WPR 2 Flashcards

Wirtschaftsprivatrecht II (44 cards)

1
Q

Inhalte eines Angebots

A

Bestimmtheit, Zugang, Bindungswille

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Natürlicher Konsens

A

beide Parteien wollen und meinen das gleichen (auch wenn sie einen falschen Begriff verwenden)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Normativer Konsens

A

Auslegung nach objektiven Erklärungswert: wie es ein redlicher Empfänger verstehen durfte

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

rechtmäßiger Besitz

A

wenn er auf einem gültigen Titel beruht

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

redlicher Besitz

A

wenn der Besitzer die Sache „aus wahrscheinlichen Gründen für die seinige halten darf”

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

unechter Besitz

A

Unechter Besitzer ist, wer gewaltsam in den Besitz eindringt, sich den Besitz durch List erschleicht, oder bei der Bittleihe die Rückgabe der Sache verweigert.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Besitzstörungsverfahren

A

der Kläger muss seinen bisherigen Besitz und die Verletzung durch den Beklagten zu beweisen. Titel und Redlichkeit des gestörten Besitzers werden dabei nicht geprüft

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Unmittelbare Zuleitungen

A

zum Nachbarn verlegte Abflussrohre oder Stromkabel etc.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Mittelbare Einwirkungen (Immissionen)

A

Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Geräusche, Erschütterungen etc.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Ansprüche des beeinträchtigten Nachbarn bei unmittelbaren Zuleitungen

A

Unterlassungsansprüche, Beseitigungsansprüche, ev. Schadenersatzansprüche

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Ansprüche des beeinträchtigten Nachbarn bei mittelbaren Einwirkungen

A

Unterlassungsansprüche, Beseitigungsansprüche, ev. Schadenersatzansprüche

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Ab wann hat man Ansprüche bei mittelbaren Einwirkungen?

A

wenn sie das nach den 1) örtlichen Verhältnissen 2) gewöhnliche Maß überschreiten, und sie die 3) ortsübliche Nutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Behördlich genehmigte Anlage

A

Mittelbare Einwirkungen, die sich im Rahmen der Genehmigung halten: Keine Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche, aber ev. verschuldensunabhängige Schadenersatzansprüche (Eingriffshaftung)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Miteigentum

A

Mehrere Personen sind Eigentümer derselben ungeteilten Sache. Jeder Miteigentümer hat ideellen Anteil und verfügt frei darüber.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Gesamthandeigentum

A

Mehrere Eigentümer einer Sache können ihre Berechtigung nur gemeinsam ausüben. Es gibt keinen ideellen Anteil.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Wohnungseigentum

A

Miteigentümer einer Liegenschaft darf eine bestimmte Wohnung ausschließlich benutzen und allein darüber verfügen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
17
Q

Derivativer Eigentumserwerb

A
  1. Eigentum oder Verfügungsbefugnis des Vormannes
  2. Vorliegen eines gültigen Erwerbstitels = Verpflichtungsgeschäft
  3. Vornahme der Übereignung =
    Verfügungsgeschäft
    (Besitzeinräumung, Eintragung ins Grundbuch)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
18
Q

Originärer Eigentumserwerb

A
  • entgeltliches und gültiges Titelgeschäft
  • bewegliche, körperliche Sache
  • die Sache in einer öffentlichen Versteigerung oder von einem Unternehmer im gewöhnlichen Betrieb seines Unternehmens oder von einem Vertrauensmann des Eigentümers erworben wird
  • die Sache durch entsprechenden Modus übergeben wurde
  • er den Veräußerer gutgläubig für den Eigentümer hält
19
Q

lange Ersitzung

A
  • Der Besitz muss durch den Ersitzer regelmäßig 30 Jahre ausgeübt werden.
  • Der Besitz muss redlich und echt sein.
20
Q

kurze Ersitzung

A

nur bewegliche Sachen_
- Der Besitz muss im Regelfall über drei Jahre ausgeübt werden.
Der Besitz muss rechtmäßig, redlich und echt sein.

21
Q

Eigentumsherausgabeanspruch

A

Anspruch des nicht besitzenden Eigentümers gegen den Inhaber auf Herausgabe der Sache:

  • Eigentum nachweisen.
  • nachweisen, dass der Beklagte Inhaber der Sache ist.
22
Q

Eigentumsfreiheitsanspruch

A

Anspruch des besitzenden Eigentümers, der auf die Abwehr von Störungen gerichtet ist:
- Eigentum nachweisen
- Eingriff des Störers beweisen.
Anspruch auf auf Wiederherstellung des vorigen Zustandes & Unterlassung

23
Q

Servitut

A

Eigentümer muss, zum Vorteil eines anderen etwas zu dulden (z.b. Wohnrecht, Wegerecht oder das Recht, Wasser zu schöpfen)

24
Q

Reallast

A

Haftung für zumeist wiederkehrende Leistungen des Grundstückseigentümers
- Der Eigentümer schuldet ein aktives Tun (z.b. Erbringung von Geldrenten)

25
Vorraussetzungen für Verschuldenshaftung
- Schaden - Verursachung (Kausalität und Adäquanz) - Rechtswidrigkeit - Verschulden
26
Vermögensschaden
In Geld messbar
27
Positiver Schaden
Minderung des Vermögens
28
Ideeller Schaden
Nicht in Geld messbar (immateriell)
29
Adäquanz
Haftung, wenn der Eintritt des Schadens nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge vorhersehbar war und nicht außerhalb jeder Lebenserfahrung liegt.
30
Verschulden
Subjektive Vorwerfbarkeit
31
Leichte Fahrlässigkeit
Kann auch einem sorgfältigem Menschen gelegentlich unterlaufen
32
Erfüllungsgehilfe
Vertrag
33
Besorgungsgehilfe
Kein Vertrag | Haftung nur wenn untüchtig oder gefährlich
34
Gefährdungshaftung
Verschuldensunabhängig
35
Recht durch Mängelrüge
Gewährleistung, Schadenersatz, Irrtum
36
Anwendbarkeit UN-Kaufrecht
Bei beweglichen Sachen für NICHT privaten Gebrauch
37
Werkvertrag
- Erfolg wird geschuldet - Durchführung einer faktischen Tätigkeit - rechtlich/wirtschaftlich unabhängig - stellt Material nicht selbst zur Verfügung (oder nur geringen Teil) -> Ausnahme: besondere Wünsche der Bestellers
38
Stoffgefahr
Es trägt die Gefahr der, der den Stoff zur Verfügung gestellt hat.
39
Gültigkeit des Schenkungsvertrags
Übergabe (körperliche Übergabe, Übergabe Kurzer Hand, Besitzanweisung) oder Notariatsakt
40
Produkt PHG
Beweglich, körperlich
41
Abtretungskonstruktion
Verkäufer: Abtretung der Kaufpreisforderung und Übertragung des vorbehaltenen Eigentums auf den Finanzierer Finanzierer: gewährt dem Verkäufer den Kredit Käufer: hat keinen Vertrag mit Finanzierer
42
Darlehenskonstruktion
Kreditgeber gewährt Käufer den Kredit
43
Operating Leasing
Vorübergehende entgeltliche Gebrauchsüberlassung | - Mietvertrag über Investitionsgüter
44
Finanzierungsleasing
Mischung aus Miet- und Kaufvertrag | Leasingnehmer trägt wirtschaftliches Risiko