkeit
* Innerstaatlich entfaltet StV keine Rechtswirkungen
Gesetzesvorbehalt:

  • Bei Grundrechten ermöglicht der Gesetzesvorbehalt aufgrund ausdrücklicher Ermächtigung die Einschränkung oder Ausgestaltung des entsprechenden Grundrechts durch Gesetz.
  • z.B.: Artikel 8 EMRK (D162)
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9
Q

Was sind Regierungs-, Ressort- und Verwaltungsübereinkommen?

A
  • Innerstaatlich bloß auf Verordnungsebene (Art. 18(2) B-VG)
  • Ermächtigung des BPräs
  • Regierungsübereinkommen: Abschluss durch Bundesregierung
  • Ressortübereinkommen: Verträge, die nur für den Bereich eines Ressorts wirksam werden; Ressortminister in Einklang mit BMEIA
  • Verwaltungsübereinkommen: Richten sich nur an die
    Verwaltungsbehörden selbst (wie Verwaltungs-VOs; Verträge, die unmittelbar zwischen innerstaatlichen und ausländischen Verwaltungsbehörden geschlossen werden); zust.Bundesminister
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10
Q

Wie sind einseitige Rechtsgeschäfte des Völkerrechts im Österreichischen Recht zu beurteilen?

A
  • Keine ausdrückliche Bestimmung;

Grds wird zwischen selbstständigen und unselbstständigen einseitigen Rechtsakten unterschieden:

BPräsist zuständiges Organ;
Vertretung der Republik nach außen (Art. 65(1) B-VG)
* Auf Vorschlag der BReg (Art. 67(1) B-VG)
* Einzelfallermächtigung (bspw. Anerkennung von Staaten)
* Rechtswirkung umstritten

  • hM: selbstständige einseitige R-akte über Art. 9(1) B-VG R-wirkung,

unselbständige im Zsmhang mit Verträgen, werden selbst wie StV behandelt

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11
Q

Wie werden Beschlüsse internationaler Organisationen, insbesondere des SR der VN, in
Österreich umgesetzt?

A
  • Keine Inkorporationsbestimmung im B-VG, sie haben Rechtsform sui generis
  • In PraxiszT Adoption (Kundmachung im BGBl III),zT spezielle Transformation (Erlassung neuer/Änderung bestehender Rechtsvorschriften)
  • VfGH: Wird bereits mit Kundmachung im BGBl Bestandteil der innerstaatlichen Rechtsordnung → Kundmachung demnach konstitutive Bedeutung; zB. Verlautbarung von Resolutionen des UN SR
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12
Q

Welche organe können einen Staat einseitig verpflcihten im völkerrechtlichen verkehr??

A
  • Zentrale Organe:
    1.) Staatsoberhaupt, Regierungschefin, Außenministerin
    ◦ Oberste Staatsorgane „Trias“ → völkerrechtliche Vermutung der umfassenden Vertretungsbefugnis: „full powers“-Vermutung nach Art 7(2)(a) WVK; innerstaatliche Beschränkungen der Vertretungsmacht
    müssen für andere Seite erkennbar sein, um wirksam zu sein (Art 47 WVK)

2.) Andere zentrale Organe, insbes Ressortminister*innen benötigen grundsätzlich
ausdrückliche oder stillschweigende Vollmacht
◦JEDOCH hat IGH, die Zustimmungsvermutung Erweitert für einseitige Rechtsgeschäfte
(Bewaffnete Aktivitäten im Kongo [Ruanda]-Fall D
39a)
Deshalb ist anerkannt dass auch bei Ressortminister in ihrem Bereich vermutet wird, Vollmacht zu haben.

  • Dezentralisierte Organe
    3.) Chefs diplomatischer Missionen (Botschafter, Ständiger Vertreter)
    4.) Leiterinnen konsularischer Vertretungen
    5.) Befehlshaber
    innen von im Ausland stationierten Streitkräften
    6.) Delegationsleiter *innen bei internationalen Konferenzen
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13
Q

Gilt die Immunität von obersten Staatsorganen für Folter?

A

Pinochet-Fall, UK, 1999 (D198)
* Sachverhalt: Verfahren vor englischen Gerichten,
hinsichtlich der Frage der Immunität ua wegen
Verletzung des Folterverbots.

  • Ergebnis: Nachdem Chile bereits zur Amtszeit Pinochets Vertragspartei der UN-Folterkonvention war, die explizit die Folter durch Staatsorgane
    verbietet, wurde unter anderem festgestellt, dass Folter niemals eine von dieser Funktion umfasste Amtshandlung hätte sein können. Eine nach Ende
    der Amtszeit fortwirkende funktionelle Immunität Pinochets für solche Handlungen wurde dementsprechend abgelehnt. Pinochet wurde allerdings aufgrund seines Gesundheitszustandes die Rückkehr nach Chile gestattet.

Ist aber umstrittn ob bereits in Völkergewohnheitsrecht.

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14
Q

Gibt es ein Recht auf diplomatisches Asyl?

A

Nein. Auf jedenfall nicht universell. In lateinamerika bilateral zumindest.

WDK regelt das nicht und Botschaften müssen nach der WDK lokale Regeln achten.
Jedoch müssen Empfangsstaaten auch die unverletzlichkeit der Botschaft achten, somit ist dipomatisches Asyl ein Faktum, dass in der Botschaft selbst gewährt werden kann.

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15
Q

Was ist die Funktion des „Agrément“?

A

Artikel 4 WDK
(1) Der Entsendestaat hat sich zu vergewissern, daß die Person, die er als Missionschef bei dem Empfangsstaat zu beglaubigen beabsichtigt, dessen Agrément erhalten hat.

(2) Der Empfangsstaat ist nicht verpflichtet, dem Entsendestaat die Gründe für eine Verweigerung des Agréments mitzuteilen.
* Förmliche Zustimmung des Empfangsstaats
* Zuvor informelle Erkundungen zur Vermeidung einer möglichen
Ablehnung
* Überreichung der Beglaubigung zugleich Amtsantritt (Art 13 WDK)
* Widerruf jederzeit (persona non grata) Art 9 WDK

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16
Q

Wer genießt Diplomatenstatus?

A

Artikel 1 WDK […]
e) der Ausdruck “Diplomat” bezeichnet den Missionschef und die Mitglieder
des diplomatischen Personals der Mission;
[…]

  • Nicht diplomatisches Personal
    ◦ Verwaltungspersonal, zB Sekretariat
    ◦ Technisches Personal, zB Sicherheitspersonal
    ◦ Dienstliches oder privates Hauspersonal, zB Koch, Gärtnerin, Chaffeurin
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17
Q

Die USA möchte die Schließung des Ständigen Beobachtermission der PLO bei den
Vereinten Nationen in New York veranlassen, da sie diese für eine „terroristische Vereinigung“ hält. Ist dies möglich?

