Weiss Flashcards
(27 cards)
Republikprinzip
Das es keine monarchische oder andere dynastische Herrschaftsform gibt. In einer Demokratie wird die Macht nur auf Zeit vergeben.
Art. 20, 28 GG
Demokratieprinzip
Mehrheitsherrschaft, bei der die Minderheit geschützt ist durch das Recht auf Opposition.
Dieses Prinzip hat mehrere Unterprinzipien
-Volkssouveränität
- repräsentative Demokratie
- streitbare Demokratie
Art. 22 GG
Volkssouveränität
Art. 20 GG „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“
- Das Volk ist der alleinige Träger der Staatsgewalt
- jede staatliche Gewalt lässt sich auf das Volk zurückführen „ununterbrochene Legitimationskette“
- außerdem bedeutet es, dass regelmäßige Wahlen stattfinden müssen um dem Volk ein Austausch seines Repräsentant zu ermöglichen
Repräsentative Demokratie
Die Staatsgewalt wird im Regelfall nicht vom Volk direkt ausgeübt, sondern durch besondere Organe.
Z.B bei der Verabschiedung von Gesetzen ist der Bundestag zuständig
Im Art. 20 GG steht, dass die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen vom Volk ausgeübt wird. Dies beschreibt allerdings nur den Ausnahmefall und im Regelfall handelt der Repräsentant für das Volk. Abstimmungen sind nur vorgesehen, wenn es das GG ausdrücklich verlangt.
Streitbare Demokratie
Es dient dazu, dass diese Freiheit nicht benutzt wird um die Grundprinzipien der Demokratie zu beseitigen.
Normpyramide
- Grundgesetz - Verfassung
(Kein staatlicher Akt darf sich mit der Verfassung in Widerspruch setzen) - formellen Parlamentsgesetze
- Rechtsverordnung
(Durch die Exekutive/ vollziehende Gewalt gesetzt werden. Voraussetzungen ist eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, die nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt sein muss) - Satzungen
(Hoheitsfunktionen auf selbständige Körperschaften übertragen werden) - Verwaltungsvorschriften
(Gelten nicht für Bürger unmittelbar)
Rechtsstaatlichkeit
Rechtsstaatsprinzip
Es ist die rechtliche Bindung aller Staatlichen Gewalt um die Bürger vor willkürlichem, staatlichen Handeln zu schützen. Unterprinzipien: - Gewaltenteilung - Vorrang/ Vorbehalt des Gesetzes Rechtssicherheit - Verhältnismäßigkeit - Gebot des effektiven Rechtsschutzes
Gewaltenteilung
- gesetzgebende Gewalt: Legislative
- vollziehende Gewalt: Exekutive
- Rechtssprechung: Judikative
Nicht streng getrennt, sondern Teil des Systems.
Vorrang des Gesetzes
Die Verwaltung darf nicht gegen das Gesetz handeln.
Vorbehalt des Gesetzes
Bestimmte Handlungen von Verwaltungen bedarf es einer gesetzlichen Grundlage
Eingriffsverwaltung
Hoheitliche Maßnahmen/ Der Staat greift zu Lasten der Bürger ein
Leistungsverwaltung
Der Statt greift zugunsten der Bürger ein
Fiskalverwaltung
Der Staat nicht wie ein normaler Bürger am Rechtsverkehr teil
Bestimmtheistgebot
Jede Norm muss hinreichend bestimmt sein
Der Betroffene muss seine Rechtslage erkennen können und danach sein Verhalten richten können.
Rückwirkungsverbot
Gesetze, die in die Vergangenheit zurück wirken sind nur eingeschränkt zulässig.
- echte Rückwirkung: an einem in der Vergangenheit liegender Tatbestand neue Rechtsfolgen geknüpft werden ( nur ausnahmsweise zulässig, wenn damit gerechnet werden musste)
- unechte Rückwirkung: an einem in der Vergangenheit liegender begonnener Sachverhalt, noch nicht abgeschlossen wurde und an diese eine neue Rechtsfolge geknüpft wird.
Verhältnismäßigkeit
Der Staat muss sich bei jeder Maßnahme folgende Fragen stellen:
- verfassungsrechtlich legitimer Zweck ?
- Geeignete Maßnahme?
- Gibt es kein milderes Mittel mit dem das Ziel ebenfalls erreicht werden kann ?
- Liegt eine ausreichende Angemessenheit vor?
Rechtsschutzprinzip
Bürger muss ein effektiver Rechtsschutz gegenüber Akten der öffentlichen Gewalt zustehen.
Bundesstaatsprinzip
- Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat
- Aufteilung der Staatsgewalt durch die Zentralinstanz dem Bund und einzelnen Teilstaaten den Länden
Gegenteil: Zentralstaat
Definition Staat
politische Einheit von Menschen (Staatsvolk), die in einem bestimmten Gebiet (Staatsgebiet) unter einer obersten Herrschaft (Staatsgewalt) leben
Staatsvolk Definition
Menschen mit derselben Staatsangehörigkeit.
Erwerb der Staatsangehörigkeit durch die Geburt oder durch Einbürgerung.
Bei der Geburt unterscheidet man zwischen Territorialprinzip und Abstammungsprinzip.
Definition Staatsgebiet
Bestimmter abgrenzbarer Abschnitt der Erdoberfläche
Definition Staatsgewalt
souveräne, selbstbestimmte Machtausübung des Staates
Nach innen: Gestaltung und Aufrechterhaltung einer öffentlichen Ordnung
Nach Außen: Unabhängigkeit gegenüber anderer Staaten
Grundrechte Definition
Dies sind grundlegende, individuelle Rechte, die in der Verfassung genannt und garantiert werden.
Funktion Grundrechten
Grundrechte binden den Staat und begrenzen die Macht des Staates gegenüber dem Einzelnen. Der Staat darf nicht beliebig über seine Bürger verfügen. Die Grundrechte wirken vor allem als Abwehrrechte für den Bürger gegenüber dem Staat.
Art. 1-19 GG