ZR Flashcards

1
Q

Was versteht man unter “Entscheidungsfähigkeit”? Und wo ist sie geregelt?

A

1) Die Fähigkeit die rechtlichen Folgen und Bedeutung des eigenen Handelns abschätzen zu können
2) § 24 Abs 2 ABGB

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2
Q

Was sind die 4 Säulen des Erwachsenenschutzrechts?

A

1) Vorsorgevollmacht (§ 260ff) = Jemand anderer kann für mich rechtsgeschäftlich tätig werden
2) Gewählte Erwachsenenvertretung (§ 264ff) = wie oben, nur bin ich nicht mehr geschäftsfähig
3) Gesetzliche Angehörigenvertretung (§ 268ff) = Angehörige sind konstitutive Vertreter
4) Gerichtliche Erwachsenenvertretung (§ 271ff) = Vertretung für bestimmte Angelegenheiten für höchstens 3 Jahre

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3
Q

Welche Geschäfte sind vertretungsfeindlich?

A

Höchstpersönliche, wie Eheschließungen und Testamentserrichtung

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4
Q

Dürfen Vertretene Alltagsgeschäfte abschließen?

A

Ja, gem § 242 Abs 3 ABGB, ähnlich wie Taschengeldparagraph

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5
Q

Wie ist die Handlungsfähigkeit bei Minderjährigen geregelt?

A

1) § 21 Jeder ist rechtsfähig
2) § 170 Abs 1, Minderjährige sind nicht Geschäftsfähig
3) 0-7 Jährige (Taschengeldparagraph) § 170 Abs 3
4) 7-14 Jährige, erweiterte Geschäftsfähigkeit -> schwebend unwirksam bis Obsorgeberechtigte zustimmen
5) 14-18 Jährige, können aus eigenen Erwerb frei verfügen. Kann sich selber verpflichten, außer Lehr- oder Ausbildungsverträge

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6
Q

Wie ist ein Unternehmen definiert?

A

Auf Dauer angelegte Organisation, selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit

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7
Q

Wie ist das KSchG aufgebaut?

A

1) Hauptschutz: Regelungen der Geschäfte, Klauseln, Pflichten
2. Hauptstück: Verbandsklage
3. Hauptstück: Allgemeine Sachen (Pauschalresievertrag)

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8
Q

Was sind die Eckpfeiler des FAGG?

A

1) Informationspflichten

2) Rücktrittsrechte

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9
Q

Welche Arten von Konsens/Dissens gibt es?

A

1) Natürlicher Konsens (beide wollen das Gleiche)
2) Offener Dissens (beide wollen offensichtlich was anderes)
3) Normativer Konsens (vom Gesetz geschaffener Konsens, Vertrag kommt schließlich zustande)
4) Versteckter Dissens (Nach Auslegung kommt der Vertrag nicht zustande)

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10
Q

Welche Mechanismen der Vertragsauslegung gibt es?

A

1) Einfache Wortlautinterpretation
2) Die Auslegung nach Dispositivem Recht
3) Ergänzende Vertragsauslegung

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11
Q

Welche Arten von Scheingeschäften gibt es?

A

1) Verdecktes: Parteien wollten anderes

2) Absolut; überhaupt nicht kontrahierend

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12
Q

Welche Normen gelten auch für freie DN?

A

Die, die nicht auf das persönliche Abhängigkeitsverhältnis oder zum Schutz des sozial Schwächeren ->
Nur die über Entgelt, Kündigungsfristen, vorzeitige Auflösung, etc.

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13
Q

Welche Normen gelten für Betriebsverfassungsrechtliche AN?

A

Aktives und passives Wahlrecht zum Betriebsrat, Betriebsratumlagepflicht, Mitwirkung bei Versetzung, Kündigungs- und Entlassungsanfechtung

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14
Q

Was ist ein Angestellter?

A

§ 1 Abs 1 AngG, kaufmännische Tätigkeit, Kanzleiarbeit oder nichtkaufmännische, höhere Tätigkeit bei AG iSd § 2 AngG

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15
Q

Was versteht man unter “kaufmännischen” Tätigkeiten?

A

Tätigkeiten, die normalerweise von einem Kaufmann verrichtet werden und einer Ausbildung bedürfen, also nicht einfach und anspruchslos sind

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16
Q

Was versteht man unter höheren nicht kaufmännischen Diensten?

A

Tätigkeiten mit großer Selbstständigkeit, die höhere Intelligenz, Genauigkeit und Verlässlichkeit benötigen.

17
Q

Was versteht man unter Kanzleiarbeitern?

A

Jede Schreibarbeit, die über das bloße Abschreiben hinausgeht

18
Q

Kann die Angestellteneigenschaft vertraglich vereinbart werden?

A

Ja, bei den Angestellten ex contractu

19
Q

Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen Arb und Ang?

A

1) Kündigungsfristen und -termine (noch aktuell?)
2) Entlassungs- und Austrittsrecht
3) Leistungsrecht in der PV

20
Q

Wo findet man keine Unterschiede zwischen Arb und Ang?

A

1) EFZG
2) Abfertigung
3) Urlaub
4) DNH
5) BVs (außer Belegschaftsvertretung)

21
Q

Welche speziellen Berufs- und Personengruppen gibt es?

A

1) Beruf: Bauarbeiter, Hausbesorger, Heimarbeiter, Journalisten, Schauspieler, etc.
2) Personen: Zivis, Ausländer, Schwanger, Mütter, Väter, Lehrlinge, Behinderte, etc.

22
Q

(Wie) Kann ein AV auch konkludent geschlossen werden?

A

Durch Annahme der erbrachten Dienstleistung, sofern nicht erkennbar ist, dass er keinen Dienstvertrag wollte

23
Q

Dürfen Minderjährige Arbeits- und Lehrverträge abschließen?

A

1) AV ja

2) LV nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters

24
Q

Welche Vertragsmängel gibt es beim AV?

A

1) Irrtum, List, Drohung (Anfechtung bzw. Entlassung/Austritt)
2) Scheingeschäft (Teil- Nichtigkeit)
3) Unmöglichkeit (Teil- Nichtigkeit)
4) Verstoß gegen guten Sitten (Teil- Nichtigkeit)

24
Q

Welche Vertragsmängel gibt es beim AV?

A

1) Irrtum, List, Drohung (Anfechtung bzw. Entlassung/Austritt)
2) Scheingeschäft (Teil- Nichtigkeit)
3) Unmöglichkeit (Teil- Nichtigkeit)
4) Verstoß gegen guten Sitten (Teil- Nichtigkeit)