A
  • Im Fall von Vertretern bei einer Internationalen Organisation entsteht hinsichtlich der Privilegien und Immunitäten ein Dreiecksverhältnis zwischen Sendestaat, Sitzstaat und der Internationalen Organisation → Vertrag zu Gunsten Dritter (der
    Sendestaat kann die Rechte auch direkt vis-à-vis dem Sitzstaat durchsetzen).
  • Sachverhalt: Mögliche Schließung der Beobachtermission der PLO in New York
    unter Präsident Ronald Reagan unter Berufung auf ein nationales Anti- Terror Gesetz.
  • In einem Rechtsgutachten entschied der IGH, dass die USA gem Amtssitzabkommens verpflichtet war einem
    Schiedsgerichtsverfahren über diesen Disput zuzustimmen.
  • Letztendlich entschied der District Court for the Southern District of New York im Fall United States v Palestine Liberation Organization, dass der
    Anti-Terrorism Act of 1987 nicht anwendbar war und im Widerspruch zum entsprechenden Amtssitzabkommen steht. Die Arbeit der PLO im Rahmen ihrer Beobachtermission darf demnach nicht eingeschränkt werden.
  • Das Amtssitzabkommen von 1947 ging nämlich zeitlich dem Gesetz vor und der Kongress hatte nicht die Absicht bekundet, dass der Vertrag
    dadurch außer Kraft gesetzt werden sollte.
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18
Q

Was sind die Aufgaben des Konsuls?

A
  • Schutzfunktion, Förderungsfunktion, Behördenfunktion
  • Artikel 5 WKK (nicht taxativ)
    ◦ Interessen Entsendestaat und seiner Angehörigen zu schützen
    ◦ Entwicklung bilateraler Beziehungen zu fördern
    ◦ Informationsaufgaben
    ◦ Angehörigen des Entsendestaates Pässe und Reiseausweise auszustellen
    ◦ Angehörigen des Entsendestaates Hilfe und Beistand zu leisten
    ◦ Notarielle, standesamtliche Befugnisse und Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen
    ◦ Alle anderen vom Entsendestaat zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen
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19
Q

Wie legte der IGH Art. 36 Abs. 1 WKK im LaGrand-Fall aus?

A

Der IGH stellte fest, dass Artikel 36 WKK nicht bloß dem
Staat, sondern auch dem Individuum direkt Rechte
zukommen lässt.

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20
Q

Mit welchen Theorien wurde und wird die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Staatenvertreter im völkerrechtlichen Verkehr begründet?

A
  • Extraterritorialitätstheorie: Botschaftsgebäude & Sitze IOs fiktiv außerhalb des Staatsgebiets des Sitzstaates gelegen; Organe unterliegen demnach nicht Gesetzen des Empfangsstaats.
  • Repräsentationstheorie: Organe als direkte Vertreter des Souveräns, deren Einschränkung Eingriff in Souveränität des Entsendestaates wäre.
  • Nezessitäts- / Funktionstheorie: Notwendig zur Aufgabenerfüllung der Vertretungsorgane. Daher auch Verzicht durch Entsendestaat möglich.
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21
Q

Was sind Privilegien, Erleichterungen, Immunitäten?

A
  • Privilegien
    ◦ Flaggenrecht (Artikel 20 WDK)
    ◦ Abgabenbefreiung (Artikel 23 WDK)
    ◦ Steuerprivileg nachdem die Diplomaten von Personal- und Realsteuern befreit sind (Artikel 34 WDK)
  • Erleichterungen
    ◦ Generalklausel (Artikel 25 WDK), zudem
    ◦ Immobilienvermittlung (Artikel 21 WDK)
    ◦ Bewegungs- und Reisefreiheit (Artikel 26 WDK)
    ◦ Kommunikationsfreiheit (Artikel 27(1) WDK)
  • Immunitäten im weiteren Sinn
    ◦ Unverletzlichkeit (Art 22(1) WDK Mission / Art 24 WDK Archiv und Schriftstücken / Art 29 WDK Diplomaten / Art 30 Privatwohnung, Papiere und Korrespondenz, Eigentum) → de facto Schutz
    ◦ Erhöhter Schutz (Art 22(2) WDK Mission / Art 29 WDK Diplomaten)
    ◦ Immunitäten im eigentlichen Sinn (Art 31 WDK Diplomaten / Art 37 WDK Familienmitglieder und anderes Personal) → de iure Schutz
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22
Q

Wer genießt Immunitäten von Diplomaten?

A

Es gibt eine art Abstufung der Immunitätenschwelle:

Artikel 37 WDK […]
(1) Die zum Haushalt eines Diplomaten gehörenden Familienmitglieder genießen, wenn sie nicht Angehörige des Empfangsstaats sind, die in den Artikeln 29 bis 36 bezeichneten Vorrechte und Immunitäten.

(2) Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals […] Artikeln 29 bis 35 […]; jedoch sind ihre nicht in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit
vorgenommenen Handlungen [nicht ausgenommen] [funktionelle Immunität in Zivil- und Verwaltungsverfahren]

(3) Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals […] dienstlichen Tätigkeit vorgenommenen Handlungen, Befreiung von Steuern und sonstigen Abgaben auf
ihre Dienstbezüge […].

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23
Q

Ein Diplomat fährt betrunken mit dem Auto und gerät in eine Routinekontrolle der Polizei. Darf er an der Weiterfahrt gehindert werden?

A

Einzelfall:
* Art 29 und 31 WDK
◦ Unverletzlichkeit; unterliegt keiner Festnahme oder Haft
◦ Immunität von der Strafgerichtsbarkeit
* Notrecht, Abhalten von einer strafbaren Handlung (nur Geschwindigkeitsübertretung reicht nicht aus); Anhaltung und Hinderung an der Tatbegehung
* Wahl des gelindesten Mittels

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24
Q

Wann beginnen und enden Immunitäten und Privilegien?

A

Artikel 39 WDK
(1) Die Vorrechte und Immunitäten stehen den Berechtigten von dem Zeitpunkt an zu, in dem sie in das Hoheitsgebiet des Empfangsstaats einreisen, um dort ihren Posten anzutreten, oder, wenn sie sich bereits in diesem Hoheitsgebiet befinden, von dem Zeitpunkt an, in dem ihre Ernennung dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten oder dem anderen in gegenseitigem Einvernehmen bestimmten
Ministerium notifiziert wird.

(2) Die Vorrechte und Immunitäten einer Person, deren dienstliche Tätigkeit beendet ist, werden normalerweise im Zeitpunkt der Ausreise oder aber des Ablaufs einer hierfür gewährten angemessenen Frist hinfällig; bis zu diesem Zeitpunkt bleiben sie bestehen, und zwar auch im Falle eines bewaffneten
Konflikts. In Bezug auf die von der betreffenden Person in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit als Mitglied der Mission vorgenommenen Handlungen bleibt jedoch die Immunität auch weiterhin bestehen.

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25
Welche Pflichten haben Diplomaten im bzw. gegenüber dem Empfangs- bzw. Sitzstaat?
Artikel 41 WDK (1) Alle Personen, die Vorrechte und Immunitäten genießen, sind unbeschadet derselben verpflichtet, die Gesetze und anderen Rechtsvorschriften des Empfangsstaats zu beachten. Sie sind ferner verpflichtet, sich nicht in dessen innere Angelegenheiten einzumischen. (2) Alle Amtsgeschäfte mit dem Empfangsstaat, mit deren Wahrnehmung der Entsendestaat die Mission beauftragt, sind mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten oder dem anderen in gegenseitigem Einvernehmen bestimmten Ministerium des Empfangsstaats zu führen oder über diese zu leiten. (3) Die Räumlichkeiten der Mission dürfen nicht in einer Weise benutzt werden, die unvereinbar ist mit den Aufgaben der Mission, wie sie in diesem Übereinkommen, in anderen Regeln des allgemeinen Völkerrechts oder in besonderen, zwischen dem Entsendestaat und dem Empfangsstaat in Kraft befindlichen Übereinkünften niedergelegt sind
26
Was sind die Rechtsfolgen aus der Verletzung der WDK? (Also falls Diplomaten WDK verletzen)
Artikel 9 WDK Persona non grata und nach ablauf einer zeit ausweien
27
Was wurde von wem im Mazilu-Fall entschieden?
IGH hat hier Rechtsgutachten 1989 verfasst. Er hat festgehalten dass Mitarbeitern von IOs im Gegensatz zu Diplomten, sehr wohl Privilegien und Immunität ggü ihrem Heimatstaat zukommt. ◦ Wirtschafts-und Sozialrat (ECOSOC) beantragte Rechtsgutachten mit der Frage, ob das Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen (D 183) auf einen rumänischen Staatsbürger der als Sonderberichterstatter für die UN tätig war gegenüber Rumänien anwendbar war ◦ Herrn Mazilu wurde nämlich eine Reisegenehmigung verwehrt
28
Welche Rechtsgrundlage für Immunitäten von IO Mitarbeitern der UN gibt es?
Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen
29
Erklären Sie die Thematik der Selbstverteidigung gegen paramilitärische Gruppen oder Terroristen
Im Mauerbau Gutachten lehnte IGH Selbstverteidigungsrecht Israels ab, weil es keine Angriffe eines anderen Staats gab sondern ANgriffe aus einem besetzten Gebiet, also Gebiet dass man selbst kontrolliert. Jedoch wird das eher abgelehnt weil: ◦ Art. 51 SVN definiert den Angreifer nicht, somit könnte man sagen das geht Und bereits vor der Existenz des Art 51 SVN war es gewohnheitsrechtlich nicht Beschränkt auf staatliche Akteure, siehe Caroline-Zwischenfall 1837 Grds sehr stark umstritten aber eher ja oder halt faktisch geduldet Das grundsätzliche Problem ist hier, dass Selbstverteidigung gegen einen Staat nur geführt werden kann grds. Direkt nach 9/11 hat Sicherheitsrat Resolutionen verabschiedet wo eindeutig auf Selbstverteidigungsrecht verweisen wurde. Die Lösung die das Buch vorschlägt: Sicherheitsrat sollte im Rahmen seiner Möglichkeiten reagieren. Eh klar. Weil halt sehr Missbrauchsanfällg
30
Ist eine Intervention in einen Bürgerkrieg erlaubt?
* Traditionell: Intervention auf Einladung der anerkannten Regierung (zB bewaffneter Konflikt zwischen Regierungstruppen und Aufständischen) ◦ durch Zustimmung wird Gewaltverbot & Einmischungsverbot nicht berührt
31
Sind humanitäre Interventionen erlaubt? R2P?
* Humanitäre Intervention = (idR militärische) Intervention zum Schutz der Zivilbevölkerung gegen schwere und systematische Menschenrechtsverletzungen * hL: ohne SR-Genehmigung rechtswidrig: * Gewaltverbot gemäß Art 2(4) SVN * Nicht von Art. 51 SVN gedeckt * Weder Staatenpraxis noch opinio iuris * Bsp.: NATO-Intervention in Kosovo 1999 („Operation Allied Force“) hier hatte SR auch keine Autorisierung erteilt * Erlaubt, sofern vom SR gemäß Art. 42 SVN autorisiert R2P ist somit nur ein politisches und moralisches Konzept und keine weitere Ausnahme vom Gewaltverbot
32
Erklären Sie den Begriff Aggression, wo kommt der Begriff vor?
Er kommt NICHT im SVN vor. Jedoch kommt gem Art 39 SVN der Begriff "Angriffshandlung" vor, der durch 2 Resolutionen näher definiert wurde: Aggression ist die spezifischste und schwerste Form der Gewaltausübung VN GV Res 3314 (1974) (D223) * Art 1: „Aggression ist die Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat, die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines anderen Staates gerichtet oder sonst mit der Satzung der Vereinten Nationen unvereinbar ist, wie in dieser Definition ausgeführt.“ * Art 3 enthält eine demonstrative Aufzählung von Angriffshandlungen: ◦ Invasion, Angriff der Streitkräfte, militärische Besetzung, gewaltsame Annexion; ◦ Beschießung, Bombardierung, Einsatz von Waffen; ◦ Blockade der Häfen oder Küsten; ◦ Zurverfügungstellung von Hoheitsgebiet für Angriffshandlung gegen dritten Staat; ◦ Entsenden bewaffneter Banden, Gruppen, Freischärler oder Söldner Der Artikel 8bis Römer Statut bzgl Aggression (nimmt in Abs. 2 auf VN GV Res 3314 Bezug)
33
Erklären Sie das Interventionsverbot und grenzen Sie es vom Gewaltverbot ab! Was hat Art 2 Abs 7 SVN damit zu tun?
Ganz wichtig ist das zweite tatelement: Zwang! Es handelt sich um Völkergewohnheitsrecht, wobei es zur näheren Definition auch GV-Resolutionen gibt (Friendly-Relations-Deklaration 1970) * Verbotsnorm unterhalb der Schwelle des Gewaltverbots * Interventionsverbot = Verbot der Einmischung in innere Angelegenheiten unter Anwendung von Zwang * Nicaragua-Fall (D215), Rz 205: domaine réservé + Zwangselement Art 2 Abs 7 SVN ist nur ein Teilbereich des Interventionsverbots. Es beschränkt sich auf UN, die sich nicht auf innerstaatliche Sachen einmischen soll
34
Was war das Ergebnis (Völkerrechtliche Verletzungen der USA) im Nicaragua Fall?
* Ergebnis: 1. Direkte Gewaltanwendung: Minenlegung; Angriffe auf Häfen 2. Indirekte Gewaltanwendung: Bewaffnung und Ausbildung der Contras 3. Intervention: Finanzierung der Contras
35
Wo findet 2. Zusatzprotokoll der Genfer Konventionen Anwendung?
In allen NICHT internationalen Bewaffneten Konflikten, wenn der Konflikt in einem Staat stattfindet der das ratifiziert hat.
36
Können Söldner strafrechtlich verfolgt werden?
Ja
37
Ist die Sprengung eines Staudamms (der auch Strom für Kasernen produziert) ein Verstoß gegen humanitäres Völkerrecht?
Ja, denn gem Art 52 1. ZP der genfer Konventionen gilt ein allgemeiner Schutz für zivile Objekte. Es muss wirklich ganz klar einen militärischen Vorteil konkret bedeuten, wie z.B für atombombenforschung keine ahnung, nicht allgemeine Stromversorgung.
38
Ist ein Angriff auf ein Spital zulässig? (humanitäres Völkerrecht)
Artikel 12 1. ZP: Schutz von Sanitätseinheiten (1) Sanitätseinheiten werden jederzeit geschont und geschützt und dürfen nicht angegriffen werden. Außer Sanitätseinrichtung wird militärisch genutzt und man warnt davor
39
Ist Flächenbombardment von dicht besiedeltem Gebiet zulässig?
* Artikel 51 1. ZP: Schutz der Zivilbevölkerung (4) Unterschiedslose Angriffe sind verboten. […]
40
Was ist Perfidie?
* lat. perfidus = treulos, wortbrüchig, niederträchtig) * Perfidie = Heimtücke → verbotene Kampfmethode * Vortäuschen eines geschützten Status als Zivilist, Nichtkombattant, Verwundeter; Vortäuschen eines geschützten Status unter Missbrauch von Schutzzeichen, fremder Hoheitszeichen, etc. → Missbrauch von Vertrauen, dass jemand Anspruch auf Schutz hat oder verpflichtet ist Schutz zu gewähren, um dann jemand zu töten, verwunden,….. * Artikel 37 ZP I: verboten unter Heimtücke zu töten, verwunden, gefangenzunehmen Davon zu unterscheiden sind KRIEGSLISTEN (also austricksen im Krieg) wenn man eben nicht die oben genannten tatmerkmale erfüllt. Sowas wie: Kartonpanzer bauen um zu verwirren ist keine Perfidie
41
nenne einen Fall vor IGH bei dem eine erga omnes Wirkung zugelassen wurde zur Klagslegitimation!
Gibt es nicht. Es wurde immer nur erga omnes partes zugelassen (siehe Völkerrechtmordfälle gegen israel oder Myanmar) Weil eben Kläger und Beklagter beide Vertragspartei waren der Völkermordkonvention
42
IGH - Was ist ein Inzidentalverfahren?
Ein Inzidentalverfahren ist ein Verfahrensabschnitt, der sich neben dem Hauptverfahren ergibt, weil eine Partei eine prozessuale oder verfahrensrechtliche Frage aufwirft, die vor der Entscheidung in der Hauptsache geklärt werden muss. Z.B: ◦ Widerklagen: Direkter Zusammenhang zur Hauptsache? ◦ Prozesshindernde Einreden: Unzuständigkeit? Unzulässigkeit? ◦ Vorsorgliche Maßnahmen (Art 41 IGH-Statut) ◦ Nebenintervention (Art 62-63 IGH-Statut) − Art 62: Staat hat ein „Interesse rechtlicher Natur“, IGH entscheidet über Antrag − Art 63: Intervention bei Auslegung eines Vertrages, an dem auch andere Staaten beteiligt sind; wenn Staaten intervenieren, sind sie an das Urteil gebunden ◦ Auslegung; Wiederaufnahme (Revision)
43
Wer darf alles gutachten von IGH anfordern?
* Antrag durch GV oder SR: * Auch von GV ermächtigte Organe und Spezialorganisationen der VN (Rechtsfrage funktionell beschränkt) Heißt andere Organe außer SR und GV brauchen IMMER eine rmächtigung von der GV
44
Unterliegen Resolutionen des Sicherheitsrates der Kontrolle durch den IGH?
* Keine vorgesehene gerichtliche Kontrollfunktion von SR Resolutionen * IGH ist grundsätzlich nicht gehindert in Streitigkeiten tätig zu werden, in denen auch der SR befasst ist * Namibia-Gutachten: IGH entscheidet, er besitze keine Kompetenz zur gerichtlichen Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Handelns anderer Organe der VN; dennoch implizite Überprüfung und Auslegung: Der IGH erklärte, er besitze keine Berufungsinstanz-Funktion gegenüber anderen UN-Organen. Aber: Um die Rechtsfolgen einer SR-Resolution zu beurteilen, muss der Gerichtshof zwangsläufig prüfen, ob die Resolution wirksam, gültig und rechtlich relevant ist.
45
Inwiefern kam Estoppel zum vorschein im Tempel Praeh Fall?
Gar nicht. Es geht nur um verschweigen
46
Unterschied Staatenverantowrtlichkeit und Staatenhaftung? Und was ist jedes in einem Satz?
Staatenverantwortlichkeit ist VGR verankert. (Zurechnung von Völkerrechtsverletzungen und rechtliche Folgen daraus) Staatshaftung nicht. Aber es gibt hier aus eine ILC Kodifikation ( Grds ein völkerrechtskonformes Handeln, das jedoch zu einem Schaden geführt hat.)
47
Warum hat ILC ARS zur Staatenverantowrtlichkeit einen hohen Stellenwert?
Weil 2001 die GV das ganze angenommen hat OHNE Gegenstimme
48
Welche Art von STaatshaftung ist die einzige die global eine gefährdungshafutng in einem multilateralen vertrag regelt?
Gefährdungshaftung = Haftung für Schäden rein aufgrund der gefährlichen Tätigkeit, ohne Nachweis einer Rechtswidrigkeit Übereinkommen über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände 1972 (Weltraumhaftungsübereinkommen, Ein Startstaat haftet unbedingt für die Leistung von Schadenersatz wegen eines von seinem Weltraumgegenstand auf der Erdoberfläche … verursachten Schadens
49
Unterschied Primärnorm und Sekundärnorm und was ist das besondere an der Verletzung einer Sekundärnorm?
Primärnorm: Vorschreibung immer eines Verhaltens/Unterlassens zB. Interventionsverbot, Auslieferungspflicht (aut dedere, aut iudicare), etc. Sobald solch eine verletzt wurde, werden dei Regeln, die dadurch zum Einsatz kommen: Sekundärnorm genannt Regeln von Sekundärnormen beinhalten: Verantwortlichkeiten, erechtigungen zur Gegenmaßnahme etc Falls nun aber Sekundärnorm nicht befolgt wird, stellt dies ebenfalls für sich eine Verletzung einer Primärnorm da, weil die Verletzung selbst als Völkerrechtliche Verletzung zählt und führt erneut zur Staatenverantworltichkeit.
50
Staatenverantowrtlichkeit: Was sind die Voraussetzungen dafür, dass ein Staat für ein unterlassen zur Verantowrtlung herangezogen werden kann?
Wenn er eine Verhinderungspflicht oder Handlungspflicht verletzt hat. Okay schön abstrakt aber mehr dazu! Ein Staat hat dann Handlungspflicht verletzt wenn er nicht die erforderliche Sorgfalt angewendet hat (Due Dilligence). Was ist die erforderliche Sorgfalt? Es wird auf einen Objektiver, internationaler Standard geschaut: − im internationalen Durchschnitt übliche Sorgfalt bei dieser Pflicht − Variationen des due diligence Standards je nach betroffener Primärnorm (z.B bei grenzüberschreitenden Umweltschäden) − Verlangte Sorgfalt steigt mit Gefährlichkeit der Tätigkeit
51
Korfu Kanal Fall: Ist Albanien verantwortlich für Explosionen?
◦ ja aber nicht für „Tun“ sondern für „Unterlassen“; also nicht direkt sondern indirekt −Verletzung der Verpflichtung das Vereinigte Königreich zu informieren und vor dem Minenfeld zu warnen
52
Werden Staatliche Organe dem Staat zugerechnet wenn sie ultra vires handeln?
Ja gem Art 7 ASR;
53
Laut dem Repetitorium gilt welcher Kontrolle Test von Staaten über paramlilitärosche Einheiten um gem Art 8 ASR als ihre Truppen zu gelten?
Laut ihm gilt noch immer der vom IGh entwickelte strenge "effektive Kontrolle" aus dem Nicaragua Fall und nicht der weniger strenge allgemeine Kontrollletest aus dem Tadic Fall. Weil: tadic mit was ganz anderem sich beschäftigt hat. Da ging es um ein individuelles Völkerstrafrechtliches Verfahren nicht um ein Staatenverantwortlichkeitsverfahren vorm IGH. Also im Falle von Völkerstrafrecht soll allgemeine Kontrolle ausreichen. Im Fall von normaler Staatenverantwortlichkeit braucht es weiterhin effektive Kontrolle Dafür spricht nohcmal mehr dass IGH NACH dem Tadic Verfahren im Völkermord-Fall nochmal auf effektive Kontorlle verwiesen hat
54
Was sind die (materiell- und verfahrensrechtlichen) Folgen der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit?
* Primäre Verpflichtung geht nicht unter! (Art 29) * Verantwortlicher Staat ist verpflichtet, das Unrecht wiedergutzumachen, alle negativen Folgen zu beseitigen und den Zustand vor der Rechtsverletzung wiederherzustellen („restitutio in integrum“), bzw eine andauernde Verletzung zu beenden * Wesentliche Folge: Pflicht zur Wiedergutmachung (reparation; Art 31) * Formen der Wiedergutmachung: Wiederherstellung (Restitution), Schadenersatz und Genugtuung (Art 34, 35-37) ◦ Zinsen (Art 38)
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Was sind die Grundsätze der Schadensbemessung bei der Pflicht zum Schadenersatz?
Grundsätze beruhen auf allgemeinen Rechtsgrundsätzen; Aufgrund unterschiedlicher sozioökonomischer Wertvorstellungen in einzelnen Staaten, nur ein kleinster gemeinsamer Nenner ableitbar; darüber hinaus grundlegende Meinungsverschiedenheit * Anerkannt Chorzów-Fall Geschädigter ist so zu stellen, als sei Schaden nicht eingetreten −Entgangener Gewinn? Rsp. uneinheitlich
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Was sind Globalentschädigungsabkommen (lump sum agreements)?
* Oft nach völkerrechtlichem Unrecht größeren Ausmaßes (zB flächendeckenden entschädigungslosen Enteignungen in sozialistischen Staaten nach dem 2. WK) * Abkommen zwischen verletzendem und verletztem Staat * Pauschalierter Schadenersatz, regelmäßig unterhalb der Höhe des direkten und unmittelbaren Schadens * Heimatstaat übernimmt Verteilung auf betroffene Angehörige  keine Verpflichtung; allerdings von ILC und IGH empfohlen * (Washingtoner) Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur Regelung von Fragen der Entschädigung und Restitution für Opfer des Nationalsozialismus(BGBl. III Nr. 121/2001)
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Was gilt für und wegen Schwerwiegende Verletzungen von ius cogens Verpflichtungen?
Art 40 und 41 ASR * Voraussetzungen ◦ Verletzung muss sich aus zwingender Norm des VR ergeben ◦ Verletzung muss schwerwiegend sein, d.h. grob oder systematisch * Besondere Rechtsfolgen: ◦ Kooperationspflicht, Pflicht zu kollektiven Beendigungsmaßnahmen (Art 41(1))  keine Staatenpraxis = KEIN VGR = fortschreitende Entwicklung ◦ Anerkennungsverbot (Art 41 (2)) (vgl. Stimson-Doktrin) ◦ Verbot der Beihilfe oder Unterstützung zur Aufrechterhaltung der VRVerletzung (Art 41 (2)) ◦ Möglichkeit weiterer Konsequenzen, zB Pönalzahlungen (Art 41 (3) lässt Folgen offen)
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Wer ist normalerweise aktivlegitimiert, um eine Völkerrechtsverletzung geltend zu machen?
1.) Art 42: der Verletzte Staat natürlich 2.) ARt 48 Erga omnes und erga omnes partes verpflichtungen durch einen NICHT verletzten Staat
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Was sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Geltendmachung einer Völkerrechtsverletzung?
* Art 43 Anzeige des Anspruchs durch den verletzten Staat ◦ Wie soll Beendigung der (andauernden) VRwidrigkeit erzielt werden ◦ Form der Wiedergutmachung * Art 44 Zulässigkeit ◦ Keine Zulässigkeit in Ausübung des diplomatischen Schutzrechts wenn einschlägige Voraussetzungen nicht erfüllt sind − Staatsangehörigkeit im Zeitpunkt der Schadenszufügung und Geltendmachung des Anspruchs („continuous nationality of claims“) − Erschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzugs * Art 45 Kein Verzicht, keine Einwilligung ◦ Fehlende Reaktion auf VR-Verletzung kann zum Verlust des Rechts auf Geltendmachung führen!
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Gibt es eine Solidarhaftung in der Staatenverantwortlichkeit?
* VORSICHT hier auf Haftung vs. Verantwortlichkeit achten * Solidarhaftung: zB Artikel V Übereinkommen über die Völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände: „Starten zwei oder mehr Staaten einen Weltraumgegenstand gemeinsam, so haften sie solidarisch für jeden daraus entstehenden Schaden“ * Artikel 47 ILC Artikel: Mehrheit verantwortlicher Staaten ◦ Wenn mehrere Staaten für dieselbe vr-widrige Handlung verantwortlich sind, kann die Verantwortlichkeit eines jeden Staates geltend gemacht werden. ◦ Dem in Anspruch genommenen Staat steht Regress gegenüber den mitverantwortlichen Staaten zu * Artikel 46: Mehrheit verletzter Staaten: jeder verletzte Staat kann Verantwortlichkeit des vr-verletzenden Staates geltend machen
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Unterschied Retorsion – Schutzmaßnahme – Gegenmaßnahme?
Sind alles Maßnahmen der Selbtshilfe: 1. Retorsion * Völkerrechtskonform aber unfreundlich * z.B. Reduktion der diplomatischen Beziehungen, Abzug des Botschafters, Erlassung eines Embargos, Nichtgewährung einer unverbindlich in Aussicht gestellten Entwicklungshilfe 2. Schutzmaßnahme * strittig ob überhaupt Institut der Staatenverantwortlichkeit * Muss im Primärrecht ausdrücklich vorgesehen sein * Ähnlich Gegenmaßnahme, aber immer reziprok; ist ein Rechtssicherungsmittel (nicht darauf gerichtet, dass Verletzung aufhört) * z.B. Aufhebung von Visumserleichterungen, Suspendierung eines Rechtshilfeabkommens Gegenmaßnahme (Repressalie) * Wäre ohne vorangegangene VR-Verletzung ein VR-Bruch * z.B. Stärkere Nutzung eines grenzüberschreitenden Flusses, Entzug einer Landeerlaubnis
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Ist die Gegenmaßnahme eine Form der friedlichen Streitbeilegung? Zweck, Bedingungen und Grenzen für Gegenmaßnahme?
* Zweck: verantwortlichen Staat zur Erfüllung seiner Verpflichtungen veranlassen; es stellt Rechtsdurchsetzung dar, nicht Streitbeilegung * Bedingungen ◦ nach Aufforderung zu Beendigung & Wiedergutmachung, Gegenmaßnahme notifiziert, Verhandlungen angeboten (Art 52(1); Ausnahme Dringlichkeit Art 52(2): („zur Wahrung seiner Rechte“) ◦ Nicht (mehr) wenn Rechtsverletzung beendet und Streitanhängigkeit bei Gericht mit rechtsverbindlicher Entscheidungskompetenz (Art 52(3), Ausnahme: Rechtsmissbrauch) ◦ Beendigung bei Zielerreichung (Art 53) * Grenzen (Art 50): Darf nicht in gegenmaßnahmensichere Rechte eingreifen: − ius cogens, insbes Gewaltverbot − Menschenrechte, humanitäres VöR, − friedliche Streitbeilegung, diplomatische Immunität ◦ Darf nicht in Rechte Dritter eingreifen ◦ Muss verhältnismäßig sein; kein Gegenmaßnahmenexzess (Art 51)  selbst VRverletzung
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Was ist Gefahr von geschlossenen Systemen (self-contained regimes)?
Spezialisierungstendenzen, Gefahr der Fragmentierung und Gefährdung der Einheit der Völkerrechtsordnung
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Sind „kollektive“ Gegenmaßnahmen erlaubt?
Laut ILC eigentlich nicht (Art 54) Man darf nur Art 48 rannehmen und der spricht nicht von gegenmaßnahmen sondern zur Einforderung von WIedergutmachung In Staatenpraxis haben sich insbes. Sanktionen gegen schwerste Menschenrechtsverletzungen herauskristallisiert
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Verhältnis internationaler Strafgerichte zu nationalen Gerichten?
Kommt aufs Statt an Nicht vorrangig ist grds der istgh vorrangig ist grds icty und ictr (und kann jederzeit verfahren im inland an sich ziehen)
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Wie gestaltet sich der mögliche Strafrahmen für ICC Verfahren?
* Art 77 Römer Statut * Freiheitsstrafe: * Höchststrafe 30 Jahre * Lebenslang, „wenn … durch die außergewöhnliche Schwere und die persönlichen Verhältnisse des Verurteilten gerechtfertigt“ * Keine Todesstrafe (vgl. im Gegensatz Nürnberg und Tokio Tribunal) * Geldstrafe: * nur zusätzlich zu Freiheitsstrafe * Zusätzlich Einzug von Erlösen, Eigentum oder Vermögensgegenständen, die aus dem Verbrechen stammen
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Handelt es sich beim ICC-Statut um einen self-executing Vertrag? Art 86 ICC-Statut?
* self-executing Vertrag: „sich selbstvollziehender Vertrag“ ◦ Normadressat und Norminhalt sind so formuliert, dass die Vollzugsorgane die Bestimmung ohne weiteres anwenden können ◦ bedarf keiner Umsetzung und Konkretisierung durch einzelne Vertragsstaaten * non-self-executing Vertrag: „sich nicht selbstvollziehender Vertrag“ ◦ bedarf Umsetzung und Konkretisierung durch einzelne Vertragsstaaten * Lehre: ICC-Statut = non-self-executing ◦ in Ö: Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH-ZG, BGBl. I. Nr. 135/2002)
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Fallen ethnische Säuberungen unter den Begriff Völkermord?
Es gibt grds Keine allgemeine Definition für „ethnische Säuberungen“ Es können drei Tatbestände sein, wenn Voraussetzungen vorliegen: 1.) Völkermord; 2.) Verbrechen gegen die Menschlichkeit; 3.) Kriegsverbrechen 1.) Völkermord − IGH, Völkermord-Fall: fällt nur unter Völkermord, wenn alle Tatbestandselemente gegeben (Handlung + Absicht)  Vertreibung ≠ Vernichtung − Völkermordhandlung, zB Geburtenverhinderungen einer ethnischen Gruppe (Art 6 (1)(d)) − Zerstörungsabsicht 2.) Verbrechen gegen die Menschlichkeit − „Vertreibung oder zwangsweise Überführung der Bevölkerung“ als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Art 7 (1)(d) Römer Statut 3.) Kriegsverbrechen: − Vorliegen eines bewaffneten Konflikts − Art 8 (2)(a)(vii), Art 8 (2)(b)(viii), Art 8 (2)(e)(viii) Römer Statut
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Was ist überhaupt ein Kriegsverbrechen iSd IStGH? Und was ist wesentlicher Unterschied zu Verbrechen gegen die Menshclichkeit?
Steht im Art 8 eine Auflistung: auch NICHT international bewaffnete Konflikte umfasst * internationale bewaffnete Konflikte (zwischen mind. 2 Staaten): ◦ Schwere Verletzungen der Genfer Konventionen (Abs. 2 lit a) ◦ Andere schwere Verstöße gegen die innerhalb des feststehenden Rahmens des VR im int. bewaffneten Konflikt anwendbaren Gesetze und Gebräuche (Abs. 2 lit b * nicht-international bewaffnete Konflikte (zwischen staatlichen Streitkräften und typischerweise internen Aufständischen): ◦ schwere Verstöße gegen − den gemeinsamen Artikel 3 der vier Genfer Konventionen − das in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten anwendbare Völkerrecht * wesentlicher Unterschied zu Verbrechen gg die Menschlichkeit: „Kriegsverbrechen“ nicht in Friedenszeiten
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Ab wann Strafmündig nach IStGH statut?
Ab 18 gem Art 26
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Verjährung im IStGH Statut?
Nein. Verjährung ausgeschlossen gem Art 29
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Was sagt IStGH zur Auslieferungspflicht von amtierenden Taatsoberhäuptern die absolut immun sind?
Gem Art 27 Statut muss jeder Staat alle ausleifern unabhängig von irgendwelchen absoluten immunitäten Jedoch gibt es auch den Art 98 Statut, der sagt, dass eine immune Person, die einem Staat angehört der NICHT Vetragsmitglied ist, nicht einfach so ausgeliefert werden muss. Sondern erst wenn der Nichtmitgliedsstaat auf Immunität verzichtet. Eher anerkannt und vom IStGH so gesehen ist dass deiser Verzicht nicht nötig ist wenn sicherheitsrat angeordnet hat dass die Person vor den ISTGh gestellt werden muss. Was aber wenn Sicherhetisrat Nicht tätig wurde? Dann ist es nicht klar und umstritten ob sich Vertragsstaaten auf Art 98 berufen können um nicht ausliefern zu müssen.
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Was ist die United Nations Detention Unit?
Die United Nations Detention Unit (UNDU) ist die Haftanstalt der Vereinten Nationen für Personen, die vor internationalen Gerichten angeklagt sind.
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Was ist der IIIM?
Der IIIM ist ein von der UN-Generalversammlung eingerichteter, nicht-gerichtlicher Beweismechanismus, der Beweise zu internationalen Verbrechen in Syrien seit 2011 sammelt, analysiert und aufbereitet. Ziel ist die Unterstützung künftiger Strafverfolgung, z. B. vor nationalen oder internationalen Gerichten. Der IIIM ist kein Gericht, sondern ein Vorbereitungsorgan für Justizprozesse.
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Welche zwei Fälle wegen estoppel?
1.) Festlandsockel 2.) meuse-fall
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Um was ging es ganz grob inhaltlich im meuse Fall?
Um wasserumleitungen des Flusses zwsichen Belgien und NL
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Sind Vorbehalte unzulässig, die sich pauschal auf ganzen Vertrag beziehen und nicht nur auf einzelne Bestimmungen?
Nicht per se. Heißen: "Across-the-board-Vorbehalte" Zwar steht dies entgegen des Wortlautes des Art 2 WVK, jedoch hat sich in der Praxis heausgebildet, dass solche Vorbehalte sehr wohl zulässig sind. AUSSER sie sind gegen Sinn und Zweck oder Vertrag verbeitet es.
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Wie ändere ich IGH Statut?
Artikel 69 IGH-Statut: Änderungen des vorliegenden Statuts sind in dem gleichen Verfahren durchzuführen, das für Änderungen der Satzung der VN vorgesehen ist also gem Artikel 108 der Satzung der Vereinten Nationen: Änderungen der vorliegenden Satzung treten für alle Mitglieder der Vereinten Nationen in Kraft, wenn sie mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Generalversammlung angenommen und gemäß ihren Verfassungsbestimmungen von zwei Dritteln der Mitglieder der Vereinten Nationen einschließlich aller ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates ratifiziert worden sind
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Wie weit geht nationaler Luftraum über dem Meer noch?
Nach der Basislinie 12 Seemeilen, also Küstenmeer (Hoheitsgewässer)
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Erklären Sie das Verhältnis zwischen Vertragsrecht und Staatenverantwortlichkeit.
Artikel 73 WVK I Dieses Übereinkommen lässt Fragen unberührt, die sich hinsichtlich eines Vertrages aus der Nachfolge von Staaten, aus der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit eines Staates oder aus dem Ausbruch von Feindseligkeiten zwischen Staaten ergeben können. Bedeutet, dass WVK ein offenes System ist. Es gelten weiterhin VGR, (ILC Artikel zur Staatenverantwortlichkeit) Dazu gibt es den Gabcikovo-Nagymaros Fall und Rainbow Warrior Fall
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Wer übernimmt die Aufgaben des Präsidenten des IGH, wenn dieser zurücktritt und z.B Regierungschef des Libanons wird?
Gem Art 13 Geschäftsordnung: werden die Aufgaben vom Vizepräsidenten ausgeübt
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Angriff auf ein Spital das Kommandozentrale enthält?
* Grundsätzlich unzulässig: Art 12 1. ZP & Art 11 2. ZP * Ende des Schutzes: Art 13 1. ZP („ […] wenn diese ausserhalb ihrer humanitären Bestimmung zu Handlungen verwendet werden, die den Feind schädigen […]) & Art 11 Abs 2 2. ZP („[…] wenn diese ausserhalb ihrer humanitären Bestimmung zu feindlichen Handlungen verwendet werden.“) * Nach Warnung -> wohl ja, falls auch militärisches Objekt * Militärisches Objekt wenn: 1. Lage, Zwecke oder Verwendung effektiven Beitrag zu Kampfführung UND 2. Zerstörung, Einnahme oder Neutralisierung klaren militärischen Vorteil verspricht
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Wie ist Beschädigung von Unterwasserkabel zu werten?
Dafür gibt es einen extra Art 113 im Seerechtsübereinkommen, dass solche Beschädigungen vom Falggenstaat unter Strafe gestellt werden müssen
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Waren Drohungen Trumps gegen Grönland/Panama schon eine Verletzung der Gewaltandrohung gem Art 2 SVN?
Eher nein, weil eher vage und nicht zentral auf eine Forderung die der IGH im Nuklearwaffen Gutachten gefordert hat Laut IGH braucht es: eine „signalled intention“ = eine erkennbare, deutlich kommunizierte Absicht eine „stated readiness“ = eine erklärte Bereitschaft, tatsächlich zu handeln
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Was für zwei unterschiedliche bAsislinien gibt es im SRÜ?
Normale Basislinie: Die niedrigste Wasserlinie entlang der Küste bei Ebbe, von der aus die seerechtlichen Zonen gemessen werden (Art. 5 SRÜ). Gerade Basislinie: Linien, die zwischen geeigneten Punkten gezogen werden, wenn die Küste stark gegliedert oder mit vorgelagerten Inseln versehen ist (Art. 7 SRÜ).
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4,5 Jahreszyklus: Universal Periodic Review Welcher Vertrag, welches Organ sieht das vor?
Der Universal Periodic Review (UPR) ist kein Vertragliches Überprüfungsverfahren im klassischen Sinne wie bei den UN-Menschenrechtsverträgen (z. B. ICCPR, CEDAW etc.), sondern Teil eines politischen Peer-Review-Mechanismus, der aus dem System des UN-Menschenrechtsrates hervorgeht. Es wachen keine unabhängigen Experten sondern Staaten
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Welche Menschenrechtsverträge werden durch Human Rights Council „überwacht“?
* Menschenrechtsrat ist kein Vertragsorgan von Menschenrechtsverträgen (wie Human Rights Committee beim ICCPR) * Überwacht allgemeine Menschenrechtslage in UN Mitgliedsstaaten; kann alle anwendbaren Menschenrechtsverträge berücksichtigen
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Kann man bei Einbringungen einer Beschwerde vor dem Human Rights Committee noch zum Human Rights Council?
Ja, es ist völkerrechtlich möglich, sowohl eine Individualbeschwerde beim Menschenrechtsausschuss als auch eine Situationsbeschwerde über das 1503-Verfahren des Menschenrechtsrats einzubringen – vorausgesetzt, es handelt sich nicht um denselben konkreten Sachverhalt in identischer Form. Und es ist oft nicht identisch, weil: Der Menschenrechtsausschuss prüft Einzelfälle – das Verfahren ist quasi-rechtlich. Der Menschenrechtsrat prüft Situationen/Muster – das Verfahren ist politisch.
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Muss Empfangsstaat für alle Diplomatenpersonal des Entsendestaat zustimmen?
Nein. Für Botschaftschef ja. Aber für den Rest nicht, jedoch kann er stehts welche als Persona non grata erklären
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Ratsch die 5 Wirtschaftsbeziehungen auf, die nach grad der intensität immer stärker werden!
1. Präferenzzone − Gewährung günstiger Marktzugangsbestimmungen 2. Freihandelszone − Beseitigung interner Handelshemmnisse (z.B. EFTA, NAFTA) 3. Zollunion − Freihandelszone mit gemeinsamen Außenzöllen (z.B. EU; Zollunion EUTürkei,….) 4. Gemeinsamer Markt − umfassende, sektorenübergreifende Integration (z.B. EU) − Personenverkehrs-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit 5. Wirtschafts- und Währungsunion − (z.B. EU)
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Was unterscheidet Rohstoffabkommen von Rohstoffkartellen?
Rohstoffabkommen = multilaterale VR Verträge zur Marktregulierung für bestimmten Rohstoffe; internationale Organisationen Produzenten- und Konsumentenländer durch − Kontingente: Zuteilung von Grundexportquoten an Erzeugerländer − Preisregulierung: Festlegung des Preisbandes Rohstoffkartell: Zusammenschlüsse von Produzentenländern. Konsumentenländer sind nicht beteiligt. (OPEC z.B)
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Was sieht das GATT-Regelungswerk im Hinblick auf nicht-tarifäre Handelshemmnisse vor?
 Beschränkung nicht-tarifärer Handelshemmnisse (Art 3 GATT) 1.) Inländergleichbehandlung = Gleichstellung aus- und inländischer Waren 2.) Fiskalische Maßnahmen − Verbot der höheren Besteuerung gleichartiger Waren (Taxes on Alcoholic Beverages) − Verbot einer spürbar ungleichen Besteuerung aus protektionistischen Gründen von unmittelbar konkurrierenden und substituierbaren Waren 3.) nicht-fiskalische regulative Maßnahmen − Verbot der Schlechterstellung gleichartiger importierter Waren durch Vorschriften über den Verkauf, Angebot, Einkauf, Beförderung, Verteilung oder Verwendung im Inland 4.) Transitfreiheit Art 5 (Ukraine v Russia / Traffic in Transit) 5.) Veröffentlichung staatlicher Handelsvorschriften Art 10
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Welche zwei groben unterschiedlichen Ausnahmen kennt das GATT?
Art XX: allgemeine * Schutz des Lebens, der Gesundheit, von Tieren und Pflanzen * Erhaltung erschöpfbarer Naturschätze * Wahrung der nationalen Sicherheit * Umsetzung von Handelsembargos des SR der VN und Besondere: * Schutz der Zahlungsbilanz * zugunsten von Zollunionen und Freihandelszonen * zugunsten der Entwicklungsländer
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Wie lassen sich internationale Schiedssprüche durchsetzen?
1.) innerstaatliches Recht des Vollstreckungsort 2.) New York Konvention über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche  für nicht-ICSID Schiedssprüche ◦ Beschränkte Überprüfung/Annullierung nach Art V 3.) ICSID Schiedssprüche  ICSID Konvention ◦ Quasi-automatische Durchsetzung ◦ Keine Überprüfung durch nationale Gerichte ◦ Vollstreckung in jedem Vertragsstaat der ICSID Konvention möglich
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